Vitodens 200 ...BJ 2002

Diskutiere Vitodens 200 ...BJ 2002 im Viessmann Forum im Bereich Heizungshersteller; Der Hinweis kam bereits im Beitrag # 11. Muss nicht doppelt gemoppelt werden.
Hinnerk

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Nur so nebenbei: Ersatzteile für z.B. eine Vitodens findet man bei Ebay Kleinanzeigen oder Ebay ohne Ende. Auch ich bin da sämtliche "Innereien" meiner Vitodens losgeworden. Da das Angebot relativ groß ist gibts da nur nicht viel Geld. Für den Suchenden kann das aber lohnen. Die Comfortrol habe ich z.B. für 35 Euro plus Versand verkauft.
 
Hausdoc

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ur so nebenbei: Ersatzteile für z.B. eine Vitodens findet man bei Ebay Kleinanzeigen oder Ebay ohne Ende. Auch ich bin da sämtliche "Innereien" meiner Vitodens losgeworden. Da das Angebot relativ groß ist gibts da nur nicht viel Geld.
Leider ist das dort Angebotene zu 99% defekt. Die privaten Verkäufer sind auch fest der Meinung sie bräuchten da keine Gewährleistung übernehmen. Schon ist der Stress vorprogrammiert.

BTW: Viele Bauteile eines deratigen Gerätes darf nicht von unbekannter Quelle verbaut werden. Dazu gehört z.b. eine gebrauchte LGM von ebay .

Ich hab mal eine Zeit lang funktionierende Teile ausgeschlachtet und aufgehoben - um anderen Kunden in Not helfen zu können - das sogar kostenlos. Als einige Kunden dann diese kostenlos gestellten Ersatzteile bei ebay verkauft haben, hab ich dieses Angebot eingestellt
 
Hinnerk

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Bei den Teilen aus meiner alten Vitodens kann ich guten Gewissens sagen, dass die voll funktionstüchtig waren. Trotzdem habe ich immer erwähnt, dass das Gebrauchtteile sind und ich keine Gewährleistung übernehme.
Kaufst Du etwas Gebrauchtes von einer Privatperson, darf der Verkäufer die Gewährleistungsrechte ausschließen. Kaufst Du bei einem Händler, hast Du mindestens ein Jahr Gewährleistung für gebrauchte Waren.
Quelle: Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung (z.B. Apple Garantie, BGB, Deutsche Herstellergarantie, Gewährleistungsansprüche, Handy Garantiezeit) - Finanztip
 
Hausdoc

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dass das Gebrauchtteile sind und ich keine Gewährleistung übernehme.
Genau das geht nach geltendem Recht nicht.
Entweder verkaufst du die Teile mit Funktion und 6 Monaten Gewährleistung oder als eindeutig defekt ohne Gewährleistung.



Quelle: BGB, dort wird nicht zwischen gewerblich oder privat unterschieden


Aus diesem Grund kann man den Artikel offiziell als defekt verkaufen ( ohne Gewährleistung) und in einer Randbemerkung hinzufügen daß die Funktion gegeben ist.
 

KarlZei

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Genau das geht nach geltendem Recht nicht.
Entweder verkaufst du die Teile mit Funktion und 6 Monaten Gewährleistung oder als eindeutig defekt ohne Gewährleistung.
Alles falsch. Warum liest Du das nicht einfach mal nach? Das Internet ist voll mit Quellen, in denen das erklärt ist. BGB, Rechtsanwälte, Gerichte, Verbraucherorganisationen, Handelsplattformen wie Ebay / Ebay Kleinanzeigen usw., und alle sagen etwas andere als Du.
Es finden sich übrigens auch viele Kommentare dazu, dass man mit dieser 'als defekt verkaufen'-Sache ganz vorsichtig sein muss, weil das eine üble rechtliche Falle für den Verkäufer sein kann.

Und wenn Du schon einen vermeintlichen Beleg für Deinen Position angibst (hier §437 BGB), dann solltest Du den auch mal lesen / prüfen. In dem Paragrafen steht nämlich auch "und soweit nicht ein anderes bestimmt ist". Das heißt, dass Verkäufer und Käufer eine von diesem Paragrafen abweichende Vereinbarung treffen dürfen. Und genau das machen sich mit dem Gewährleistungsausschluss.
Im Übrigen widerlegst Du schon allein mit dem Verweis auf diesen Paragrafen Deine oben zitierte Aussage. Schließlich wäre 'ohne Gewährleistung' gar nicht möglich, wenn $437 BGB immer gelten würden...

Und damit Du nicht solange suchen musst, hier eine Quelle, in der das recht gut und verständlich beschrieben ist:
 
Hausdoc

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Und damit Du nicht solange suchen musst, hier eine Quelle, in der das recht gut und verständlich beschrieben ist:
Die ersten 5 Zeilen sagen genau das aus, was ich geschrieben habe ;)

Zitat:

Privatverkäufer haben anscheinend oft die Vorstellung, sie seien berechtigt, die Gewährleistungsansprüche ihrer Käufer vollständig auszuschließen. Nur so lässt sich erklären, dass bei eBay Angebote mit den folgenden oder ähnlichen Zusatzregelungen versehen werden: „Keine Garantie“ oder „Dies ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie, Gewährleistung, Rücknahme oder Umtausch möglich“.
Hier geht so einiges durcheinander. Auch ist ein solcher formularmäßiger Ausschluss unwirksam.

:unsure:
 

KarlZei

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Du verstehst Du Problem immer noch nicht, bzw. liest immer noch nicht richtig oder nur das, was Du lesen willst:

Es steht doch klipp und klar in der Quelle, dass ein Ausschluss der Gewährleistung im privaten Bereich möglich ist. Es ist nur der formularmäßige Ausschluss unter Umständen unwirksam. Stichworte AGB, 3 bis 5 Mal. Und wenn man es nicht formularmäßig macht (verhandelt), dann ist der Ausschluss nicht unwirksam und damit immer wirksam.
 

KarlZei

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Ach ganz vergessen:
Die ersten 5 Zeilen sagen genau das aus, was ich geschrieben habe ;)
Nein.
Wenn Du die ersten 5 Zeilen als 'kein Ausschluss möglich' interpretierst, deckt sich das nicht mit Deiner Aussage "[verkaufst ...] defekt ohne Gewährleistung". Du kannst nicht gleichzeitig sagen, dass es keinen Ausschluss gibt und dass man ohne Gewährleistung verkaufen kann. Und wenn Du das nicht als 'kein Ausschluss möglich' interpretierst, dann sagst Du ja, dass man ausschließen kann.
 
Hinnerk

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Hausdoc will es einfach nicht wahr haben. Als Verkäufer bei ebay kann ich durchaus eine Gewährleistung ausschließen. Es kommt nur auf die richtige Formulierung an. Ebay selbst macht darauf aufmerksam. Gut beschrieben ist das auch hier:

Wichtigster Absatz:
"Mit diesen Haftungsklauseln machen Sie alles richtig"

 

KarlZei

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Es kommt nur auf die richtige Formulierung an.
Und erstaunlicherweise klappt es selbst bei Verwechselung von Gewährleistung und Garantie. So zumindest der BGH in VIII ZR 186/12: Ein zwischen Verbrauchern vereinbarter Ausschluss der Garantie ist als Gewährleistungsausschluss zu verstehen.
 

lomisch

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Hallo habe die Pufferbatterie ausgewechselt..Ging ganz gut...Aber jetzt ist nur die 49 Anzeige weg und im Display blinken 7 Pfeile nach oben.Muss ich BES neu anmelden ,wie geht das???..Übrigens leuchten die rote und grüne LED auch noch.
 

lomisch

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Ach die Batterie war Tiefentladung 0,7 V...
 
tricotrac

tricotrac

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im Display blinken 7 Pfeile nach oben.Muss ich BES neu anmelden ,wie geht das???..
Ja. Mit der Taste "1 - 7" den aktuellen Wochentag anwählen, dann mit der Taste "Uhr" die aktuelle Uhrzeit einstellen. Liegen dir die Codierungen für die Codierebene 2 vor ? Liese dich mal in die Bedienung deiner BES ein, da gibt es noch einiges zu kontrollieren.
 

lomisch

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Ja. Mit der Taste "1 - 7" den aktuellen Wochentag anwählen, dann mit der Taste "Uhr" die aktuelle Uhrzeit einstellen. Liegen dir die Codierungen für die Codierebene 2 vor ? Liese dich mal in die Bedienung deiner BES ein, da gibt es noch einiges zu kontrollieren.
Leider konnte ich nicht mehr am auf die Codierungen zugreifen..Da muß ich wohl erstmal Standartwerte eingeben..Bedienungsanleitung ist auch irgendwo verschwunden..Oh weh...
 

lomisch

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Jetzt komm ich die Fehlermeldung
20210803_154843.jpg
 
tricotrac

tricotrac

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Frage @KarlZei , der hilft dir gerne mit der App.
 
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Vitodens 200 ...BJ 2002

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