Hausdoc
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Es läuft darauf hinaus, daß der Betreiber den Kaminkehrer zur Überprüfung beauftragen muss ( so wie der KFZ Halter den TÜV Sachverständigen beauftragt).Aber wie kann er nichts davon wissen wenn es dort seine PFLICHTaufgabe ist??
So entzieht sich der Staat ( Innenministerium als zuständige Stelle) jeglicher Verantwortung.
In allen anderen Bereichen des Brandschutzes läuft das ja auch so. Der Betreiber eines Gebäudes muss sich selbstständig z.b. um Brandschutzklappenüberprüfung kümmern....... oder Beauftagung PrüfSV....