Steuerplatinen bei Junkers ZWR24-2

Diskutiere Steuerplatinen bei Junkers ZWR24-2 im Junkers-Bosch Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo Zusammen, ich möchte bei meiner alten Junkers ZWR24-2KDE die Steuerplatinen ausbauen, um die Kondensatoren zu überprüfen. Meine Frage: muss...

edi1000

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Hallo Zusammen,
ich möchte bei meiner alten Junkers ZWR24-2KDE die Steuerplatinen ausbauen, um die Kondensatoren zu überprüfen. Meine Frage: muss man das gesamte Bedienteil abschrauben, um die Platinen ausbauen zu können, oder gibt es einen einfacheren Weg?
Vielen Dank für Eure Antworten.
edi1000
 
tricotrac

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ich möchte bei meiner alten Junkers ZWR24-2KDE die Steuerplatinen ausbauen, um die Kondensatoren zu überprüfen.
Hast du eine Gaskonzession, das du derartige Reparaturen durchführen darfst ? Und jetzt antworte nicht, ich will nur die Kondensatoren ersetzen. Es ist völlig unerheblich, bei den Platinen handelt es sich um sicherheitsrelevante Bauteile. Damit ist das eine Tätigkeit nur für zugelassenes Personal. Und die bringen original verpackte Platinen mit. Stand meiner Kenntnis hat Junkers die Ersatzeilversorgung für die Strich-1 und Strich -2 Gasgeräte eingestellt.
Das wird ein Neugerät werden. Oder brauchst du unbedingt einen neuen Bauplatz ? Ich möchte nicht dein Nachbar oder ein Angehöriger sein.
 
Hausdoc

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ich möchte bei meiner alten Junkers ZWR24-2KDE die Steuerplatinen ausbauen, um die Kondensatoren zu überprüfen
Willst du nicht!! ;)

Auf diesen Leiterplatten darf ausnahmslos nicht rumgelötet werden. Nicht mal der Hersteller selbst tut dies.
 

edi1000

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Hallo,
ich habe Elektrotechnik studiert (Dipl.Ing.) und will nichts anderes, als die Kapazität der Kondensatoren überprüfen, da davon auszugehen ist, dass sich diese in den vielen Jahren (meine ZWR24-2 ist Herstellungsdatum Mai 1991) stark verändert hat, sodass ich einem Ausfall der Elektronik vorbeugen will. Dass ich auf dem Gebiet der Elektrotechnik ausreichend qualifiziert bin, dürfte unstrittig sein, da ich auch mehrere Praktika absolvieren musste. Da diese Teile keinen Bezug zu gasführenden Komponenten haben, bin ich sicherlich berechtigt, diese Arbeiten durchzuführen.
Jetzt könnte man mit dem Argument kommen, so eine alte Therme sollte man nicht mehr betreiben. Dazu kann ich nur sagen, dass diese bisher praktisch störungsfrei lief (lediglich die Zünd- und Ionisationselektroden werden regelmäßig gewechselt). Hinsichtlich des Klimaschutzes gibt es für mich derzeit keine realisierbare Alternative. Ich wohne in einem Reihenhaus, Baujahr 1974, und habe natürlich keine Fußbodenheizung. Aus diesem Grund entfällt für mich der Einbau einer von der Regierung favorisierten Wärmepumpe wegen der bei mir notwendigen höheren Vorlauftemperaturen. Wie ich in einem bewohnten Haus Fußbodenheizung einbauen soll erschließt sich mir nicht und ist auch preislich keine Alternative. Dazu kommt derzeit die Forderung, dass der Abstand zum Nachbarn aus Lärmschutzgründen mindestens 5m betragen muss. Da die Häuser nur 5m breit sind, ist dies auch aus diesem Grund nicht möglich. Da Pelletheizungen viel Feinstaub produzieren, ist auch dies keine Alternative, zumal die CO2- Bilanz schlechter als bei einer Gasheizung ist, Das Argument, es wird ja entsprechend aufgeforstet und dadurch der CO2-Ausstoß ausgeglichen, ist kein Argument. Denn man kann ja aufforsten und dadurch CO2 der Atmosphäre .entziehen, dies ist positiv. Damit aber den CO2-Ausstoß der Pelletheizung als Kompensation zu begründen, ist nicht redlich., Da die Regierung davon abrät, noch schnell eine Brennwertheizung einzubauen, sehe ich im Moment noch keine andere Lösung als meine Therme weiterhin zu betreiben in der Hoffnung, dass der jetzige Grundversorger sein Fernwärmenetz erweitert und ich mein Haus dann daran anschließen kann. Dies alles nur zur Begründung, warum ich die Platinen überprüfen will.
edi1000
 
Hausdoc

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Da diese Teile keinen Bezug zu gasführenden Komponenten haben, bin ich sicherlich berechtigt, diese Arbeiten durchzuführen.
Deine Qualifikation stelle ich nicht in Frage. Eine Berechtigung einer Reparatur hast du hier leider nicht.
Wenn deine Hütte abbrennt und der Sachverständige auf Leiterplatten von Heizkomponenten neue Bauteile findet wird es mit Versicherungsschutz schwierig. Demnach schriftlich von deiner Versicherung das OK geben lassen - dann kannst du dein Vorhaben durchführen.

Feuerungsautomaten ( hier Leiterplatte Ionisation) dürfen grundsätzlich nicht verändert/ repariert werden!

und will nichts anderes, als die Kapazität der Kondensatoren überprüfen, da davon auszugehen ist, dass sich diese in den vielen Jahren (meine ZWR24-2 ist Herstellungsdatum Mai 1991) stark verändert hat
Wenn dadurch Baugruppen ausfallen, werden sie komplett ersetzt.
 
tricotrac

tricotrac

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ich habe Elektrotechnik studiert (Dipl.Ing.) und will nichts anderes, als die Kapazität der Kondensatoren überprüfen,
Arbeitest du bei oder für den Platinenhersteller ? Unabhängig deiner Qualifikation : Nur weil man etwas kann, heißt das noch lange nicht, dass man das auch darf.

Und die bringen original verpackte Platinen mit.
Wird so gehändelt und nichts anderes.
 
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