tricotrac
Fachmann
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Das sieht der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie ein wenig anders :'Verschleißteil = keine Gewährleistung'. Die ist nach meiner laienhaften Bewertung (gestützt durch viele Quellen) grundsätzlich falsch. Den Begriff Verschleißteil gibt es im Gesetz nicht und auch ein Verschleißteil kann einen Mangel aufweisen
Zitat : Verschleißteile
Definition : Verschleißteile sind solche Teile, welche bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Produkts im Rahmen der Lebensdauer mehrfach ausgetauscht werden müssen ( z.B. bei Wartung).
Zitat : In den Teilelisten der Gerätehersteller sind auch Verschleißteile aufgeführt, welche auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Produkts innerhalb der Gewährleistungsfrist gegebenenfalls erneuert werden müssen. Die dabei entstehenden Kosten fallen nicht unter die Gewährleistungsverpflichtung des Herstellers.