Auch auf die Gefahr hin das man mir wider Haarspalterei vorwirft.
Der Versorger kann aber muss nicht der Grundversorger sein und der Versorger -- auch der Grundversorger -- ist abgesehen von kleinen Netzen und Stadtwerken nicht identisch mit dem Netzbetreiber.
Der Grund ist die lieberalisierung der Energieversorung -- fürher war ich bei der EWE und fertig die waren mein Versorger und der Netzbetreiber.
Jetzt ist es "komplezierter":
a.) Den Versorger kann ich frei wählen -- z.B. "Biliig-Gas-GmbH"
b.) Mein Grundversorger ist die EWE Vertrieb GmbH von der ich vielleicht zu Blliig-Gas-GmbH" gewechselt bin.
c.) Aber der Netzbetreiber ist immer die EWE Netz GmbH -- der auch nach Marktbedeutung festdlegt wer als Grundversorger zu gelten hat
Das alles erläuter die BnetzA [1] für jeden gut lesbar.
Vor 2005 (also vor der Marktliberalisierung) gab es (mindestens praktisch) keine Unterschiedung zwischen Netzbetreiber und Versorger.
Daher kann ich mir gut vorstellen das "alte" Unterlagen / Normen von vor 2005 Netzbetreiber und Versorger synonym verwenden.
Aber heute ist das anders und die An- und Fertigmeldung muss der Handwerker an die EWE Netz GmbH senden (den Netzbetreiber) -- aber nicht an an den Versorger -- weder an den Grundversoger EWE Vertreib GmbH und erst recht nich an "Biliig-Gas-GmbH".
Wenn jemand den Netzbetreiber einfach Versorger nennen möchte -- um immer allgemein von Versorger zu sprechen -- OK.
Aber dann bitte keine Beschwerden gegen mich wenn das Nachfragen aufwirft wer den mit Versorger gemeint sein soll.
Danke
Grüße
Georg
Quellenangaben:
[1]
Bundesnetzagentur - Grundversorgung