Probleme mit Fußbodenheizung - Gutachter ja/nein?

Diskutiere Probleme mit Fußbodenheizung - Gutachter ja/nein? im Off Topic Forum im Bereich Off Topic; Hallo zusammen, zunächst einmal super das es tatsächlich ein Heizungsforum im deutschen Netz gibt. Ich habe (höchstwahrscheinlich) ein...

kfutur

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Hallo zusammen,


zunächst einmal super das es tatsächlich ein Heizungsforum
im deutschen Netz gibt.


Ich habe (höchstwahrscheinlich) ein ernsthaftes Problem mit
der Fußbodenheizung in meiner kürzlich erworbenen Neubauwohnung. Ich habe das
Objekt im Münchener Hochsommer erworben und dementsprechend war die Heizung bei
der Übergabe auch kein Thema (dumm, dumm…)


Jetzt, wo die Temperaturen kalt geworden sind, dämmert es
mir: Der riesige Flur/Diele der Wohnung (28 m²) wird kaum beheizt. Die
Fußbodenheizung lässt sich in jedem Raum von 1-6 regulieren. Während es in den anderen
Zimmern auf 6 bereits richtig warm wird, ist die Wärme im Flug fast gar nicht
wahrzunehmen. Das ist bislang mein subjektiver Eindruck, aber ich denke der
Unterschied ist schon groß, so dass man sich fast schon einen Zug holen kann
wenn man da ständig vom Warmen ins Kalte durchläuft.


Jetzt habe ich den Salat und habe bereits einen Anwalt
konsultiert. Der spricht natürlich – sofern es denn zutrifft – von einem
richtig schwerwiegenden Mangel, den für die Reparatur muss nicht zuletzt das
gesamte Parket des Raus herausgerissen werden. Seine Vermutung: Da der Flur
sämtliche Zimmer miteinander verbindet, hat man die Stränge dort einfach
fälschlicherweise isoliert, da sie sonst immer (unnötig) warm wären, wenn in
irgendeinem der Zimmer geheizt wird. Dafür spricht eine weitere Tatsache: Am
Flur ist ein Gäste-WC, der über den Flur-Regler mitbeheizt wird. Stellt man
besagten auf „6“, ist dieses WC total warm und der Flur wie gesagt kaum.


Der Anwalt will jetzt natürlich sämtliche Gutachter dieser
Welt herbeirufen, was einen horrenden Kostenapparat nach sich zieht, für den –
bis der Mangel denn tatsächlich Bewiesen wird – ich in Vorleistung gehen muss. Da
komme ich wohl nicht herum…dennoch wollte ich mir zuerst noch eine zweite und
dritte Meinung einholen:



1. Kann das tatsächlich zutreffen (einfach Isolierung an falscher Stelle?)


2. Lohnt es sich vorher eine Fußbodenheizungsfirma aus der Umgebung einfach „drüberschauen“
zu lassen?


3. Soll ich direkt eine Wärmemessung durch einen IHK-Gutachter in Auftrag
geben? Sind die Toleranzbereiche hoch?


4. Der Flur ist natürlich ein „Durchgangsraum“ – man wohnt da nicht. Gelten dann
dafür andere Regeln?


5. Wie wäre sowas zu reparieren – tatsächlich alles rausreißen? Das wäre der
Supergau…



Wenn da jemand einen Anhaltspunkt oder Tipps hat, wäre das eine sehr
große Hilfe. Dafür bedanke ich mich im Voraus.



Viele Grüße,


Konstantin
 
Hausdoc

Hausdoc

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Hallo,

das mit dem Anwalt war ein dummer, taktischer Fehler!

Du musst den Handwerkern/Herstellern 2 Versuche zur Nachbesserung zugestehen - erst dann kannst du weiter vorgehen (hier ist aber juristisch auch kontraproduktiv)

Pfeif also den Paragraphenreiter nochmal zurück und entschuldige dich ggf erst mal bei den betroffenen Heizungsbauern.

Zur beseitigung des Mangels.

Gib dem Heizungsbauer eine Frist *** zur Erstellung des hydraulischen Abgleiches (lt Enev vorgeschrieben).


Das dauert pro Wohnung maximal 1 Stunde und macht kein bischen Dreck.

Dein Problem ist dann ganz automatisch verschwunden ^^

Anschließend sind alle zufrieden und es entstehen nicht sinnloserweise Kosten.

Aus Erfahrung kann ich dir sagen, daß du mit dem Anwalt keine wirkliche
Hilfe bekommst . Auf diese Weise wirst du über jahre(!) hinweg eine
kalte Bude haben - nur der Anwalt wird durch den immer höher werdenden
Streitwert immer reicher.


Die Ursache deines Problemes ist vollkommen banal.
Jede Fußbodenheizung muss einreguliert werden. Bei dir wurde das eben noch nicht gemacht ( das passiert bei sehr vielen Neubauten, du bist hier also sicher kein Einzelfall)

Jeder Heizkreis beheizt eine ganz bestimmte Größe des Fußbodens. Somit brauchen kleine Kreise weniger Heizwasser und große Heizkreise eben vie Heizwasser.
Bei dur bekommen momentan alle Heizkreise die annähernd selbe Menge an Heizwasser . Das liegt an der werkseitigen Einstellung des Heizkreisverteilers.

*** Dies muss der Auftraggeber (Architekt, Bauträger....) schriftlich anmahnen.
 

kfutur

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Hi,


nein, ich habe den Anwalt noch auf keinen angesetzt, sondern nur für mich selber konsultiert. Der Heizungsbauer ist auch letztendlich nicht verantwortlich, sondern mein Vertragspartner (die Baufirma, die wiederum Heizungsbauer als Subunternehmer beauftragt hat). Nur er ist dafür haftbar - wie er dann weiter verfährt, ist seine Sache.

Da es sich um einen Mangel handelt, der nicht bei der Übergabe, sondern erst danach gerügt wurde (ich kam nicht auf die Idee die Heizung im Juli zu testen), bin ich nun in der Beweispflicht. Als rechtskräftiger Beweis wird nur ein entsprechend IHK-zertifizierter Gutachter herangezogen, leider keine externen Heizungsfirmen (es sei denn, diese sind auch als Gutachter tätig).

Was genau bewirkt der hydraulische Abgleich? Kann der Fehler damit behoben werden?

Danke und viele Grüße
 
GreenRabbit

GreenRabbit

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hi!

Hallo!
Gibt es denn für den Flur einen extra Thermostaten?
Oder sollte der Flur vielleicht bei der Erstellung der Wohnung gar nicht beheizt werden?
Ansonsten geb ich Hausdoc vollkommen Recht! Erstmal einen anständigen hydraulischen Abgleich machen lassen.....
Da dann auch nicht abspeisen lassen, nach den Worten: "Macht eh keiner", "passt schon", "ist normal"!
WIrklich drauf bestehen!

Gruß,
-GR-
 
Hausdoc

Hausdoc

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Wer redet dir einen dermaßen großen Unsinn ein??? ;)

du brauchst keinen Gutachter. Es gibt Gewährleistung und Gewährleistungsfristen.

Im Falle eines verdeckten Mangels ist der Hadwerker selbst nach 30 Jahren noch in der Verpflichtung.


Das mit dem hydraulischen Abgleich hab ich im letzten Beitrag bereits erklärt. Hier muss man nur für jeden Heizkreis die richtige Heizwassermenge einstellen - fertig.

Daß der Anwalt alle möglichen Horrorszenarien konstruiert und alles rausreißen möchte ist unseriös und hebt den Streitwert nur künstlich.

Dein Vertragspartner ist der Bauträger - gib ihm eine Frist zur Beseitigung dieses Mangels ( erstellen des hydraulischen Abgleiches) - alles Andere hat dich nicht zu interessieren.
 

kfutur

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danke euch für die tipps. ich werde morgen mal einen solchen abgleich schriftlich anfordern! mal sehen, was die herren vom bauträger sagen (ich vermute: die werden einen gutachter verlangen, um mir schön steine in den weg zu legen...)
 
Hausdoc

Hausdoc

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Die können dir da nichts in den Weg legen.

Dieser Abgleich ist lt Energieeinsparungsverordnung vorgeschrieben !

Dieser
Abgleich ist vorgeschrieben um überhaupt einen KfW Kredit zu bekommen (
welchen dein Bauträger sicher in Anspruch genommen hat)

Der Kaminkehrer (mit dem du erst mal so nichts zu tun hast) kann dies als "Amtsperson" bemängeln und diesen Abgleich fordern.
Er kann diesen Mangel ans Kreisverwaltungsreferat melden, welches u.U. ein Bußgeld verhängt.
 

kfutur

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Klingt einleuchtend. Ich hoffe sehr, dass du recht hast...bislang hat sich der Bauträger (eine große Investmentgesellschaft, die nach der Unterschrift des Kauvertrags wie so oft absolut NICHTS mehr kümmert) bei jedem noch so kleinen Mangel (zuletzt: Farbflecken an der Wand) jeden möglichen Stein in den Weg gelegt, den es gibt. Ich werde gleich mal montag den Abgleich schriftlich einfordern. Danke nochmals!
 
Thema:

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