Dir steht nicht das Recht zu Markustoe den Mund zu verbieten.
Das werden wir ja sehen, wenn es vor einem Gericht um die Frage geht, ob "Wirrkopf" als Beleidigung einzuordnen und somit strafbar ist. Im übrigen habe ich ihm nicht den Mund verboten, sondern lediglich seine ehrabschneidende Bezeichnung angegriffen. Warum Du Dich berufen fühlst, in dieser Meinungsverschiedenheit den Richter zu spielen, ist mir nicht klar.
Vielleicht solltest du dich mal mit der gegebenen Gesetzeslage zum Zensus beschäftigen
Vielleicht solltest Du Dich mal mit der gegebenen Gesetzeslage zur Frage einer Beleidigung beschäftigen, ehe Du Dich dazu versteigst sie auch noch zu verteidigen.
Soweit es das Zensusgesetz anbelangt, so wäre es nicht das erste Gesetz, das einer Prüfung durch das BVerfG nicht standhält. Zwar mag es so sein, daß der Staat bestimmte Auskünfte einholen darf, das berechtigt ihn aber noch längst nicht dazu das in einer Form zu verlangen, die von den so Befragten eine bestimmte technische Ausstattung und Fähigkeiten im einwandfreien Umgang mit dieser erfordern. Insbesondere Bequemlichkeitsaspekte auf Seiten des Staates sind diesbezüglich kein tragfähiger Grund, das so zu verlangen.