Wärmemengenzähler

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PolluCom E

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Hallo Zusammen! Ich habe eine Wohnung angemietet, die keinen eigenen Wärmemengenzähler hat. Das Haus hat mit unserer Wohneinheit insgesamt 4 Wohneinheiten. Die anderen 3 We haben einen eigenen Wärmemengenzähler von Sensus, den PolluCom E.
Im Heizungskeller befindet sich noch der Gesamtverbrauchszähler. Ich zahle also immer die Differenz. Das Haus hat 422 qm die sich im 60 qm, 80 qm 82 qm und 200 qm aufteilen. Angeblich haben die 3 We mit insgesamt 222 qm einen Verbrauch von nur 6 MWh und meine 200 qm 24 MWh. Wir hatten die Heizung nie höher als 3 und meistens auf 2 mit einer Raumtemperatur von 19 Grad. Wie kann das sein?????? Was kann ich unternehmen um einen evtl. Fehleinbau der Zähler festzustellen oder den Vermieter zum Einbau eines weiteren Zählers zu zwingen??? Ich hoffe auf Eure Antworten.

Viele Grüße
PolluCom e
 

helmut m.

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Diese Abrechnung wäre - zumindest in Österreich - jederzeit anfechtbar!
Auch wenn Wärmezähler geeicht sind, haben sie "Verkehrsfehlergrenzen" und diese "gehören" ganz sicher nicht dem Mieter, der keinen Zähler hat. Auch alle Verteilverluste bis zu den Zählern "gehören" nicht einem, sondern allen Mietern.
Wer das so gemacht hat, ist - bitte um Verzeihung - ein Narr. Denn ein eigener Zähler für die vierte Wohnung hätte nicht mehr gekostet und alles wäre "sauber" und gesetzeskonform abzurechnen. Auch die Wärmemengenzähler werden in diesem Fall "nur" zur Aufteilung der Kosten herangezogen, d.h. es gibt KEINEN fixen kWh-Preis, sondern der Geldaufwand wird anteilsmäßig nach kWh der einzelnen Wohnungen aufgeteilt.
Und noch ein ganz wichtiger Hinweis: Wenn es sich um "Einrohrheizungen" handelt, funktioniert das überhaupt nicht, da die Messfehler bei meistens extren kleinen Temperaturdifferenzen extrem groß sind. Da sind elektronische Heizkostenverteiler mit Abstand besser und genauer!
Also: Abrechnung formell beeinspruchen wegen fehlerhafter Heizkostenaufteilung. Dann muss der Vermieter reagieren!
 
cephalopod

cephalopod

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Was kann ich unternehmen um einen evtl. Fehleinbau der Zähler festzustellen oder den Vermieter zum Einbau eines weiteren Zählers zu zwingen??? Ich hoffe auf Eure Antworten.
Erst eimal darfst und solltest Du Einblick nehmen in die Abrechnungsdaten und Kalkulation samt Originalrechnungen der Heizkosten bei deinem Vermieter.
Er muss sie dir zur Verfügung stellen.
 
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