Viessmann Werke schrieb:
Hallo Timpetu,
gemäß der Verordnung über die Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten (Kehr- und Überprüfungsverordnung - KÜO), Anlage 1 zu § 4 Nr. 3.5, unterliegen Gas-Brennwertfeuerstätten im Überdruckbetrieb mit selbstkalibrierender kontinuierlicher Verbrennungsregelung einer dreijährigen Überprüfungspflicht durch den Bezirks-Schornsteinfegermeister.
Das Gas-Brennwert-Kompaktgerät Vitodens WB3C Bj 2008 ist ebenfalls mit der Verbrennungsregelung Lambda Pro Control ausgestattet und entspricht der Gaskategorie "Gas-Heizkessel, Bauart B und C, Kategorie II2N3P". Die Kennzeichnung N steht für selbstkalibrierende Regelung und damit verlängertes Überprüfungsintervall im Sinne der Muster-KÜO.
Gruß °mi
Der Schornsteinfegermeister hat wie folgt vor einer Woche geantwortet:
"Wenn ihr Gerät mit einer selbstkalibrienden Regelung ausgestattet ist dann haben Sie Recht und es wird alle 3 Jahre nur überprüft. Ich stelle dann einen neuen Bescheid aus.
Dieses sollte allerdings von Ihrem Heizungsbauer bei der Neuinstallation (2008) auf der Heizung und auf der Fachunternehmerbescheinigung aufgelistet sein. Dann hätte ich dies bei der Abnahme auch so festgehalten und überprüft."
Ich möchte die Fachunternehmensbescheinigung aus 2008 sehen, wo auf eine selbstkalibrierende Regelung ausdrücklich hingewiesen wurde. Es wird im Formular ja auch nicht danach gefragt.
Schleierhaft ist mir hingegen, warum der Fachmann, der meinen neuen Gasbrennwertkessel abnimmt und seither regelmäßig geprüft hat, selbst nicht erkennt oder weiß, dass das Gerät mit einer solchen Regelung ausgestattet ist. Wenn er so einfache Sachen nicht erkennt, was macht der Mann dann an meiner Heizung???
Das ist als müßte ich dem TÜV-Prüfer noch sagen, ob da ein Diesel oder ein Benziner vor ihm steht...