Der Berliner Mieterverein hält diese Position 'Zustimmung erforderlich' ziemlich exklusiv.
Hier steht das man es einfach machen kann:
Auf praktisch allen in diesem Kontext interessanten Seiten steht, dass es ohne Zustimmung möglich ist. Es ist aber eher sinnfrei, jetzt solche Seiten der Reihe nach aufzulisten. Dies gilt auch für den seltsamen Ruf nach Urteilen, nach denen es explizit erlaubt ist. Die scheint es noch genau so wenig zu geben wie Urteile, nach denen es verboten ist.
Zielführender ist eine grundlegende Betrachtung, was ein Mieter darf und was nicht sowie welche mietrechtlichen Konsequenzen welches Handeln haben kann. Und da sind sich die relevanten Quellen scheinbar einig. In denen findet man sicherlich nicht diesen hier verbreiteten keine Rechte- oder Werkzeug-Unsinn. Was man aber findet ist, dass Veränderungen erlaubt sind, wenn es sich um nur geringfügige bauliche Veränderungen im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Wohnung handelt, es keinen Eingriff in die Bausubstanz gibt, sie keine negativen Auswirkungen auf das äußere Erscheinungsbild (Einheitlichkeit) oder andere Mieter hat und sie rückgängig gemacht werden können. Im Zweifelsfall muss dann halt ein Gericht darüber entscheiden.