Verkleidung der neusten Heizwertheizung von Junkers mit offenen Anschlüssen?

Diskutiere Verkleidung der neusten Heizwertheizung von Junkers mit offenen Anschlüssen? im Junkers-Bosch Forum im Bereich Heizungshersteller; Das neue Gerät ist kein brennwert. Auch kein Kondensat. Wäre tötlich fürs Heizgerät und fürn Schornstein. Das foto ist eine zbs. Habe selber so...
mad-mike

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Das neue Gerät ist kein brennwert. Auch kein Kondensat. Wäre tötlich fürs Heizgerät und fürn Schornstein.


Das foto ist eine zbs. Habe selber so eine. Ja macht sich in der Küche ganz gut. Jedoch glaube ich nicht das man dir so eine dort hinstellt.

(Kompakt modul mit schichtlade speicher)


Aber das wäre tatsächlich ein Brennwert Gerät mit Warmwasser Speicher in kompakt Bauform...

Der Nachfolger wäre kompakt mit Glasfront... Allen pi pa po.

Eventuell mal Rücksprache mit dem Vermieter halten. Nicht das hier was passiert ist, was gar nicht besprochen, bzw Vertrags Grundlage war...
 
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socko

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Alles berechtigt und schwierig.

Letztlich seid ihr Mieter, daher Frage an den Vermieter warum ohne rechtlichen Bedarf bzw. Austausch der Anlage vorgenommen wurde UND dieser Austausch aufgrund der aktuellen Regelungen SO AUCH NICHT GEMACHT WERDEN DARF.

Wenn ggf. die Brennwerttherme unzuläßig an einem Gemeinschaftskamin für Heizwertgeräte hing war das schon unzulässig und hätte vom Bezirksschornsteinfegermeister gar nicht abgenommen werden dürfen UND die Handwerksfirma hätte nie einbauen dürfen.

Umgedreht wie jetzt, Einbau einer Heizwerttherme ist ohne Zwang/Pflicht gar nicht zulässig. Es sei denn das ist, wie ich vermute, ein Gemeinschaftskamin.
Dann hättet ihr das "Pech" dass die "alte" Installation schon unzulässig war.

Lasst euch vom Vermieter mal aufklären !
 
Andreas1956

Andreas1956

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Die alte Heizung, also die von 1996-2014 sollte nicht mehr repariert werden und es kam eine neue Gas-Kombitherme als Austausch in die Wohnung.
Gut, dann war das als Maßnahme der Instandsetzung zu verstehen, für die grundsätzlich der Vermieter zuständig ist. Eine Modernisierung hat der VM darin offenbar selbst nicht gesehen, so daß es keiner Klärung bedarf, ob das in Teilen eine Modernisierung gewesen ist, etwa als Maßnahme zur Einsparung von Energie durch die Brennwerttechnik.

Ich denke, da dieses keine Verbesserung gegenüber der alten Heizung war. Für uns war es eher eine Verschlechterung aufgrund der schlechteren Steuerung FR50. Mit der FR50 kann nur eine Absenkung am Tag programmiert werden.
In einem Haus Baujahr 1969 dürften Baustoffe verbaut sein, bei denen ein gleichmäßiges Durchheizen sehr wahrscheinlich günstiger wäre, als der von Euch angestrebte täglich mehrfache Wechsel zwischen Absenkung und Normal. Eine Modernisierung wäre nicht deshalb keine Modernisierung, weil sich das neue Gerät durch den Mieter (nach seinem Geschmack) schlechter bedienen läßt, solange es trotzdem zu einem reduzierten Energieverbrauch führt. Das kann aber wie gesagt dahinstehen, da jedenfalls nicht einmal der VM selbst das als Modernisierungsmaßnahme verstanden / umgelegt hat.

Es ist nur eine Spekulation, aber ich habe das Gefühl, daß die Gesellschaft „Genossenschaft“ (die GF) gerne lukrative Aufträge vergibt, die dem Unternehmen offensichtlich keinen Mehrwert bringen.
Wer weiß welche Verquickungen da zwischen AG und AN bestehen, vielleicht gehört der Heizungbaubetrieb dem Cousin des GF der Genossenschaft. Das ist aber letztlich keine mietrechtliche Frage, sondern allenfalls eine des ordnungsgemäßen Umgangs mit dem genossenschaftlichen Vermögen.

Relevant sind jetzt und hier folgende beiden Geräte:

2019: Ceramini ZSR5/10-7KE23S0092, Kessel ST 65-1 EC
2014 - 2019: Cerapur ZWB30-4C23
Demnach wurde ein Wärmeerzeuger der dem aktuellen Stand der Technik entspricht und weniger Brennstoff verbraucht durch einen Wärmeerzeuger ersetzt, der nicht (mehr) dem Stand der Technik entspricht und im Vergleich zu einem erhöhten Brennstoffverbrauch führen wird. Ich meine, daß der Mieter nicht duldungspflichtig sein kann, soweit vom VM veranlaßte Umbaumaßnahmen zu einer Schlechterstellung gegenüber dem vertragsgemäßen Zustand führen. Vertragsgemäß ist der Zustand, der im Zeitpunkt der Anmietung der Mietsache gegeben war. Das war allerdings offenbar eine Ausstattung mit einem Heizwertgerät (Cerastar). Aus dem Umstand, daß zwischenzeitlich (2014) dieses Heizwertgerät durch ein Brennwertgerät ersetzt wurde, ergibt sich nichts Anderes, da dieses unstreitig im Rahmen der Instandsetzung und ohne Umlage von Modernisierungskosten erfolgt ist. Auch wenn die nunmehrige Rückkehr zu einem Heizwertgerät strunzdumm ist, so dürfte sie nur deshalb aber (noch) nicht rechtswidrig sein, denn ein Brennwertgerät ginge über den vertragsgemäßen Zustand hinaus. Mit anderen Worten: Auf ein Brennwertgerät habt Ihr keinen Rechtsanspruch, weil Euch nur der Zustand geschuldet wird, wie er bei der Anmietung vorhanden war.

Damit kommen wir aber zu dem entscheidenden Punkt, denn zu dem bei Anmietung vorhandenen Zustand, also dem vertragsgemäßen, gehört ganz klar auch die Unterbringung des Wärmeerzeugers in der Abstellkammer und nicht in der Küche. Diese bauliche Veränderung müßt Ihr als Mieter nicht dulden, da sie den vertragsgemäßen Zustand zu Eurem Nachteil verändert. Grundsätzlich kann in solchen Fällen der Mieter die Maßnahme verweigern und der VM müßte dann ggf. versuchen, die Duldung des Mieters einzuklagen.

Die Sache hat hier allerdings einen Haken, denn ein an sich nicht vertragsgemäßer Zustand könnte zu einem vertragsgemäßen geworden sein, soweit der Mieter den Umbaumaßnahmen / der Verlegung der Therme in die Küche zugestimmt hat. Das könnte auch stillschwiegend erfolgt sein, etwa indem der Mieter es "sehenden Auges" geschehen läßt und dem nicht widerspricht.

Ihr habt die Wohnung wenn ich es richtig verstanden habe für ein Paket aus verschiedenen Arbeiten freigezogen, ob Ihr vorab von der Umverlegung des Wärmeerzeugers wußtet und insoweit von einer - ggf. konkludenten - Zustimmung der Mieter auszugehen ist, oder ob Ihr vor vollendete Tatsachen gestellt und von der Umverlegung quasi überrascht wurdet, kann ich nicht beurteilen. Sollte das ohne Euer Wissen oder gegen Euren erklärten Willen passiert sein, müßtet Ihr nicht dulden, daß sich das Gerät nun in der Küche befindet. Das aber nicht wegen der energetischen Verschlechterung, sondern wegen des nicht vertragsgemäßen Zustands, was Euch wurscht sein kann, solange es zu dem gleichen praktischen Ergebnis führt, nämlich, daß der Wärmeerzeuger zurück in die Abstellkammer muß. Wie der VM das umsetzt und welche Kosten er damit hat, das ist nicht Euer Problem.
 
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Dr Schorni

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@Andreas1956 absolut der Hammer! 👍
Ja, das ist wirklich wirklich ein äußerst spezieller und interessanter Fall.
Wenn ggf. die Brennwerttherme unzuläßig an einem Gemeinschaftskamin für Heizwertgeräte hing war das schon unzulässig und hätte vom Bezirksschornsteinfegermeister gar nicht abgenommen werden dürfen UND die Handwerksfirma hätte nie einbauen dürfen.
DAS kann ausgeschlossen werden, denn dann wäre ja eine Abgasleitung in einen benutzten Schornstein eingezogen worden. Also dann müsste der Bezirksschornsteinfeger noch dümmer sein als der Heizer. Was zwar theoretisch denkbar wäre, aber der Heizer schon kurz vor dem absoluten Nullpunkt der Intelligenz liegt, danach kommen eh nur noch Einzeller, gewöhnlicher Schimmel und Bakterien.
 
mad-mike

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Ähm.

Ich hatte ja die Vermutung gestellt das eventuell der Schornstein für andere Zwecke benutzt werden musste. Aber nach dem:

Das Abluftrohr ist so geblieben. Es ging damals aus der Kammer durch die Küche in den Schornstein.
müssten die das Abgassystem der Brennwert Therme rausgeworfen haben... Darum ist auch dieser kuriose Abgas Anschluss aktuell vorhanden.....

@Werner1980.

Also diese Heizkörper im Wohnzimmer müssen voll geöffnet bleiben, jedoch sind die anderen individuell einstellbar. Und nicht für draußen heizen. ;)
 
Dr Schorni

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müssten die das Abgassystem der Brennwert Therme rausgeworfen haben... Darum ist auch dieser kuriose Abgas Anschluss aktuell vorhanden.....
Ja, sehe ich auch so, da wird das Rohr oben durch die Küche verlaufen sein.
ABER: ich frage mich WIE hat man denn das anfallende Kondensat des Brennwertgerätes im Flur entsorgt?? Nicht dass das am Ende doch ne Heizwert-Kombitherme war....
@Werner1980 War das in der Küche durchgehende alte Rohr weiß oder so wie silbern wie das jetzige?
 
Dr Schorni

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Breiter werd ich wohl auch mit der Zeit, aber bis ich mich dann aufgestellt hab ....
Aber WER klettert heute auch noch in Schornsteinen herum, mit diesem sich daraus ergebenden engen dunklen Röhrenblick und kleinem Horizont nach oben.
 

Werner1980

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Viele neue Ideen und Anregungen. Erstmal vielen Dank. So hochkompliziert will ich es gar nicht machen. Im Grunde ging es bei meiner Anfrage um die Optik und die Verkleidung. Und ja, auch der Verbrauch sollte nicht steigen. Und wenn die Zuluft tatsächlich jetzt aus dem Umgebung kommen sollte (was wahrscheinlich ist), wäre es aus meiner Sicht sinnvoll, eine Einweisung in den Betrieb der Heizung zu bekommen von der Heizungsfirma oder der Baugenossenschaft. Wie ist es mit dem Lüften oder der Betrieb einer Küchenhaube?

Ich bedanke mich auch sehr herzlich für die rechtlichen Tipps aber eine Klage kommt für uns nicht in Frage.

@Dr Schorni: Das alte Abgasrohr war weiß.

@mad-mike: Wenn der Thermostat im Wohnzimmer auf 5 war und die eingestellte Temperatur von 25 Grad erreicht wurde, stellte sich die Heizung ab, obwohl z.B. es im Bad 18 Grad oder im Schlafzimmer 20 Grad noch kalt war. Bisher konnte mir niemand sagen, wie die Heizung zu regeln ist. 25 Grad im Wohnzimmer ist uns auch zu warm. Stelle ich aber auf 22 Grad, schaltet die Heizung noch früher ab. Wir konnten die anderen Räume nur warm bekommen, wenn der Thermostat im Wohnzimmer auf 3 war, denn dann konnten die 25 Grad nicht erreicht werden und die Heizung blieb an. Auch der Heizungsfachmann sagte, der Thermostat im Wohnzimmer sollte immer voll aufgedreht sein (5). Niemand konnte aber sagen, wie wir die anderen Räume warm bekommen sollten.

@Andreas1956: Vor 2012 gab es keine Absenkung. Diese programmierte ich erst mit meinem Einzug. Die Absenkung war von 23 Uhr bis 5:30 Uhr und von 7:30 bis 17 Uhr jeweils auf 16 Grad. In den nächsten 3 Jahren fiel der Gasverbrauch um 40%, obwohl ich neu in die Wohnung gezogen bin und durch das Duschen auch Warmwasserverbrauch hatte. Ab 2015 stieg der Verbrauch wieder um 25%, da mit der FS50 nur eine Absenkung möglich war. Die Tagabsenkung entfiel.

Ich hatte ja bereits am 29.02.2020 Junkers angeschrieben und die Geschäftsführer der Heizungsfirma am 07.03.2020. Bisher erfolgte keine Rückmeldung.

Von Junkers wollte ich wissen, ob die jetzige Heizung bei 69 m² und einer Dusche die Standardlösung einer Etagenheizung ist, wenn die Heizung in die Küche gebaut wird und wie es mit der Verkleidung aussieht.

Da ich ständig und für mich widersprüchliche Aussagen bezüglich der neuen Heizung von den Mitarbeitern der Heizungsfirma bekommen habe, hatte ich folgende Fragen an die Geschäftsführer formuliert.
Mehrere widersprüchliche Informationen von Ihren Mitarbeitern habe ich nun bekommen, die ich einmal ordnen möchte.

1. Die alte Gastherme hat keine Betriebserlaubnis mehr (die Kammer ist zu klein für die Luftzuführung).
2. Es werden nur noch (generell) Gasthermen in Kombination mit Warmwasserspeicher verbaut (gesetzliche Vorschriften).
3. Die neue Gastherme kommt in die Küche und wird vollverkleidet.

Fragen:

Was ist der Grund, weshalb eine neue Gastherme eingebaut wurde?
Warum erhält die neue Gastherme einen zusätzlichen Warmwasserspeicher?
Mit wie viel mehr Energie- und Stromkosten ist durch den Einbau des Wasserspeichers gegenüber einer normalen Gaskombitherme ohne Warmwasserspeicher zu rechnen? Es gibt nur eine Dusche in der 69 m² Wohnung.
Ich soll aufgrund von Legionellen den Warmwasserspeicher ständig auf 60 Grad haben. Wer zahlt für diesen Energiebedarf, der im Grunde doch gar nicht notwendig ist?
Warum wurde die Heizung nicht verkleidet, wie es zugesagt wurde (anbei Foto)?
Wenn eine komplett neue Anlage installiert wurde und sämtliche Heizkörper auch noch getauscht wurden, wieso erhält nur das Wohnzimmer eine Temperatursteuerung?
Heute habe einmal das Betriebsgeräusch der Heizung gemessen, wenn der Brenner nicht läuft. Es sind ständig mindestens 58 dB(A). Ich weiß nicht einmal, wie ich die Hausordnung einhalten soll, denn dort sollen wir während der Mittagszeit 50 dB(A) und während der Nachtruhe 35 dB(a) einhalten. Nun gut, ich habe das Betriebsgeräusch in der Küche gemessen. Wie und wo gemessen werden soll, weiß ich nicht. Da das alte Gerät selbst im Brennerbetrieb leiser war, wundert es mich schon. Wahrscheinlich liegt es am Warmwasserspeicher.

Grüße Werner
 
Andreas1956

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Lüften kannst Du ganz normal, jedoch darf KEINE ABZUGHAUBE betrieben werden, da diese im Raum / der Wohnung einen gewissen Unterdruck erzeugt und das dem Abgasabstrom schädlich ist.

Das weiße alte Abgasrohr bestätigt, daß es sich damals um ein Brennwertgerät gehandelt haben muß, da weiße Rohre aus Kunststoff bestehen, der die Abgastemperaturen eines Heizwertgerätes nicht aushielte.

Ob Du rechtliche Schritte einleiten möchtest, ist natürlich allein Eure Entscheidung. Ich bin nur davon ausgegangen, daß es weder in Eurem Interesse sein dürfte jetzt einen erhöhten Gasverbrauch und mehr CO2-Abgaben zu haben, und, daß die in der Küche wahrlich keine Zierde darstellende jetzige Installation am besten wieder dort verschwinden sollte. Aber das ist meine persönliche Sichtweise, der man nicht beitreten muß.

Die einzuhaltenden Geräuschpegel wären nicht in Eurer eigenen Wohnung einzuhalten, sondern in den Wohnungen der anderen Hausbewohner. Man müßte also dort messen. Allerdings, auch hier wieder rechtliche Aspekte, seid Ihr nicht für Störungen verantwortlich zu machen, die weder von Euch (willentlich) verursacht werden, noch auf deren Entstehung Ihr Einfluß habt. Ihr habt die neue Anlage ja gerade nicht installiert. Das Geräusch stammt vermutlich am ehesten von der Umwälzpumpe, entsprechende Drehzahlen und montiert in einem Blechkasten können da schon für Resonanzen und Lärm sorgen.
 
Dr Schorni

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Einfach saubere Arbeit
Sehe ich das richtig: diese neue Murks-Anlage läuft schon seit Ende Februar und der Bezirks-Schornsteinfeger war IMMERNOCHNICHT da, hat die Luftversorgung geklärt und das ganze Scheiß-Ding abgenommen?? WIE KANN DAS SEIN ?? Denn OHNE Abnahme darf es rechtlich gar nicht in Betrieb genommen werden! Und sie ist somit nicht nur rechtlich, sondern auch de facto NICHT BETRIEBSSICHER! Meist macht die Fertig-Meldung ja der installierende Betrieb. Wenn ich nur DEM seine Nummer hätt, dann könnte ich ihn aufklären......

Nichts gegen Dein Engagement, aber direkt Junkers anzuschreiben ist schon etwas blauäugig. Genauso könnte man Volkswagen anschreiben, warum sie jemanden ein SUV verkauft haben. Da kannste also nicht mit einer erschöpfenden Antwort rechnen.

Auch die Verkleidung ist rein optional. In den 1990ern gabs das mal als "Gas-Wärme-Zentrum" MIT Junkers-Schrank drumrum. Heutzutage wird das vom Küchenbauer oder Schreiner erledigt und natürlich ganz dem Stil der Küche angepasst. Und da DIE ja auch nichts lernen oder das Denken eingestellt haben, kommt dann der Schornsteinfeger und dann müssen wieder große Lüftungsöffnungen in den Schrank (das sind mal stramme "je 600cm² ober- und unterhalb des Gerätes"). Mitdenkende Schreiner schaffen das diskret - Knalltüten und Ästhetik-Banausen sägen halt die Frontplatte wieder auf.:kopfnuss: All so Scheiß hätts alles NICHT gebraucht wenn man.....

Ach guck, den Gas-Wärmezentrum-Schrank gibts DOCH noch. Aber die Schlitze VORNE drin.:kopfnuss:

Tatsache ist, dass eine Kombi-Therme (wie gehabt) die PASSENDE Standard-Lösung für eine Wohnung mit Dusche ist und eben NICHT diese (hirnrissige) Speicher-Lösung. Denn a) braucht man einen Speicher NUR wenn mehrere gleichzeitig zapfen würden oder b) wenn eine große Wanne zu versorgen wäre oder c) eine Monster-Dusche installiert wäre. Da aber all DAS genau NICHT gegeben ist UND es in einer kaum 70m²-Wohnung vor allem eine PLATZ-Frage ist, ist diese Speicher-Lösung hier fachtechnisch FALSCH! Dazu kommen all die Nachteile für Euch: Optik, Platz UND deutlich erhöhter Verbrauch. Und wir sprechen hier ganz klar NICHT von Kleinigkeiten, sondern von Faktor 3! allein in Bezug auf die WW-Bereitung und von bis zu 20% bei der Beheizung!

Die Beheizung über einen Raum-Thermostaten ist IMMER eine regelungstechnische Krücke, zumal wenn dann auch noch die Heizkörper nicht hydraulisch abgeglichen ist. Man kann somit den Raum-Thermostaten fast nur als "Ein-Schalter" missbrauchen, damit die Therme läuft und alle Heizkörper bedient. Also den WZ-Heizkörper auf ca 3 stellen und am Regler etwas höher als 20 Grad stellen.
 

Werner1980

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Hallo zusammen,

ich bitte um Entschuldigung, daß ich mich so lange nicht gemeldet habe. Ich hatte ja zuletzt geschrieben, daß ich die Heizungsfirma (den Fachbetrieb) angeschrieben hatte. Beide Geschäftsführer hatten meine Anfrage auch gelesen (Lesebestätigung), aber ich bekam keine Antwort. Auch erhielt ich auf meine Anrufe keine Rückmeldung. Mehr als 3x hatte ich aber auch nicht probiert. Neben der Heizung gab es ja auch noch weitere Probleme, z.B. mit dem Bad, daß dort alles "verplant wurde" und man keine gescheite "Duschkabine" für viel weniger als 2k Euro bekommt. Durch das Spritzwasser kann man auch keine Badmöbel platzieren. Aber das ist ein anderes Thema.

Ich hatte aus diesem Grund dann an den Vorstand der Baugenossenschaft geschrieben und nach sehr langer Zeit dann doch eine Antwort bekommen. Es ist eine politische Antwort, die sogar auch noch sachlich falsch ist. Wir hatten so gut wie nie Probleme mit der Vorgängerheizung.

Das Antwortschreiben stützt sich hauptsächlich auf ein Architektenbüro, die die ganzen Maßnahmen entwickelt haben und der Heizungsfachbetrieb wurde aus der Schußlinie genommen. Anbei das Antwortschreiben.

Beste Grüße,
Werner
 

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Einfach saubere Arbeit
Du sagst es : POLITISCHES bla bla bla kurzgesagt : AR*******ER !
"...mussten wir die Garage erneuern damit die SUV besser untergebracht werden..." haben die bestimmt auch als Texbaustein bei sich hinterlegt.
Man kann alles schönreden, ja: die Argumentation "zu großes Gerät würde im Heizbetrieb mehr takten" ist technisch richtig ABER: das stört sonst auch keine S** und ist in 95% aller Wohnungen genau DIE Lösung, weil einfach der PLATZ knapp ist UND weil die Kombitherme auch kosten-energetisch viel viel BILLIGER ist. Siehste ja bei Dir: unnötig und DUMM wurde wertvoller, unersetzlicher Platz verschwendet und genauso ver SCHWENDET der WW-Speicher ständig Energie. SOWAS entspringt doch mit Sicherheit NUR einem studierten Architekten/Ingenieurs-DUMM-Hirn und der ebenso treu-DUMME Heizer bauts auch noch ein!! Und wer darf die Energiekosten zahlen ? DU !!
 
Andreas1956

Andreas1956

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Letztlich läuft es auf die Frage hinaus, was der Mieter nun möchte. Daß das aktuelle Gerät gegenüber dem ausgebauten Energie einspart, behauptet interessanterweise nicht einmal die Genossenschaft.

Planungsbüros werden nach den Baukosten vergütet, je so mehr sie an Maßnahmen und Aufwand produzieren, um so höher ihr Honorar. So kommt gern mal die eine oder andere unnötige oder gar unsinnige Position mit in die Planung, jedenfalls ist das per se kein Indiz und schon gar kein Beweis dafür, daß das alles so notwendig war. Wahrscheinlich war das bisherige Gerät - selbst wenn es zeitweise getaktet hätte - trotzdem effizienter als das nunmehrige Heizwertgerät, das ja auch nur taktet aber keinen Brennwertnutzen erzielt.
 
Dr Schorni

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Allein schon mit diesen Bildern von der Küche mit diesem schiefen Abgasrohr, da dreh ich mich im GRABE um......also SPÄTER dann mal, ja!
 

Werner1980

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Guten Abend,

zu der Frage, was will der Mieter. Er möchte z.B. nicht, daß er ständig verarscht wird, daß der Heizungsfachbetrieb vielleicht mal auf die Anfrage geantwortet hätte.

Was wurde schlechter? Die Heizung ist nun in der Küche, verbraucht mehr und hat weniger Komfort. Die Dusche ist bei 60 Grad nach 10 Minuten kalt. Erst nach 10 Minuten kann der nächste duschen. Die Heizung in der Küche benötigt wertvollen Platz. Dadurch, daß nun auch die Waschmaschine nicht mehr Platz im Bad hat, mußte die auch in die Küche.

Nachteile: "Scheiß Optik in der Küche, weniger Platz in der Küche, Anschaffungskosten für neue Waschmaschine. Dann soll eine Duschkabine bei dem "verplanten Bad" ca. 2k kosten.

Die Heizungsfirma verbaut wohl nur in unserer Wohnung diese Anlage mit Speicher, in den anderen vielen Wohnungen wird die "alte" Anlage weiter verbaut. Es gab dazu einen Bericht im Monatsblatt der Baugenossenschaft, daher weiß ich das.

Die Heizungsfirma und die Baugenossenschaft hatten gesagt, die Heizung bekommt eine Verkleidung. Darauf ist der Vorstand in seinem Brief gar nicht eingegangen, aber ich nehme an, diese Verkleidung gibt es nicht für uns, können wir uns selber kaufen. Hinsichtlich der Duschwand/Kabine hieß es nur, „ist doch nicht unser Problem“. Wäre das Bad anders gebaut worden, wäre man aber mit Standardmaße ausgekommen und dann hätte die Duschwand ca. 500 Euro gekostet. Wir sollen uns einen Vorhang kaufen, war der Ratschlag.

Für den vielen Mist, der dort verzapft wurde hatte ich mir erwartet, daß zumindest die Verkleidung für die Heizung kommt oder es ein Entgegenkommen bei der Duschwand gibt. Aber wie heißt es so schön, "wenn es Ihnen nicht gefällt, können Sie doch ausziehen, niemand zwingt Sie in der Wohnung zu wohnen. Wir haben eine lange Wartelist, die Menschen freuen sich ein Dach über den Kopf zu haben, Sie nicht?“.

Mehr kann ich dazu gar nicht mehr sagen.

Es wurde ja mal diskutiert, ob diese neue Heizung überhaupt so gebaut werden durfte, da sie z.B. einen höheren Verbrauch hat als die alte Heizung. Auch frage ich mich, ob der säurehaltige Kondensat so offen dort installiert werden darf und ob die heißen Rohre nicht verkleidet werden müssen (Verbrennungsgefahr!).

Durfte die Anlage denn jetzt so nach den Bestimmungen gebaut werden, was meint Ihr. Der Schornsteinfeger war noch nicht da.

Grüße
 
Dr Schorni

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Der Schornsteinfeger war noch nicht da.
WASSS??? IMMER NOCH NICHT ??? Isn DAS fürn "Saftladen" dort ??? Ichfassesnicht! Da meiner Erinnerung nach ja in der Küchentüre IMMERNOCH keine Lüftungsöffnungen drin sind besteht POTENTIELLE LEBENSGEFHR bei Abgasaustritt. Aber mach, sterbe für die gute Sache, dann kommt dieses ******-PACK, das DAS verbrochen hat, dafür dann endlich in den Knast !
Auch frage ich mich, ob der säurehaltige Kondensat so offen dort installiert werden darf und ob die heißen Rohre nicht verkleidet werden müssen (Verbrennungsgefahr!).
Von welchem "Kondensat" sprichst denn Du?? DAS wird das Tropf-KALT-Wasser im WW Speicherzulauf sein, das ist normales Trinkwasser, also "Wasser zum Trinken" (im Grunde wie Bier, nur klar und ohne Schaum...).

Welche "heißen Rohre"meinst Du ? Da sich die HEIZUNGSrohre IN einem beheizten Raum mit Heizkörper mit Thermostatventil befinden sind diese von der Dämmpflicht ausgenommen. NICHT aber die WW-Speicher-Ladeleitungen, DIE sind gemäß EnEV 100% zu dämmen. Aber is im Grunde eh wurst, durch das hochhängende Gasgerät und die innerliche offene Verbindung holt sich der natürliche Schornsteinzug eh die ganze Wärme die sich an der Decke sammelt...
Durfte die Anlage denn jetzt so nach den Bestimmungen gebaut werden, was meint Ihr.
Also ICH MEINE in der EnEV (Energie-Einspar-Verordnung) steht wörtlich oder sinngemäß drin "Wer wärmeerzeugende Anlagen energetisch verschlechtert oder sich energetisch verschlechterte beschafft und in Verkehr bringt..." sollte mit 1000 Peitschen-Hieben auf dem öffentlichen Marktplatz usw usw mir fällt da schon was ein!


Also ICH wüsste was ich mit DIESEM ******-PACK da gemacht hätte.....aber nee ich-reg-mich-nicht-mehr-auf-ich-reg-mich-nicht-mehr-auf-ichregmichnimmerauf ..."Wir Intellektuelle und das SHK-Handwerk machen die Wärme-Wende!"... ja ne is klar, ganz klar.... (is nun klar warum ich SO graue Haare hab?)
 
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