Vitodenser schrieb:
Aber nicht der BSF, wie Tricotrac behauptet hat
Hier scheint es keinen bundeseinheitlichen Weg zu geben.
Ich habe mit verschiedenen Gasbersorgern zu tun.
Bei allen ist der "Ablauf " vollkommen unterschiedlich.
Beim Ersten erbittet man bei Kaminkehrer bei Neuanlagen oder Tausch eine Schachtzuteilung. Diese erfolgt formlos. Der Versorger fragt nicht mal danach. Dieser Versorger möchte nur eine Fachuternehmererklärung die bescheinigt, daß der Gasanschluss und Dichtheitsprüfung nach den Regeln der Technik durchgeführt wurden und ein Kreuz im Fragefeld, ob eine Schachtzuteilung vorliegt.
Der Gaszähler wird auch ohne Anwesenheit einer Fachfirma gesetzt - Auch wenn die Anlage noch nicht fertig installiert ist.
Beim Zweiten muss der Kaminkeher bei der Gasanmeldung mit unterschreiben . Der Versorger verlangt einen Anschlussplan und Lageplan der Gasverbrauchseinrichtungen. Es wird von der ausführenden Firma keine weitere Bestätigung gefordert. Zur Zählermontage muss ein Vertreter der Fachfirma anwesend sein . Gemeinsam erfolgt eine Dichtheitskontrolle . Wenn der Zählermonteur die Anlage für Dicht befindet, wird der Zähler montiert.
Von daher halte is es nicht für ausgeschlossen, daß in manchen Gegenden der Kaminkehrern mit so einer Erklärung gebauchpinselt werden will.