Schornsteinfeger und Prüfungstermin

Diskutiere Schornsteinfeger und Prüfungstermin im Off Topic Forum im Bereich Off Topic; Hallo, ich weiß, ich mache mir vielleicht zu viel Gedanken. jedoch kenne ich noch nicht genug den ganzen ablauf. Es geht um meinen...

Stone

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Hallo, ich weiß, ich mache mir vielleicht zu viel Gedanken.
jedoch kenne ich noch nicht genug den ganzen ablauf.
Es geht um meinen Schornsteinfeger. Ich habe ja die Buderus GB 112-24, diese Anlage muss ja alle 2 Jahre vom Schornsteinfeger überprüft werden. Da die Anlage zuletzt im Januar 2013 geprüft wurde ist dieses Jahr laut Information des Schornsteinfegers dieses Jahr mit Feuerstättenschau (was das auch bedeuten mag). Ich habe auch angerufen, er meinte er kommt dann schon. Jedoch sagt mir mein Bauch was anderes. Deshalb meine Frage:
Wenn ich beim Auto den TÜV verpasse muss ich ab einer gewissen Zeit mit Konsequenzen rechnen. Wie schaut das mit der Heizungsanlage aus?
 
ThW

ThW

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Moin

Stone schrieb:
Feuerstättenschau
Das ist von den Schofi´s erfunden worden....wird von jedem Wartungsmonteur (so sollte es zumindest sein) mit gemacht. Beseutet: Wenn eine Gasleitung "durchhängt" oder eine Verbrennungsluftöffnung verschlossen wäre, würdest du Abhilfe schaffen. Ergo...gesehen...gehandelt ;)

Etwas anderes ist eine Überprüfung nach BImschv und KÜO...das ist aufgabe des Schofi´s als behördliche Aufgabe.

LG ThW
 

Stone

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Und mit was für folgen müsste ich rechnen wenn ich nix mache und der Schornsteinfeger vergisst seine Brötchen ab zu holen?
 

Stone

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Also zurücklehnen und abwarten bis er angekrochen kommt. :)
 

Stone

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@senomar es wäre diesem Forum durchaus dienlich diese Diskussion hier weiter zu führen. Ich gehe mal davon aus das sie Schornsteinfeger sind deshalb wäre ich erfreut wenn sie hier passend eine Antwort geben könnten. Dies würde den anderen hier im Forum auch helfen.
Ich persönlich habe für mich entschieden mich in keinem weiteren Forum anzumelden.
Gruß Stone
 
ThW

ThW

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Moin

Habe da mal bissl gelesen....und hoffentlich richtig interpretiert (mit Gruß an die Schofi-Zunft) :D

Der Begriff "Feuerstättenschau" findet sich tatsächlich im Schornsteinfegerhandwerkgesetz (SchHwG), unter §14, wieder...http://www.gesetze-im-internet.de/schfhwg/BJNR224210008.html
Bedeutet: Der Schofi ist berechtigt sich innerhalb von 7 Jahren, 2 mal, jedoch nicht früher als 3 Jahre nach letzter "Sichtung", Zutritt zu verschaffen. Die "Sichtung" soll Aufschluss über Betriebssicherheit und Branschutz (Gefahrenabwendung) geben.

Hier möchte ich mal an eines jeden Selbstverantwortung appelieren!

Dennoch gibt es Personen bzw. Betreiber einer Feuerstätte, die dieses eben nicht beherzigen und hier sehe ich den Grundsatz dieses Paragraphen. Nämlich die rechtliche Grundlage sich Zutritt zu privatem Grund und Eigentum zu verschaffen. Notfalls auch mit Hilfe der Judikative.

Zurück zur ursprünglichen Frage....Die Ankündigung zur "Feuerstättenschau"
Ich denke, da nimmt ein Schofi seine Lobbi als Grundlage. Eine Diskussion darüber finde ich Müßig und es ist eine Frage der Auslegung.

Dennoch möchte ich senomar für den Einwand danken.

LG ThW
 

Stone

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So der Schornsteinfeger war jetzt da. Anlage ist in Ordnung, bloß die Dichtung (O-Ring) vom Verschlußdeckel des Nasskamins soll gewechselt werden da Purös und etwas groß geworden. Darf ich des selber wechseln?
 

joho38

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ThW schrieb:
Moin

Habe da mal bissl gelesen....und hoffentlich richtig interpretiert (mit Gruß an die Schofi-Zunft) :D

Der Begriff "Feuerstättenschau" findet sich tatsächlich im Schornsteinfegerhandwerkgesetz (SchHwG), unter §14, wieder...http://www.gesetze-im-internet.de/schfhwg/BJNR224210008.html
Bedeutet: Der Schofi ist berechtigt sich innerhalb von 7 Jahren, 2 mal, jedoch nicht früher als 3 Jahre nach letzter "Sichtung", Zutritt zu verschaffen. Die "Sichtung" soll Aufschluss über Betriebssicherheit und Branschutz (Gefahrenabwendung) geben.

Hier möchte ich mal an eines jeden Selbstverantwortung appelieren!

Dennoch gibt es Personen bzw. Betreiber einer Feuerstätte, die dieses eben nicht beherzigen und hier sehe ich den Grundsatz dieses Paragraphen. Nämlich die rechtliche Grundlage sich Zutritt zu privatem Grund und Eigentum zu verschaffen. Notfalls auch mit Hilfe der Judikative.

Zurück zur ursprünglichen Frage....Die Ankündigung zur "Feuerstättenschau"
Ich denke, da nimmt ein Schofi seine Lobbi als Grundlage. Eine Diskussion darüber finde ich Müßig und es ist eine Frage der Auslegung.

Dennoch möchte ich senomar für den Einwand danken.

LG ThW
Wobei man noch einmal anmerken sollte, dass der Schornsteinfeger zu einer Art Judas des Landratsamt geworden ist. Er ist der einzige, der ohne Hausdurchsuchungsbefehl dein Haus durchstöbern darf und gibt alle Merkmale, wie schlechte oder keine Isolierung, veraltete Anlagen ect. an das Landratsamt weiter. Das läuft auch unter den Sammelbegriff Feuerstättenschau. Ich hab es auch nicht glauben wollen, bis vom Landratsamt ein Schreiben ankam, wo ich mit Nachdruck darauf hingewiesen wurde eine Belüftung für die Verbrennungsluft einzubauen. Selbst mein Einwand, dass der Raumluftverbund ausreichend ist und ein Loch in der Wand mein Keller unnötig auskühlen würde, ließen die nicht gelten. Also musste ich mich beugen und hab das Loch aber gleich wieder verschlossen.
 

Stone

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Nun die Feuerstättenschau war bei mir ein Witz. Der ist an das Heizgerät gegangen und hat seine Messung durchgeführt kurz in den Schornstein reingeguckt und das wars.
 
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Schornsteinfeger und Prüfungstermin

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