Wärmemengenzähler ist nicht in der Wohnung.

Diskutiere Wärmemengenzähler ist nicht in der Wohnung. im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo! Diese Frage betrifft nicht mich, sondern einen Nachbarn. Der Wärmemengenzähler für seine Heizung befindet sich nicht in der Wohnung...

Abakus

Threadstarter
Mitglied seit
16.08.2022
Beiträge
43
Hallo!

Diese Frage betrifft nicht mich, sondern einen Nachbarn. Der Wärmemengenzähler für seine Heizung befindet sich nicht in der Wohnung, sondern im Heizungskeller.
  • Ist das zulässig?
  • Ist das eher günstig oder ungünstig oder ist es egal?
  • Ist wegen der langen Strecke (4 Etagen bis zum Keller) der Wärmeverlust nicht zu hoch?
Danke.
 
ThW

ThW

Fachmann
Mitglied seit
06.05.2014
Beiträge
5.737
Ort
Pinneberg
Beruf
Heizungsbaumeister
Moin

Ja
Egal
Nein

LG ThW
 

Abakus

Threadstarter
Mitglied seit
16.08.2022
Beiträge
43
Die Antwort mag vom hohen Roß des Experten originell erscheinen, aber für den Fragensteller ist sie ärgerlich. Vor allem der dritte Punkt, um den es eigentlich geht, bedarf einer Erklärung.

Da der Wärmemengenzähler im Keller gleich hinter dem Kessel angebracht ist, müßte das Wasser dort noch besonders heiß sein. Und da das Wasser durch das ganze Haus zurückfließt, müßte es dabei stärker abkühlen. Es entsteht also eine größere Spreizung als bei den anderen Wärmezählern, die nur die Temperaturdifferenz innerhalb der Wohnung messen. Oder nicht?

Ich bitte um Erklärung, was daran nicht stimmt.
Oder: Falls es doch so ist, warum das Anbringen des Wärmezählers im Heizungskeller trotzdem zulässig ist.
 
cephalopod

cephalopod

Experte
Mitglied seit
05.10.2021
Beiträge
14.053
Da ja nicht zu 100% nur nach diesem Zähler abgerechnet wird und darüber hinaus das ganze auch nur im Verhältnis zu den anderen Zählern im Haus gesetzt wird, dürften sich etwaige Abweichungen bei der Messung nicht gravierend auswirken.
 

Abakus

Threadstarter
Mitglied seit
16.08.2022
Beiträge
43
Da ja nicht zu 100% nur nach diesem Zähler abgerechnet wird und darüber hinaus das ganze auch nur im Verhältnis zu den anderen Zählern im Haus gesetzt wird, dürften sich etwaige Abweichungen bei der Messung nicht gravierend auswirken.
In der Abrechnung erscheint der persönliche Verbrauch in kWh, der sich aus dem Wärmezähler ergibt. Hinzu kommen weitere Berechnungen, die sich sich aus dem Gesamtverbrauch ergeben. Wenn der persönliche Verbrauch keine nennenswerte Rolle spielte, brauchte man ihn ja nicht zu messen.

Ausgangspunkt der Frage war ein ganz anderer Umstand, für den ich leider auch keine Erklärung bekommen habe: In meiner Wohnung (66 qm) wurde bei zugedrehten Thermostatventilen ein sehr hoher Verbrauch von >20 kWh/Tag gemessen, also als persönlicher Verbrauch, obwohl gar nicht geheizt wurde. Momentan verbrauche ich mit aufgedrehten Ventilen auf Stufe 3 an vier Heizkörpern 44-47 kWh/Tag! Das alles habe ich nur ermittelt, weil im letzten Jahr eine plötzliche Verbrauchszunahme von 42% aufgetreten war, was sich entsprechend fatal auf die Kosten auswirkte. Sonst hätte ich mich darum gar nicht gekümmert.

Ich nehme daher an, daß sich die Abkühlung infolge der weiten Strecke durch das ganze Haus sehr wohl erheblich auf Verbrauch („Spreizung“) und Kosten auswirken. Der Verbrauch des Nachbarn war letztes Jahr dreimal so hoch wie meiner! (Allerdings hat seine Wohnung 102 qm, kann man also nicht direkt vergleichen.)
 
cephalopod

cephalopod

Experte
Mitglied seit
05.10.2021
Beiträge
14.053
Wenn der persönliche Verbrauch keine nennenswerte Rolle spielte, brauchte man ihn ja nicht zu messen
Nur zu einem kleinen Teil.
Es werden die gelieferten kWh des Energieversorgers auf die Wohnungen aufgeteilt und zwar nur im Verhältnis zur gemessenen Wärmeenergie.
Alles andere wäre unzulässig.
 

Abakus

Threadstarter
Mitglied seit
16.08.2022
Beiträge
43
Nur zu einem kleinen Teil.
Es werden die gelieferten kWh des Energieversorgers auf die Wohnungen aufgeteilt und zwar nur im Verhältnis zur gemessenen Wärmeenergie.
Alles andere wäre unzulässig.
Aber der persönliche Verbrauch ergibt sich doch aus der Temperaturdifferenz zwischen Vorlauf und Rücklauf, die vom Wärmemengenzähler gemessen wird, der sich normalerweise in der Wohnung befindet. In diesem Bereich gab es bei mir einen plötzlichen Mehrverbrauch von 42%, und wenn der Zähler im Heizungskeller ist, müßte die „Spreizung“ von vornherein immer höher sein.

Der sonstige Verbrauch, der durch Wärmeverlust in den Leitungen und durch die Heizungen im Treppenhaus entsteht, wird auf die Wohnungen umgelegt. Um diesen Punkt geht es nicht.

Kann sein, daß ich irgendwas falsch verstanden habe, aber was wäre das?
 
cephalopod

cephalopod

Experte
Mitglied seit
05.10.2021
Beiträge
14.053
Was willst du von uns hören?
Erklären kann es dir dein Vermieter, letztendlich ist es egal, was du hier liest.
 
  • Like
Reaktionen: ThW

Abakus

Threadstarter
Mitglied seit
16.08.2022
Beiträge
43
Was willst du von uns hören?
Erklären kann es dir dein Vermieter, letztendlich ist es egal, was du hier liest.
Von der Hausverwaltung kommt keinerlei Information und Unterstützung. - In diesem Forum erhoffte ich Antwort auf eine grundsätzliche Frage:

Welche Ursachen kann es dafür geben, daß ich trotz zugedrehter Ventile >20 kWh/Tag verbrauche?

Ich dachte, die Frage ist relativ einfach zu beantworten, wenn auch vielleicht nur von gelernten Heizungsfachleuten. Die Antwort könnte z.B. lauten: „Das ist völlig normal, die meisten Leute wissen das nur nicht.“ Dann müßte es dafür irgendwelche Richtwerte geben.

Die Frage nach der Zulässigkeit von Wärmemengenzählern im Heizungskeller sollte mein Verständnis von der Messung der „Spreizung“ vertiefen, aber möglichst auch das Rätselraten des betroffenen Nachbarn beenden. Wenn die Montage im Heizungskeller zu falschen Ergebnissen führt, muß etwas unternommen werden.
 
cephalopod

cephalopod

Experte
Mitglied seit
05.10.2021
Beiträge
14.053
Welche Ursachen kann es dafür geben, daß ich trotz zugedrehter Ventile >20 kWh/Tag verbrauche?

Ich dachte, die Frage ist relativ einfach zu beantworten, wenn auch vielleicht nur von gelernten Heizungsfachleuten. Die Antwort könnte z.B. lauten: „Das ist völlig normal, die meisten Leute wissen das nur nicht.“ Dann müßte es dafür irgendwelche Richtwerte geben
Deine Frage ist genauso simpel zu beantworten, wie dieser übliche Fall:

"Meine Heizung ist kaputt, bitte helft mir mal. Es kann nicht viel sein, gestern ging sie ja noch und sie hat immer ganz tolle Messwerte beim Schornsteinfeger gehabt".
Was genau geht denn nicht?
"Sie ist kalt"

:kopfnuss:
 
Zuletzt bearbeitet:

porks

Mitglied seit
20.01.2021
Beiträge
158
Hi
Es gibt Spielregeln und daran hast du dich zu halten egal, wer was wo schreibt usw.
Du bist der Meinung, deine Wärmeabrechnung stimmt nicht (Wärmemengenzähler)also musst du diese Abrechnung beanstanden . Also das schriftlich anzeigen bei deinem Vermieter.
Dann hat er angemessene Zeit das zu prüfen usw. Meistens hat er ja ein Abrechnungsdienst beauftragt . Also müssen die dann Gelegenheit bekommen das aufzuklären.
Dann bekommst du ein Ergebnis oder halt nicht . Dann je nach Ergebnis beanstandest du dieses erneut. Dieses Mal mit Androhung von Zurückhaltung von angemessenem Geld (Wichtig es muss angemessen sein, sonst kann Kündigung kommen) dann wird es wohl auf ein Termin vor Gericht gehen, weil der Vermieter sein Geld will und du das erst zahlen willst, wenn das Problem beseitigt wurde.
Also wird der Richter wohl ein Gutachter beauftragen und dann nach dem Ergebnis wird Recht gesprochen (Klar Berufung ist möglich) So dann hast du entweder Recht bekommen und dann steht dir Geld/Reparatur usw. zu und der Vermieter muss zahlen.Wenn er aber Recht hat ja dann hast du die Kosten an der Backe.
Das alles kann sehr lange und teuer werden .Also entweder Mieterverein /Rechtsschutzversicherung/Anwalt oder der Fall ist so klar , dass man Gewinnt.
Darum geben ja viele Mieter schon früher auf und ziehen aus, weil sie das nicht durchhalten können/wollen.
 

Abakus

Threadstarter
Mitglied seit
16.08.2022
Beiträge
43
Es gibt Spielregeln und daran hast du dich zu halten egal, wer was wo schreibt usw......
Ja, „im Prinzip“ ist es so, aber in der Realität kaum umzusetzen. Aus anderem Anlaß läuft bereits - seit drei Jahren! - eine Klage wegen der Nebenkosten unter Einbehaltung von Zahlungen. Wir haben es mit einer unfreundlichen Hausverwaltung zu tun.

Wegen der Heizung wollte ich mich zuerst selber informieren, um nicht blind eine völlig aussichtslose Sache zu beginnen. Die eventuelle Nichtzahlung muß gut begründet werden, die bloße Behauptung „Der Zähler zählt falsch!" reicht nicht. (Wobei dies meinerseits gar nicht vermutet wird.) Deshalb wäre es hilfreich zu wissen, wie hoch der Verbrauch bei zugedrehten Heizungen (Thermostatventilen) normalerweise ist. Bis vor kurzem war mir nicht klar, daß dieser Wärmeverlust vom Wärmezähler überhaupt als persönlicher Verbrauch registriert wird und nicht in den allgemeinen Verbrauch des Hauses einfließt. Momentan beträgt dieser „stille Verbrauch“, den ich mit Sparmaßnahmen gar nicht beeinflussen kann, ca. 55% des persönlichen Gesamtverbrauches! Da wäre es wichtig zu wissen, inwieweit das „normal“ ist. Dies ist eine technische Frage, auf die ich bisher keine Antwort bekommen habe. Der Anwalt weiß es auch nicht.

Ausgangspunkt war ein plötzlicher Mehrverbrauch im Jahr 2021 von 42% mit entsprechenden Kosten. Der Winter war ziemlich mild und ich hatte mich um Einsparung bemüht. Die anderen Mieter hatten auch einen höheren Verbrauch, aber „nur“ um 20%.
 

porks

Mitglied seit
20.01.2021
Beiträge
158
Hi
genau das ist ja so oft das Problem.Du hast ein Problem und dem Vermieter ist es so egal.Also hilft nur Klagen und genau das wissen die großen Vermieter genau , dass die meisten das nicht können oder durchhalten usw.
Aber was nützt es dir selbst, wenn hier oder woanders dir zB ein Gutachter sagen würde , da stimmt was nicht .Dann kommt halt nur verklagen Sie uns und es kommt ein bestellter Gutachter und dann ein Urteil was dann noch lange nicht angenommen wird.Darum ziehen halt viele zuvor aus oder lassen es so wie es ist .Da gibt es die schlimmsten Fälle wie Heizungen die gar nicht gehen oder halt Schimmel usw.
 
Thema:

Wärmemengenzähler ist nicht in der Wohnung.

Wärmemengenzähler ist nicht in der Wohnung. - Ähnliche Themen

  • Mieter hat am Wärmemengenzähler manipuliert

    Mieter hat am Wärmemengenzähler manipuliert: Hallo zusammen. Mein sehr guter Freund hat vor 2 Jahren eine Wohnung gekauft. da wohnte schon jemand drin während des kaufs. Jetzt beim Auszug hab...
  • Welcher Wärmemengenzähler?

    Welcher Wärmemengenzähler?: Hallo, ich benötige einen Wärmemengenzähler um die Heizlast für meine Hütte zu bestimmen. Die Frage ist nun welchen. Die bisherige...
  • Wie kann ich in eine Zirkulationsleitung einen Wärmemengenzähler einbauen?

    Wie kann ich in eine Zirkulationsleitung einen Wärmemengenzähler einbauen?: Wie kann ich in eine Zirkulationsleitung einen Wärmemengenzähler einbauen?
  • Wärmemengenzähler zählt obwohl Thermostate aus sind

    Wärmemengenzähler zählt obwohl Thermostate aus sind: Hallo zusammen, Eben habe ich festgestellt, dass obwohl alle Raumthermostate meiner Fußbodenheizung auf „off“ stehen, der wärmemengenzähler...
  • Dimensionierung Wärmemengenzähler am Solar-Warmwasserspeicher

    Dimensionierung Wärmemengenzähler am Solar-Warmwasserspeicher: Hi, mein Heizungsbauer empfiehlt pauschal 2,5qp, nach einer Recherche komme ich bei den Wohneinheiten aber sogar mit 0,6qp aus. Für einen...
  • Ähnliche Themen

    Oben