Unbewohntes Haus - Schonsteinfeger hat kein Zugang

Diskutiere Unbewohntes Haus - Schonsteinfeger hat kein Zugang im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Hallo. Ich hatte letztes Jahr eine Ueberpruefung der Feuerstaette in meinem Haus, welches ich aber seit Juni 2021 nicht mehr bewohnt habe und auch...

ellebirg

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Hallo. Ich hatte letztes Jahr eine Ueberpruefung der Feuerstaette in meinem Haus, welches ich aber seit Juni 2021 nicht mehr bewohnt habe und auch keine Feuerstaette, in dem Fall ein Kachelofen und ein Wasserkessel, nicht genutzt habe.
Jetzt hat sich der Schornsteinfeger angekuendigt. Ich bin aber nicht anwesend.
Was kann man hier machen? Ich habe niemanden vor Ort, der dem Schornsteinfeger Zugang geben kann.
Ist eine Ueberpruefung notwendig oder kann man die aussetzten?
Moeglicherweise bin ich im Spaetsommer dort. Das waere dann ca 2 Monate nach dem angekuendigten Termin.

Was meint ihr?
 
Hausdoc

Hausdoc

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Dem Kaminkehrer einen Schlüssel schicken.
Den Schlüssel kannst du ja im Spätsommer wieder abholen.
 

hotz

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Hi
ich habe ein ähnliches Problem gehabt.
Es muss nur in dem Jahr stattfinden sonst muss er das der Behoerde melden....
mit dem Schorni mal reden. Die machen das
glg hotz
 

ellebirg

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Hausdoc, ja das waere wohl eine Moeglichkeit, und gg.falls einen neuen machen lassen. Aber davon abgesehen, Termin auszusetzen geht nicht?
 

ellebirg

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Ja, ich hab die Problemstellung erklaert und denen eine Mail geschickt. Mal sehen, ob man mit denen reden kann.

Aber verstehe ich richtig, dass der Schonsteinfeger 1 mal im Jahr kommen MUSS, ob das Haus nun bewohnt ist oder nicht?

Hier bei uns in der Gegend gibt es n Haufen Immobilien die seit Jahren verwahrlosen und die sich die Natur sozusagen holt, sprich von Baeumen eingerankelt sind. Wuerde mich mal intressieren, was da so passiert in punkto Feuerstaettenbesichtigung?
 
tricotrac

tricotrac

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Aber verstehe ich richtig, dass der Schonsteinfeger 1 mal im Jahr kommen MUSS, ob das Haus nun bewohnt ist oder nicht?
Ja, so lange die Feuerstätte(n) nicht mehr nachweislich nutzungsunfähig und abgemeldet ist / sind.
 
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Patze-T3

Patze-T3

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Bisschen selbst überlegen und:
Wenn nicht genutzt, Haus und/oder Feuerstätte, denn Feuerstätten abmelden.
Alles andere kostet nur sinnlos Geld. Er will ja Fegen und Prüfen.
Wenns wieder genutzt werden soll -> wieder anmelden.
In der Zwischenzeit ist Ruhe.
Lohnt sich aber erst bei längerer nichtnutzung oder wie in deinem Fall wenn man nicht hin kann/will.

Aber verstehe ich richtig, dass der Schonsteinfeger 1 mal im Jahr kommen MUSS, ob das Haus nun bewohnt ist oder nicht?
Hat nichts mit bewohnt oder unbewohnt zutun. Sondern mit FS angemeldet/abgemeldet.
Wenn nichts angemeldet ist nein....
Wenn angemeldet, denn entsprechend des Feuerstättenbescheids.
Ist aber bei länger unbewohnt/ungenutzt quatsch....
 
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KarlZei

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Jetzt hat sich der Schornsteinfeger angekuendigt.
Dann kann es sich ja nur um eine Feuerstättenschau handeln und es hat sich der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger in 'hoheitlichem Auftrag' angemeldet. Der Termin ist grundsätzlich einzuhalten, ist aber meist nicht zeitkritisch (2x in 7 Jahren). Hier bei uns z.B. ist es kein Problem, den Termin mit einen gutem Grund in Absprache mit ihm zu verschieben, wenn er o.a. Zeitfenster halten kann.

Aber verstehe ich richtig, dass der Schonsteinfeger 1 mal im Jahr kommen MUSS, ob das Haus nun bewohnt ist oder nicht?
Solange für das Haus eine genutzte, also nicht stillgelegte Feuerstätte eingetragen ist, muss regelmäßig ein Schornsteinfeger kommen. Und Du bist verpflichtet, einen Schornsteinfeger Deiner Wahl zeitgerecht zu beauftragen. Was und wann es gemacht werden muss, ist im Feuerstättenbescheid festgelegt. Wenn sich hierfür irgendein Schornsteinfeger selbstständig anmeldet, kannst Du das ignorieren.
 
tricotrac

tricotrac

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Wenn sich hierfür irgendein Schornsteinfeger selbstständig anmeldet, kannst Du das ignorieren.
So sieht das aus. Außer der Feuerstättenschau 2 x innerhalb von sieben Jahren. Die muss der Bezirksbevollmächtige persönlich durchführen.
Zur Reinigung und Abgasmessung darf der Anlagenbetreiber einen freien Schornsteinfeger beauftragen.
 
Patze-T3

Patze-T3

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Psssst ! Klappe halten und richtig informieren. Nichts anderes verbreiten.
Gilt für dich!

Was habe ich denn 'falsch informiert' Prof. Dr. Meister-Gott?

Übrigens: Wie kannst du das nur lesen?? Du hast mich doch schon 654x ignoriert...
 
tricotrac

tricotrac

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Schreibt der angelernte Tortenschieber. Das du es aber auch immer von dir auf andere schieben willst.

Übrigens: Wie kannst du das nur lesen?? Du hast mich doch schon 654x ignoriert...
Das muss du schon mir überlassen, wie viel Dummdreistigkeit ich noch ertragen will.
 
Patze-T3

Patze-T3

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Auf dein Niveau lasse ich mich nicht ab......
Angelernter Tortenschieber?? Was in so einem gestörten Hirn nur los sein muss....
Kranker Psychopat!
 
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