Viessmann BT-18 von 1984

Diskutiere Viessmann BT-18 von 1984 im Viessmann Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo, wir sind aktuell im Begriff, ein Haus zu erwerben. Im Haus ist eine Ölheizung von 1984. Vorweg: Ich habe (bislang) null Ahnung von...

Lio

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Hallo,

wir sind aktuell im Begriff, ein Haus zu erwerben. Im Haus ist eine Ölheizung von 1984. Vorweg: Ich habe (bislang) null Ahnung von Heizungen. ;-)

Nun ist es ja so, dass bestimmte Kessel, die 30 Jahre oder älter sind bei Neuerwerb einer Immobilie ausgetauscht werden müssen. Unter anderem sollen aber wohl Brennwertkessel ausgenommen sein.

Meine "dumme" Frage deshalb:
Handelt es sich bei dem Modell in "unserem" Haus um einen Brennwertkessel = keine Austauschpflicht?

Die genaue Modellbezeichnung lautet übrigens:
Viessmann Vitola-biferral-et
Typ: BT-18 (18-21 KW)

Gruß
Lio :)
 
ThW

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Moin

Lio schrieb:
die 30 Jahre oder älter sind bei Neuerwerb einer Immobilie ausgetauscht werden müssen
Da vermengst du zwei verschiedene Dinge.

Zum Einen Kessel älter 30 Jahre...Ausnahme Niedertemperatur und besser (trifft beim Biferral nicht zu).

Zum Anderen "beim Eigentümerwechsel einer Immobilie" muss ein Energieausweis ausgestellt werden.

LG ThW
 
Hausdoc

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Das ist eine Immobilie ohne Heizkessel ;)

Dieser Ölkessel sollte baldigst raus

Zieh einfach von der Kaufsumme 10000 € ab- dann passt es.

BTW: Der est der Haustechnik dürfte mindestens genauso alt sein. Prüfe den Zustand verzinkter Wasserleitungen.
 

Lio

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Hallo ThW,

ich beziehe mich auf diese Passagen:

"In beiden Fassungen - EnEV 2007 / 2009 und der neuen EnEV 2014 - sind Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel explizit von der Nachrüstpflicht ausgenommen. Die Austauschpflicht für alte Heizkessel greift also im Falle von alten Standardkesseln / Konstanttemperaturkesseln."

"Weiterhin gibt es Ausnahmen bei zumindest teilweise selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern: "Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 01. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten [...] erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 01. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen." Die Frist zur Erfüllung für den neuen Eigentümer beträgt zwei Jahre."
Quelle: http://www.heizungsfinder.de/heizung/heizungsmodernisierung/austauschpflicht

Habe ich das falsch verstanden?

EDIT:
@Hausdoc
Warum "Immobilie ohne Heizkessel"? Kannst Du mir das noch ein bisschen erläutern?
Die Wasserleitungen wurden 2002 komplett erneuert. (Strom auch, aber das ist hier ja irrelevant ;-))
 
Hausdoc

Hausdoc

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Lio schrieb:
Warum "Immobilie ohne Heizkessel"? Kannst Du mir das noch ein bisschen erläutern?
Dieser Kessel dürfte für zukunftigen Gebrauch unbrauchbar sein. Somit: Immobilie ohne Heizkessel
 
tricotrac

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Welche Regelung verrichtet denn da seinen Dienst, schreibe mal bitte die Verkaufsbezeichnung und die vollständige Herstellnummer von Regelung und Heizkessel hierher !
 

Lio

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tricotrac schrieb:
Welche Regelung verrichtet denn da seinen Dienst, schreibe mal bitte die Verkaufsbezeichnung und die vollständige Herstellnummer von Regelung und Heizkessel hierher !
Hallo,

ich weiß leider nicht, was "Regelung" bedeutet, schreib Dir aber mal auf, was auf dem Schild steht:

Viessmann Vitola biferral-et
Öl/Gas Kessel nach DIN 4702 mit biferraler Heizfläche
Herstell-Nr. 721165304613
Herstelljahr 1984
Bauartkennzeichen: 06-226-007
Leistungsbereich bei Öl und Gas 18-21 kW
Kesselwasserinhalt 72 L
Speicher Wassererwärmer aus Edelstahl Inhalt 160 L
Warmwasser Leistungskennzahl 1.8 (tk 70°C)
zul. Vorlauftemperatur :110° C

Dann habe ich noch Rechnungen (die Heizung wurde jährlich gewartet/geprüft, habe die Rg von 2013 und 2014, keine Beanstandungen), da steht unter anderem drauf:

Wärmeaustauscher: Vissmann BT-18 1984, B23 Leistungsbereich 0-21 kW, Nennleistung 21kW
Brenner: Viessmann VE I, 1984 mit Gebläse Leistungsbereich 1.30-3.30 kg/h

Hilft Dir das irgendwie weiter?
Achso: Im Jahr 2011 wurde die Heizkreispumpe ausgetauscht, drin ist jetzt:
WILO Heizungspumpe Stratos-PICO 25/ 1-4 EM/230V, 4 Watt

BTW: Uns ist durchaus bewusst, dass das keine Heizung für die nächsten Jahrzehnte ist. ;) Meine Frage war demnach vor allem die im Eingangsposting: Fällt der Brenner unter diejenigen Modelle, die ausgetauscht werden müssen (ich weiß von der 2-Jahres-Frist bzgl. des Austauschs)? Oder könnte man das Ding "theoretisch" auch noch ein wenig länger betreiben, so lange es funktioniert und man bereit ist entsprechende Kosten zu tragen?
 
ThW

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Moin

Lio schrieb:
Oder könnte man das Ding "theoretisch" auch noch ein wenig länger betreiben
So lange, wie der schwarze Mann die Anlage abnimmt....Ja

LG ThW
 
tricotrac

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Die wichtigste Antwort fehlt leider ! :rolleyes: Welche Regelung ? Das ist die "Steuerkiste" oben auf dem Vitola biferral !
 

Stone

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Wenn du eh finanzierst, und die Heizung so alt ist, würde ich sie tauschen. Gerade wegen der Betriebssicherheit. Ich habe mir die Frage sogar bei meiner 13 Jahre alte Brennwerttherme gestellt. Bin zum Entschluss gekommen das ich sie erst in 6 - 10 Jahre tauschen werde. Deine Heizung ist 30 Jahre alt. Die wird nachher noch dann kaputt gehen wenn es gerade ganz schwierig ist Ersatz zu bekommen.
 

Lio

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ThW schrieb:
Moin

Lio schrieb:
Oder könnte man das Ding "theoretisch" auch noch ein wenig länger betreiben
So lange, wie der schwarze Mann die Anlage abnimmt....Ja

LG ThW
Danke, das hilft mir schon mal weiter.

@tricotrac
Ups.. :whistling: Da müsste ich die Verkäufer noch mal fragen. Hab hier aktuell erstmal nur Fotos vom Typenschild und den Rechnungen..

@Stone
Ausgetauscht wird sie sicher. Die Verkäufer haben im letzten Jahr auch schon einen Gasanschluss in den Keller legen lassen. Wir überlegen halt, ob wir das noch in diesem Jahr machen müssen (ziehen erst im Sommer rein, kriegen zur gleichen Zeit Nachwuchs, wird also so und so viel "um die Ohren" sein) oder ob wir noch ein bisschen warten. Müssen dann ja auch erstmal in Ruhe recherchieren, welche Heizung dort für uns sinnig ist..
 

solareclipse

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In meinem Mietshaus hat es den exakt gleichen Kessel, aber einen moderneren Brenner.


tricotrac schrieb:
Die wichtigste Antwort fehlt leider !
Welche Regelung ? Das ist die "Steuerkiste" oben auf dem Vitola biferral !
Auf meinen Bildern ist die "Steuerkiste" zu erkennen. Welche Relevanz hat die Steuerkiste für die Austauschpflicht des alten Kessels?

Liege ich richtig, dass die Heizung bei mir schon ausgetauscht sein sollte?
 

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tricotrac

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Nach der neuen EnEV dürfen ab 01.01.2015 Gaswandgeräte sowie Öl- und Gasheizkessel, die älter dreißig Jahre sind, nicht mehr betrieben werden.

A B E R : Diese Regelung gilt nicht für Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Dies ist ein Niedertemperaturkessel. Er kann gleitend nach der Außentemperatur betrieben werden.
Ausgenommen von der Regelung sind außerdem Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen bereits vor 01.02.2002 mindestens eine Wohnung vom Hauseigentümer selbst genutzt wurde.
Bei einem Eigentümerwechsel gilt dann eine zweijährige Übergangsfrist, in der das alte Wandgerät bzw. der alte Heizkessel ausgetauscht werden muss.
 

solareclipse

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Woran erkennst du, dass das ein Niedertemperaturkessel ist?
 
tricotrac

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An der witterungsgeführten Regelung, der Vitotronic 200 KW2. Da steckt ein entsprechender Kesselcodierstecker drin und an der Typenbezeichnung des Wärmeerzeugers.
 
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