Verbrauch Pelletheizung

Diskutiere Verbrauch Pelletheizung im Holz, Pellets, Biomasse Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Hallo liebe Community! Ich bin aktuell ein bisschen am Verzweifeln und suche hier Rat. Zum Hintergrund: Ich wohne in einem Miethaus - ehemals...

Bärchen99

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Hallo liebe Community! Ich bin aktuell ein bisschen am Verzweifeln und suche hier Rat. Zum Hintergrund:
Ich wohne in einem Miethaus - ehemals Mehrfamilienhaus. „Meine Seite“ wurde zu 2 Parteien + Anbau umgebaut die andere Seite steht leer (Renovierung) lediglich der Anbau ist schon bewohnt. Beide Häuser werden über eine zentrale Heizungs-/Warmwasseranlage versorgt.

Stutzig bin ich aufgrund der Nebenkostenabrechnung geworden: laut 2020 haben wir (damals noch keine Renovierung) 5,9 Tonnen verbraucht und 19 MWh rausbekommen. 2021 wären es dann (nur noch oben genannte 4 Parteien) auf einmal bei immer noch 5,93 Tonnen nur 12,3 MWh gewesen.
Kann das überhaupt sein? Weniger Leute - weniger Verbrauch. Wie können wir also angeblich genauso viel an Tonnen verbraucht haben?

Ich habe schon mit den gängigsten Werten die man im Internet so findet gerechnet (Wirkungsgrad, Pellte DIN Werte etc) und da komm ich auf theoretisch 2 Tonnen weniger Verbrauch auf die 12 MWh…

Ich wäre Euch wirklich dankbar wenn mir wer weiterhelfen könnte!
 
cephalopod

cephalopod

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Ich wäre Euch wirklich dankbar wenn mir wer weiterhelfen könnte!
Das sollte eigentlich dein Vermieter machen.

Ich gebe dir aber mal einen Tipp:
Das, was vom Vermieter an Brennstoff eingekauft wurde (und dir anscheinend auch berechnet wurde?), muss nicht unbedingt deckungsgleich sein, mit dem was tatsächlich im Abrechnungszeitraum verbraucht wurde ;)

Ist bei Öl übrigens genau so.

.... und da komm ich auf theoretisch 2 Tonnen weniger Verbrauch auf die 12 MWh…
... die vermutlich noch im Silo liegen :p
 

Bärchen99

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Das sollte eigentlich dein Vermieter machen.

Ich gebe dir aber mal einen Tipp:
Das, was vom Vermieter an Brennstoff eingekauft wurde (und dir anscheinend auch berechnet wurde?), muss nicht unbedingt deckungsgleich sein, mit dem was tatsächlich im Abrechnungszeitraum verbraucht wurde ;)

Ist bei Öl übrigens genau so.


... die vermutlich noch im Silo liegen :p
Ich hab die Funktionen hier noch nicht ganz so verstanden sorry ^^

Also laut Abrechnung/NK-Aufstellung wurde mit dem Endbestand 2020 (6,9 Tonnen) weiter beheizt sprich nicht nachgefüllt. Ende 2021 waren es angeblich dann noch 1 Tonne Endbestand. Wie der Vermieter das ablesen will aus seinem Bunker fragen Sie mich bitte nicht. Da hier im Haus einige Sachen nicht ganz so koscher sind erlaube ich mir an der Hilfe seitens der Verwaltung zu zweifeln.. bevor ich jedoch irgendwelche (rechtlichen) Schritte einleite würde mich interessieren, ob es einen logischen technischen Grund geben KÖNNTE, dass die Heizung bei gleichem Verbrauch weniger auswirft.
Zumal wir jährlich für Wartung und Eichung zahlen.

Am Ende ergeben sich dadurch nämlich doch beträchtliche finanzielle Unterschiede.
 
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Bärchen99

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Aber wie wurde die Wärmemenge ermittelt? Wärmemengenzähler? Und wie werden in Summe die Heizkosten ermittelt?
Bei uns sind WMZ verbaut.

Ich kann Ihnen anhand von 2021 das mal aufdröseln:
Anfangsbestand (= Endbestand 2020): 6.900 Kg Kosten 1520€
Endbestand 2021 : 1000 kg Kosten: -220€
Summe: 5900 Tonnen = 1300€

Hinzukommen Kosten für Wartung, Kaminkehrer, Miete WMZ, Eichservice, Betriebsstrom 10%, Sonderkosten und Messdienstkosten, sodass wir insgesamt auf 2787€ kommen. Das wird dann 30-70 auf die beheizten QM übertragen und diese Preise dann jeweils auf die Einheiten mit den jeweiligen QM.

Für 2021 kommen so auf 12,3 MWh 1950€ auf 5,9 Tonnen. Meine Berechnung ergibt für Brennwert 4,6 kWh/kg, Wirkungsgrad 90% und die 12,3 MWh jedoch nur 2,98 Tonnen…selbst für 85% fehlt es um einiges.
 

Etamann

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den Verbrauch könnte er auch an der Pelletheizung "abgelesen" haben - nur sind diese Ablesungen des Verbrauchs nicht besonders valide ....
 

KarlZei

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Ich kann Ihnen anhand von 2021 das mal aufdröseln:
Danke. Es steht und fällt also mit der Ermittlung der Pelletsmenge. Und die ist u.U. nicht sonderlich genau. Allerdings sollte sie schon halbwegs plausible Werte liefern, was ich hier nicht sehe. Meines Wissens nach ist zudem die Nutzung des von der Regelung erfassten Verbrauchs nicht zulässig.
Meine Berechnung ergibt für Brennwert 4,6 kWh/kg,
Wenn der tatsächliche Wert der Lieferung nicht bekannt ist (sollte er aber eigentlich), dann können gemäß HeizkostenV ersatzweise sogar 5kWh/kg genutzt werden. Macht es aber nicht besser ;-)
 

Bärchen99

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Danke. Es steht und fällt also mit der Ermittlung der Pelletsmenge. Und die ist u.U. nicht sonderlich genau. Allerdings sollte sie schon halbwegs plausible Werte liefern, was ich hier nicht sehe. Meines Wissens nach ist zudem die Nutzung des von der Regelung erfassten Verbrauchs nicht zulässig.

5kWh/kg genutzt werden. Macht es aber nicht besser ;-)
Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Das bestätigt auch mein Bauchgefühl. Die Frage die sich mir nun stellt ist, wie sollte ich jetzt am besten vorgehen. Einsichtnahme in die Dokumente (Lieferungen, Protokolle, Rechnungen, usw.) werde ich auf alle Fälle beantragen. Die Füllhöhe an sich lässt sich ja schon lang nicht mehr nachvollziehen.

Ich habe außerdem rein Interesse halber die Abrechnungen der letzten Jahre auch nochmal durchgerechnet und hierbei gibt es Diskrepanzen von bis zu 5 Tonnen (!) mit oben beschriebener Berechnung (z.B. >10,4 Tonnen Verbrauch für eine Leistung von 24,6 MWh). Ein bisschen ratlos bin ich schon. Ich hoffe ein Anwalt kann im schlimmsten Fall helfen.

Und ja da haben Sie recht. Die 5 kWh/kg würden es noch schlimmer aussehen lassen 😵
 

Nano

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Ich hoffe ein Anwalt kann im schlimmsten Fall helfen.
Also bevor man zum Anwalt rennt, fragt man eigentlich den Vermieter oder Verwalter ganz nett, wie er denn auf die Werte kommt. Grundsätzlich besteht seitens des Vermieters auf Verlangen eine Informationspflicht bezgl der Rechnungen und Belege.
Mir fällt auf, das die Gesamtheizkosten fast doppelt so hoch wie die Brennstoffkosten sind, also mehr als 1000 € für WMZ, Kaminkehrer etc ist schon eine Menge.
Mit 90% Wirkungsgrad darf man natürlich auch nicht rechnen. Das sind Herstellerangaben allein für den Kessel, die Verluste für Warmwasserzirkulation, Abstrahlverluste der Heizungssnlage etc sind da alle nicht drin und auch gewissermaßenals Sockelverluste zu betrachten, bei doppelter Anzahl Mieter verdoppeln die sich nicht, also die Wirkungsgradrechnung am besten ganz schnell vergessen, die hängt von vielen Faktoren ab.
Was bleibt und natürlich plausibel sein muss: Die kWh der WMZ und der jeweilige Brennstoffverbrauch sollten über die Jahre gesehen halbwegs korrelieren. Man darf schon hinterfragen, warum bei ähnlichem Brennstoffverbrauch stark unterschiedliche WMZ Werte rauskommen. Grundsätzlich sollte der Vermieter für die NK Abrechnung gleiche Stichtage für WMZ Ablesung und Pelletverbrauch nehmen, dann sollten die Werte korrelieren. Der Mieterbund übernimmt wohl auch die Prüfung von NK Abrechnungen.
Also erstmal langsam die Eskalationstreppe beschreiten ;-)
 
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Bärchen99

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Also bevor man zum Anwalt rennt, fragt man eigentlich den Vermieter oder Verwalter ganz nett, wie er denn auf die Werte kommt. Der Mieterbund übernimmt wohl auch die Prüfung von NK Abrechnungen.
Also erstmal langsam die Eskalationstreppe beschreiten ;-)
Guten Morgen Nano und danke für Ihre Antwort.
Leider scheinen einige Informationen aus meinen vorherigen Texten untergegangen zu sein. Selbstverständlich beantrage ich erst die Einsicht und im schlimmsten Fall (als letztes Mittel) soll die Angelegenheit ein Anwalt regeln.

Die Nebenkostenabrechnung wurde bereits geprüft. In Ermangelung von Dokumenten bzgl. der Heizung und zugehörigen Stellen jedoch bis jetzt erst auf Formmängel und „Absetzbarkeit“ einzelner Positionen nach BetrKV.

Zur Berechnung des Jahresbedarfs an Pellet und anderweitig wurde diese Rechnung empfohlen. Gängige neuere Anlagen werden demnach mit Wirkungsgraden von 95-100% in Kombination mit Photovoltaik (welche das Mietshaus ebenfalls besitzt) sogar mit Wirkungsgraden über 100% angegeben. Da ich in einem Beitrag allerdings auch Werte ab 85% gefunden habe, scheint mir hierbei 90% als äußerst fair zu erscheinen. Eine Berechnung über die kWh/m3 war aufgrund eines fehlenden Energieausweises leider nicht möglich.

Dennoch Dankeschön für die Anmerkungen.
 
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