dudi
Threadstarter
- Mitglied seit
- 31.10.2012
- Beiträge
- 22
Moin
Stelle ich mal hier ein ansonsten bitte verschieben
Folgendes Problem..
Gesammte Hausinstallation 40 Jahre alt.Vor ca 2 Jahren,noch in der Gewährleistung, haben wir eine Wärmepumpe ausgetauscht.WW wurde über Elektrospeicher betrieben wie es damals so üblich war.Betriebsdruck 6 Bar..
Neue Wärmepumpe,Stiebel Eltron, WW Speicher und Pufferspeicher.
WW Speicher 10 Bar..Jetzt meldet sich der Kunde das wenn der Speicher um 22Uhr aufgeheizt wird das Manometer am Druckminderer auf 10 Bar steigt und Knallgeräusche am Up-Spülkasten vorhanden sind wenn er betätigt wird..
Sicherheitsgruppe überprüft und ausgetauscht weil Rückschlagventil nur noch aus Plastik besteht..Könnte ja da der Fehler drann liegen.
Druckminderer überprüft und der regelt einwandfrei.In diesem Gebäude ist noch einen Mietwohnung vorhanden und nur der Mieter beschwert sich über diese Geräusche.
In dem Keller der Hauptwohnung ist ein KW-Verteiler wo ich alles einzeln absperren kann..Küche, Bad ..
Ventile überprüft,gangbar gemacht und den Kunden geraten jeden Abend um 22Uhr ein Ventil zu schliessen um zu sehen in welchen Bereich der Fehler liegen könnte..Wohnung oder Mietwohnung..Ich muss dazu sagen das sich im Gebäude 5 UP-Armaturen befinden..BW und Dusche.
Druckanstieg immer noch vorhanden und den Kunden darauf hingewiesen das die Rückschläge der Up-Armaturen defekt sind..welche das jetz genau ist könnte ich nicht sagen.
Mir als Monteur wurde dann eine fehlerhafte Montage der HZ-Anlage unterstellt..Nach eingen hin und her wurde auf Wunsch des Kunden der Kundendienst von Stiebel-Eltron bemüht um die Anlage zu überprüfen..Fachgerecht montiert /Installiert so wie es sein sollte!
Jetzt hatte der Kunde den''Wunsch'' das 10 Bar Sicherheitsventil, so wie es bei dem Speicher vorgeschrieben ist, gegen ein 6 Bar auszutauschen..Der Kundendienst fällt mir in den Rücken und sagt das ist OK..Das kann man machen..! Also ausgetauscht auf 6 Bar.. Nun möchte der Kunde die Arbeitsleistung nicht bezahlen und beruft sich auf die Gewährleistung!Die Hausinterne Installation haben wir/Ich nicht verändert sondern nur die Sicherheitsgruppe von 6Bar auf 10Bar geändert nach Vorschrift.Wir als Betrieb stehen da jetzt etwas in der Zwickmühle was das weitere Vorgehen betrifft..Einerseits möchte man den Kunden nicht verlieren..Aber bei der Summe die noch aussteht müsset man sich das überlegen
Viedleicht hat ja jemand einen Rat wie man da evtl vorgehen kann
mfg stefan
Stelle ich mal hier ein ansonsten bitte verschieben
Folgendes Problem..
Gesammte Hausinstallation 40 Jahre alt.Vor ca 2 Jahren,noch in der Gewährleistung, haben wir eine Wärmepumpe ausgetauscht.WW wurde über Elektrospeicher betrieben wie es damals so üblich war.Betriebsdruck 6 Bar..
Neue Wärmepumpe,Stiebel Eltron, WW Speicher und Pufferspeicher.
WW Speicher 10 Bar..Jetzt meldet sich der Kunde das wenn der Speicher um 22Uhr aufgeheizt wird das Manometer am Druckminderer auf 10 Bar steigt und Knallgeräusche am Up-Spülkasten vorhanden sind wenn er betätigt wird..
Sicherheitsgruppe überprüft und ausgetauscht weil Rückschlagventil nur noch aus Plastik besteht..Könnte ja da der Fehler drann liegen.
Druckminderer überprüft und der regelt einwandfrei.In diesem Gebäude ist noch einen Mietwohnung vorhanden und nur der Mieter beschwert sich über diese Geräusche.
In dem Keller der Hauptwohnung ist ein KW-Verteiler wo ich alles einzeln absperren kann..Küche, Bad ..
Ventile überprüft,gangbar gemacht und den Kunden geraten jeden Abend um 22Uhr ein Ventil zu schliessen um zu sehen in welchen Bereich der Fehler liegen könnte..Wohnung oder Mietwohnung..Ich muss dazu sagen das sich im Gebäude 5 UP-Armaturen befinden..BW und Dusche.
Druckanstieg immer noch vorhanden und den Kunden darauf hingewiesen das die Rückschläge der Up-Armaturen defekt sind..welche das jetz genau ist könnte ich nicht sagen.
Mir als Monteur wurde dann eine fehlerhafte Montage der HZ-Anlage unterstellt..Nach eingen hin und her wurde auf Wunsch des Kunden der Kundendienst von Stiebel-Eltron bemüht um die Anlage zu überprüfen..Fachgerecht montiert /Installiert so wie es sein sollte!
Jetzt hatte der Kunde den''Wunsch'' das 10 Bar Sicherheitsventil, so wie es bei dem Speicher vorgeschrieben ist, gegen ein 6 Bar auszutauschen..Der Kundendienst fällt mir in den Rücken und sagt das ist OK..Das kann man machen..! Also ausgetauscht auf 6 Bar.. Nun möchte der Kunde die Arbeitsleistung nicht bezahlen und beruft sich auf die Gewährleistung!Die Hausinterne Installation haben wir/Ich nicht verändert sondern nur die Sicherheitsgruppe von 6Bar auf 10Bar geändert nach Vorschrift.Wir als Betrieb stehen da jetzt etwas in der Zwickmühle was das weitere Vorgehen betrifft..Einerseits möchte man den Kunden nicht verlieren..Aber bei der Summe die noch aussteht müsset man sich das überlegen
Viedleicht hat ja jemand einen Rat wie man da evtl vorgehen kann
mfg stefan