Rechnung

Diskutiere Rechnung im Sonstiges / News Forum im Bereich Allgemein; Hallo Fachleute, ist es die Regel, dass bei der Erstellung einer Rechnung nicht nur die Anwesenheit des Monteurs abgerechnet wird, sondern extra...
derfux

derfux

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Hallo Fachleute,

ist es die Regel, dass bei der Erstellung einer Rechnung nicht nur die Anwesenheit des Monteurs abgerechnet wird,
sondern extra dann nochmal die Benutzung seiner Werkzeuge, hier zum Beispiel durchzuführende Messungen,
mit den erforderlichen Messgeräten. :?:
 

VWeirauch

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Ja
 

OlliJo

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WTF??? Jungs... Ihr übertreibt.... :thumbdown:
 

De-Us74

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Ein Ja ist hier die falsche Antwort!

Es dürfen Werzeuge abgerechnet werden aber nicht alle. Werkzeuge die zur üblichen Ausstattung eines Handwerkers gehören (z.B. Schlagbohrmaschine, Schraubendreher) dürfen nicht abgerechnet werden. Aber alle Werkzeuge die nicht als Standard für jedes Firmenfahrzeug anzusehen sind können abgerechnet werden (z.B. Messgerät zur Abgasanalyse, Wassersauger, Abbruchhammer). Hier sind aber die ortüblichen Kosten anzunehmen.
 
derfux

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Hallo Leute,

das kann ich ja echt nicht glauben, hier wird der Endkunde dann doppelt abkassiert, in dem er die Monteurstunden, und dann noch zuzüglich die Nutzung des Werkzeuges bezahlen muß. :thumbdown:
Wer hat denn beim Heizungsbau diese Kultur eingeführt, und womit ist dieses begründet oder gefordert?

Da beißt sich doch die Katze in den eigenen Schwanz, wenn ich die Beiträge hier im Forum lese (und ich lese alle) wenn dann immer darauf hingewiesen wird, und auch die TRGI erwähnt wird, "Da muß aber eine Messung anschließend durchgeführt werden die erforderlich ist". Wenn ich eine Firma bestelle die im Heizungsbau tätig ist, erwarte ich auch, dass die erforderlichen Werkzeuge vorhanden sind, und ich diese nicht noch gesondert bezahlen muß.

Als schon älterer Mensch stelle ich fest, das die Aussage "Made in Germany" leider auf der Strecke geblieben ist, und die eingebaute Obsoleszens immer mehr im Vormarsch ist.
 

VWeirauch

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Nur das diese "Werkzeuge" ( wie ein Abgasanalysekoffer ) zum einen recht Teuer sind im Einkauf. Und dazu Instandgehalten werden müßen, Wartung / Reparatur etc.
Es ist das selbe wie die Bereitstellung des KD Fahrzeugs.
Das alles kostet die Unternehmen doch recht viel Geld.
Sicherlich ist eine Messung bei Einstellung von Analgen erforderlich.
Laßt uns die Schüttelbecher wieder rauskrammen ;)
 
derfux

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VWeirauch schrieb:
Das alles kostet die Unternehmen doch recht viel Geld.
Hallo,

das ist natürlich richtig. Aber wenn ich als Heizungsbauer werbe, sollte ich das erforderliche Equipment auch vorhalten, oder einen anderen Beruf wählen wenn ich das nicht leisten kann. Es kann nicht sein das der Kunde doppelt abrechnet wird. Wer schreibt denn solche Methoden in der Branche vor, oder hat man sich das woanders abgekupfert. :?:

Leider gibt es ja in unserer Gesellschaft einige Branchen die dann erbarmungslos zuschlagen, weil es nicht anders geht, und der Bürger sie in Anspruf nehmen muß. X(
 

De-Us74

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derfux schrieb:
Hallo Leute,

das kann ich ja echt nicht glauben, hier wird der Endkunde dann doppelt abkassiert, in dem er die Monteurstunden, und dann noch zuzüglich die Nutzung des Werkzeuges bezahlen muß. :thumbdown:
Wer hat denn beim Heizungsbau diese Kultur eingeführt, und womit ist dieses begründet oder gefordert?

Da beißt sich doch die Katze in den eigenen Schwanz, wenn ich die Beiträge hier im Forum lese (und ich lese alle) wenn dann immer darauf hingewiesen wird, und auch die TRGI erwähnt wird, "Da muß aber eine Messung anschließend durchgeführt werden die erforderlich ist". Wenn ich eine Firma bestelle die im Heizungsbau tätig ist, erwarte ich auch, dass die erforderlichen Werkzeuge vorhanden sind, und ich diese nicht noch gesondert bezahlen muß.

Als schon älterer Mensch stelle ich fest, das die Aussage "Made in Germany" leider auf der Strecke geblieben ist, und die eingebaute Obsoleszens immer mehr im Vormarsch ist.
Nein! Der Endkunde wird nicht doppelt abkassiert - hier ist die Denkweise absolut falsch. Warum? Es gibt Geräte die erfolderlich sind aber nicht bei jedem Einsatz gebraucht werden, zudem haben manche Werkzeuge auch hohe Folgekosten (z.B. das Abgasanalysegerät). Diese Werkzeuge muss der Handwerker anschaffen - da geht kein Weg dran vorbei. Nun muss aber diese Investition auch wieder eingespielt werden um wirtschaftlich zu arbeiten - jetzt gibt es zwei Lösungen.

1.: die Kosten der Geräte fließen in den Stundenverrechnungssatz (wie z.B. Miete etc) ein und jeder Kunde bezahlt bei jeder Handwerkerstunde alle Werkzeuge - auch die nicht benötigten (z.B. den Abbruchhammer bei einer Wartung) mit.
2.: die Kosten werden anteilig so berechnet wie die Werkzeuge benötigt werden.

Ich denke Lösung 2 ist die fairste für alle. Bei Lösung 1 werden zwar auch Werkzeuge in den Stundensatz eingerechnet (die Werkzeuge die nicht gesondert abgerechnet werden) aber es ist eben ein Unterschied ob ich eine Bohrmaschine für 300€ die ich einige Jahre nutzen kann einrechne oder ein Abgasanalysegerät das 2000-4000€ in der Anschaffung hat und Folgekosten von ca. 1000 € im Jahr produziert.
 

Schmitt

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derfux schrieb:
Wer schreibt denn solche Methoden in der Branche vor
Der Gesetztgeber. Spätestens bei einem Rechtsstreit verlangt verlangt der Gesetzgeber die Aufschlüsselung der Positionen aufgeteilt nach Material, Lohn und Gerätekosten.

Dafür gibt es von SHK Fachverband jedes Jahr Kalkulationslisten die bei Bedarf vom Gesetzgeber zur Anwendung kommen.

Warum wohl verlangt der Gesetzgeber bei öffentlichen Ausschreibungen (z. B. Baden Württemberg) die Kalkulationsunterlagen in einem verschlossenen Umschlag bei der Angebotsabgabe/Auftragsertgeilung mit einzureichen?

Grund dafür ist, bei evtl. Rechtsstreitigkeiten den Umschlag zu öffnen, um bei Nachtragsangeboten die Gleichwertigkeit der Preisse überprüfen zu können.


mfG. Schmitt
 

Schmitt

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Ergänzung, die Vorgabe bei öffentlichen Ausschreibungen nennt sich:

Kommunales Vergabehandbuch für Baden - Württemberg - KVHBau-.

mfG. Schmitt
 
GreenRabbit

GreenRabbit

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hi

Hallo!
Natürlich zahlt man die Werkzeuge mit! Wie schon geschrieben müssen dies vorgehalten werden!
Wenn ich nun natürlich mir einen Kundendienst suche, welcher mit.......ich sag mal 18 Euro p/h abrechnet, wird der weder ein Messgerät haben, noch die Anlage in einem betriebssicheren Zustand verlassen können!

Also was ist besser?

-GR-
 
derfux

derfux

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Schmitt schrieb:
Der Gesetztgeber.
Hallo,

ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetztgeber vorschreibt den Kunden doppelt ab zu kassieren. ich glaube hier reden wir an einander vorbei.

Ich habe bisher von keinem Handwerksbetrieb eine Rechnung erhalten, wo ein Werkzeug extra abgerechnet wurde, und Firmen, die habe ich an zwei Häusern schon öfter gehabt.
Ich kann mir auch nicht vorstellen das ein Bauunternehmer für die Gestellung eines Kranes zum Bau des Hauses, diesen dann extra berechnet, und ein Kran wird wohl mehr kosten als der Messkoffer beim Heizungsbauer.

Auf ähnlicher Frage an anderer Stelle hier im Forum bekam ich dann diese Antwort,
somit ist es mehr oder weniger eine Vorschrift nach Hersteller. Bei
Tausch diverser Komponenten muss man immer alle Sicherheitsrelevanten
Regeln, TRGI, Stand der Technik, etc betrachten und einhalten.
Beim Stand der derzeitigen Technik, denke ich gehört ein Messkoffer zur Standardausrüstung eines jeden Heizungsmonteurs, und eine doppelte Berechnung ist nicht Kundenfreundlich.
In unzähligen Beiträgen hier im Forum wird doch auch immer wieder darauf hin gewiesen, das eine Messung unbedingt erfolgen muß.

@GreenRabbit
Wenn ich nun natürlich mir einen Kundendienst suche, welcher
mit.......ich sag mal 18 Euro p/h abrechnet, wird der weder ein
Messgerät haben, noch die Anlage in einem betriebssicheren Zustand
verlassen können!
wenn er als Heizungsbauer wirbt, gehe ich einfach erst mal von der Voraussetzung aus, dass er auch die Ahnung mitbringt. Wenn ich ein Paket nehme, erwarte ich, dass das was drauf steht, auch drinn ist. Und dann eine Anlage im nicht betriebsicheren Zustand verlassen, gibt es solche Koryphäen als Heizungsmonteure tatsächlich? Bei mir hätte er glaube ich dann schlechte Karten.
Gut oft lese ich doch hier, wie oft ein Monteur überfordert war, und den Fehler nicht finden konnte, und mit einer Materialschlacht anfing.
 

VWeirauch

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derfux schrieb:
Beim Stand der derzeitigen Technik, denke ich gehört ein Messkoffer zur Standardausrüstung eines jeden Heizungsmonteurs,
Nein, das ist es nicht !
Dieser ist für Reparaturen nicht zwingen notwendig.

Immer wieder komisch : Beim Schornsteinfeger und seinen Kosten regt sich keiner auf...... ( Denkanstoss wie teuer hier eine Messung ist !! )
 
Hausdoc

Hausdoc

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ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetztgeber vorschreibt den Kunden doppelt ab zu kassieren.
Wer kassiert denn da doppelt ab?

Dem Fachmann entstehen duch Messgerät , Fahrzeug, Spezielle Maschienen wie Rohrreinigiungswelle usw Kosten.
Diese Kosten legt er anteilig auf die Kunden um. Ein Verdienst entsteht dadurch nicht.

Dies ist in der SHK Branche so in der Form überall absolut üblich.



Die andere Alternative wär so, wie bei den Autolackierern.
Hier werden die Kosten von Schleifgeräten, Lackierkabinen usw direkt mit dem Arbeitslohn verrechnet. Dafür kosten Autolakierter teilweise das 3 fache wie ein Heizungsfachmann . Gerecht?
 
derfux

derfux

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Hallo Fachleute,

es ist ja schön wenn ihr eure Kultur vehement verteidigt, das ändert aber nichts an meiner Meinung, dass diese Reglung nicht Kundenfreundlich, und wahrscheinlich in eurer Branche einmalig ist.

@VWeirauch
Immer wieder komisch : Beim Schornsteinfeger und seinen Kosten regt sich
keiner auf...... ( Denkanstoss wie teuer hier eine Messung ist !! )
ich glaube, hier schießt du dir selber ins Knie. :D
Der Schornsteinfeger kommt, klettert aufs Dach und reinigt den Kamin (setzt sich einer großen Gefahr aus) kommt ein zweites mal wieder, und nimmt dann die erforderlichen Messungen vor.
Für diese Kehr und Überprüfungsaufgaben erstellt er dann die Rechnung, die geringer ausfällt als eine Monteurstunde im HB. Ebenfalls berechnet er keine Stundensätze und zuzüglich die Benutzung eines Meßgerätes. :)

@Hausdoc
Die andere Alternative wär so, wie bei den Autolackierern.

Hier werden die Kosten von Schleifgeräten, Lackierkabinen usw direkt mit
dem Arbeitslohn verrechnet. Dafür kosten Autolakierter teilweise das 3
fache wie ein Heizungsfachmann . Gerecht?
hierzu kann ich dir folgendes antworten,
1. brauchte ich in meinen 50 Jahren Fahrpraxis noch keine Autolackierung, ich wechselte immer frühzeitig das Auto. :)
2. hatte ich mal einen kleinen Versicherungsschaden an einer Autotür, verursacht durch das Aufschlagen einer anderen Tür, da konnte mir mein Autohaus im Voraus genau sagen was der Schaden kostet, da die einzelnen Arbeitswerte für Tätigkeiten im Rechensystem vorliegen. Zeitlich also kein Stundensatz. Das gleiche Prinzip wird auch bei Inspektionen angewand. Also auch hier keine Doppelabrechnung.
 

VWeirauch

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derfux schrieb:
ich glaube, hier schießt du dir selber ins Knie. :D
Der Schornsteinfeger kommt, klettert aufs Dach und reinigt den Kamin (setzt sich einer großen Gefahr aus) kommt ein zweites mal wieder, und nimmt dann die erforderlichen Messungen vor.
Grantiert nicht !
Bei Brennwertgeräten wird keine Reinigung durch den Schornsteinfeger vorgenommen. NUR eine Messung. Und die läßt sich der Mann in Schwarz auch gut bezahlen.

Hausdoc hat es schon erwähnt . Es ist KEINE Doppelabrechnung !!! Oder wird die Messung zweimal aufgelistet - Nein. Es handelt sich um Nutzung eines Einsatzbedingten Messwerkzeuges. Welches nicht nur Anschaffungskosten sondern auch Instandhaltungskosten und Reparaturkosten beinhaltet. Dies fliesst in die Rechnung mit ein. Der Kundendienstwagen wird ja auch berechnet für die Zeit der Zurverfügungstellung. Kommt jetzt die Aussage . doppelt Abgerechnet ? Denn ich habe den Monteur ja bestellt und irgendwie muss er ja zum Kunden kommen. ( Das ist dann sein Problem ?!? ) .
Wer die Musik bestellt , der sollte diese auch zahlen. Ob man als Firma dem Kunden entgegenkommt steht auf einem anderen Blatt.
 
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