@
Andreas1956
Ich bedanke mich auch bei Dir, daß Du Dich in die Sache so reinkniest.
Wir wollen keinen Rechtsstreit mit der Baugenossenschaft. Trotzdem ist durch die Kernsanierung einiges für uns schlechter geworden und hätten wir das Ergebnis vorher gewußt, wären wir dort nicht mehr eingezogen.
Ich hoffe nicht, daß die Sache mit dem Bad jetzt gegen die Forenregeln verstoßen, denn das hat nichts mehr mit dem Thema Heizung zu tun. Trotzdem mal ganz kurz erzählt. Es hieß von der Baugenossenschaft, daß die Wohnungen behindertengerecht gebaut werden sollen. Aus diesem Grund hatte es mich schon gewundert, weshalb denn ursprünglich wieder mit „Badewanne“ geplant wurde und die Tür wieder nur 45cm breit sein sollte.
Die Architekten waren aber nicht flexible im Denken und bauten das Bad dann so um, daß keine Waschmaschine mehr gestellt werden konnte und eine bodentiefe Dusche eingebaut wurde, anstatt eine niedrig Dusche mit Standardmaßen, auch für die Duschkabine, wie in den anderen sanierten Wohnungen auch. Der „Versorgungsschacht“, ich weiß nicht ob man das so nennt, nimmt außerdem jetzt viel Platz ein. Gleich am Anfang kommt jetzt die Dusche, anstatt sie hinten ans Fenster zu bauen. Die von uns beauftragte Sanitärfirma für den Duschwandeinbau meinte, daß vor die eine Wand, wo der „Versorgungsschacht“ beginnt, direkt keine Duschwand gebaut werden darf, wegen möglicher Schimmelpilzbildung. Eine Sonderanfertigung kostet mit Einbau ca. 2k Euro. Die Antwort der Baugenossenschaft bezüglich des Bades ist ähnlich wie bei der bei der Heizung, ohne Worte.
Den einzigen Hebel, den es vielleicht gibt wäre dieser, wenn bei dem Bau der Heizung gegen irgendwelche gesetzlichen Bestimmungen verstoßen wurde, z.B. Austausch gegen ältere Technik bei höherem Verbrauch, mehr Emissionen oder was es sonst für Bestimmungen gegeben könnte.
Der Schornsteinfeger war ja noch nicht da und wenn es da etwas geben könnte, wäre das hilfreich um in Bezug auf die Verkleidung der Heizung oder der Duschwand etwas erreichen zu können.
Um vielleicht nochmals auf die ursprüngliche Aussage zurückzukommen, weshalb ich auch an den Heizungsfachbetrieb geschrieben und um Auskunft gebeten hatte, es wurde ja gesagt, „die alte Heizung hat in der „Ausführung“ keine Betriebserlaubnis mehr und deshalb muß eine neue Heizung in die Küche gebaut werden. Aufgrund der Luftzuführung bei diesem Modell, darf diese nicht mehr in der Kammer stehen.“ Das wurde ja jetzt relativiert und es hieß jetzt nur noch, "die alte Heizung war ineffizient und zu teuer wegen ständigen Reparaturen". Was totaler Schwachsinn ist, denn wir wissen ja, wie oft die Heizungsfachleute hier waren. Auch in anderen Wohnungen wird der alte Typ von Heizung (ohne Warmwasserspeicher) weiterhin gebaut.
Mehr kann ich dazu gar nicht sagen.
Grüße