Verkleidung der neusten Heizwertheizung von Junkers mit offenen Anschlüssen?

Diskutiere Verkleidung der neusten Heizwertheizung von Junkers mit offenen Anschlüssen? im Junkers-Bosch Forum im Bereich Heizungshersteller; Moin Der eingetragene Vertragsinstallationsunternehmen/Installateur (... VIU). LG ThW
Dr Schorni

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Nein, an den Bezirksschornsteinfeger muss das der EIGENTÜMER mitteilen. Denn NUR mit diesem hat dieser ein Rechtsverhältnis, zum Installateur NICHT. Der Installateur übernimmt aber meist die An- und Fertigmeldung. Aber alles vom Bezirksschornsteinfeger, auch die Bemängelung läuft nur über den Eigentümer. Der muss die Arbeiten beauftragen.
 
Dr Schorni

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Sollte die Baugenossenschaft ein Bußgeld erhalten, wird dieses sowieso auf den Mieter umgelegt
DANN würd ich aber mal IN die Hasuverwaltung gehen, un zwar mit nem Molotow-Cocktail "Saalrunde für alle". Wieviel willste Dir denn NOCH gefallen lassen?

Der dagewesene Schornsteinfeger hat im Wesentlichen recht, vom Rest hat keine Ahnung. Denn über das Anmelde- und Abnahmeverfahren MUSS er Bescheid wissen. Welches Bundesland war das nochmal?

Nur die HEIZUNGS-Rohrleitungen müssen ein einem beheizten Raum nicht gedämmt werden, die WW-Speicher-Ladeleitungen aber sehr wohl!

Seine Meinung zur Abnahme des Abgasrohres ist Gewäsch. Die Rohrführung, so kopfkrank-bescheuert das auch ist, ist SO (leider) abnahmefähig. Da gehts ja nicht um Schönheit sondern um fachlich korrekte Ausführung und technische Funktion.

Aber nun war er ja da, wenn also nun einer von Euch in der Küche umfällt weil immernochnicht die Lüftungsöffnungen drin sind kommt Ihr unter die Erde und ER ins Gefängnis. Also, sorge dafür....
 
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Werner1980

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’n Abend!

Wenn es keine Zentralheizung und keine zentrale Warmwasserversorgung gibt, dann sind die Schornsteinfegerkosten über die "kalten Betriebskosten" abzurechnen. Sie können dann nach Zahl der Wohnungen oder nach anteiliger Wohnfläche umgelegt werden.

Ich hatte bereits 2013 gegen die Abrechnung Einspruch eingelegt und dieses ebenfalls durch einen Anwalt prüfen lassen. Auch gegen die Müllgebühren, weil diese im Verhältnis 3x höher waren, als Tonnen zur Verfügung standen und diese ausgepreist sind. Der Vermieter ist berechtigt „Abrechnungseinheiten“ zu definieren. Auch wenn der Wassermann 3x zum Ablesen kommt, weil „Andere“ die Termine nicht einhalten und der Ableser mehrmals kommt, werden diese Kosten dem Verbrauch nach auf alle umgelegt. Für 15 Sekunden die Wasseruhr ablesen, zahlen wir zwischen 55 Euro – 89 Euro.

Ich weiß nicht, ob sich die Rechtslage 2020 geändert hat.

Hinsichtlich dem Bezirksschornsteinfegermeister, so werde ich ihm dieselben Fragen stellen, wie heute dem Schornsteinfeger. Bin allerdings etwas überfragt, hatte ich gesagt, daß keine Luftschlitze in der Küchentür sind? Habe den Chat nicht mehr geprüft, aber es gibt ein Gitter unten in der Tür. Sorry, wenn ich was falsches gesagt habe. Das Bundesland ist Hessen. Werner
 
Dr Schorni

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aah okee, also EIN mal 150cm² Lüftungsöffnung in der Küchentüre, na die Küche selbst wird auch sicher größer sein als 10 KUBIK-Meter oder? DANN wäre das ok!
 

Werner1980

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Die Küche hat wohl ca. 17 m³ und in der Küchentür ist ein Lüftungsgitter. Die Innenmaße sind 43 cm breit und 6,5 cm hoch. Grüße

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Andreas1956

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Sollte die Baugenossenschaft ein Bußgeld erhalten, wird dieses sowieso auf den Mieter umgelegt.
Das wäre rechtlich absolut unzulässig.

Einmal grundsätzlich: umlagefähig sind nur solche Betriebskosten, die zwischen Vermieter und Mieter - in aller Regel bei Abschluß des Mietvertrags - ausdrücklich VEREINBART worden sind. Ein einseitiges Hinzufügen neuer Betriebskostenpositionen ist unzulässig, der Mieter kann die dafür umgelegten Kosten einfach abziehen und ggf. (bei Einzugsermächtigung) auch zurückbuchen oder mit künftigen Betriebskostenzahlungen verrechnen. Nicht aber mit der Kaltmiete, da man dann Gefahr liefe, wegen Mietrückstand gekündigt zu werden.

Unabhängig von dieser grundsätzlichen Regel sind Bußgelder keine umlagefähige Betriebskostenposition, selbst wenn das vereinbart worde wäre, wäre es jedenfalls sittenwidrig und nichtig, und zwar ex tunc. Bußgelder muß daher der damit Belastete, hier der Vermieter, selbst zahlen. Schließlich handelt es sich um eine Sanktion für ein rechtswidriges Verhalten des Vermieters, das allein er zu vertreten hat. Bußgelder kann man unmöglich als Kosten einordnen, die zum ordnungsgemäßen Betrieb notwendigerweise angefallen sind, denn Bußgelder hagelt es allenfalls für einen nicht ordnungsgemäßen Betrieb.
 
Andreas1956

Andreas1956

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Da ich hier schreibe, ist ex tunc schon korrekt. Es heißt soviel wie "von Anfang an", bezogen auf den hier in Rede stehenden Sachverhalt wäre die sittenwidrige Vereinbarung von Anfang an nichtig / unwirksam gewesen. Es gibt abweichend davon ja auch die Möglicheit, daß eine Vereinbarung erst später unwirksam wird, etwa weil Umstände eintreten, die im Zeitpunkt der Vereinbarung nicht bestanden. So könnte der bekannte Heizungspfuscher Ignaz Flötzinger mit Hilde Bärhenke einen Wartungsvertrag für ihre Gasheizung Modell Trulleberg Dominator abgeschlossen haben, Laufzeit 12 Jahre. Durch einen Lawinenabgang wird Hildes Haus komplett zerstört, die zu wartende Gasheizung gibt es nicht mehr. Der vorher wirksame Wartungsvertrag würde mit dem Untergang der zu wartenden Sache gegenstandslos werden, weil es unmöglich ist, eine geschrottete Gasheizung in einem zerstörten Haus zu warten. Meister Flötzinger kann also nicht weiterhin die Zahlung der jährlichen Wartung von Hilde verlangen.
 

Werner1980

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Hallo Freunde,

es gibt wieder Neuigkeiten. Die Hausverwaltung hat geschrieben und gesagt, es liegt eine Betriebserlaubnis der Heizung aus dem Jahr 2019 vor. Mir wurde aber keine Kopie dieser Betriebserlaubnis übermittelt. Tatsache ist aber, daß die Heizungsanlage erst im Feb. 2020 fertig installiert wurde. Ich habe nun deshalb den Bezirksschornsteinfegermeister direkt angeschrieben und gefragt, ob es eine Betriebserlaubnis gibt, denn ihm lag bei der Emissionsmeldung im Juli nichts vor. Ich werde berichten.

Ferner schreibt die Hausverwaltung, daß die Heizung gewartet werden muß, weil die Heizungsfirma mit der Hausverwaltung einen „eigenen“ Wartungsvertrag geschlossen hat. Dieser ist losgelöst von sämtlichen Vorgaben der Hersteller. Wenn es einen solchen Vertrag gibt, wird wahrscheinlich bereits eine neue Heizungsanlage unmittelbar nach der Installation das erste Mal gewartet.

Die Heizungsfirma damals meinte aber, sie arbeitet nach Herstellervorgaben und müsse die Wartung im Jahr 2020 vorweisen, aufgrund von Garantieansprüchen. Von einem gesonderten Vertrag war nie die Rede. Das Zeitfenster der Wartung liegt von Juni bis Sepember. Die Sache mit der An- und Abfahrt ist totaler Schwachsinn, denn die Firma ist hier immer in der Gegend, zumindest Mo-Fr sehe ich ein Auto von denen hier.

Einen Einblick in diesen Vertrag habe ich jetzt nicht beantragt. Ich will erst einmal die Rückmeldung vom Bezirksschornsteinfegermeister abwarten. Anbei der Wortlaut der Hausverwaltung.

Grüße Werner
 

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Dr Schorni

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Schwachsinn hoch 10 mit der Wartung und echt nur dummes Gelaber der Hausverwaltung. Da das Gerät dieses Jahr installiert wurde, gibt es dieses Jahr keine Wartung und es ist auch sch....egal was mit den anderen Anlagen im Haus ist, denn diese werden davon nicht tangiert, weil auch NUR diese gewarteten Anlagen abgerechnet werden, denn DU bist komplett RAUS.
Das leidige Problem ist und bleibt aber, dass Du Mieter bist und wenig Chancen auf Antworten hast, allen voran der Bezirksschornsteinfeger darf Dir KEINE Antwort geben.

Aber solche DUMMHEIT fand ich vor 3 Wochen sogar hier in meiner Gegend:
Ein älteres Rentner-Ehepaar zog vom Nachbarhaus in den 1.Stock der anderen DHH (BJ 54, ca 70m²). Dort ist aber eine kleinere Küche (ca 7m², ca 15m³) und im nebenliegenden Bad VERMUTLICH nur eine seniorengerechte Dusche. Dennoch hat ihr dieselbe Firma wie in der bisherigen Wohnung den berühmten JUNKERS-Küchenschrank mit Inhalt 18kW Therme (DUMMHEIT Nr 1) und untenstehendem 100 Liter-oder-was-Speicher in diese kleine Küche reingehauen = Dummheit Nr 2.
Dann hatte man die Idee die Küchentüre zur Flur-Erhellung in Vollglas auszuführen, sprich: Lüftungsöffnungen KEINE. Also vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger bemängelt und dann.....genaue Details kannte ich nicht, Tatsache ist aber nun: es gibt nur EINE Lüftungsöffnung zum Flur als Wanddurchbruch und auf dem Zusatz-Typenschild am Gerät steht was von "Heizleistung 11kW" ich VERMUTE mal das ist die totale reduzierte Geräteleistung, Dummheit Nr 3.
Man hat also nun ein viel zu starkes Gerät das niemand braucht, mit einem Speicher der keinerlei technische Notwendigkeit hat, in einer ohnehin kleinen Küche nun wiederum leistungsreduziert um die Luftverbund-Vorgabenzu erfüllen.
Anstatt man ENTWEDER gleich ein 11kW Gerät MIT Speicher ODER platzsparender ein 18kW-Kombi-Gerät genommen hat.
Aber die ganze Denk-Leistu....na ja eher "halb-mechanisch gesteuerte Hirn-Funktion" des Heizers war halt wiedermal: "ham wa schon imma so gemacht, machma wieda".:kopfnuss:
 

Werner1980

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Guten Morgen,

da der Schornsteinfeger ja meinte, es gibt noch einen Termin für die Arbeiten, die für die Betriebserlaubnis notwendig sind denke ich, daß die zumindest antworten müssen, ob es noch einen Termin gibt oder nicht.

In der Sache bin ich sowieso stinkig, denn die Hausverwaltung darf im Grunde nur die Wartungsarbeiten als Nebenkosten umlegen, wenn dieses der Mietvertrag ausdrücklich beinhaltet, sonst sind es Instandhaltungskosten. Ich wußte das bisher auch nicht und die letzten 25 Jahre wurde die Wartung immer schön bezahlt. Macht aber wohl jeder hier, ich kenne niemanden, der gegen die Nebenkostenabrechnung angegangen ist.

Es gibt auch keine direkte Zuordnung der Kosten, so wie es im Grunde sein sollte, nach dem Verursacherprinzip. Angeblich können die Mitglieder einen Änderungsantrag stellen, über den dann bei der nächsten Versammlung abgestimmt werden kann. Dafür wird es sowieso keine Mehrheit geben.

Alles wird umgelegt, auch die Wassergebühren. Ich meine jetzt nicht den Verbrauch, sondern auch die Ablesegebühren (Fixkosten) werden auf den Verbrauch umgelegt. Wir hatten uns mal gewundert, als Wohnungen leer standen, daß plötzlich die Ablesegebühr so hoch war. Klar, weil die leerstehenden Wohnungen ja so gut wie keinen Wasserverbrauch hatten, stieg unsere Ablesegebühr. Es gibt auch Probleme bei der Zuteilung der Mülltonnen. Wir müssen mit 92 Wohnungen 3 Tonnen teilen. Die gegenüber mit 45 Wohnungen bekommen 2 Tonnen und die Kosten werden auf alle verteilt.

Sollten wir der Wartung zustimmen, um das Thema der Kosten mal abzuschließen, werden wir vielleicht 10 Euro mehr bezahlen, da wir ja durch den Umlageschlüssel die Wartung der anderen Wohnungen sowieso bezahlen müssen.

Werner
 
Andreas1956

Andreas1956

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@Werner1980: Angesichts der Fülle von äußerst fragwürdigen Vorgängen, die an Dein Portemonnaie gehen, kann ich Dir nur empfehlen, entweder einem Mieterverein beizutreten, der dann auch die Kosten für Deinen Anwalt übernehmen würde, oder Dich direkt an einen Fachanwalt für Mietrecht zu wenden und ihn mit der genauen Prüfung zu beauftragen. Die Ablesegebühr für Leerstandswohnungen dürfen nicht auf die Mieter der anderen Wohnungen umgelegt werden, sondern lasten dem Vermieter an. Das ist sozusagen sein Vermietungs- und Betriebsrisiko, das er nicht auf Euch abwälzen darf. Es gibt eine Reihe von belastbaren Gründen für die Annahme, daß Ihr nach einer sorgfältigen Prüfung etliche Euch bisher aufgeholfene Kosten nicht mehr werdet zahlen müssen. Aber das setzt voraus, daß Ihr Euch wehrt und dem Vermieter mal was auf die Finger hauen laßt.
 

Werner1980

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Guten Morgen!

Stimmt, vieles ist einfach nicht in Ordnung. Es gibt in dieser Beziehung auch noch mehr Dinge, z.B. daß sich Mitglieder zur Wahl zum Aufsichtsrat aufstellen lassen wollten und einfach ausgeschlossen werden (nicht auf Wahllisten aufgenommen werden). Von 2019 auf 2020 sind die Personalkosten um 50% gestiegen aber es gab keine neuen Mitarbeiter, dabei sind die Personalkosten mit 100.000 pro Mitarbeiter im Jahr schon sehr hoch. Der Fuhrpark wurde erweitert und fast jeder hat jetzt einen Dienstwagen, die auch für Privatfahrten benutzt werden. Du kannst fast sagen, es sind Verhältnisse wie beim großen Bruder. Peter Feldmann und die AWO lassen grüßen. Da können wir gar nichts machen.

Ich habe heute einen Anruf vom Bezirksschornsteinfegermeister bekommen und der hatte mir gesagt, die Heizung hat keine Betriebserlaubnis und es war noch niemand dort zur Abnahme. Die Verwaltung schrieb ja erst vor wenigen Tagen, daß die Heizung natürlich abgenommen wurde und wir uns keine Sorgen machen müssen und wir sollten schleunigst einen Termin zur Wartung vereinbaren. Da fällt Dir doch nichts mehr ein.

Unser Ziel ist es keinen Kampf mit der Wohnungsbaugesellschaft zu beginnen, sondern einfach hier wegzugehen. Wir arbeiten dran.

Ich werde auf jeden Fall keinen Termin vereinbaren, wenn die Heizung keine Betriebserlaubnis hat.

Die Wohnungen sind nicht billig, aber sie liegen nicht über dem Mietspiegel (warm knapp 700 Euro für 70 qm, ohne Strom und Gas). Viele Mieter (Mitglieder) sind Ausländer oder finanziell schlechter gestellt. Die kennen sich mit Gesetzen nicht aus und sind froh, überhaupt bezahlbaren Wohnraum zu bekommen und bei vielen Mietern zahlt auch das Amt. Es gibt aber vereinzelt Widerstand. Dieser ist aber begrenzt.

Es gibt aber in Sachen Heizung ein anderes Problem bei meinen Eltern, bei dem ich wahrscheinlich noch mal Eure Hilfe benötige. Dort gibt es keinen Vermieter, weil es ein Eigenheim ist. Ich werde dazu ein neues Thema eröffnen. Dieses wird aber noch etwas dauern, weil ich noch Informationen zusammentragen muß. Im Groben geht es darum, daß bei meinen Eltern angeblich ein kleines Teil im Brenner defekt sein soll (am Düsenstock) aber niemand von der Wartungsfirma will den Düsenstock oder das defekte Teil man Düsenstock erneuern. Es soll ein neuer Brenner installiert werden (ca. 2.000,-- Euro) oder am besten eine neue Heizung. Die Firma droht jetzt damit, den Wartungsvertrag zu kündigen, weil das Teil nicht repariert wird. Der Vorgang ist zwei Jahre alt, die Heizung läuft, angeblich mit defektem Düsenstock. Niemand von der Firma hatte gesagt, was der angebliche Defekt für eine Auswirkung hat. Ich habe bestimmt 30 Heizungsfirmen im Umkreis von 100 km angeschrieben. Niemand will den Düsenstock tauschen. Sollte eine andere Firma den Düsenstock tauschen oder den Brenner erneuern, wird ebenfalls der Wartungsvertrag gekündigt und die Firma wird nie mehr einen Auftrag annehmen. Die Heizung ist von Weishaupt und es findet sich ebenfalls keine Firma, die den Service der Anlage übernehmen will. Es gibt keinen freien Wettbewerb. Es gibt Absprachen und eine offenen Kartellbildung. Die Heizungsinnung schweigt zu diesem Thema und Weishaupt auch.

Werner
 
Dr Schorni

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Ich habe heute einen Anruf vom Bezirksschornsteinfegermeister bekommen und der hatte mir gesagt, die Heizung hat keine Betriebserlaubnis und es war noch niemand dort zur Abnahme
SO EIN SEGGL! Das ist doch nichts neues sondern eine ohnehin gegebene Tatsache für die allein ER verantwortlich ist! ER hat selbstständig zu kommen um die Anlage abzunehmen! SEIN Mitarbeiter war ja bereits vor Wochen hier und hat an einer nicht abgenommenen Anlage Tätigkeiten durchgeführt was ebenfalls rechtlich falsch ist. Der Mann ist unfähig und kommt seinen Pflichtaufgaben NICHT nach!
Ich werde auf jeden Fall keinen Termin vereinbaren, wenn die Heizung keine Betriebserlaubnis hat.
Ja WAS denn nun?? Du verweigerst nun dem Bezirksschornsteinfeger den Termin zur Abnahme? Wenn die Anlage keine Betriebserlaubnis hat, dann darfst Du sie selbstverständlich NICHT benutzen, das ist ja wohl klar. Und daher hat der Bezirksschornsteinfeger dies der Hausverwaltung auch so mitzuteilen.
 

Werner1980

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Moin Schorni,

da liegt ein Verständnisfehler vor.

Am 3. Juli 2020 kam der Schornsteinfegermeister und wollte die Emissionsmessung durchführen. Dieser stellte fest, daß die Heizung keine Betriebserlaubnis hat. Viel hat er nicht gemacht. Soweit ich erkennen konnte, nur das Loch in das Abgasrohr gebohrt, damit man messen kann. Er sagte auch, er kann rein rechtlich gar keine Emissionsmessung durchführen, weil die Heizung nicht abgenommen wurde, daß müsse sein Chef machen, der Bezirksschornsteinfegermeister. In seinen Unterlagen stand noch, daß dort die alte Heizung verbaut ist. Von der Hausverwaltung lag keine Mitteilung vor, daß dort eine neue Heizung installiert wurde. Deshalb ja damals meine Frage, wer muß die neue Heizung anmelden. Der Eigentümer (Wohnungsbaugesellschaft, die Verwaltung), der Mieter (wir) oder die Heizungsfirma.

Parallel, wir erinnern uns, wollte die Installationsfirma der Heizung doch nach 4 Monaten bereits die erste Wartung durchführen.

Aufgrund der Tatsache, daß die Heizung keine Betriebserlaubnis hatte, schrieb ich der Heizungsfirma, daß es wohl komplett sinnfrei ist, jetzt eine Wartung durchzuführen.

Dann kam eine Mahnung, daß ich noch keinen Termin zur Wartung abgegeben hatte und alles mit der Hausverwaltung abgesprochen sei, daß bereits kurz nach der Installation die Heizung gewartet werden soll.

Daraufhin schrieb ich der Hausverwaltung, daß die meinetwegen gerne eine Wartung durchführen können, ich aber dafür nicht zahlen möchte und außerdem schrieb ich, daß die Heizung keine Betriebserlaubnis hat und diesbezüglich der Bezirksschornsteinfegermeister die Heizung noch abnehmen muß.

Darauf bekam ich von der Hausverwaltung Antwort, daß ich beruhigt sein kann, die Heizung hat eine Betriebserlaubnis und die Wartung kann durchgeführt werden.

Ich hatte das nicht geglaubt und schrieb deshalb den Bezirksschornsteinfegermeister, denn mit ihm war ja noch ein Termin offen. Er hat seine Unterlagen geprüft und teilte mir mit, die Heizung hat keine Betriebserlaubnis.

So, das ist der Sachverhalt.

Ich hatte doch gar nicht geschrieben, daß der Bezirksschornsteinfegermeister keinen Zutritt bekommt, ich hatte gesagt, daß ich der Heizungsfirma keinen Termin gebe, bevor die Heizung nicht abgenommen ist.

Werner
 
Dr Schorni

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Am 3. Juli 2020 kam der Schornsteinfegermeister und wollte die Emissionsmessung durchführen. Dieser stellte fest, daß die Heizung keine Betriebserlaubnis hat.
Und DAS ist nun über 8 Wochen her und dieser IDIOT hat immernoch nicht gehandelt!? Er kann sich sein Dumm-Gelaber mit "nicht abgenommen" sparen , er HAT das ab zu neh men und zwar umgehend! Liegen im Anmeldeverfahren Fehler vor, so hat er diese bei der HV anzuzeigen und nachzufordern UND muss die Anlage solange schriftlich angezeigt STILLEGEN, da ja nicht abgenommen. Ab dem Moment wo die neue Anlage in seiner Kenntnis ist und er nicht handelt liegt alle Haftung auf ihm! Der Mann ist nicht nur faul und unfähig, er ist einfach nur strunz-DUMM!
Wende Dich endlich an die Aufsichtsbehörde, damit die mal Dampf macht. Hier macht keiner was er muss, geschweige was er soll oder gar etwas das der Aufklärung, Befriedung oder positiven Klärung dient! Wo war das nochmal? Hessen? Dann kläre ich mal das Ablaufverfahren eines Geräteaustausches und Abnahme.
 
Andreas1956

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Da bietet sich - rechtlich gesehen - doch eine Klage gegen den VM auf Wiederherstellung eines vertragsgemäßen Zustands an. Eine Wohnung, die keine zulässigerweise benutzbare und abgenommene Heizung besitzt, ist nicht vertragsgemäß sondern im Grunde ein Fall für die baupolizeiliche Sperrung und damit unbewohnbar.
 

Werner1980

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Tja, im Grunde sagt ja die Hausverwaltung, die Anlage ist abgenommen und der Bezirksmeister sagt nein. Die Hausverwaltung legt aber keine Beweise vor, in Form von Protokollen oder Rechnungen.

Aus diesem Grund sollte meiner Ansicht nach der Bezirksmeister sich mal mit der Hausverwaltung auseinandersetzen und fragen, wie die darauf kommen, daß die Heizung eine Abnahme hat, wenn bei ihm in den Unterlagen nichts steht. Ich würde mir natürlich auch wünschen, daß denen richtig mal eine reingedrückt wird, weil die die Heizung nicht angemeldet haben. Aber letztendlich haftet ja niemand dafür und ein evtl. Bußgeld wird auf die Mieter umgelegt.

Schorni, mir geht es doch nur darum nicht verarscht zu werden und ich hatte ja schon geschrieben, wie es mit der Hausverwaltung steht. Ich habe darauf keinen Bock mehr. Wir wollen auch hier nicht mehr lange wohnen aber auch nicht Hals über Kopf ausziehen. Schließlich stecken in dieser Wohnung bereits 30k an Einrichtung und Modernisierung aus Eigenmitteln.

Wer also ein schönes Reihenhaus in Ostholstein hat oder weiß, ob dort etwas zu verkaufen oder zu vermieten ist, sollte sich bei mir melden.

Ich weiß jetzt nicht, was ich von Andreas Vorschlag halten soll. Wir sollen klagen, damit die Wohnung gesperrt wird und wir auf der Straße sitzen. Ist das jetzt Dein Ernst?
 
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