Probleme mit Schornsteinfeger

Diskutiere Probleme mit Schornsteinfeger im Off Topic Forum im Bereich Off Topic; Da ich leider ein kleines Problem mit meinen Schornsteinfeger habe, hätte gerne mal Info zur Sachlage: Was heisst "Kehrmonopol" oder wurde das...

ThomasE.

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Da ich leider ein kleines Problem mit meinen Schornsteinfeger habe, hätte gerne mal Info zur Sachlage:

Was heisst "Kehrmonopol" oder wurde das abgeschaft wenn ich richtig gelesen habe. Kann man also alle Wartungen und Schornsteinreinigung von einem Fachbetrieb ausführen lassen, der Aufdruch (Kehrhoheit stösst mir sauer auf).

Habe hier jetzt junden Heissporn, der hat hier eine Fräsung von Glanzruss vorgenommen (alles schön und gut), ABER danach sah mein Esszimmer und Wohnzimmer aus wie ein Kohlenkeller, 1 Stunde musste meine Frau alles saubermachen.

Er machte auch ungefragt Fotos in unserer Küche (selbst wenn er es darf ziemlich dreist) dort befand früher eine Dunstabzugshaube, nun nur noch Aussenlamellen als reine Naturzugöffnung, Abgasrelevant/Frischluftrelevant für Holzofen in anderem Raum ?

Der kleine Aufdruck auf dem Terminzettel ist für mich keine Leistungsbefreiung für den Schornsteinfeger, ich meine er muss Öffnungen Fachgerecht verschliessen vor größeren Kaminarbeiten als Handwerker hat er Sorgfaltspflicht.

Wer ist neutrale Anlaufstelle für Beschwerden, ausser der Schornsteinfegerlobbyinnung und der IHK ?

Danke der Info.
 

Stone

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Diese Auflösung des Monopols heißt lediglich das du dir den Schornsteinfeger aussuchen darfst.

Also es sei denn ich hätte da falsch verstanden.
 
Hausdoc

Hausdoc

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ThomasE. schrieb:
Was heisst "Kehrmonopol" oder wurde das abgeschaft wenn ich richtig gelesen habe
Nein.
Man muss estwas differenziern.
Es gibt den Kaminkehrer als "Amtsperson" ( im Auftrag des Innenministeriums) - hier macht er die Feuerstättenbeschau und kümmert sich ium vorbeugenden Brandschutz. Hier hat der Kaminkeher auch hoheitliche Rechte.
Dann gibts den Kaminkehrer als Dientleister - er kehrt den Kamin oder führt Messungen durch.
Bislang war es üblich daß all dies ein und die selbe Person gemacht hat.

Den Kaminkeherer als Dienstleister kannst du dir aussuchen - nicht aber den "amtlichen" Kaminkeher
Dieser muss auch behördlicherseits überprüfen, ob du als Feuerstättenbetreiber wirkliche einen (anderen) Kaminkehrer beauftragt hast ( Diese Leistung wird dem Kamninkehrer derzeit nicht entlohnt!!!) - automatisch wie früher kommt ein Kaminkehrer zum kehren nämlich nicht mehr. Hier entstehen an anderer Stelle Versicherungsprobleme.

Glanzruß ist eine akute Feuergefahr und und das entfernen kann von "Amts Wegen" auf Anordnung des Kaminkehrers zwangsweise durchgeführt werden. ( Alternativ wird die Feuerstelle außer Betrieb genommen und versiegelt)
Wenns danach etwas verdreckt ist, wär das ggf was was mit einem simplen Telefonat aus der welt geschaffen werden kann. Auch Kaminkehrer haben eine Haftpflichtversicherung.

BTW - kuck dir mal Wohnungen an, nachdem ein Trupp Feuerwehrleute nach Kaminbrand durch Glanzruß durch die Wohnung gestiegen sind. :D

Fotos darf der Kaminkehrer soviel machen wie er will, sofern er dabei keine Persönlichkeitsrechte verletzt. Die Küche ist keine Person.

Unterm Strich:
Ruf den guten Mann einfach an und schildere dein Leid. Derlei Kleinigkeiten sind doch schnell aus der Welt zu schaffen.
 

ThomasE.

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Das ist schon in Ordnung, ich meine nur das mit dem "Hoheitsrecht" hört sich an wie 300 Jahre alter Amtschimmel. Bedenklich (Der Staat pocht ja immer auf Wettbewerbsrecht) ist für mich, das die Person die die den Kehrplan und den Feuerstättenbescheid ausstellt, dieselbe Person sind. Bei mir hat dieser immer wie selbstsverständlich den Zettel geklebt "Komme da und da Kehren und Abgasmessen), das er dies eigentlich als Anfrage gestalten muss ist dem eigentlich scheinbar nicht bewusst.

Also er mach sich praktisch "eigene Aufträge" ohne das ich den Auftrag gegeben habe als externe Handwerksleistung "zu Kehren und Angasmessung zu machen" das ist mir jetzt nach recherche erst klar geworden das man diese Arbeiten auch extern vergeben kann (zu blöd) das war faktisch so Gewohnheit bei dem. Das er die Rechnung für die amtlichen Arbeiten und den Handwerkliche Teil auf dem selben Rechnungsvordrucken erstellt wird, könnte man als wettbewerbsrechtliche Irreführung auslegen da man sozusagen nicht zwischen Amsthandlung und Handwerksleistung unterscheiden kann, auch wird kein besonderer Hinweis hierfür gegeben auf der Rechnung besondert angeben (ausser Feuerstättenbescheid nach soundso).
Faaktisch hätte ich die Rechnungen fürs Kehren und Abgasmessen nicht bezahlen müssen, da ich keinen Auftrag hierzu gegeben habe da kein Vertrag zustande kann (vom unwissenden Stillschweigen mal abgesehen).

Ich hatte es schon als Witz verstanden, das ich mit dem Formular bestätigen muss das ich den Mangel "Glanzruss im Kamin" abgestellt habe, bestätigen muss, obwohl er das ja SELBST gemacht hat als HANDWERKER und Bezirksschornsteinfeger.

Das ist derbe ausgedrückt Verar.... !

Deswegen bin ich das skeptisch das der "Behördenteil" sich sein seine Auslegung so gestalten kann das er immer schön Handwerksleistung abrechnen kann (Interessenkonflikt).
Ich werde mich mal an die Verbraucherzentrale wenden, so "hinterum" sich eine Lizenz zum Geldrucken zu verschaffen ist "halbseiden".
Das diese Schonsteinfegerinnung den freien Schornsteinfegern den Eintritt in den Markt erschwert ist Lobbyarbeit überlster Sorte und verstösst gegen das Wttbewerbsrecht.

Habe nun einen Eintrag bei den freien Schonsteinfeger erstelllt, sollte sich hier jemand zu Verfügung stellen, werde ich die Arbeiten extern ausführen lassen.
Habe ihm das natürlich schriftlich mitgeteilt, mit der Sauerei, beim Nachbar das gleiche Bild der Verwüstung. Ich brauch den "Feinstaub" auch nicht IN der Wohnung .

Nebenbei...die Energiewende ist ja so gut wie "gestorben" und mit dem Abgasskandal usw. ist das ganze "Bundesemissionsbeschissgesetz" auch hinfällig.
 
Hausdoc

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ThomasE. schrieb:
ich meine nur das mit dem "Hoheitsrecht" hört sich an wie 300 Jahre alter Amtschimmel.
Warum?

Bei der Feuerwehr bist du auch nicht so pingelig.

Der Kaminkehrer hat den Auftrag des Bundesinnenministeriums sich um vorbeugenden Brandschutz zu kümmern
Die Feuerwehr hat den Auftrag der Länderinnenministerien sich um Brandbekämpfung und techn. Hilfeleistung zzu kümmern.

Warum sind denn vor 300 Jahren bei kleinen Kaminbränden jedesmal ganze Stadte abgebrannt? ;)
Ein Kamin mit Glazruß ist eine Brandgefahr auch für die außenstehende Bevölkerung.(brennende Glanzrußteile fallen auf andere Gebäude) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit wird dieser Glanzruß entfernt.
ThomasE. schrieb:
Ich hatte es schon als Witz verstanden, das ich mit dem Formular bestätigen muss das ich den Mangel "Glanzruss im Kamin" abgestellt habe, bestätigen muss, obwohl er das ja SELBST gemacht hat als HANDWERKER und Bezirksschornsteinfeger.
Das ist für weiteren Versicherungsschutz notwendig. Es ist in DEINEM interesse.


ThomasE. schrieb:
Das ist derbe ausgedrückt Verar.... !
Du bist beim TÜV und der Prüfer stellt fest daß die Bremsen auf einer Achse ausgefallen sind und durch eine Fachwerkstatt erneuert werden müssen. Du bist der Meinung: Das Auto bremst doch noch einwandfrei....
Fühlst du dich hier von TÜV + Werkstatt verarscht? Schließlich macht sich die Werkstatt auf Anordnung des TÜV die Taschen voll. :D
 

ThomasE.

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Hausdoc schrieb:
ThomasE. schrieb:
ich meine nur das mit dem "Hoheitsrecht" hört sich an wie 300 Jahre alter Amtschimmel.
Warum?
Bei der Feuerwehr bist du auch nicht so pingelig.

Der Kaminkehrer hat den Auftrag des Bundesinnenministeriums sich um vorbeugenden Brandschutz zu kümmern
Die Feuerwehr hat den Auftrag der Länderinnenministerien sich um brandbekämpfung und techn. Hilfeleistung zzu kümmern.

Warum sind denn vor 300 Jahren bei kleinen Kaminbränden jedesmal ganze Stadte abgebrannt?
ThomasE. schrieb:
Ich hatte es schon als Witz verstanden, das ich mit dem Formular bestätigen muss das ich den Mangel "Glanzruss im Kamin" abgestellt habe, bestätigen muss, obwohl er das ja SELBST gemacht hat als HANDWERKER und Bezirksschornsteinfeger.
Das ist für weiteren Versicherungsschutz notwendig. Es ist in DEINEM interesse.
ich weiss nicht wie du jetzt den Bezug auf Feuerwehr herstellst. Der Schornsteinfeger nötigt sich mir auf, die Feuerwehr nicht.
Der Versicherungsschutz ist dann auch wieder verlagert, das ist wieder anderes Baustelle. Nicht wenige mussten sich nach Brandschäden mit der Versicherung rumschlagen obwohl alles "geprüft" war.

Warum hat den der Kamin in den genannten aktuellen neueren Fällenb gebrannt, hat der Schornsteinfeger geschludert. oder war es Klüngel ;-)

Aus das er sich hier selbst angemeldet hat mit Kehren gehst du nicht ein ? Hier besteht ein Interessenkonflikt Entweder er ist Handwerker oder er ist Staatsdiener ?
Hat hier das Innenministerium mit den Schornsteinfegerverband hier gemauschelt ?

vg
Thomas
 
Hausdoc

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ThomasE. schrieb:
Aus das er sich hier selbst angemeldet hat mit Kehren gehst du nicht ein ? Hier besteht ein Interessenkonflikt Entweder er ist Handwerker oder er ist Staatsdiener ?
Die Terminankündigung ( oft per Postkarte) ist kein bindender Termin, sondern ein Terminvorschlag.

Auf der Terminankündigung befindet sich immer eine Telefonnummer und/oder Mailadresse..........

Selbstverständlich kannst du einen passenden Termin vorgeben.
 
derfux

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Hallo,

also unserer schwarze Mann ist da anders vorgegangen. Er hat vorher alle Betroffenen schriftlich aufgeklärt, und jeder konnte entscheiden ob er weiter
alles machen soll, oder nur die Feuerstättenschau. Wenn sich allerdings jemand für einen externen schwarzen Mann entscheiden würde, müsste dieser
dann auch den gesamten Verwaltungsvorgang selber tätigen.

Jeder hat auch einen Auftrag zur Durchführung bekommen, den er dem schwarzen Mann dann bestätigen konnte. ;)
 
Wolfhaus

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ThomasE. schrieb:
dort befand früher eine Dunstabzugshaube, nun nur noch Aussenlamellen als reine Naturzugöffnung, Abgasrelevant/Frischluftrelevant für Holzofen in anderem Raum ?
Das ist nicht zulässig und hätte eigentlich zur sofortigen Sperrung der Heizung führen müssen, kommt aber auf einige Umstände an die nur vor Ort zu klären sind.
ThomasE. schrieb:
ich weiss nicht wie du jetzt den Bezug auf Feuerwehr herstellst. Der Schornsteinfeger nötigt sich mir auf, die Feuerwehr nicht.
Und nun komm mal auf den Boden, denn der Schornsteinfeger hat dich vor einem Hausbrand bewahrt!

@Hausdoc hat das in der 3 gut erklärt. Las dir das mal durch den Kopf gehen oder Google mal was das bedeutet. "
Hausdoc schrieb:
Brandschutz. Hier hat der Kaminkeher auch hoheitliche Rechte.
Hier hat der Kaminkeher auch hoheitliche Rechte.
 

david

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Stimme da meinem Vorredner zu :d
 

alleseasy

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Ich hätte auch eine Frage zum Thema Kaminkehrer.

Wir haben im Oktober 2014 eine Gasheizung installieren lassen (vorher waren Nachtspeicher drin). Bisher war der Kaminkehrer nur einmal zur Inbetriebnahme da. Muss ich mich nun selber darum kümmern, dass der Kaminkehrer regelmäßig kommt?
 
Wolfhaus

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alleseasy schrieb:
Muss ich mich nun selber darum kümmern, dass der Kaminkehrer regelmäßig kommt?
Hausbesitzer, Betreiber von Feuerstätten müssen nun selbst die vorgeschriebenen Fristen für die Besuche einhalten. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Anlage regelmäßig gewartet und auf ihre Sicherheit überprüft wird. Sonst kostet das Strafe.

Festgelegt sind die Fristen im Feuerstättenbescheid. Jeder Hauseigentümer sollte ihn bis Ende 2012 vom Bezirksschornsteinfeger erhalten haben. Der Bescheid listet die Feuerstätten im Haus auf und protokolliert, welche Arbeiten in welchem Zeitraum an der Anlage gemacht werden müssen. Das Papier koste für ein Haus mit bis zu drei Feuerstätten 12,10 Euro. Feuerstätten sind unter anderem Heizkessel, Kamine und Öfen.

Hauseigentümer, die einen neuen Schornsteinfeger verpflichten, müssen ihrem Bezirksbeauftragten melden, dass die Aufgaben erledigt wurden. Dieser hält das in dem Kehrbuch fest. Gehen die Formulare nicht rechtzeitig bis zu 14 Tage nach dem Ende der Frist ein, meldet der Bezirksschornsteinfeger das der zuständigen Verwaltungsbehörde – etwa dem Landratsamt. Das Amt setzt dann eine zweite Frist fest. Je nach Bundesland koste dieses Versäumnis 40 bis 100 Euro Strafe.

Lässt der Hausbesitzer auch die zweite Frist verstreichen, wird die Behörde selbst tätig: Sie beauftragt den Bezirksschornsteinfeger mit den Arbeiten. "An dieser Aktion sind Schornsteinfeger, ein Behördenvertreter und gegebenenfalls die Polizei beteiligt". Wenn notwendig, öffne ein Schreiner oder Schlüsseldienst die Tür und verschaffe den Verantwortlichen so Zutritt. Die Behördenmacht hat einen Grund: Aus Sicherheitsgründen brauchen Feuerstätten regelmäßig eine Wartung.
 

alleseasy

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Wolfhaus schrieb:
Feuerstättenbescheid. Jeder Hauseigentümer sollte ihn bis Ende 2012 vom Bezirksschornsteinfeger erhalten haben.
Wir haben die Anlage aber erst seit 2014 und außer einer Rechnung im Rahmen der Inbetriebnahme nichts vom Bezirksschornsteinfeger erhalten.
 
derfux

derfux

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Hallo,

wenn er die Anlage doch abgenommen, und auch aufgenommen hat, wird er doch bestimmt die Fomalitäten mit dir abgeklärt haben, wann er nächstes mal erst wieder erscheint.
Wie wir hier öfter lesen können, kann das bei neuen Heizungen auch erst nach 3 Jahren erfolgen.
 
Thema:

Probleme mit Schornsteinfeger

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