VWeirauch schrieb:
Gutmütig hilft man und später wird die Rechnung nicht bezahlt............
Genauso ist es und das bei einem Rechnungsbetrag von ca. 1000,00 € Brutto.
Was mich so ärgert ist der zweite Gutachter der, nach meinem dafürhalten von der Praxis keine Ahnung hat zumindest nicht von der Durchführung von Reparaturarbeiten.
Behauptet er doch das UBA wäre kein sicherheitsrelevantes Bauteil obwohl ich in meinen Erwiderungen unter anderem auf die TRGI 2008 hingewiesen habe, dass nach dieser TRGI keine Reparaturen an sicherheitsrelevanten Bauteilen vorgenommen werden darf und bei Def. ausgetauscht werden müssen.
mfG. Schmitt
ö. b. u. v. Sachvertständige
für das Installateur und Heizungsbauerhandwerk