Überprüfung von gewerblichen Dunstabzügen durch den Kaminkehrer

Diskutiere Überprüfung von gewerblichen Dunstabzügen durch den Kaminkehrer im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Es läuft darauf hinaus, daß der Betreiber den Kaminkehrer zur Überprüfung beauftragen muss ( so wie der KFZ Halter den TÜV Sachverständigen...
Hausdoc

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Aber wie kann er nichts davon wissen wenn es dort seine PFLICHTaufgabe ist??
Es läuft darauf hinaus, daß der Betreiber den Kaminkehrer zur Überprüfung beauftragen muss ( so wie der KFZ Halter den TÜV Sachverständigen beauftragt).
So entzieht sich der Staat ( Innenministerium als zuständige Stelle) jeglicher Verantwortung.

In allen anderen Bereichen des Brandschutzes läuft das ja auch so. Der Betreiber eines Gebäudes muss sich selbstständig z.b. um Brandschutzklappenüberprüfung kümmern....... oder Beauftagung PrüfSV....
 
Dr Schorni

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Aaaah ja klar, "freier Schornsteinfegermarkt"! Ja, ER MUSS dann einen Schornsteinfeger beauftragen nach seiner Wahl. Aber die Fristeinhaltung und Durchführung MUSS dann der Bezirksverwalter ÜBERWACHEN und bei Nichterfolg der Behörde melden - wie anderes ja auch.
Klappt das alles wohl sichtlich nicht, dann musst halt DU das der Behörde melden, anstatt sich rauszureden "das klappt nicht und dreht sich im Kreis". Denn DIE haben das ja SO gewollt, DAZU sind DIE genau DA! WENN die bayrischen Feger MEINEN sie wären dazu geeignet und befähigt und sich dieses schmierige Thema als eigene Pflichttätigkeit angerissen haben, dann MÜSSEN diese gefälligst auch alle qualifiziert sein und der Vollzug muss auch klappen. DANN muss das aber auch im (bayrischen) Berufsbild drin sein. Also WIEDER ne Extrawurst gebraten die keiner braucht - aber man sich dran verschluckt weil man den Hals nicht voll genug bekommen kann. Das muss alles mal öffentlich werden!!
 
derfux

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Das muss doch jemand kontrollieren und dann bei Bedarf Maßnahmen ergreifen.
Moin,

ich nehme an, das fällt in den Bereich der Lebensmittelkontrolleure, die ja gewerbliche Betriebe überprüfen.
Deine verlinkte Verordnung gibt es ja nicht, ist ja außer Kraft gesetzt, und ich kenne keine Herstellervorgaben, auch im privaten Bereich nicht,
die Aussagen das eine Abzughaube nach X Jahren getauscht werden muß.

Also WIEDER ne Extrawurst gebraten die keiner braucht - aber man sich dran verschluckt weil man den Hals nicht voll genug bekommen kann.
die Kehrerbranche hat es doch gut verstanden sich von ihrer Geburt an zu verkaufen, bis da hin wo sie heute steht.
Wie heißt es so schön "von nix kommt nix". :)
 
Dr Schorni

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Sie widerlegt sich aber damit selbst! WENN es doch so wichtig, dringend und gefährlich ist mit den Dunstabzugsanlagen, dass man daraus eine Überprüfungspflicht macht, dann MUSS man das aber auch handwerklich beherrschen und zwar ebenso flächendeckend und ebenso überwachen wie alle anderen Pflichten! AUCH sich selbst, was man ja immer so hochlobt.
Das war doch mit den BImSchV-Messungen 1974 oder der Abgaswegüber-prüfung (Ba-Wü 1985) genauso: es gab einen Bedarf/Gefährdung, die handwerklichen Kenntnisse waren im Grunde schon angelegt und wurden weiter qualifizierter durch gezielte Fortbildungen, so dass man sich anbot das ebenso qualifiziert und flächendeckend zu übernehmen.
 
Defrost

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Mir ginge es auch nur um Gewerbeabzugsanlagen. Da sieht man bei manchen schon das Fett aus allen Öffnungen rauskommen. Hab schon einiges gesehen wenn ich zb. bei einem Chinarestaurant die Saladette repariert habe.
 
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Dr Schorni

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andere Köpfe, andere Pfründeversuche zu bekommen. Ich sehe an einer Abzugshaube auch keine Feuerstätte. :rolleyes:
Ja, aber es ist was anderes ob man als Schornsteinfeger zB Heizkesselreinig-ung oder Rauchmeldermontage FREI anbietet oder ob das Schornsteinfeger-PFLICHT ist wie offensichtlich nun die Abzugsanlagen in weiß-blau-Land.
 
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Überprüfung von gewerblichen Dunstabzügen durch den Kaminkehrer

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