Sauna über Nacht!

Diskutiere Sauna über Nacht! im Junkers-Bosch Forum im Bereich Heizungshersteller; Die Tätigkeit des Fachmanns war insoweit in der Tat eine eingeschränkte, er schraubte den Gehäusedeckel auf, starrte auf die Elektronikplatinen...
Andreas1956

Andreas1956

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Die Tätigkeit des Fachmanns war insoweit in der Tat eine eingeschränkte, er schraubte den Gehäusedeckel auf, starrte auf die Elektronikplatinen, rieb sich das Kinn und maß den Widerstand des Außentemperaturfühlers. Soweit es den defekten Kesselthermostat betraf, kam er nicht einmal in dessen Nähe.

Grundsätzlich stimmen wir ja durchaus überein, nicht jeder Laie und nicht jede Arbeit an einem Gasheizkessel passen zusammen. Gleichwohl sollte man aber auch mal die Kirche im Dorf lassen, kein Gasheizkessel wird zu einem Sicherheitsproblem, nur weil jemand mit einem Schraubendreher zwei Halteschräubchen dreht, zwei Kabelschuhe am Thermostat ab- und ansteckt und den Fühler aus dem Tauchrohr zieht bzw. den des neuen Thermostats da wieder reinschiebt. In der heutigen Zeit ist es wesentlich gefährlicher den Berliner Weihnachtsmarkt zu besuchen als ein Kesselthermostat selbst zu tauschen und sollte es die "Fachbetriebspflicht" tatsächlich geben, was ich in dieser Form bezweifele, so wäre sie jedenfalls in der Praxis weder durchsetzbar noch zu überprüfen. Das mag man gut oder schlecht finden, aber es ist wie es ist.
 

KarlZei

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[...]sollte es die "Fachbetriebspflicht" tatsächlich geben, was ich in dieser Form bezweifele,[...]
Tja, dann mal besser einen Blick in die Niederdruckanschlussverordnung werfen. § 13...
 
tricotrac

tricotrac

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Besser noch in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schauen dort in den § 49 Ziffer 2 schauen. Das ist die Grundlage der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV). In dieser wiederum den hier schon erwähnten §13 (Gasanlage) und des weiteren den Anhang 5c der Technischen Regeln Gas Installation (TRGI).

Zitat aus der TRGI :
1) Sichtprüfungen dürfen vom Betreiber der Gasinstallation selbst vorgenommen werden.
2) Inspektionen sind von einem Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) durchzuführen.
3) Wartungen und Instandsetzungen sind von einem Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) durchzuführen.

VIU sind beim örtlichen Gasversorger zugelassene Fachbetriebe.

Grundlage ist dein Gasliefervertrag mit deinem örtlichen Gasversorger. Mit deiner Unterschrift erkennst du die NDAV an und damit automatisch auch die Fachbetriebspflicht.
 
Andreas1956

Andreas1956

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Ich habe schon keinen Gasliefervertrag mit einem örtlichen Versorger, sondern online über ein Vergleichsportal einen Anbieter gesucht und unter Vertrag genommen. Eine Unterschrift gab es nicht, die hier genannten Rechtsvorschriften wurden nicht erwähnt. Allerdings kommt es für die Wirksamkeit von Rechtsvorschriften nicht darauf an, ob sie Bürger oder Verbraucher "anerkennen".

Das kann aber Alles dahinstehen, denn jedenfalls unterliegt es in der Praxis keinerlei Kontrolle, ob und wer ein Gasgerät tatsächlich wartet oder repariert. Faktisch haben wir es also mit einem zahnlosen Papiertiger zu tun, der vergleichbar mit Gesetzen unseres Landes zu Grenzübertritt und Aufenthalt ist, die nur in der Praxis keine Sau interessieren, nicht einmal die deutsche Bundeskanzlerin.

Auf dem Papier steht die StVO, nur halten sich Viele nicht daran. Es gibt eine gesetzliche Schulpflicht, die jedoch bei den Fridays for future-Kids weder beachtet noch durchgesetzt wird. Es gibt Steuergesetze, aber auch diese werden vielfach unterlaufen. Minister halten sich nicht an gesetzliche Vergaberegeln und bleiben dennoch im Amt. Straftäter sind zwar oft ermittelt, werden aber wegen Überlastung der Gerichte wieder auf freien Fuß gesetzt. Und wir diskutieren hier über die NDAV? Komme ich wegen des Lösens und Befestigens von zwei Schrauben und zwei Kabelschuhen gar ins Gefängnis, während Angela Merkel weiterhin in Amt und Würden ist? Dürfen wir es zulassen, daß die Zahl der ohnehin knappen Staatsanwälte noch sinkt, weil sie sich über Anzeigen totlachen, die den Wechsel eines Kesselthermostats zum Inhalt haben?
 
Wolfhaus

Wolfhaus

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örtlichen Gasversorger
ch habe schon keinen Gasliefervertrag mit einem örtlichen Versorger, sondern online über ein Vergleichsportal
Das sind 2 unterschiedliche Verträge.
1x Netzbetreiber (örtlicher Versorger)
1x Gasliefervertrag (mit einem Gas Anbieter, auch im Netz)

Der Netzbetreiber (oder örtlicher Gasversorger) ist dir meistens nicht bekannt, seine Anlage geht bis zu deinem Gas- Zähler. von dem kannst du auch den Brennwert von deinen gelieferten Gas erfahren. Wenn du im Internet unter Netzbetreiber mit deiner Anschrift googles bekommst du den angezeigt. Den kannst du auch nicht wechseln.
Bei der 1. Inbetriebnahme ist mit dem ein Vertrag unter deiner Anschrift geschlossen worden. Der teilt dir auch den Zählerpunkt zu.
DEx000xxxxxxxx000000000xxxxxxxxxx

Das x = Zahlen die den Standort genau definieren, sollte in deiner Rechnung zu finden sein oder kann dir der Gas- Lieferer nennen.
Dieser Vertrag beinhaltet Bedingungen, wie diese
zugelassene Fachbetriebe.
Den Gasliefervertrag kannst du wechseln und bekommst von dem die Rechnung. Das ist der sogenannte Händler.

Der sogenannte örtliche Versorger (Netzbetreiber) hat auch einen Händnler, den örtlichen Versorger, bei dem landest du z.B. wenn dein Gashändler Pleite geht oder du deine Rechnungen nicht bezahlst. Bezahlst du dann bei dem auch nicht dreht der dir das Gas ab. Kündigung des Liefervertrages. Dann hast du ein echtes Problem.
 
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Rodaron

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Bitte schließen das bringt mir hier nichts! Danke für die Leute die mir helfen wollten!
 
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