Umstellung von Verdunster auf Digitalablesegeräte mit Fernablesung

Diskutiere Umstellung von Verdunster auf Digitalablesegeräte mit Fernablesung im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo an das Forum :-) Ich versuche mal mein Problem zu schildern. Ich und mein Nachbar leben seit vielen Jahren in einer WEG mit rund 1500m²...

Strolch21

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Hallo an das Forum :)
Ich versuche mal mein Problem zu schildern. Ich und mein Nachbar leben seit vielen Jahren in einer WEG mit rund 1500m² Wohnfläche, aufgeteilt in 23 Partein. Wobei wir beide zusammen etwa 120m² davon besitzen im Dachgeschoß. Vor zwei Jahren wurden unsere Ablesegeräte von Verdunstern auf Digital umgestellt. Mit einem Haufen Theater. Alleine bei mir waren die Monteure 3 mal und haben immer wieder Lesegeräte ausgetauscht. Als noch nach Verdunstern abgerechnet wurde, lagen unsere beiden Wohnungen zusammen so Pi mal Daumen bei 10% der gesamten reinen Heizkosten. Jetzt, nach der Umstellung sind wir bei 40% der Gesamtkosten angekommen. Die Wärmemenge der kompletten Immobilie ist eigentlich seit vielen Jahren konstant.
Jetzt meine Frage: Können Verdunster so ungenau sein, dass wenn man auf Digital umstellt plötzlich der vierfache Verbrauch abgerechnet wird? Ist das normal bei Dachgeschoßwohnungen?
 
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Hausdoc

Hausdoc

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Können Verdunster so ungenau sein, dass wenn man auf Digital umstellt plötzlich der vierfache Verbrauch abgerechnet wird?
Das sind Heizkostenverteiler - keine Messgeräte.
Egal ob Verdunster oder Digital. Bei Beiden liegt ein technisch bedingter Beschiss vor.

Da aber dieser "Beschiss" bei allen anderen Nutzern vollkommen identisch ist entsteht eine gerechte Heizkostenabrechnung.

Bei diesen Abrechnungen wird nur ein Teil der Heizkostenverteiler ( Verdunster oder Digital) herangezogen. Der deutlich größere Anteil erfolgt immer über die Wohnfläche.
 

Strolch21

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Das war jetzt nicht so ganz die Beantwortung meiner Frage. Ich versuche es mal anders und einfacher.
Unsere Liegenschaft hat jedes Jahr 20.000 Euro Heizkosten.
Bei Ablesung nach Verdunstern hatte mein Nachbar und ich je 1000,-- Euro Heizkosten. Wir beide zusammen also 2000,-- Euro =10% der Gesamtkosten
Nach Umstellung auf Digital bleiben die Heizkosten bei 20.000,-- Euro
Mein Nachbar und ich haben aber jetzt je 4000,-- Euro Heizkosten. Wir beide zusammen also 8000,-- Euro =40% der Gasamtkosten.
Die restlichen 12.000 Euro werden auf alle anderen Wohneinheiten verteilt.
Daher noch einmal meine Frage:
Können Verdunster so ungenau sein, dass wenn man auf Digital umstellt plötzlich der vierfache Verbrauch abgerechnet wird?

Und der überwigende Teil der Heizkostenabrechnung wird übrigens immer noch nach Verbrauch und nicht nach m² abgerechnet, Und da wir eher die kleineren Wohnungen in der Liegenschaft haben, spielt die Abrechnung über m² nur eine untergeordnete Rolle.
 
Hausdoc

Hausdoc

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Können Verdunster so ungenau sein, dass wenn man auf Digital umstellt plötzlich der vierfache Verbrauch abgerechnet wird?
Nein, da ist die Abrechnung falsch.
Der Anteil des Ablesewertes trägt mur maximal 50% an der Heizkostenabrechnung teil.

Setz dich mir dem Ablesedienst bzw mit der Hausverwaltung in Verbindung.
Und der überwigende Teil der Heizkostenabrechnung wird übrigens immer noch nach Verbrauch und nicht nach m² abgerechnet
Das ist nicht korrekt.
 

Strolch21

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Bei der Hausverwaltung war ich schon :).
Tenor: Die Verdunster wären halt ungenau. Da hätten wir eben über all die Jahre Glück gehabt. Mit Digital ist alles genauer: Also bitte zahlen Sie.
Werde ich wohl leider einen Anwalt aufsuchen müssen.
 

Strolch21

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2022: Fernwärme 207.148 kWh, da sind dann aber auch noch 50.375kWh Warmwasser enthalten.
 
Heizer21

Heizer21

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Das sind Heizkostenverteiler - keine Messgeräte.
(…)

Bei diesen Abrechnungen wird nur ein Teil der Heizkostenverteiler ( Verdunster oder Digital) herangezogen. Der deutlich größere Anteil erfolgt immer über die Wohnfläche.
genau, dem ganzen ist ein Schlüssel hinterlegt.
Du solltest beim Vermieter die Details nach fragen.

Es sind zB folgende Komstelationen denkbar:

Es wird als ungerecht betrachtet , dass die Wohnung im EG, die unter sich keine weitere Wohnung hat, die Wärme nach oben strahlt, mehr Energie braucht als die Wohnung zu zweit oberst im Haus, die von allen drunter mit geheizt wird.
Im dem entgegen zu wirken, wird mit einem Verteilerschlüssel dem zu unterst weniger berechnet, als dem zu zweit oberst im Haus.
Viele finden sowas gerecht, es widerspricht der eigentlichen Absicht des Gesetzgebers.
Die eigentliche Absicht war, jeder genau das zahlt, was er verbraucht.
Da die Mieter zu unterst dann sehr viel mehr zahlen würden, wird diese Wohnung sehr viel uninteressanter zum mieten und theoretisch müsste der Mietpreis, wegen mangeldem Interesse, falls.
Dies würde wiederum den Vermieter dazu motivieren, bei der untersten Wohnung mehr Energiesparmasnahmen zu implementieren (bessere Isolation usw).
Der (vermeintlichen) Gerechtigkeit wegen, geschieht das aber nicht, so dass es für niemanden wirklich interessant ist, eine enegiesparsamme Wohnung an zu bieten/zu mieten.
Das ganze Energiemessen ist entsprechend für nix…
 

Strolch21

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Ich bin nicht Mieter sondern Eigentümer in einer WEG. Wir haben nur ein Umrechnungsschlüssel 40:60. 40% über m², 60% über Verbrauch.
 
Heizer21

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Ich bin nicht Mieter sondern Eigentümer in einer WEG. Wir haben nur ein Umrechnungsschlüssel 40:60. 40% über m², 60% über Verbrauch.
Wurde der Schlüssel mit der Installation der neuen Wärmezählern verändert bhw hat du das im Detail kontrolliert?

Mieter oder Wohnungseigentümer ist im Mehrfamilienhaus in dem Bezug das selber…
 

porks

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Hi
da braucht man kein Mathematik-Genie zu sein . Wohnfläche grob 1500m² .Ihr habt ca. 120m² also weniger als 10% und wie geschrieben zuvor ca 10% der Heizkosten .Das passt ja auch .
Aber jetzt 40% der Heizkosten oder frieren alle anderen jetzt und ihr hab auf einmal 30Grad .
Also da passt was nicht .Somit Widerspruch einlegen und dann die Dokumentation geben lassen .Wenn das nicht dann ersichtlich ist , dass da ein Fehler ist .Bleibt nur der Weg zum Anwalt, dann Gericht mit Gutachter usw.
Nur dumm , das du Mitbesitzer bist, weil die anderen Mieter werden schön ruhig, sein weil die ja sozusagen nicht betroffen sind .Du musst halt deine Hausverwaltung /Messdienst dann verklagen.
 

Strolch21

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Na, wie gesagt, es war das totale Chaos bei der Installation. Es wurden immer wieder neue und andere Geräte installiert. Ich weiß momentan nicht einmal, ob alle Wohnungen die gleichen Geräte haben. Und ja, im letzten Jahr gab es eine Änderung des Umrechnungfaktors. Wieso, warum auch immer. Wie der Umrechnungsfaktor sich zusammensetzt: Keine Ahnung. Ich weiß momentan also auch nicht, welche Heizkörperarten sich dahinter verstecken. Widerspruch ist fertig. Einsehen aller ISTA Abrechnungen der letzten 3 Jahre bei der Verwaltung mit Fristsetzung beantragt. Die EV ist eine Woche später. Vielleicht bekommt man ja da noch etwas gerissen. Ansonsten bleibt tatsächlich nur der Gang zum Anwalt. Ärgerlich. Denn kurz nach der EV, wollte ich eigentlich in den Urlaub fahren. Denn um die Beschlüsse anzufechten hat man nur 4 Wochen Zeit. Dann muss das bei Gericht liegen. :-(
 
Heizer21

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warum den gleich das schlimmste fokussieren…
Geh doch erstmal zur Verwaltung, und lass dir alles, und besonders die Veränderungen an der Berechnungsgrundlage erklären.
 

Strolch21

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Ich habe ja schon erwähnt, dass die Verwaltung der Ansicht ist, es wäre alles Korrekt.
Naja, und wenn wir in normalen Zeiten leben würden, würde ich auch erst einmal in aller Ruhe ein paar Tassen Tee trinken. ;-) Aber leben wir ja leider nicht.....
Ab 1.01. ist die Gaspreisbremse in Kraft. Die gilt auch für Fernwärme. Da wird ja ein bestimmter Grundbetrag zu reduzierten Preisen verrechnet. Und alles was da drüber hinnaus geht muss zu den vollen Preisen abgerechnet werden. Da möchte ich mir momentan nicht vorstellen wir unsere jetzt schon sehr sehr hohen Heizkosten dann regelrecht explodieren werden. Und alles nur wegen eines evtuellen Abrechnungsfehlers. Wenn sich die Verwaltung also weiterhin bockig stellt..... Dann mal gute Nacht :-(
Anwalt suchen, Gutachten erstellen lassen, vielleicht noch Gegengutachten. Gerichte sind auch überlastet. Das dauert alles..... Und wenn die Beschlüsse erst einmal gefaßt sind ist man verpflichtet zu zahlen. Auch wenn es offensichtlich falsch ist :)
Aber ich will jetzt auch den Teufel nicht an die Wand malen. Eigentlich wollte ich auch nur wissen, ob Verdunster tatsächlich so ungenau sind, dass diese über Jahrzehnte so ein Missverhältnis überspielt haben, dass es erst durch digitale Geräte zum Vorschein kam.
Da bin ich schon beruhigt, dass dies so nicht sein kann.
Also vielen Dank an das Forum :)
 
Heizer21

Heizer21

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Lass dir doch erstmal die alte und die neue Abrechnungsmethode zeigen und versuch das Ganze rechnerisch nach zu vollziehen. Hexerei ist das nicht und dafür braucht man auch erstmal keinen Gutachter oder Anwälte.
Zum Mindestens hier in der CH hat man Anrecht all diese Angaben erklärt zu bekommen.
Wenn du verstehst, wo das Problem liegt, fällt es dir auch einfacher die Verwaltung zu überzeugen oder ggf später den Richter.
 
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