Hausdoc
Moderator
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Na dann hast du ja in Ruhe Zeit sich nach was Neuem umzusehn.....
?(Oder geht es nicht um echte Garantie bzw Produkthaftung sondern nur Mängelgewährleistung?
Nachfolgendes bitte nicht falsch verstehen.Hausdoc schrieb:Das Problem bei uns Fachleuten:
Wir müssen für die Reparatur eine gesetzliche Gewährleistung bieten.
Fachmann in Form einer entsprechenden abgeschlossenen Berufsausbildung, beschäftigt in einer Fachfirma.Nachfolgendes bitte nicht falsch verstehen.
Dein oben angesagtes "Problem bei uns Fachleuten" hat gravierende Fehler!
Als Fachmann für was willst du dich -mal hier angenommen- bezeichnen? Wie definierst du denn Fachmann?
Elektronik jein - nämlich Elektro (installateur), plus Heizung/Lüftung , plus Kältetechnik, plus Straßen+Tiefbau. Sanitär nebenbei angeeignet ( hier aber DVGW Zertifizierte Fachkraft für Trinkwasserhygiene + Probennehmer eines akkreditierten Trinkwasserlabors) . Plus eine Ausbildung im notfallmedizinischen Bereich - das zählt aber hier nichtBist du Fachmann für Elektronik, oder für Anwendungstechnik von heizungsanlagen? Na?
Ach ja???Genau genommen dürfen einige Heizungskundendienstler keinerlei Arbeiten
an elektrischen Anlagenteilen ausüben. Oder nur teilweise, wenn sie eine
entsprechende Belehrung bekamen, sind dann aber nicht qualifiziert.
Also kein Fachmann für Elektrik, Elektronik.
Inwiefern?Auf die Füsse fallen wird also nur etwas aufgrund nicht vorliegender
fachlicher Qualifikation einer Arbeit. Mit anderen Worten, bei
Elektronikreparaturen wird dir mehr auf die Füsse fallen als mir.