Duckdeer
Threadstarter
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. der Kostenübernahme für einen Heizungstausch als gegenwärtiger Mieter. Folgende Spezial-Situation liegt bei mir vor:
Die neue Heizung sollte beim Fällig werden der Erbschaftssteuer nicht angerechnet werden, da ich diese ja bereits selbst als Erbe im Vorraus übernommen und bezahlt habe.
Vielen Dank & viele Grüße,
Mathias
ich habe eine Frage bzgl. der Kostenübernahme für einen Heizungstausch als gegenwärtiger Mieter. Folgende Spezial-Situation liegt bei mir vor:
- Ich wohne in einem Einfamilienhaus als Mieter, welches aktuell noch einem Verwandten gehört. Testamentarisch ist bereits festgelegt, dass ich das Haus erben werde. ch möchte in dem Haus auch nach dem Erben weiter selbst wohnen bleiben. Ein Überschreiben des Eigentums ist nicht möglich/gewollt.
- Das Mietverhältnis ist rechtlich so gestaltet, dass aktuell keine Miete gezahlt wird (Schenkungssteuer ist berücksichtigt worden). Mein Vermieter kann somit keine Kosten bei der Steuer absetzen. Notwendige Reperaturen im Innenbereich übernehme ich als Mieter nach Rücksprache bereits selbst.
- Die verbaute Ölheizung ist in die Jahre gekommen und sollte ausgetauscht werden. Daher informiere ich mich aktuell nach Alternativen (aktuelle Tendenz: Pellet-Heizung in Verbindung mit Photovoltaik).
Die neue Heizung sollte beim Fällig werden der Erbschaftssteuer nicht angerechnet werden, da ich diese ja bereits selbst als Erbe im Vorraus übernommen und bezahlt habe.
Vielen Dank & viele Grüße,
Mathias