Schornsteinfeger Abzocke

Diskutiere Schornsteinfeger Abzocke im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Wo du das gerade schreibst.... Fällt mir eine Geschichte ein, die mir vor kurzem erzählt wurde und ich es immer noch nicht glauben kann...... Ist...
Patze-T3

Patze-T3

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Die Abgasleitung im Kamin kann eigentlich nur auseinanderrutschen wenn der Kaminkehrer versucht eine saubere gasgenutze Abgasleitung mit zu großem Schornsteinbesen zu reinigen. Beim Versuch diesen Besen wieder rauszuziehen werden immer wieder derartige Leitungen auseinandergerissen.
Wo du das gerade schreibst....
Fällt mir eine Geschichte ein, die mir vor kurzem erzählt wurde und ich es immer noch nicht glauben kann......
Ist aber so passiert, öfters!
Damals, so etwa 1993 (und auch noch ein paar Jahre danach, jährlich beim Messen), hat der Schorni bei meiner Oma das LAS (Alu-LAS Dachdurchführung) der Vaillant Turbo-Therme, die sie gerade neu bekommen hatte, GEFEGT!!! o_O
Dazu fiel mir sofort ein, dass das doch gar nicht geht, weil der "Hut" oben doch fest angeschweißt ist am LAS und nicht abgeht...
Der wurde dafür abgebrochen, mit zwei Mann die große Bürste durchgequält (ein 80er Rohr) sich immer gewundert warum das so schwer geht und danach immer nur den Hut "raufgelegt"...
Ist keine Satire..
Der Herr war BSF-MEISTER!!!
 
derfux

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Ein Feuerstättenbescheid kostet maximal 30 Arbeitswerte je Bescheid, also zwischen 32,10 Euro und 41,10 Euro.
Moin,

habe die Feuerstättenschau gerade gehabt, und Freitag die Rechnung bekommen.
Für die Schau 39,24 €, für Kehr und Überprüfungsarbeiten 30.77 € (die fällt jedes Jahr an) zuzüglich die Märchensteuer macht 86,12 €.
 
Andreas1956

Andreas1956

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Puh, da habe ich bei meinem Schorni ja richtig Geld gespart, für die Abnahme meines neuen Heizkessels hat er überhaupt nichts berechnet, ich bekam nur die normale Jahresrechnung und fertig. Und er eine tip-top TEP Hüftgelenk links. xD
 
Dr Schorni

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DER Depp blickts aber auch NICHT, DAS ist definitiv UN ZU LÄSSIG! :mad: MannMannMann NUR noch absolute VOLLIDIOTEN unterwegs...:kopfnuss:
Er MUSS die hoheitlichen Gebühren ZWINGEND erheben, denn ZU seiner Abnahme + -termin MUSS schlüssig die Abnahme-RECHNUNG sein.
Was er für die handwerklichen Leistungen ("normale Jahresrechnung") Dir berechnet oder NICHT , DAS ist seine Sache...aber auch NICHT ganz! Denn er nutzt somit seine hoheitliche Stellung aus, um Dich "günstiger" zu bedienen, auch DAS ist UNZULÄSSIG, da er damit eine Marktverzerrung und -Abschottung vollzieht.
Auch kanns eher keine "normale Jahresrechnung" sein, je nach dem ob und wann er im Austauschjahr schon da war , war eine BImSchV-Messung dabei oder nicht, aber auf jeden Fall die Schornstein-Überprüfung. War er also im Austauschjahr schon da, können mit der Neuanlage NUR die Abgaswegüberprüfung und die BImSchV-Messung berechnet werden. Also hat er Dich dann am Ende wohl DOCH beschissen....zumindest ist sein Handeln definiv FALSCH, intransparent und nicht logisch nachvollziehbar. Genau DAS aber muss sein Handeln stets sein, denn sonst muss er Scherenschleifer oder Teppichhändler werden!:thumbdown:
 
Dr Schorni

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Feuerstättenschau gerade gehabt, und Freitag die Rechnung bekommen.
Für die Schau 39,24 €
Eine Feuerstättenschau in einem "normalen Haus", ein Schornstein 10m, eine Feuerstätte* kann NICHT so billig sein. Außerdem fehlt der FeuerstättenBESCHEID, der allein ja schon um die 15 EU kostet.
Die 30,xx € können maximal eine einfache Schornsteinreinigung sein - aber keinesfalls eine "Überprüfung" einer überprüfungspflichtigen Feuerstätte mit Überprüfungs-Bescheinigung, das ist AUCH so nicht möglich, weil der Zeitaufwand dafür wesentlich höher ist.

* oder was für eine Anlagen-Konstellation ist das bei Dir genau?
 

KarlZei

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Puh, da habe ich bei meinem Schorni ja richtig Geld gespart, für die Abnahme meines neuen Heizkessels hat er überhaupt nichts berechnet, ich bekam nur die normale Jahresrechnung und fertig.
Oh, dann würde ich vermuten, dass entweder Deine Landesbauordnung/Feuerungsverordnung in diesem speziellen Fall keine Prüfung/Bescheinigung fordert oder Dir eine Bescheinigung fehlt und Du die Anlage gar nicht betreiben dürftest ;-)
 
derfux

derfux

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kann NICHT so billig sein.
Moin,

ist aber so, Einfamilienhaus, Heizung im ausgebauten Dachboden, Kamin ca. 3 m.
Auch sämtlich von dir in Frage gestellten Aufgaben wurden durchgeführt.

Alle erforderlichen Papiere (7 Blatt) sind vorhanden, und bei uns arbeitet der Schorni schon mit der Digitaltechnik,
was viel Zeit einspart, :) und, es gibt bei uns noch gute Schornis. :thumbup:

Nachtrag:
Und auch die Gebrauchsabnahme einer neuen Heizung 2013 hat bei mir nur 62,87 € gekostet.
 
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KarlZei

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Außerdem fehlt der FeuerstättenBESCHEID, der allein ja schon um die 15 EU kostet.
Hmm, hier hat der Bescheid 10,50 ohne MwSt gekostet.
Dazu aber mal eine Frage: Kann man Bauabnahme und Feuerstättenschau zugunsten des Kunden zusammenfassen?

Hier wurde wg. Heizungstausch in 2018/2019 eine Bauabnahme gemäß Bauordnung gemacht. Die hat insgesamt ca. 81 EUR inkl. Erstellung der Tauglichkeitsbescheinigung gekostet. Zeitgleich wurde ein Feuerstättenbescheid ausgestellt. Der ist zusammen mit einer Überprüfung der EnEV-Anforderungen in der Bauabnahmerechnung gesondert aufgeführt. Beide haben zusammen knapp 17 EUR gekostet, sodass in Summe knapp 100 EUR (alles ohne MwSt) zu zahlen waren.
De facto wurden also zeitgleich eine Bauabnahme und eine Feuerstättenschau inkl. erforderlicher Messungen durchgeführt und bescheinigt. Die Feuerstättenschau hat mich unterm Strich also nur die Gebühr für die Bescheinigung gekostet. Nicht, dass ich mich darüber beklagen wollte, aber ist diese Zusammenfassung in Ordnung?
 
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joeweini

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Ich habe noch nie so ein hirnrissiges Papier gesehen.

Lage im Gebäude. 1. OG rechts... von wo aus gesehen? :unsure: ;)
Schornstein zwischen Seiten und Hinterhaus.......... Hä?????
In Bayern gibts eindeutige (!) Schachtzuordnungen.

Der Kaminkehrer bescheinigt damit außerdem daß nur eine 110er Abgasleitung vorhanden ist - hat das anscheinend auch jahrelang mängelfrei hingenommen. Eigentlich müsste Ihn so eine Nachlässigkeit "köpfen"

Die Abgasleitung im Kamin kann eigentlich nur auseinanderrutschen wenn der Kaminkehrer versucht eine saubere gasgenutze Abgasleitung mit zu großem Schornsteinbesen zu reinigen. Beim Versuch diesen Besen wieder rauszuziehen werden immer wieder derartige Leitungen auseinandergerissen.

Sehr interessante Info dank dafür !


Hab mit dem Installateur der Abgasleitung gesprochen: er installierte ein 130er Rohr, weil er davon ausging dass ZWEI Feuerstätten angeschlossen werden würden. So stand es nämlich fälschlicherweise in der Vorbescheinigung des Kaminkehrers protokolliert. Doch die Feuerstätte im 1. OG hing gar nicht dran an "meinem" Kamin ! So hatten wir jetzt höhere Kosten, denn ein 130er Rohr kostet natürlich mehr als ein 110er. Für nur meine Therme hätte ein 110er gereicht, sagt der Fachbetrieb.

Habe den Herrn Schornsteinfeger Christian S. damit bereits konfrontiert. Der behauptet nun, dass sei nicht Sache / Verantwortung des Schornsteinfegers, über die Zuordnung der Feuerstätten an die Kamine / Schächte Buch zu führen. Er könne da nichts für.

Stimmt das ? Ich dachte ein KehrBUCH sei genau auch dafür da. Wenn er es nicht weiss und kontrolliert, wer weiss es sonst?

Wozu zahlt man denn jährlich hunderte Euro für die Kontrollgänge des Schornsteinfegers, wenn der nicht mal kontrolliert welcher Ofen durch welchen Kamin den Rauch leitet?
 

tobiklein

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Lage im Gebäude. 1. OG rechts... von wo aus gesehen? :unsure: ;)
Dafür gibt es wohl eine Regelung die ich jedenfalls auch immer so anwende.

Geht man ins Haus ist in der Regel rechts und links vom Flur eine Wohnung die entsprechend bezeichnet werden.
In den Obergeschossen gilt die Sicht von der Treppe aus d.h. in den OG's kann die Wohnung je nach Treppenausrichtung
bzw. Anordnung der Wohnungstüren eine andere Bezeichnung haben als im EG. Also 1. OG rechts liegt über Wohnung EG links.
 
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Hausdoc

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Dafür gibt es wohl eine Regelung die ich jedenfalls auch immer so anwende.
Genau sowas endete schon fatal. Da gabs auch schon Tote.

Aus diesem Grund sind bei uns i.d .R Schächte durchnummeriert......... von 1 - 3336463
Da steht dann auch in der Gasanmeldung daß z.b. Schacht 4 zu verwenden ist ........... und nicht z.b. der 3. von rechts.
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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So hatten wir jetzt höhere Kosten, denn ein 130er Rohr kostet natürlich mehr als ein 110er. Für nur meine Therme hätte ein 110er gereicht, sagt der Fachbetrieb.
Genau. Und deshalb geht auch DAS an die Behörde.

Habe den Herrn Schornsteinfeger Christian S. damit bereits konfrontiert. Der behauptet nun, dass sei nicht Sache / Verantwortung des Schornsteinfegers, über die Zuordnung der Feuerstätten an die Kamine / Schächte Buch zu führen. Er könne da nichts für.
dito, GELOGEN, an die Behörde melden.

Stimmt das ? Ich dachte ein KehrBUCH sei genau auch dafür da. Wenn er es nicht weiss und kontrolliert, wer weiss es sonst?

Wozu zahlt man denn jährlich hunderte Euro für die Kontrollgänge des Schornsteinfegers, wenn der nicht mal kontrolliert welcher Ofen durch welchen Kamin den Rauch leitet?
Eben, er vernachlässigt seine Pflichtaufgaben und zockt regelmäßig ab OHNE auch nur im geringset dafür eine angemessene Leistung abzugeben.
 
Wolfhaus

Wolfhaus

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Spätestens jetzt solltest Du besser mal in die Gebührenordnung schauen.
Nee @KarlZei , da passt wirklich was nicht. Nun müsste man aber wissen wie das in einzelnen gelaufen ist.
Ich kenne fast jeden Berliner BZ- Schorni, aber das ist ein Rechtsfall und sollte auch so geklärt werden.
 
Andreas1956

Andreas1956

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War er also im Austauschjahr schon da, können mit der Neuanlage NUR die Abgaswegüberprüfung und die BImSchV-Messung berechnet werden.
Das fiel bei mir zeitlich zusammen, er hat die Abnahme um drei Wochen verschoben und dann mit erledigt, als er turnusmäßig ohnehin kam. Es gab also in 2020 nur eine Messung und eine Abgaswegüberprüfung und nur diese hat er berechnet. Es gab jedoch keinen zusätzlichen Besuch wegen des neuen Heizkessels.
 

tobiklein

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Kannst du mir den Berliner Bezirk nennen?

Steht doch alles drin. Kann sich nur um KB 308 handeln. Und welch Zufall.
Der hat sein "Büro" seit kurzem gleich bei mir um die Ecke in Brandenburg. Da kann man besichtigen, wie man sich mit überhöhten
Gebühren ein nettes Heim bauen kann. Da hat der also schon eine Anfahrtszeit von einer Stunde.
Gabs nicht mal eine zumindest früher nachvollziehbare Vorschrift dass der Schornsteinfeger im Bezirk ansässig sein muss?
War das nicht auch das Argument für die festen Bezirke damit der Schornsteinfeger bei Bränden schnell vor Ort ist und die
Feuerwehr "unterstützen" kann?
Billig auf dem Land wohnen und eventuell Brandenburger Löhne zahlen, aber im teueren und anonymen Berlin arbeiten, wo große
Hausverwaltungen kaum auf die Rechnungen sehen. Zahlen ja eh die Mieter über die Nebenkosten. Da lässt es sich natürlich besser arbeiten.
Alle Berliner Rechnungen die mir bisher untergekommen sind, waren teilweise drastisch überhöht.
Und die Leistungen mangelhaft. Meterhoch nicht entnommener Ruß im Schornstein, keine Kennzeichnung der Schornsteine trotz Berechnung usw. usw.
Mit dem Material was uns der Feger für das Ausbrennen eines Schornsteins berechnen wollte, hätte man einen Winter heizen können.
Wohl aus gutem Grund passiert dann aber auch nichts weiter wenn man die Zahlung verweigert und dann einfach gar nichts zahlt.

Warum wohl lassen sich Schornsteinfeger nach abgeschlossener Ausbildung schon im Voraus "freisprechen"?
 
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