Eine Bauartzulassung für ein Produkt ist eine behördliche Genehmigung (Verwaltungsakt), dass das jeweilige Produkt in den Verkehr gebracht oder für einen bestimmten Einsatzweck verwendet werden darf. Dies setzt eine gesetzliche Regelung voraus, die die Verwendung/den Einsatz des jeweiligen Produkts generell verbietet und nur behördlich zugelassene Produkte benutzt bzw. eingesetzt werden dürfen. Ggf. kann auch je nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ein ansonsten erforderliches behördliches Zulassungs-/Genehmigungsverfahren vorweg genommen oder vereinfacht werden.
Dies ist beispielsweise, wenn ein Brennwertgerät gewechselt wird, dann hat das Gerät mit Abgasleitung eine Bauartzulassung. (nach zwei Jahre kommt der Schorni und prüft die Anlage, der Schorni ist ein Erfüllungsgehilfe des BoA.
Heißt, ich muss das Gerät mit Abgasleitung einbauen. (also komplett bis über Dach)
Habe ich eine alt Abgasleitung im alten Schornstein, dann muss ich Schorni informieren, da ich keine Bauartzulassung habe
und der Schorni nimmt die Anlage ab. (ich muss nicht immer eine neue Abgasleitung bei einen Gerätewechsel einbauen.)
Zum Punkt Versicherung:
Ich würde mir lieber Gedanken machen, ob ich eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung für die Gasinstallation vom Fachunternehmen gemacht wurde, denn wenn ich die nicht habe, dann kann es mit der Versicherung beim Schadensfall Probleme geben.
Ich Habe mal ein Formular für unserer Firma entwickelt: Den Link darf ich im Forum nicht an geben, kann aber auf der IN-Seite bei den Stadtwerken-Essen in der Suchmaschine runter geladen werde.
Mach dir darüber mal Gedanken!
Also jetzt zur Sache:
Eine Umwälzpumpe ist keine sicherheitstechnische Einrichtung!
Sicherheitstechnische Einrichtungen sind z.B.:
-Feuerungsautomat
-Ionisationselektrode
-STB usw.
Hast du schon mal deine Bremsbeläge am Auto wechseln lassen, weist du, dass die gleichen eingebaut worden sind
wie die die vom Hersteller? (wenn es die nicht mehr gibt, schmeiß ich das Auto weg.
Du musst selbst entscheiden.
Bist du ein Fachmann?
M. f. G