Schornsteinhinterwandlüftung

Diskutiere Schornsteinhinterwandlüftung im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Hallo liebes Forum. Bei mir war der neue Bezirksschornsteinfegermeister zur Feuerstättenschau. Wir haben außer der Heizung noch eine...

StefanThW

Threadstarter
Mitglied seit
04.03.2022
Beiträge
3
Hallo liebes Forum.

Bei mir war der neue Bezirksschornsteinfegermeister zur Feuerstättenschau. Wir haben außer der Heizung noch eine Einzelfeuerstätte, an der ein Kaminofen über den Schornstein allein betrieben wird. 20 Jahre lang hat der alte Bezirksschornsteinfeger nichts zu beanstanden gehabt. Der neue verlangt jetzt eine Hinterwandbelüftung im 1. OG.

Im 1.OG sind die Räume durch Aluprofile, mit Mineralwolle gedämmt, mit RiGips verkleidet, konstruiert worden. Der vorhandene Schornstein wurde sozusagen von den Räumen umbaut. 2 Räume umschließen quasi den Schornstein. Jetzt verlangt er eine Hinterwandbelüftung, ohne Angabe von Gründen, ohne die Konstruktion zu kennen etc.

Der Kaminofen wird nur ab und zu im Winter zur Gemütlichkeit betrieben. Wir heizen damit nicht unser Haus. Der Schornsteinfeger, der die Kehrerlaubnis behalten hat, sagte mir, das bei Aluprofilen und der Dämmung eine Hinterwandbelüftung nicht nötig wäre. Kann mir jemand dazu etwas sagen?

Vielen Dank für eure Antworten.
Stefan
 
Dr Schorni

Dr Schorni

Experte
Mitglied seit
16.01.2020
Beiträge
13.435
Ort
Einfach saubere Arbeit
Beruf
Gebäude-Energie-Feger
Jetzt verlangt er eine Hinterwandbelüftung, ohne Angabe von Gründen, ohne die Konstruktion zu kennen etc.
In der Mängelmeldung MUSS er das faktisch begründen mit Bezug zur dort anzuwendenden Vorschrift und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Solange das nicht vorliegt hast Du keinen Handlungsbedarf und kann er sich das blaue vom Himmel herunterwünschen.
 

StefanThW

Threadstarter
Mitglied seit
04.03.2022
Beiträge
3
Moin Schorni. Danke für deine Antwort. Angefügtes Bild zeigt die Mängelmeldung. Das ist alles, was darin steht. Keine Begründung, warum- wieso- weshalb. Nur der Verweis auf §14 Schornsteinfegergesetz. Das reicht doch nicht aus, um mir eine Hinterwandbelüftung anzuordnen, oder doch?Feuerstättenschau.jpg
 
Hausdoc

Hausdoc

Moderator
Mitglied seit
25.12.2008
Beiträge
36.371
Angefügtes Bild zeigt die Mängelmeldung
Auch ein Fensterkontakt explizit ist nicht vorgeschrieben. Vorgeschrieben ist eine technische Einrichtung die Abgaseintritt in den Wohnraum verhindert ;)

Ich denke dieser Kaminkehrer sollte nochmal ein paar Minuten nachsitzen.

Deine Mängelmeldung ist eine Auflistung persönlicher Wünsche des Kaminkehrers - das interessiert nur Niemanden
 
Dr Schorni

Dr Schorni

Experte
Mitglied seit
16.01.2020
Beiträge
13.435
Ort
Einfach saubere Arbeit
Beruf
Gebäude-Energie-Feger
"Sind Sie in Ihrer Problem-Lösung weitergekommen mit unserer Hilfe oder darfs noch etwas mehr sein?" :unsure: Es-wird-doch-nichts-passiert sein...😉
 

StefanThW

Threadstarter
Mitglied seit
04.03.2022
Beiträge
3
Moin. Naja, ich hab die Bestätigung über die Erledigung der Mängelbeseitigung, die der Bezirksschornsteinfeger angefordert hat, unterschrieben zurückgeschickt.
Bei mir ist es so, das die Kehrrechte bei meinem vorherigen Schornsteinfeger verblieben sind, die Feuerstättenschau bei dem neuen Bezirksschornsteinfeger liegt.
Jetzt war mein Schornsteinfeger zum Kehren gerad da u ich habe ihn gefragt, was er denn machen würde. Alles so lassen meint er. Es sind Aluprofile mit Mineralwolle als Dämmung u mit Rigips verkleidet. Da kann nix brennen u daher muss da auch keine Hinterlüftung gemacht werden.
In 2 Jahren ist erneute Feuerstättenschau, dann sehen wir mal weiter.
Aber vielen Dank für die Hilfe.
VG.
Stefan
 
Thema:

Schornsteinhinterwandlüftung

Oben