Wanne unter der Gastherme???

Diskutiere Wanne unter der Gastherme??? im Junkers-Bosch Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo liebe Mitglieder......nachdem ich wohl jetzt doch zahlen muss, weil keiner nachprüfen kann, ob meine ausgebaute Platine für 300 € defekt...

Dodo

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Hallo liebe Mitglieder......nachdem ich wohl jetzt doch zahlen muss, weil keiner nachprüfen kann, ob meine ausgebaute Platine für 300 € defekt ist,
.....der Heizungsbauer meinte, es sei sehr umständlich.....war aber nicht der, der sie mir einbaute...
Hat der neue Heizungsbauer doch gesagt, es sei Vorschrift, dass unter der Gastherme, also dem Kessel, eine Wanne mit Ablauf installiert sein muss....falls es zu einem Auslaufen kommt...
immerhin ist die Therme ja im Staffelgeschoss untergebracht...
Aber vor sechs Jahren, als das Haus gebaut wurde, hat niemand was vom Bauträger oder den Nachbarn gewusst....
Jetzt meine Frage?
Gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass eine solche Wanne installiert sein muss???
lieben Dank an alle!!
 
Hausdoc

Hausdoc

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Hat der neue Heizungsbauer doch gesagt, es sei Vorschrift, dass unter
der Gastherme, also dem Kessel, eine Wanne mit Ablauf installiert sein
muss
Unsinn.

Bitte den guten Mann, er möge dir das schriftlich vorlegen, bzw ein für derartige Zwecke zugelassenes Produkt anbieten. ( Alles was in diesem Bereich vorgeschrieben ist, besitzt auch eine Zulassung für den angegebenen Zweck)

Wetten daß du von dem Mann nie wieder was hörst? ;)
 

Dodo

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mmmhhhhh, ja und was ist, wenn der Kessel wasser lässt...undicht wird etc???
Das klingt doch logisch
 
Hausdoc

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Dann läuft dieses Wasser über das Sicherheitsventil aus, welches an einem Abfluß angeschlossen ist. ;)

Wenn trinkwasserseitig was sein sollte, hilft auch keine Wanne in Schwimmbadausmessungen.
 

Dodo

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und diese sicherheitsventile müssen immer angeschlossen sein und nicht frei liegen??? :S :S
 
Hausdoc

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und diese sicherheitsventile müssen immer angeschlossen sein und nicht frei liegen??? :S :S
Das legen viele Fachleute seeeeeeeeeeeeehr großzügig aus.

Es stimmt schon. Ich kenn auch dutzende/hunderte Anlagen, wo der SV Ablauf fehlt.

Wenn man realistisch ist, kommen da im Einfamilienhausbereich im Katastrophenfall mal 10 l Wasser...
 

Schmitt

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Dodo schrieb:
mmmhhhhh, ja und was ist, wenn der Kessel wasser lässt...undicht wird etc???
Hier redet Dodo von einem evtl. undichten Kessel.

Hausdoc schrieb:
Dann läuft dieses Wasser über das Sicherheitsventil aus, welches an einem Abfluß angeschlossen ist. ;)
Hallo Hausdoc,

woran erkennst du, dass Dodo das Sicherheitsventil gemeint hat?

Und ja, es gibt eine Vorschrift wonach der Betreiber die Gefahr, die von auslaufendem Wasser in einem Geschoss ausgeht so gering wie nur möglich gehalten werden muss.

Schon im Brennstoffspiegel aus dem Jahr 1996 heißt es:

100 000 Hereingefallene. Die Gasheizung auf dem Spitzboden - die cleverste Lösung denken viele Hausbesitzer.... usw.

Fazit daraus, dass viele Wasserschadenversicherer solche Versicherungen ablehnen.

Die Vorschrift müsste ich heraussuchen.

mfG. Schmitt
 
Hausdoc

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Hallo Hausdoc,



woran erkennst du, dass Dodo das Sicherheitsventil gemeint hat?
Weil er das Wort "Sicherheitsvenil" verwendet hat? ^^

Nach meinem Kenntnssstand gibt es eine derartige Vorschrift nur für wassergefährdende Stoffe wie Glykol oder Heizöl.


Mir ist auch nicht bekannt, daß die üblichen Anbieter von Heizgeräten dies in der Planungs oder Montageanleitung fordern oder wenigstens darauf hinweisen. Zumindest Vaillant, Junkers, Buderus und Viessmann tun das nicht...
 

Schmitt

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Hausdoc schrieb:
Weil er das Wort "Sicherheitsvenil" verwendet hat? ^^
Dieses Wort hat er erst verwendet als du es in deinem vorangegangenen Beitrag erwähnt hast

Hausdoc schrieb:
Mir ist auch nicht bekannt, daß die üblichen Anbieter von Heizgeräten dies in der Planungs oder Montageanleitung fordern oder wenigstens darauf hinweisen. Zumindest Vaillant, Junkers, Buderus und Viessmann tun das nicht...
Diese sind auch nicht für die Sicherheit gegen Wasser, das Schaden an der Bausubstanz verursacht verantwortlich.

Soweit ich mich erinnern kann lautet die Vorgabe folgendermaßen:

Es muss eine wasserdichte Wanne mit einem Rand von 10 cm sowie einem Abwasseranschluss DN 100, der an das häusliche Abwassersystem angeschlossen ist, vorhanden sein.


mfG. Schmitt
 
Hausdoc

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Es muss eine wasserdichte Wanne mit einem Rand von 10 cm sowie einem
Abwasseranschluss DN 100, der an das häusliche Abwassersystem
angeschlossen ist, vorhanden sein.
hmmmm

Ich laß mich gern belehren.

Aber was macht man bei einem Flüssiggasgerät?
 

Schmitt

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Hausdoc schrieb:
Aber was macht man bei einem Flüssiggasgerät?
Warnmelder als Sicherheitsüberwachung und Magnetventil einsetzen.

mfG. Schmitt
 
Hausdoc

Hausdoc

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Das ersetzt aber nicht das Verbot eines Ablaufes bei Flüssiggasanlagen.


Wenn du bezüglich der Wanne was findest- poste es...
 

Dodo

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So, und jetzt stehe ich da, zwischen zwei Profis ?( ?( ?( ?( ?(

Ist eine Wanne nun vorgeschrieben oder nicht, weil ich das dann beim Bauträger geltend machen muss.....weil er es versäumt hat...wie so viele andere Dinge ;( ;( ;(
 
GreenRabbit

GreenRabbit

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Hi

Hallo!
Also diese "Wanne" kenne ich auch nur unter den Warmwasserspeichern einer Anlage!
Dies wird von diversen Versicherungen so vorgeschrieben!
Das es da einen Grundsatz inder HeizAnlagenVerordnung oder so gibt, wäre mir neu!

Wie gesagt, manche Versicherer verlangen dies, und fragen dies auch im Anmeldebogen ab!

-GR-
 

Schmitt

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Schutzmassnahmen.

Hausdoc schrieb:
Das ersetzt aber nicht das Verbot eines Ablaufes bei Flüssiggasanlagen.
Aber jeder Ablauf innerhalb eines Gebäudes hat einen Siphon, wobei bei einem DN 100 die Sperrwasserhöhe mindestens 100 mm beträgt. Damit ist sichergestellt, dass das eindringen von Flüssiggas in das gesamte Abwassersystem wirksam verhindert wird. Wenn dann das Überdruckwasser des Sicherheitsventils darüber entwässert ist, ist ein austrocknen des Siphon wirksam verhindert.

Hausdoc schrieb:
Wenn du bezüglich der Wanne was findest- poste es...
Da muss ich suchen, es ist schon lange her.

GreenRabbit schrieb:
Also diese "Wanne" kenne ich auch nur unter den Warmwasserspeichern einer Anlage!
Diese kenn ich auch aber, sie sichern nur gegen abtropfende/auslaufendes Wasser der Geräte, die in der Wanne stehen, den Raum ab. Wenn aber eine Rohrleitung platzt, warum auch immer, ist gegen das Spritzwasser eine Absicherung nicht mehr vorhanden. Bei meinen Empfehlungen schlage ich immer die Lösung der gesamten Wanne vor.
Mann kann doch in dem Raum den Fußboden z. B. mit geeigneten Fliesen belegen.

GreenRabbit schrieb:
Das es da einen Grundsatz inder HeizAnlagenVerordnung oder so gibt, wäre mir neu!
Das hat nichts mit der Heizungsanlagenverordnung zu tun. Diese "Bauwerksabdichtung" fällt unter den Begriff "Allgemeiner Stand der Technik".

mfG. Schmitt
 

Schmitt

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Feuerungsverordnung

Hallo Hausdoc,

erste Fundstelle zur Aufstellung von Flüssiggasgeräte in Aufstellräumen.

Textauszug aus Feuerungsverordnung der Länder, hier Baden Württemberg § 4 Absatz 6.

(Bezieht sich zwar auf Räume > 1 m unter Erdgleiche, kann aber meiner Meinung nach für die Erklärung eines Ablaufes im DG genauso betrachtet werden.)

1. die Feuerstätten eine Flammüberwachung haben und

2. sichergestellt ist, dass auch bei abgeschalteter Feuerungseinrichtung Flüssiggas aus den im Aufstellraum befindlichen Brennstoffleitungen in gefahrdrohender Menge nicht austreten kann oder über eine mechanische Lüftungsanlage sicher abgeführt wird.

mfG. Schmitt
 
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