Übernahme Kosten Heizungstausch als Mieter

Diskutiere Übernahme Kosten Heizungstausch als Mieter im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo zusammen, ich habe eine Frage bzgl. der Kostenübernahme für einen Heizungstausch als gegenwärtiger Mieter. Folgende Spezial-Situation liegt...

Duckdeer

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. der Kostenübernahme für einen Heizungstausch als gegenwärtiger Mieter. Folgende Spezial-Situation liegt bei mir vor:
  • Ich wohne in einem Einfamilienhaus als Mieter, welches aktuell noch einem Verwandten gehört. Testamentarisch ist bereits festgelegt, dass ich das Haus erben werde. ch möchte in dem Haus auch nach dem Erben weiter selbst wohnen bleiben. Ein Überschreiben des Eigentums ist nicht möglich/gewollt.
  • Das Mietverhältnis ist rechtlich so gestaltet, dass aktuell keine Miete gezahlt wird (Schenkungssteuer ist berücksichtigt worden). Mein Vermieter kann somit keine Kosten bei der Steuer absetzen. Notwendige Reperaturen im Innenbereich übernehme ich als Mieter nach Rücksprache bereits selbst.
  • Die verbaute Ölheizung ist in die Jahre gekommen und sollte ausgetauscht werden. Daher informiere ich mich aktuell nach Alternativen (aktuelle Tendenz: Pellet-Heizung in Verbindung mit Photovoltaik).
Meine Frage zu diesem Speziel-Verhältnis: Eigentlich ist der Austausch einer Heizung Sache des Vermieters/Eigentümers. Gibt es hier rechtlich Möglichkeiten, dass ich den Heizungstausch selbst übernehme (natürlich mit Einverständniserklärung des Vermieters/Eigentümers) und in diesem Zusammenhang auch staatliche Förderungen als Mieter in Anspruch nehmen kann?

Die neue Heizung sollte beim Fällig werden der Erbschaftssteuer nicht angerechnet werden, da ich diese ja bereits selbst als Erbe im Vorraus übernommen und bezahlt habe.

Vielen Dank & viele Grüße,
Mathias
 
Hausdoc

Hausdoc

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Natürlich kannst du die Heizung selbst einbauen.
Da du keine Miete bezahlst, sollte das aber vertraglich festgehalten sein. Hier dann der Zusatz daß künftig zur Mietsache keine Heizanlage gehört.
Notariell sollte beglaubigt sein, daß du erstens das Recht hast, als Nichteigentümer die Anlage zu erneuern und zweitens im Erbfall das Haus ohne Heizanlage vererbt wird.

Letzerer Punkt ist wichtig, da es bei Pelletheizungen derzeit 45% Förderung auf die Gesamtmaßnahme gibt. Da kann es vorkommen, daß notwendige Umbauten bez. Brandschutz anstehen. Umbauten als Nichteigentümer wären ja nicht möglich.

Besser wär die Frage an deinen Notar gerichtet.
 
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Duckdeer

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Vielen Dank für die Infos. Wir informieren uns in diese Richtung auch noch weiter und halten auch Rücksprache mit einem Notar, um das Vorhaben rechtlich abzusichern.
 
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