Wann muss ein Gas-Heizkessel getauscht werden?

Diskutiere Wann muss ein Gas-Heizkessel getauscht werden? im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Was der Schorni erwähnt usw. ist nebensächlich. Du bekommst ein Protokoll, da hast du alles schriftlich. Ich denke da wird nur eine Empfehlung...
Wolfhaus

Wolfhaus

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Ich war nicht persönlich zuhause und er hat es ja wohl auch nur angedeutet bzw. im Nebensatz erwähnt.
Was der Schorni erwähnt usw. ist nebensächlich. Du bekommst ein Protokoll, da hast du alles schriftlich. Ich denke da wird nur eine Empfehlung drin stehen.
Wenn er will listet er jeden nur andeutungsweise vorhandenen Mangel auf und leitet daraus die Stillegung zum Tag x ab. Ich denke wenn er will kan er beim Alter der Anlage einiges bemängeln, alleine wenn alle Dichtungen gewechselt werden müssen, ist es das AUS für die Anlage. Und das eine 30 Jahre alte Dichtung verschlissen ist, in einem Heizgerät, kann sich jeder vorstellen. Seine Begründung kann dann immer lauten, die Anlage wird durch diese Dichtung vermutlich defekt werden und nicht bis zur kommenden nächsten Prüfung instand bleiben. Durchsetzen kann er das laut der Gesetzeslage schon. Das kann soweit gehen das die Baubehörde das Haus als nicht bewohnbar einstuft und die Polizei die Zwangsräumen durchführt, wie es letztens wegen akuter Brand und Lebensgefahr mit einem Hochhaus geschehen ist.
Das ist dann aber schon eine starke Nummer. Aber bitte nicht vergessen, wie blöd der auch ist, er handelt als "hoheitlich Beliehener" in seinem Bereich.
 

Minion

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in der enev gibt es einen paragrah 25 für Befreiungen, sofern man z.b. die unwirtschaftlichkeit nachweisen kann.
Im paragraph 10 heißt es "dürfen" , dass bedeutet kein Zwang (muss, soll formulierung). Also gibt es ausnahmeregelungen. Solange der kessel die abgase und was da auch noch zugehören mag, erfüllt, ist er nicht zu beanstanden.
Alles natürlich nur schriftlich vom schorni, was beanstandet wird.
Müssen muss man nämlich erstmal gar nix und wer droht o.ä. gibt es entsprechende paragraphen im stgb.
Ich würde den kessel nicht tauschen, es kann nur unwirtschaftlich sein. Außer man möchte sein grünes gewissen beruhigen und geld verpulvern.
So etwas muss man dann durchstehen können und wollen, weil es dann mit sachverständigen und evtl. Ärger mit den ämtern gibt.
Einfacher ist dann der austausch.
 
tricotrac

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Ich würde den kessel nicht tauschen, es kann nur unwirtschaftlich sein
Was soll das denn heißen ? Unwirtschaftlicher wie dreißig Jahre plus x alte Technik kann es nicht gehen. Aber die Zulieferer der Hersteller haben das begriffen und fertigen eben keine Ersatzteile mehr für diese energetischen Dinosaurier. Der gemessene Abgasverlustwert ist ein rein rechnerisch ermittelter. Damit wird nur ausgesagt, das gesetzlich vorgegebene Grenzwerte eingehalten werden. Über die Wirtschaftlichkeit eines Wärmeerzeugers sagt die Messung rein gar nichts aus.
 

Kimi190

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Also aus meiner Sicht wird der dreißig Jahre alte Kessel erst unwirtschaftlich , wenn eine größere Reparatur anfällt. Und dann würde ich ihn auch austauschen. Solange er ohne Mucks läuft, wäre es aus meiner Sicht unwirtschaftlich den Kessel zu tauschen.

Aber erstmal nochmals vielen Dank für die vielen Antworten und ich bin schonmal froh, dass ich mir mit den Kesseltausch noch etwas Zeit lassen kann und nicht kommendes Jahr tauschen muss.
 
tricotrac

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Also aus meiner Sicht wird der dreißig Jahre alte Kessel erst unwirtschaftlich ,
NEIN, der ist schon unwirtschaftlich und eine Gasvernichtungsmaschine ! Quasi Vorkriegstechnik !
Ich vergleiche ungerne mit dem Auto aber : Wäre wie VW Käfer mit 15 Liter Benzin auf 100 Kilometer und 3-Liter Polo.
 

Minion

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Neuanlage kostet zwischem 8000€ und 10000€. Wenn es brennwert sein soll.
Und in 10 jahren verdient brennwert nicht ausreichend um sich zu amortisieren.
Jeden tag wo die anlage läuft verdient sie, auch wenn der verbrauch höher ist.
 
tricotrac

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Neuanlage kostet zwischem 8000€ und 10000€. Wenn es brennwert sein soll.
Kommt ganz auf den Umfang der Sanierung an. Es gibt seit September 2015 nur noch Brennwerttechnik. ;)
Und in 10 jahren verdient brennwert nicht ausreichend um sich zu amortisieren
Dann schreibe mal bitte hierher, warum das nicht so sein soll ! Ich bin gespannt.
Jeden tag wo die anlage läuft verdient sie, auch wenn der verbrauch höher ist.
Auch diese Behauptung möchte ich von dir belegt sehen.
 
ThW

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Moin

Keine Ahnung was da zum Ansatz kommt. Aber wenn wir von einem Einfamilienhaus sprechen, wird für einen reinen Wärmeerzeuger und Speichertausch keine 8000 Euronen kosten.

Und in 10 jahren verdient brennwert nicht ausreichend um sich zu amortisieren.
Von Amortisierung kann keine Rede sein. Ist in meinen Augen auch der falsche Ansatz. Drehe den Gedanken mal ein wenig ....
Eine Erneuerung wird 150 Euro und mehr im Jahr einsparen.
Wenn nun die Investitionskosten bei der Bank liegen, wieviel Rendite/Zinsen kann erreicht werden? .... ;)

LG ThW
 

Minion

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Mit brennwert wollte ich sagen, dass man auch mit anderen dingen heizen kann als mit gas/öl.
Das nt kessel verboten sind seit 2015 ist mir bekannt, bleibt mir aber ein rätsel warum.

Jahresverbrauch 2500m3
0,6€ m3 gas
Einsparung geworben 25%
625m3
375€/a
10 jahre 3750€
Da ich skeptisch bin, gehe ich von 5-10%einsparungen aus.
Ersatzteile,wartungskosten und preissteigerung nicht einbezogen.

Nach 10 jahren brauche ich mit pech ja schon wieder ein neues gerät.
 
Wolfhaus

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Da ich skeptisch bin, gehe ich von 5-10%einsparungen aus.
Womit du richtig liegst.
Im Hinterkop ist dann immer eine Preiserhöhung für Öl und Gas, was bei den Grünen mit Sicherheit kommt und welche Partei soll dagegen halten, den höhe Preise sichern auch hohe Steuern und Umlagen = Einnahmen. Bei Benzin sind das jetzt ca. 1€ pro Liter. Da ist doch bei Gas und Öl noch einiges möglich. Für Strom sind jetzt schon 0,5€ pro 1 kWh angedacht. Leider kann man die Politik nicht aus dem realen Leben rauslassen.
 

Minion

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Womit du richtig liegst.
Im Hinterkop ist dann immer eine Preiserhöhung für Öl und Gas, was bei den Grünen mit Sicherheit kommt und welche Partei soll dagegen halten, den höhe Preise sichern auch hohe Steuern und Umlagen = Einnahmen. Bei Benzin sind das jetzt ca. 1€ pro Liter. Da ist doch bei Gas und Öl noch einiges möglich. Für Strom sind jetzt schon 0,5€ pro 1 kWh angedacht. Leider kann man die Politik nicht aus dem realen Leben rauslassen.
Das ist die traurige wahrheit. Die wirtschaft u. Staat reiben sich die hände und die bürger zahlen es.
Alles für das gewissen die umwelt zu schützen. Am besten es gäbe uns gar nicht.
Was ich noch hinzufügen muss. Eine investition muss sich nach 10 jahren rechnen, da sonst die wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist. Hat der BGH so geurteilt.
 
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tricotrac

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Was ich noch hinzufügen muss. Eine investition muss sich nach 10 jahren rechnen, da sonst die wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist. Hat der BGH so geurteilt
Das ist mit Verlaub gesagt absoluter Unsinn. Das meiste Geld wird bei einem neu angeschafften KFZ vernichtet. Nach der ersten Montage der Kennzeichen ist die Karre nur noch halb so viel wert. Rein statistisch gesehen wird ein KFZ alle acht Jahre weggeschmissen. D A S ist eine Investition die nicht einmal zehn Jahre erreicht, Da kann man erkennen, das die Richter vom BGH absolut keine Ahnung von der Materie haben über die sie urteilen müssen.
Ein Wärmeerzeuger hat in der Regel eine höhere Lebensdauer wie zehn Jahre, von da her muss das schon ganz anders berechnet werden. Abgesehen von der Mehrleistung in Betriebsstunden gegenüber einem KFZ. Hier ist jeder Wärmeerzeuger ganz klar im Vorteil. Es wird nur falsch berechnet.
 

Kimi190

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Also wie gesagt ist in den nächsten Jahren sowieso eine Erneuerung vorgesehen. Nur aktuell gehen erstmal andere Renovierungsarbeiten vor, auch wenn ich ggf. mit dem alten Heizkessel Geld verbrenne. Aber wie gesagt, aktuell funktioniert Sie tadellos und die Werte passen. Investitionen in Reparaturen sind natürlich bei dem Alter nicht mehr sinnvoll.

Wie gesagt war mir nur die Gesetzeslage und das Verständnis dazu wichtig. Und ihr habt ja bestätigt, dass Niedertemperatur-Heizkessel gem. EnEV weiterhin auch nach 30 Jahren und Eigentümerwechsel nach dem 01.02.2002 eingesetzt werden dürfen und solange die Werte und Funktion passen, der Bezirksschornsteinfeger nicht rein über das Alter und Eigentümerwechsel eine Erneuerung fordern kann. Er hatte es ja auch nur in einem Nebensatz mündlich erwähnt, dass die Heizung aufgrund des Eigentümerwechsels und 30 Jahre im kommenden Jahr getauscht werden muss. Allerdings widerspricht ja da der §10 der EnEV der Aussage und im Protokoll der jetzigen Prüfung sind keine Mängel aufgeführt und auch wird nicht auf das Alter oder einen notwendigen Tausch im kommenden Jahr schriftlich hingewiesen. Somit lehne ich mich erstmal zurück, da ich nichts schriftlich habe und die Anforderungen nach EnEV erfüllt sind und Niedertemperatur-Heizkessel von der Austauschpflicht, auch bei Eigentümerwechsel nach dem 01.02.2002, befreit sind.

Soweit ja alles richtig, oder!? Sorry frage halt nochmal nach :) Bin halt ein Dickkopf und lasse es mir gerne ein paar Mal bestätigen. Tut mir echt leid.


Vaillant hat mir dazu bestätigt:
"Wir können bestätigen, dass der Gas-Heizkessel als Niedertemperatur-Heizkessel in gleitender Betriebsweise einsetzbar ist. Das heißt wir können bestätigen, dass Der VKS 23-E nach damaligem Stand als Niedertemperaturkessel zugelassen wurde und dass er kontinuierlich mit einer Eintrittstemperatur von 35° bis 40°C betrieben werden kann."

Aus meiner Sicht entspricht das den EnEV-Vorgaben für einen Niedrigtemperaturkessel, richtig?
 
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Kimi190

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Vor einer Heizung kommt nur ein undichtes Dach oder eine stark undichte Eingangstür, alles andere folgt danach. Natürlich kann jeder machen was er will.
Genau, bei mir kommt erst ein neues Dach, neue Fenster und eine Fassadendämmung und dann erst die Heizung. Aber so hat jeder eigene Prios.

Wie gesagt geht es mir nur hier um das MÜSSEN und nicht um das KÖNNEN oder SOLLTE.

Ich hätte nur gerne nochmal eine zusammenfassende Auskunft, ob es nun wirklich so ist das mein Heizkessel EnEV §10 entspricht und eben nicht nach 30 Jahren in meinen Fall rechtlich getauscht werden muss. Wie gesagt gab es nun viele Aussagen, aber schlussendlich lese ich bei keinem eine so richtige nahezu100%ige Bestätigung raus... Oder ich bin schwer verständlich oder will es nicht verstehen. Ich habe nochmal ein paar Beiträge vorher möglichst genau nochmal den Fall bis ins Detail beschrieben, so weit es mir möglich war. Aber vielen Dank für alle Antworten bis dahin.
 
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Minion

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Mein nt kessel wurde 1996 eingebaut. Gekauft wurde die immobilie 01.01.2018.
Habe vorab zwecks wechsel der heizung bzw. Wie lange sie noch laufen darf, nachgeschaut mit meinem vater (Jurist), hat mit mir nachgeschlagen und wir haben beide gesagt. Ja es zählt 30 jahre. Dennoch kann ich keine verantwortung dafür übernehmen,
Aber wer sollte es auch kontroliieren könne außer der schorni? Die ämter kommen nicht vorbei und schauen... und wenn dann nur schriftlich^^
 

Kimi190

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Ok, dann habe ich wieder eine andere Aussage. Ich verstehe dann den Zusatz nicht, dass NT-Kessel von der Regelung ausgenommen sind.

Andere Frage: MUSS der Schornsteinfeger einen Austausch verlangen oder ist es ein Kann nach Ermessen und reicht auch nur der Hinweis darauf?
 

Minion

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Ich kenne keinen schorni und kann dir nicht sagen was er alles machen darf.
Sicher ist nur, dass er dir sagen wird, dass mit 30 jahren schluss ist laut enev. Willste sie länger betreiben musste dich wie o.g. befreien lassen.
Die abgasnormen muss man immer erfüllen, sonst kann er deine anlagen vorab beanstanden und im zweifel bei nichtreparatur stilllegen.
Wenn er zum messen kommt, holste dir vorab deinen heizungsbauer, der die anlage jährlich wartet und lässt dort alles notwendige machen. So gehste beanstandungen aus dem weg.

Die env möchte, dass die anlagen ausgetauscht werden damit wir die umwelt besser schützen. Auch wenn es unwirtschaftlich ist. Daher wurden nt kessel verboten und die max 30 jahre eingeführt.
Man hat doch kein interesse, dass anlagen 20-30 jahre oder länger laufen. Da verdient man so wenig.

Das ist mit Verlaub gesagt absoluter Unsinn. Das meiste Geld wird bei einem neu angeschafften KFZ vernichtet. Nach der ersten Montage der Kennzeichen ist die Karre nur noch halb so viel wert. Rein statistisch gesehen wird ein KFZ alle acht Jahre weggeschmissen. D A S ist eine Investition die nicht einmal zehn Jahre erreicht, Da kann man erkennen, das die Richter vom BGH absolut keine Ahnung von der Materie haben über die sie urteilen müssen.
Ein Wärmeerzeuger hat in der Regel eine höhere Lebensdauer wie zehn Jahre, von da her muss das schon ganz anders berechnet werden. Abgesehen von der Mehrleistung in Betriebsstunden gegenüber einem KFZ. Hier ist jeder Wärmeerzeuger ganz klar im Vorteil. Es wird nur falsch berechnet.
Dazu möchte ich kurz bezug nehmen.
Recht haste, dass die wertminderung bei neuwagen nach verlassen des verkaufgeländes eintritt. Es ist unwirtschaftlich sich einen neuwagen zukaufen, daher gibt es bei mir auch nur gebrauchtwagen.
Dennoch besteht ein kfz aus komponenten, die der witterung/Umgebung ausgesetzt sind und teilweise durch "dummes und unnötiges"nutzungsverhalten noch zusätzlich beansprucht werden.
Vergleicht man aber einen motor des kfz mit dem wärmeerzeuger sieht es wieder ganz anders aus.
Meist schmeißte ein auto nicht in den schrott, weil der motor nach 10-15 jahren kaputt ist, oder? Der hält deutlich länger.

Sondern die reparaturen des pkw werden zu teuer, wenn man sie machen lässt(da man sie selber nicht mehr machen kann, dank der technik oder man kann es einfach nicht).

Zum BGH kann ich nur
sagen Gott sei dank haben sie die amortisation auf 10 jahre festgesetzt.
Denn da geht es noch um zumutbarkeit der finanziellen belastung für den bürger, wenn man sich von etwas befreien lassen möchte nach der enev.
Außerdem wurden da sicherlich mehrere sachverständige gehört und entsprechend geurteilt.
 
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