Petition gegen Ölheizungsverbot ab 2024

Diskutiere Petition gegen Ölheizungsverbot ab 2024 im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo, schaut mal hier rein, vielleicht mag ja jemand unterzeichnen? https://chng.it/pFs87pBG

Chrissie

Threadstarter
Mitglied seit
04.05.2021
Beiträge
43
Hallo, schaut mal hier rein, vielleicht mag ja jemand unterzeichnen?

 
Hausdoc

Hausdoc

Moderator
Mitglied seit
25.12.2008
Beiträge
36.375
Überflüssig. Es wird kein Ölheizungsverbot geben. ;)
Davon war auch nie die Rede.

Es wurden Falschinformationen bruchstückhaft weiterverbreitet.
 

Chrissie

Threadstarter
Mitglied seit
04.05.2021
Beiträge
43
Es wird kein Ölheizungsverbot geben. ;)
Es gibt ja bereits eines, und zwar ab 2026. So habe ich es jedenfalls bisher von Kaminkehrer und Heizungsbauer gehört. Und außerdem sollen Kessel, die nicht auf Brennwert oder Niedrigtemperatur laufen, zu ihrem 30.Geburtstag abgeschaltet werden.

Ich ging also bisher davon aus, dass ich meinen Niedrigtemperaturkessel Von Viessmann so lange verwenden kann, bis er den Geist aufgibt. Und dass ich außerdem bis Ende 2025 noch eine neue Ölheizung einbauen kann.

Beides ist aber inzwischen nicht mehr sicher. Oder irre ich mich da???
 
Hausdoc

Hausdoc

Moderator
Mitglied seit
25.12.2008
Beiträge
36.375
Es gibt ja bereits eines, und zwar ab 2026.
Ähm.... nö....... ;) Wo steht das?
Dies ist der Vorschlag eines Gesetzentwurfes.

Da alle alternativen Heizquellen derzeit nicht lieferbar sind würde mich eine Begründung interessieren
Ich ging also bisher davon aus, dass ich meinen Niedrigtemperaturkessel Von Viessmann so lange verwenden kann, bis er den Geist aufgibt.
Darfst du auch. Und auch bis zum jüngsten Tag immer wieder reparieren.
 

HH01

Mitglied seit
07.01.2023
Beiträge
377
Ähm.... nö....... ;) Wo steht das?
(4) Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Heizkessel, die mit Heizöl oder mit festem fossilem Brennstoff beschickt werden, zum Zwecke der Inbetriebnahme in ein Gebäude nur eingebaut oder in einem Gebäude nur aufgestellt werden, wenn
1.
ein Gebäude so errichtet worden ist oder errichtet wird, dass der Wärme- und Kälteenergiebedarf nach § 10 Absatz 2 Nummer 3 anteilig durch erneuerbare Energien nach Maßgabe der §§ 34 bis 41 und nicht durch Maßnahmen nach den §§ 42 bis 45 gedeckt wird,

3.
ein bestehendes Gebäude so errichtet oder geändert worden ist oder geändert wird, dass der Wärme- und Kälteenergiebedarf anteilig durch erneuerbare Energien gedeckt wird, oder
4.
bei einem bestehenden Gebäude kein Anschluss an ein Gasversorgungsnetz oder an ein Fernwärmeverteilungsnetz hergestellt werden kann, weil kein Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung oder kein Verteilungsnetz eines Fernwärmeversorgungsunternehmens am Grundstück anliegt und eine anteilige Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs durch erneuerbare Energien technisch nicht möglich ist oder zu einer unbilligen Härte führt.
Die Pflichten nach § 10 Absatz 2 Nummer 3 und nach § 52 Absatz 1 bleiben unberührt.
(5) Absatz 4 Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Außerbetriebnahme einer mit Heizöl oder mit festem fossilem Brennstoff betriebenen Heizung und der Einbau einer neuen nicht mit Heizöl oder mit festem fossilem Brennstoff betriebenen Heizung im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen.
 

Heizi54

Guest
Wie HH01 schreibt: nach §72, Abs. 4 des aktuell vorliegenden GEG 2020 besteht schon jetzt ab dem 1.1.26 ein Einbauverbot von Heizungen, die allein mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Das ist bereits Gesetzeslage. Der Punkt 4 des Absatzes 4 formuliert allerdings Ausnahmeregelungen für den Fall, dass kein Anschluss an ein Fernwärmenetz oder Gasversorgungsnetz möglich ist.
Ich gehe davon aus, dass dieser Termin auf den 1.1.24 oder 1.1.25 vorgezogen wird. Der Termin 1.1.24 wird im Konzeptpapier des BMWK vom 14.7.22 und im Referentenentwurf des GEG vom 8.3.23 genannt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
tricotrac

tricotrac

Fachmann
Mitglied seit
17.07.2013
Beiträge
22.395
Wer stoppt diese Klimaschutzidioten eigentlich ? Kann man diese geistigen Vollpfosten für deren Fehlentscheidungen in Haftung nehmen ?
Einschüchtern - mit den Ängsten der Bürger spielen -Drangsalieren und Verbieten ist die Kernkompetenz dieses Möchtegernministers. Wieso ist der eigentlich parallel dazu auch noch Klimaschutzminister ? Zwei Ämter in Personalunion ? Das gibt es wohl nur in Deutschland seit 2021. Er kann es nicht und schlimmer : Er wird es auch in Zukunft nicht besser können. Das ist eine Niete in mittlerweile auch Nadelstreifen. Der Kerl muss weg.
 

Chrissie

Threadstarter
Mitglied seit
04.05.2021
Beiträge
43
Wie HH01 schreibt: nach §72, Abs. 4 des aktuell vorliegenden GEG 2020 besteht schon jetzt ab dem 1.1.26 ein Einbauverbot von Heizungen, die allein mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Das ist bereits Gesetzeslage.

Ja. Und auf diese Information haben sich viele Eigentümer verlassen. So wurde mir das vom Schornsteinfeger mitgeteilt.

Und es kommt noch schlimmer: Es hieß auch, dass man Brennwertkessel und Niedrigtemperaturkessel weiter betreiben darf, auch wenn sie ü 30 sind. Meine Nachbarin baute - auf diese Info vertrauend - vor wenigen Wochen einen neuen Brenner ein. Ihr Bernnwertkessel ist jetzt 30 Jahre alt. Und offensichtlich will man derzeit ALLE Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind verbieten. Die kann also jetzt ihren neuen Brenner auf den Müll schmeißen, denn der ist angeblich nicht kompatibel mit einer neuen Heizung.
 
tricotrac

tricotrac

Fachmann
Mitglied seit
17.07.2013
Beiträge
22.395
HABECK & Co. GEHÖREN VERBOTEN ! Das wäre die Lösung aller Probleme und Krisen die es bis September 2921 nicht gab.
 
Heizer21

Heizer21

Experte
Mitglied seit
01.01.2021
Beiträge
2.486
Gibt es auch eine Petition für das sofortige Verbot von Ol- und Gasheizungen, da wäre ich dabei!
😁
 
tricotrac

tricotrac

Fachmann
Mitglied seit
17.07.2013
Beiträge
22.395
Wieso ? Das ist ein Standmodell - da treten keine Flüssigkeiten aus
 

corsa

Experte
Mitglied seit
19.10.2016
Beiträge
2.163
Und offensichtlich will man derzeit ALLE Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind verbieten. Die kann also jetzt ihren neuen Brenner auf den Müll schmeißen, denn der ist angeblich nicht kompatibel mit einer neuen Heizung.
Das ist keine aktuell gültige Regelung. Dein Heizungsbauer kann auch nichts für die tollen Ideen und dem dämlichen Geschwätz der Blitzbirnen in Grün , das die ohne weitere Überlegungen immer in den Raum werfen
 
tricotrac

tricotrac

Fachmann
Mitglied seit
17.07.2013
Beiträge
22.395
Erstmal nachdenken, dann schreiben!
Danke mache ich ständig.

Schon mal was vom Klimawandel gehört?
Klar und der ist unumkehrbar. Da muss niemand Panik ; Hysterie und Weltuntergangsstimmung verbreiten. Es gab / gibt in der Weltgeschichte schon immer Perioden als Heißzeiten und als Eiszeiten. Auch du kannst mich mit deinem Einwand nicht beeindrucken.
 

Hank1

Mitglied seit
20.04.2022
Beiträge
47
Aha, dann ist mir klar zu welcher Fraktion du gehörst!
 
Thema:

Petition gegen Ölheizungsverbot ab 2024

Oben