Trotz fernablesbaren Heizkostenverteilers keine unterjährige Verbrauchsinformation?

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Abakus

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Hallo!

Ist es möglich, daß fernablesbare Heizkostenverteiler vorhanden sind und die unterjährige Verbrauchsinformation trotzdem nicht zur Verfügung gestellt werden kann?

Seit drei Jahren wird der Heizungsverbrauch per Funk abgelesen. Ich gehe deshalb davon aus, daß es sich um einen fernablesbaren Heizkostenverteiler handelt. Es ist das Gerät Ultraheat XS 2 von Brunata. (Der Wasserverbrauch in Bad und Küche wird auch per Funk abgelesen.)

Als Mieter würde ich nun gerne die unterjährige Verbrauchsinformation nutzen und habe deshalb beim Vermieter um die Nutzer-ID für den Onlinezugang gebeten. Brunata wirbt für die entsprechende App. Der Vermieter teilte mir jedoch mit, daß die Nutzung für dieses Haus leider noch nicht „eingerichtet“ sei. Ich dachte, das Vorhandensein des fernablesbaren Heizkostenverteilers ist die einzige Voraussetzung und wenn er vorhanden ist, ist der Vermieter verpflichtet, die Nutzung der unterjährigen Verbrauchsinformation zu ermöglichen.

Meine Frage ist also, ob es technische Umstände geben kann, die die Nutzung verhindern, weil vorher noch irgend etwas eingerichtet werden muß, oder liegt eindeutig ein Versäumnis des Vermieters vor? Oder ist das Gerät trotz der Fernablesung für das monatliche Ablesen nicht geeignet?

Danke.
 

corsa

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Er soll dir einfach die Mail mit der Antwort auf seine Frage zeigen. Da wird ja drin stehen, dass es noch nicht eingerichtet ist.
 

Abakus

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Er soll dir einfach die Mail mit der Antwort auf seine Frage zeigen. Da wird ja drin stehen, dass es noch nicht eingerichtet ist.
Solche Mail, die von Brunata kommen müßte, gibt es wahrscheinlich nicht. - Es handelt sich um eine sehr große Hausverwaltung in einer großen Stadt. Man sollte nicht annehmen, daß sie die ganze gesetzliche Regelung verschlafen hat, aber genau danach sieht es aus. Als ich per Mail um die Nutzer-ID bat, war die zuständige Person zunächst überrascht, sie meinte, die Regelung gelte doch erst ab 2026 und dann bekäme ich die ID von Brunata. Als ich auf die Information bei Brunata verwies, hieß es plötzlich wenigen Minuten später, das Verfahren sei für dieses Haus leider noch nicht eingerichtet. Von Brunata habe ich bisher keine Rückmeldung erhalten.

Meine Frage war eine technische, nämlich ob das Verfahren zur unterjährigen Verbrauchsinformation überhaupt „eingerichtet“ werden muß oder ob es mit dem Vorhandensein der Fernablesung und mit entsprechender ID automatisch funktionieren müßte. Aus den Brunata-Informationen geht hervor, daß es bei Vorhandensein des Gerätes zwingend anzuwenden ist.
 

jvbremen

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Man unterscheidet 2 Arten von fernablesbarkeit.

1. Es ist zentralentechnik im Hausflur verbaut mit Fernabfrage über Mobilfunktechnik - Da wäre es möglich.
2. Keine Zentralentechnik im Hausflur - es muss noch ein Ableser vors Haus kommen und die Daten müssen noch manuell eingesammelt werden.

Nur zur Info - Auch die Messdienste haben teilweise große Probleme an Bauteile in so großer Stückzahl heranzukommen, wie für alle Wohnung bis 2026 gebraucht wird. Thema Halbleiter und Funkchips.

Ist halt auch das Problem, das diese Gesetze geschrieben wurden vor der Energiekrise und man jetzt da steht.
 

Abakus

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Man unterscheidet 2 Arten von fernablesbarkeit.

1. Es ist zentralentechnik im Hausflur verbaut mit Fernabfrage über Mobilfunktechnik - Da wäre es möglich.
2. Keine Zentralentechnik im Hausflur - es muss noch ein Ableser vors Haus kommen und die Daten müssen noch manuell eingesammelt werden.
Danke für die Antwort. -- Die Abrechnung erfolgt genau zum Zählerstand vom 31. Dezember. Ich nehme daher an, ein Ableser muß nicht kommen.

Nachtrag:

Vielleicht doch! Den Zählerstand vom 31. Dezember kann man möglicherweise auch nachträglich feststellen (?). Im Hausflur gibt es meines Wissens kein Gerät, es könnte im Keller sein.
 
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jvbremen

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Danke für die Antwort. -- Die Abrechnung erfolgt genau zum Zählerstand vom 31. Dezember. Ich nehme daher an, ein Ableser muß nicht kommen.
Das hat tatsächlich nicht damit zu tun. Die Geräte speichern intern alles ab und zwar punktgenau. Der Ableser kann auch erst im Februar kommen und trotzdem die Werte zum 31.12. empfanden.
 

Abakus

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Das hat tatsächlich nicht damit zu tun. Die Geräte speichern intern alles ab und zwar punktgenau. Der Ableser kann auch erst im Februar kommen und trotzdem die Werte zum 31.12. empfanden.
Ja, danke. - Ich werde mich nochmals an Brunata wenden und hoffe auf Antwort.
 
kolobezka

kolobezka

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das ist in D noch wie 1950 ;)


" Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag (5. November 2021) die Reform der Heizkostenverordnung verabschiedet. Die Novelle sieht vor, dass nach ihrem Inkrafttreten nur noch fernablesbare Heizkostenzähler verbaut werden dürfen. Bis 2026 müssen alle bereits installierten Zähler ausgetauscht oder, falls möglich, aufgerüstet werden, so dass sie eine Fernablesung ermöglichen. Ist die Fernablesung möglich, müssen die Mieter jeden Monat eine Information zu ihrem aktuellen Verbrauch zugestellt bekommen. " ;)





auf der einen Seite zum Mond fliegen, auf der anderen Seite ZÄHLER zu Fuss ablesen.

Die Abrechnung sollte monatlich dem verbrauchten Wert entsprechen sein und keinen ABSCHLAG :cool: schliesslich bin ich keine BANK

könnte man wie fast alles andere in CHINA zukaufen
 
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