Moin Schorni,
da liegt ein Verständnisfehler vor.
Am 3. Juli 2020 kam der Schornsteinfegermeister und wollte die Emissionsmessung durchführen. Dieser stellte fest, daß die Heizung keine Betriebserlaubnis hat. Viel hat er nicht gemacht. Soweit ich erkennen konnte, nur das Loch in das Abgasrohr gebohrt, damit man messen kann. Er sagte auch, er kann rein rechtlich gar keine Emissionsmessung durchführen, weil die Heizung nicht abgenommen wurde, daß müsse sein Chef machen, der Bezirksschornsteinfegermeister. In seinen Unterlagen stand noch, daß dort die alte Heizung verbaut ist. Von der Hausverwaltung lag keine Mitteilung vor, daß dort eine neue Heizung installiert wurde. Deshalb ja damals meine Frage, wer muß die neue Heizung anmelden. Der Eigentümer (Wohnungsbaugesellschaft, die Verwaltung), der Mieter (wir) oder die Heizungsfirma.
Parallel, wir erinnern uns, wollte die Installationsfirma der Heizung doch nach 4 Monaten bereits die erste Wartung durchführen.
Aufgrund der Tatsache, daß die Heizung keine Betriebserlaubnis hatte, schrieb ich der Heizungsfirma, daß es wohl komplett sinnfrei ist, jetzt eine Wartung durchzuführen.
Dann kam eine Mahnung, daß ich noch keinen Termin zur Wartung abgegeben hatte und alles mit der Hausverwaltung abgesprochen sei, daß bereits kurz nach der Installation die Heizung gewartet werden soll.
Daraufhin schrieb ich der Hausverwaltung, daß die meinetwegen gerne eine Wartung durchführen können, ich aber dafür nicht zahlen möchte und außerdem schrieb ich, daß die Heizung keine Betriebserlaubnis hat und diesbezüglich der Bezirksschornsteinfegermeister die Heizung noch abnehmen muß.
Darauf bekam ich von der Hausverwaltung Antwort, daß ich beruhigt sein kann, die Heizung hat eine Betriebserlaubnis und die Wartung kann durchgeführt werden.
Ich hatte das nicht geglaubt und schrieb deshalb den Bezirksschornsteinfegermeister, denn mit ihm war ja noch ein Termin offen. Er hat seine Unterlagen geprüft und teilte mir mit, die Heizung hat keine Betriebserlaubnis.
So, das ist der Sachverhalt.
Ich hatte doch gar nicht geschrieben, daß der Bezirksschornsteinfegermeister keinen Zutritt bekommt, ich hatte gesagt, daß ich der Heizungsfirma keinen Termin gebe, bevor die Heizung nicht abgenommen ist.
Werner