Rechnung Schornsteinfegerarbeiten

Diskutiere Rechnung Schornsteinfegerarbeiten im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Hallo, 1.2020 wurde bei mir eine neue Therme installiert. 6.2020 wurde sie vom Schornsteinfeger abgenommen. Die Therme hat eine Abgas...
casi-52074

casi-52074

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Hallo,

1.2020 wurde bei mir eine neue Therme installiert.
6.2020 wurde sie vom Schornsteinfeger abgenommen.

Die Therme hat eine Abgas Überwachung und dadurch sollte sich das Intervall des Schornsteinfegers vergrößern, oder?

Jetzt war er wieder da und hat Kehr und Überprüfungsarbeiten und Abgaswege Überprüfungen abgerechnet. Gut, den Abgasweg kann das Gerät natürlich nicht überwachen.

Ist das korrekt so.

Gruß.

Dirk
 

Lp3g

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Eine Abgasüberwachung haben alle, trotzdem sind sehr viele Anlagen Jährlich fällig.

Dazu solltest du mal sagen, welche Anlage es ist.

Hätte gesagt, komm nächsten Monat. Du Verschenkst einen Monat. Nach 12 Jahren hast du so ein Jahr doppelt bezahlt.

Fährt auch keiner freiwillig einen Monat früher zur HU.
 
mad-mike

mad-mike

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Jetzt muss ich auch Mal ganz blöd fragen. Bis jetzt musste ich mich nie drum kümmern das der schwarze Mann regelmäßig kommt. Immer jedes Jahr im selben Monat kam der Kollege...

Jetzt in meinen neuen Haus ist der seit 3 Monaten eigentlich überfällig. Generell ist mir es egal, oder ist das ein Punkt wo ich mich selber drum kümmern muss?
 

Lp3g

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Bei mir Schlägt er bis dato von selbst auf. Irgendwann klebt die Info an der Tür, wann er kommt. Würde aber mal freundlich anfragen, geht auch um deine Sicherheit.
 
mad-mike

mad-mike

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Naja, mein Kessel kann ich noch selber Messen, habe Brennwert.

Aber genau was du sagst, es hängt immer ein Zettel an der Tür. Bis jetzt noch nicht merkwürdiger weise.

Vielleicht sollte ich Mal anderes rum erwähnen: habe vor etwas mehr als 2 Jahren mein Brennwert Gas Kessel abnehmen lassen. Und natürlich auch in dem Zuge gesagt das ich nun der Eigentümer von dem Haus bin, und den alten Ölkessel hat er aus seiner Liste gestrichen....

Ich bin jetzt einfach davon ausgegangen, das er nach 2 Jahren wieder kommt... :unsure:
Aber ich rufe morgen Mal an, und Frage Mal, ob ich mich um einen Termin kümmern muss, oder ob dies automatisch läuft...

Da ich ja freie Schornsteinfeger wahl habe, könnte es ja sein, das er das garnicht aufen Schirm hat? :unsure:
 
casi-52074

casi-52074

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Hallo,

Gerät steht im Anhang: Vaillant ecoTEC exclusive VC 20 CS 1 7 mit:
  • Selbstadaptierende Verbrennungsregelung zum Ausgleich von Gasqualitätsschwankungen und zur vorbeugenden Geräteanalyse
  • Verbrennungsregelungssystem IoniDetect für alle Gasarten


Habe es aber selber gefunden. Für Brennwertgeräte:

Kehren und Prüfen: Jährlich
Messen: nie

Gut der Preis ist bei mir wohl immer gleich, ca 74 €, ob messen ob Abnahme ob kehren + prüfen. Also nix gewonnen außer ein gutes Gefühl...........

Gruß.

Dirk
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Einfach saubere Arbeit
...ein äußerst SCHALES Gefühl! 🤮
Zuerst macht er die Abnahme ein ganzes HALBES Jahr nach Inbetriebnahme. Pennt der oder hat man die Anmelde- und Fertigmelde-Pflicht versäumt?
DU hast ja bei der Abnahme - wie alle - einen Feuerstättenbescheid
erhalten , in DEM stehen die Tätigkeiten und Fristen verbindlich drin. DAMIT musst Du einen Schornsteinfeger BEAUFTRAGEN - der Bezirks-Inhaber darf sich keinesfalls selbsttätig anmelden, das ist unzulässig!
Dann kommt er nach EINEM Jahr?! zu WAS denn? DAS Gerät ist nur all DREI Jahre dran! Zeig das ihm mal, ich glaub dem fehlen ein paar Einheiten, das macht er bestimmt reihenweise so! Mach eine Meldung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde* über diese Vorgänge: Abnahme zu spät, selbttätige Anmeldung, falsche Befristung - DIE bügeln ihn dann zurecht.
Selbstverständlich wird er den unrechtmäßig erhaltenen Geldbetrag komplett zurückerstatten. NEIN es gibt kein "das verrechnen wir mit dem nächsten mal" oder "lass man, dann laufen die drei Jahre eben ab jetzt", denn sonst machst Du Dich selbst angreifbar und wirst Teil dieser mafiösen betrügerischen Strukturen !

* in kreisfreien Städten das Amt für öffentliche Ordnung, im Landkreis das Landratsamt, jeweils Umweltschutzamt, Abteilung Schornsteinfegerwesen.
 
casi-52074

casi-52074

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Ich bin ihm jetzt nicht böse das er von alleine kommt und er hat mir bei der Planung auch nett geholfen.

Muss er nicht trotzdem jährlich die Abgasseite kontrollieren? Was auch immer, weil zu kehren gibt es ja da nix.

Gruß.

Dirk
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Einfach saubere Arbeit
ER, Ihr beide, muss sich an die (SEINE) Regeln halten und kann NICHT einfach selbst irgendwelche Termine oder Tätigkeiten generieren. Zumindest nicht ohne Deine ausdrückliche Zustimmung oder Anforderung, schriftlich.
Seit es Geräte mit selbstregelnder Verbrennungsregelung und somit dem langen drei-jährigen Überprüfungs-Rythmus gibt, so 10-15 Jahre, haben manche plötzlich Probleme diese Art von Geräten festzustellen. Obwohl sie doch ständig geschult werden und ja auch mit eingeschaltetem Gehirn unterwegs sein SOLLTEN.
WIE kam es nun dazu, dass die Abnahme erst nach einem halben Jahr erfolgte? WAS steht im Feuerstättenbescheid an Terminierung drin? WAS um Himmelswillen will er denn alles gemacht haben für horrende 74 €? Der war doch sicher keine halbe Stunde da, hat wahrscheinlich weder die Abgasleitung kehrgeprüft oder die Frontverkleidung abgenommen. Stell doch mal die Messbescheinigung hier ein, damit man Gerätetyp, Mess- und Tätigkeiten sehen kann.
 

tobiklein

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Hier mal zur Info eine Übersicht der Mess- und Überprüfungspflichten, da das kein Einzelfall ist das Schornsteinfeger wie gewohnt einfach weiter jährlich kommen oder meinen vom Betreiber einen Nachweis dafür zu fordern, dass die neue Therme selbst kalibrierend ist.
Sollte Deiner auch so einer sein, sollte er mal einen Blick auf das Typenschild richten.

Erkennen kann man die Geräte, die mit selbstüberwachender Verbrennungsgegelung ausgestattet sind am Typenschild.
Dort befindet sich innerhalb der cat. (Gas-Kategorie) Bezeichnung ein "N".
Beispiel: cat.II2N3P heißt: Zugelassen für Gase aus der zweiten Gasfamilie (Erdgase E und LL) und dritten Gasfamilie (Flüssiggase P = Propan).
Das "N" bedeutet Selbsteinstellend, oder Selbstkalibrierend. Die römische zwei (II) sagt aus, dass dieses Gasgerät ein Mehrgasgerät ist.

Die Erdgas-Gruppe N deckt mit dem Wobbe-Index-Bereich von 10 kWh/m3 bis 16,1 kWh/m3 den gesamten in Deutschland vorkommenden Erdgas-Gruppen-Bereich ab. Geräte mit der Zulassung für die Erdgas-Gruppe N können ohne Gasdüsenwechsel oder anderweitige Umstellungen in den Versorgungsgebieten sowohl mit Erdgas-Gruppe E als auch LL betrieben werden. Die Eignung für die Erdgas-Gruppe N wird auf dem Typenschild dokumentiert.

Überprüfungs und Messfristen.jpg
 
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