Verkleidung der neusten Heizwertheizung von Junkers mit offenen Anschlüssen?

Diskutiere Verkleidung der neusten Heizwertheizung von Junkers mit offenen Anschlüssen? im Junkers-Bosch Forum im Bereich Heizungshersteller; @Dr Schorni 1. Das "heiße" Rohr ist das weiße ganz links. Verbindung Wasserspeicher zur Heizung. 2. Kondensat ist das graue Rohr ganz rechts...
Dr Schorni

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1.) ja, alle warmgehenden Rohrleitungen zum, vom und aus dem WW-Speicher sind zu dämmen
2.) NEIN. Kein Brennwertgerät = kein Kondensat = kein Problem
 

Werner1980

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Guten Morgen,

dann muß ich aber noch mal blöd fragen, was für ein Wasser wird denn dann mit diesem "grauen Behälter" abgeführt? Ist damit das Sicherheitsventil gemeint? Da kaum Druck aufgebaut wird, zumindest was der Druckanzeiger sagt, tritt ziemlich „viel“ Wasser aus. Ich würde einmal 250 ml schätzen, wenn der Warmwasserspender leer ist und wieder aufgeheizt werden muß.

Grüße
 
Dr Schorni

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Na das Trinkwasser das anfällt weil durch die Beheizung des Speichers sich das Wasser ausdehnt, dadurch dann der Druck steigt und vor dem Platzen des Speichers öffnet das Überdruck-Sicherheitsventil und lässt das ab. So ähnlich wie am Dampfkochtopf. Der HEIZUNGSanlagendruck am Thermen-Manometer ändert sich dabei an sich kaum, ist ja auch ein getrennter Kreislauf.
 

Werner1980

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Habe ich fast verstanden. Was ich nicht verstehe ist, wenn mehrmals täglich 250 ml abfließen und der Druck trotzdem konstant bliebt, aber die Heizung kein Wasser "automatisch" nachfüllt, dann müßte das Wasser doch irgendwann verschwinden oder nicht? Da der Druck bisher konstant blieb hatte ich ja angenommen, es sei Kondenswasser.
 
Dr Schorni

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Wie gesagt: zwei völlig physisch getrennte Wasserkreisläufe/Inhalte. In der Heizung ist immer dasselbe, EIN Wasser, was sich nicht verbraucht. Das Trinkwasser fließt durch den WW-Speicher hindurch und wird somit frisch zugeführt und fließt durch Verbrauch ab. Der Druck steigt nur in der Aufwärmphase solange in der Zeit kein WW entnommen wird. Und dieses dabei entstehende Ausdehnungs-Übervolumen wird über das Sicherheitsventil abgeführt um den Druck zu begrenzen und Schaden zu vermeiden. Dieser Tropfwasseranfall ist somit technisch-physiklaisch bedingt und normal. Aber natürlich auch hier wieder ein zusätzliches Ärgernis im Gesamtkonzept.
 
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Andreas1956

Andreas1956

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Was wurde schlechter? Die Heizung ist nun in der Küche, verbraucht mehr und hat weniger Komfort. Die Dusche ist bei 60 Grad nach 10 Minuten kalt. Erst nach 10 Minuten kann der nächste duschen. Die Heizung in der Küche benötigt wertvollen Platz. Dadurch, daß nun auch die Waschmaschine nicht mehr Platz im Bad hat, mußte die auch in die Küche.
Wenn der Mieter tatsächlich Mieter ist, also einen Mietvertrag besitzt, muß er diese Veränderungen normalerweise nicht dulden. Er hat rechtlich betrachtet Anspruch auf den Erhalt der Mietsache (Wohnung) in dem Zustand, in dem er sie unter Vertrag genommen (angemietet) hat. Eine faktische Verkleinerung der Küche durch einen Wärmeerzeuger, der bei Anmietung der Wohnung dort weder stand, noch dessen dortige Aufstellung die Vertragsschließenden vereinbart haben, ist vertragswidrig und ein Mangel, dessen Abstellung der Mieter vom Vermieter verlangen kann. Die Heizungsbaufirma - egal ob sie Mist gebaut hat oder nicht - ist jedenfalls für den Mieter außen vor. Denn der Mieter ist nicht Auftraggeber der Handwerksleistungen und daher hat er weder Anspruch auf Auskünfte noch auf Veränderungen gegenüber dem Heizungsbauer. Das ist ausschließlich über dessen Auftraggeber möglich, also den Vermieter. Gegenüber dem Vermieter allerdings hat der Mieter Ansprüche, er kann diese auch rechtlich durchsetzen. Jedoch sollte der Mieter kritisch prüfen, ob er im Zusammenhang mit den Umbaumaßnahmen möglicherweise - ggf. auch stillschweigende - Erklärungen gegenüber dem Vermieter abgegeben hat, die man als Zustimmung des Mieters zu diesen Veränderungen der Mietsache anzusehen hätte. Das wäre beispielsweise in Betracht zu ziehen, wenn der Mieter informiert war, daß der neue Wärmeerzeuger in die Küche kommt und er das "sehenden Auges" hat geschehen lassen.

Dann soll eine Duschkabine bei dem "verplanten Bad" ca. 2k kosten.
Das mag so sein, mir ist allerdings noch unklar, warum der Mieter für solche baulichen Anlagen zuständig sein soll. Normalerweise umfaßt eine Wohnung entweder eine Badewanne, eine Dusche oder sogar beides. Ist dieses erneuerungsbedürftig - aus welchem Grund auch immer - , dann wäre das üblicherweise Angelegenheit des Vermieters und die Kosten müßten den Mieter nicht jucken.
 

Werner1980

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@Dr Schorni

Okay. Das Wasser entsteht bei der Warmwasseraufbereitung und bei zu hohem Druck wird „Dampf“ abgelassen, verstehe. Das ist dann der Kreislauf 1. Dann gibt es noch einen Flexischlauch, der aus der Heizung kommt, ich habe das mal fotografiert. Ist das dann das Druckventil für die Aufbereitung des Wassers, was für die Heizkörper benutzt wird? Wenn das stimmt, habe ich es verstanden.

Grüße
 

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Dr Schorni

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Ja, der graue Wellrohrschlauch endet im Gerät ebenfalls unter einem HEIZUNGS-Überdruck-Sicherheitsventil und leitet evtl. hier anfallendes Wasser ab. Das tritt aber an sich fast nie auf, außer wenn in der Heizungsanlage der Druck zu sehr ansteigt weil evtl das Ausdehnungsgefäß defekt ist - was normalerweise die Druckchwankungen ausgleicht.
 

Werner1980

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@Andreas1956

Ich bedanke mich auch bei Dir, daß Du Dich in die Sache so reinkniest.

Wir wollen keinen Rechtsstreit mit der Baugenossenschaft. Trotzdem ist durch die Kernsanierung einiges für uns schlechter geworden und hätten wir das Ergebnis vorher gewußt, wären wir dort nicht mehr eingezogen.

Ich hoffe nicht, daß die Sache mit dem Bad jetzt gegen die Forenregeln verstoßen, denn das hat nichts mehr mit dem Thema Heizung zu tun. Trotzdem mal ganz kurz erzählt. Es hieß von der Baugenossenschaft, daß die Wohnungen behindertengerecht gebaut werden sollen. Aus diesem Grund hatte es mich schon gewundert, weshalb denn ursprünglich wieder mit „Badewanne“ geplant wurde und die Tür wieder nur 45cm breit sein sollte.

Die Architekten waren aber nicht flexible im Denken und bauten das Bad dann so um, daß keine Waschmaschine mehr gestellt werden konnte und eine bodentiefe Dusche eingebaut wurde, anstatt eine niedrig Dusche mit Standardmaßen, auch für die Duschkabine, wie in den anderen sanierten Wohnungen auch. Der „Versorgungsschacht“, ich weiß nicht ob man das so nennt, nimmt außerdem jetzt viel Platz ein. Gleich am Anfang kommt jetzt die Dusche, anstatt sie hinten ans Fenster zu bauen. Die von uns beauftragte Sanitärfirma für den Duschwandeinbau meinte, daß vor die eine Wand, wo der „Versorgungsschacht“ beginnt, direkt keine Duschwand gebaut werden darf, wegen möglicher Schimmelpilzbildung. Eine Sonderanfertigung kostet mit Einbau ca. 2k Euro. Die Antwort der Baugenossenschaft bezüglich des Bades ist ähnlich wie bei der bei der Heizung, ohne Worte.

Den einzigen Hebel, den es vielleicht gibt wäre dieser, wenn bei dem Bau der Heizung gegen irgendwelche gesetzlichen Bestimmungen verstoßen wurde, z.B. Austausch gegen ältere Technik bei höherem Verbrauch, mehr Emissionen oder was es sonst für Bestimmungen gegeben könnte.

Der Schornsteinfeger war ja noch nicht da und wenn es da etwas geben könnte, wäre das hilfreich um in Bezug auf die Verkleidung der Heizung oder der Duschwand etwas erreichen zu können.

Um vielleicht nochmals auf die ursprüngliche Aussage zurückzukommen, weshalb ich auch an den Heizungsfachbetrieb geschrieben und um Auskunft gebeten hatte, es wurde ja gesagt, „die alte Heizung hat in der „Ausführung“ keine Betriebserlaubnis mehr und deshalb muß eine neue Heizung in die Küche gebaut werden. Aufgrund der Luftzuführung bei diesem Modell, darf diese nicht mehr in der Kammer stehen.“ Das wurde ja jetzt relativiert und es hieß jetzt nur noch, "die alte Heizung war ineffizient und zu teuer wegen ständigen Reparaturen". Was totaler Schwachsinn ist, denn wir wissen ja, wie oft die Heizungsfachleute hier waren. Auch in anderen Wohnungen wird der alte Typ von Heizung (ohne Warmwasserspeicher) weiterhin gebaut.

Mehr kann ich dazu gar nicht sagen.

Grüße
 
Andreas1956

Andreas1956

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Tja, wer will schon einen Rechtsstreit. Nur lehrt die Erfahrung, daß man mitunter sein gutes Recht eben nur über einen Rechtsstreit durchsetzen kann, wenn anders eine Einigung nicht möglich ist. Letztlich muß der Mieter entscheiden, ob er sein Recht durchsetzt oder mit den veränderten Gegebenheiten leben will. Für eine der beiden Möglichkeiten wird er sich entscheiden müssen, alternativ zieht er aus.
 

Werner1980

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In den letzten Jahren gab es bei uns in "offensichtlichen klaren" Rechtssachen bereits schon genügend "Niederlagen". Das Gericht ist eine Chance, aber niemals eine Garantie. Sozialgericht, Arbeitsgericht, Familiengericht, Zivilgericht, Landgericht, Amtsgericht. Einmal muß eben auch Schluß sein. Die Gerichte sind dabei so ignorant, daß der Kampf gegen das Gericht größer ist als gegen den Prozeßgegner. Zeugengelder werden genehmigt, wofür es keine Grundlage gibt und ich muß sie erstatten. Akten werden manipuliert oder schwinden. Es ist schon mehrfach passiert, daß eine Schuld die bereits bezahlt wurde trotzdem durch das Gericht nochmals vollstreckt wurde, unglaublich dieser Staat. Zurückgezahlt wird nicht und die Staatsanwaltschaft will wegen Unterschlagung gegen das Gericht und die Beamte nicht ermitteln. Bei 8 von 10 Fällen gibt es keine ausreichende Sachverhaltsaufklärung. Die Richter sollen über Dinge urteilen, die sie gar nicht verstehen. In 9 von 10 Fällen kennen die Richter nicht einmal die Schriftsätze und fällen aber nach der Verhandlung gleich das Urteil, manchmal sogar, ohne das verhandelt wurde. Das schriftliche Urteil wird dann passend gemacht. Jeder Richter hat eine andere Meinung. Dann wird von "Rechtswissenschaften" geredet. Gericht und Richter sind für mich ein ganz rotes Tuch und ich versuche mich wieder abzureagieren.
 
Andreas1956

Andreas1956

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Die Juristerei ist nicht ohne, wohl dem, der davon selbst etwas versteht. Ansonsten muß man wenigstens einen FÄHIGEN Anwalt haben, aber das ist eher wie in jedem Beruf, es gibt höchstens 10% wirkliche Könner. Mitunter ist das Recht auch kompliziert, so steht einem nach einem bestimmten Paragraphen zwar ein Anspruch zu, jedoch lauern dann an anderer Stelle Fallstricke. So kann man ein Recht zwar haben, es aber verjährt oder verwirkt sein. Außerdem können speziellere gesetzliche Regelungen allgemeinere verdrängen und diesen vorgehen.

Da kann ich Dir ein Beispiel nennen, nämlich das sogenannter "Grenzanlagen" gemäß § 921 BGB. Darunter sind nicht nur Anlagen zu fassen, die zwei Grundstücke teilen oder wenigstens zu scheiden geeignet sind, sondern praktisch alle Anlagen, die über eine Grenzlinie hinweg gehen, also auf den beiden Grundstücken liegen und dem Vorteil beider Grundstücke dienen. Bei einem auf der Grenze angeordneten Zaun leuchtet das noch jedem Laien ein, aber nicht bei einer Dachrinne an einem Reihenhaus, die von (Teil-)Haus zu (Teil-)Haus nun mal über die Grenzen führt. Gleichwohl sind Dachrinnen dort trotzdem "Grenzanlagen". Für diese gilt allgemein das Recht über die Gemeinschaft (§§ 741 ff. BGB), etwa was die gemeinschaftliche Verwaltung und Unterhaltung der Dachrinnen anbelangt. Jedoch verdrängt der speziellere § 922 (3) BGB hier den allgemeineren § 749 BGB, wonach jeder Teilhaber der gemeinschaftlichen Einrichtung die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen darf. Das geht nämlich bei Grenzanlagen gerade nicht, dort darf die Anlage nicht ohne Zustimmung des Nachbarn beseitigt oder auch nur verändert werden. Wer nun nur das Gemeinschaftsrecht liest, konkret den § 749 BGB, wird meinen, er dürfe die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen und sich dann eine eigene Dachrinne anbauen können. Aber so ist es genau nicht und leider erkennen erschreckend viele Juristen das auch nicht. Der Rechtsanwalt meines Nachbarn hat mir in Bezug auf eine Grenzanlage inzwischen nicht weniger als vier "Kündigungen" ausgesprochen, obwohl Kündigungen selbst nach Gemeinschaftsrecht nicht möglich sind, sondern nur das Verlangen nach Aufhebung der Gemeinschaft. Aber bei Grenzanlagen schließt die speziellere Regelung des § 922 (3) BGB selbst die Aufhebung aus, wenn der Nachbar nicht zustimmen will.
 

Werner1980

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Guten Abend,

die Sache mit der Heizung scheint wohl nicht aufzuhören. Jetzt hat sich die Firma (nach 5 Monaten Betrieb), bereits zur Wartung der neuen Heizung angekündigt. Im Grunde kein Problem. Bloß die Kosten werden dem Mieter immer weitergereicht. Eine Wartung kostet zwischen 120 Euro - 200 Euro. Die Rechnung haben wir nie gesehen, kann man ja beim Vermieter einsehen. Was mich jetzt wundert ist, daß bereits nach 5 Monaten eine Wartung ansteht. Was sollte denn dort in der kurzen Zeit gewartet werden? Filter oder werden Düsen neu eingestellt? Beim Vorgängermodell wurde die 1. Wartung nach 2 Jahren (nach Ablauf der Garantie) durchgeführt.

Ist diese Wartung sinnvoll oder nur eine Geldmasche? Was meint Ihr?

Grüße
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Wartung NACH einem Jahr, und nicht "innerhalb eines Jahres"!
Ich glaub wenn einer von DER Firma kommen würde, dem würd ich erstmal nen Eimer gesammeltes Tropfwasser übergießen und dann für die Sauerei die er da am Boden gemacht hat noch zusammenscheißen...
 

Werner1980

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Guten Tag,

Neuigkeiten. Der Schornsteinfeger war gerade da, aber nicht um den Feuerstättenbescheid zu erteilen, sondern er wollte die jährliche Abgasmessung durchführen. Folgende Fragen hatte ich den Schornsteinfeger gestellt:

F: Warum wurde die Heizung bisher nicht abgenommen (> 4 Monate in Betrieb).
A: Weiß ich nicht.

F: Wer muß die Meldung über den Einbau der neuen Heizung machen?
A: Der Eigentümer.

F: Wann muß der Eigentümer die Anzeige über die neue Heizung abgeben, ohne daß eine Ordnungswidrigkeit vorliegt?
A: Weiß ich nicht.

F: Müssen die Warmwasserrohre gedämmt werden?
A: Nein, nur wenn die Heizung im Keller ist (in kalten Räumen).

F: Wie kann es sein, daß der Fachbetrieb bereits eine Wartung durchführen will (nach 4 Monaten), obwohl die Heizung nicht abgenommen wurde?
A: Die wollen Geld verdienen.

F: Hatte die alte Heizung weiterhin eine Betriebserlaubnis?
A: Ja, hatte sie.

F: Darf der Eigentümer eine neue Heizung einbauen, die energetisch schlechter ist als die alte Heizung, obwohl diese nicht mal sehr alt oder defekt war (6 Jahre).
A: Bezogen auf unsere Konstellation ja, ist aber eine Verschwendung von gemeinschaftlichen Geldern (Baugenossenschaft) und entspricht auch nicht dem Klimaschutzgedanken. Die Heizungsfirma hat ein gutes Geschäft gemacht.

F: Hätte die neue Heizung auch in die Kammer gebaut werden dürfen, wo die alte Heizung war, damit kein wertvoller Platz in der Küche verschwendet wird?
A: Ja, die neue Heizung hätte auch an der alten Stelle installiert werden dürfen.

F: Muß das Abgasrohr den direkten Weg zum Kamin haben?
A: Grundsätzlich ja, aber ich denke, der Heizungsfachbetrieb hatte keine Lust ein neues „Loch“ in den Kamin zu bohren und das alte Loch zu verschließen. Ich denke, das geht bei der Abnahme trotzdem so durch.

F: Wieso ist eine Heizung mit einem Warmwasserspeicher eingebaut worden?
A: Das ist Sache des Eigentümers. Es gibt 1000 Gründe dagegen, die spare ich mir aufzuzählen und nur einen Grund dafür der mir einfällt. Wenn an 2 oder mehr Entnahmestellen gleichzeitig warmes Wasser entnommen wird, dann gibt es keine Beeinflußung und jemand erhält plötzlich weniger „warmes“ Wasser.

Mehr weiß ich dazu nicht mehr zu sagen. Der Bezirksschornsteinfeger kommt dann noch für den Feuerstättenbescheid. Ich könnte mir vorstellen, daß wir sogar noch eine Rechnung für die Abgasuntersuchung bekommen, obwohl die Heizung bisher noch keine Betriebserlaubnis bekommen hat. Die normale Abgasuntersuchung wäre erst nach einem Jahr durchgeführt worden.

Würde ein TÜV (HU) durchgeführt werden, obwohl das Auto keine Zulassung hat? Die Welt ist zu kompliziert für mich.


Grüße,
Werner
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Und zur fehlenden Lüftungsöffnung in der Küchentüre hat er NICHTS gesagt?? Zu WAS kommt oder WAS kann denn der dann??
 

Werner1980

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Ich kann dazu wohl erst wieder etwas berichten, wenn der Bezirksschornsteinfeger da war. Sollte die Baugenossenschaft ein Bußgeld erhalten, wird dieses sowieso auf den Mieter umgelegt. Ich bin schon angefressen genug. Ich habe mir mal den Mietvertrag angeschaut und demnach hätte die Wartung nicht einmal auf die Nebenkosten umgelegt werden dürfen. Wenn man aber wohl 3 Jahre lang keinen Einspruch dagegen einlegt, gilt dieses von der Seite des Mieters als akzeptiert.

Letztendlich ist es sowieso egal. Die Kosten für den Schornsteinfeger und die Wartung werden für mehrere Wohnblöcke zusammengelegt und auf die m² Wohnfläche verteilt. Eine direkte Abrechnung wäre möglich, ist der Baugenossenschaft aber zu viel Arbeit. Bei der alten Heizung kam der Schornsteinfeger nur alle 2 Jahre und wir haben trotzdem jedes Jahr zahlen müssen.

Trotzdem war es gut, in den meisten Fällen eine Bestätigung des Schornsteinfegers zu bekommen.

Hat der Schornsteinfeger in seinen Aussagen recht?
 
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