Ölheizung in Hygiene Schichtenspeicher mit wasserführenden Ofen und Solarthermie einbinden

Diskutiere Ölheizung in Hygiene Schichtenspeicher mit wasserführenden Ofen und Solarthermie einbinden im Viessmann Forum im Bereich Heizungshersteller; Prüft nur einer im Schadensfall. Kannst doch andere Felgen auf deinem Auto fahren. Im Falle eines Falles bist du schuld egal was passiert bei...
mad-mike

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Prüft nur einer im Schadensfall.

Kannst doch andere Felgen auf deinem Auto fahren. Im Falle eines Falles bist du schuld egal was passiert bei einem Unfall.

Ich weiss selber das es technisch gesehen funktioniert, STB und TR sind auch vorhanden in der Regelung. Dennoch könnte dir im Fall einer Fehlfunktion jeder ans Bein Pi...en.

Technische alternative kenne ich von meinem Kollegen, der hat alles selber programmiert, sagte aber es wäre leicht. Frage mich nicht wie er das gemacht hat, aber da könnte ich ihn fragen.

Ich selber kenne es nicht.
 
tricotrac

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Prüft nur einer im Schadensfall.
Dann ist das Kind in den Brunnen gefallen. Unterversichert und Ölschaden, da ziehst du mit deiner Familie aus und die Bude wird zwangsversteigert um den Schaden zu begleichen.

Kannst doch andere Felgen auf deinem Auto fahren
Abgedeckt durch den Fahrzeughersteller oder dem Zubehörproduzenten mit einer ABE, ja. Ansonsten führst du ein KFZ ohne gültige Betriebserlaubnis.
 
Defrost

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Wenn ich einen Heizungsfachbetrieb beauftrage meinen Kessel zu reparieren und der baut eine andere Regelung ein, dann kann es doch nicht sein das ich im Schadenfall haften soll? Das hat doch eine Fachfirma eingebaut, woher soll ich wissen das es unzulässig ist.
 
tricotrac

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Wenn ich einen Heizungsfachbetrieb beauftrage meinen Kessel zu reparieren und der baut eine andere Regelung ein,
Das wird sehr häufig gemacht, aber es muss regelkonform zusammen passen. Wenn es z. B. eine Viessmann Trimatik MC zerlegt, dann kann man auf diesen Wärmeerzeuger eine Viessmann Vitotronic aus dem aktuellen Verkaufsprogramm montieren.. Oder man erhält den elektromechanischen Teil der Trimatik MC (wegen der Zulassung) und ersetzt den elektronischen Teil durch eine Fremdregelung.
Siehe folgendes Foto. Der TE hier hat das sehr gut mit einer Fremdregelung des Herstellers EBV gelöst. Ihr starker Partner für innovative Produkte | EbV Elektronik
 

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Also ich habe mich jetzt mal als Laie weiter kundig gemacht an weiteren Stellen. Meine Steuerung kann so betrieben werden da Sie baugleich mit meiner alten Steuerung ist nur das diese schon elektonisch geregelt wird das zu Punkt 1. ( Klar macht Viesmann keine Produkte mit Buderus zusammen aber die Steuerung funktioniert). Und ich betreibe es so seit 2007 und ich habe auch einen Beleg darüber das diese verbaut wurde mit Rechnung. Und ich bin nur ein dummer Laie und weiß das leider nicht. ( Allerdings wird die Heizung mit Brenner auch in den nächsten 10 Jahren getauscht.
Das andere mit dem Zweileitungssystem ist auch in keinster Weise zu verurteilen da diese Anlage so im Betrieb ist und erst wenn die Anlage getauscht wird muß ich umrüsten auf Einstrangsystem. Von meiner Versicherung her gibt es keinerlei bedenken. Desweiteren habe ich jährlich meine Prüfstempel nachzuweisen die ausreichend sind damit die Anlage technisch funktioniert. Und Versicherungsschutz ist bei mir trotzdem gegeben dies wurde auch erfragt. Das ich als Betreiber verantwortlich bin ist richtig aber nur so lange bis ich eine Fachfirma einschalte und dies ist bei mir jährlich gegeben. Weil als Laie kennt man sich ja nicht aus und holt eine Fachfirma (die dann auch Mist macht ) kleiner Spass.

Aber dennoch bedanke ich mich für die zahlreichen Anmerkungen und werde aber trotzdem auch wenn ich es nicht muß einen Einstrang Heizölfilter mit Luftabscheider einbauen und dann noch dazu ein elektrisches Antiheberventil da mein Ölstand höher liegt ald sie Saugleitung.

Und als letztes möchte ich jetzt noch den hydraulischen Plan meines Systems mit hochladen so wie ich diesen jetzt bekommen habe. Nur ich muß den Kombispeicher gegen meinen Hygienespeicher ersetzen. Ich brauch keine seperate Steuerung oder andere Gerätschaften laut Aussage. Falls es doch Anmerkungen gibtbitte gerne Bescheid geben den auch ich bin lernfähig. Aber gewisse Sachen
 

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PowerScream80

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Prüft nur einer im Schadensfall.

Kannst doch andere Felgen auf deinem Auto fahren. Im Falle eines Falles bist du schuld egal was passiert bei einem Unfall.

Ich weiss selber das es technisch gesehen funktioniert, STB und TR sind auch vorhanden in der Regelung. Dennoch könnte dir im Fall einer Fehlfunktion jeder ans Bein Pi...en.

Technische alternative kenne ich von meinem Kollegen, der hat alles selber programmiert, sagte aber es wäre leicht. Frage mich nicht wie er das gemacht hat, aber da könnte ich ihn fragen.

Ich selber kenne es nicht.
OK dann mal ganz krass nach deiner Aussage gesagt. Ich fahre in die Werkstatt lasse mir meine Bremsen wechseln fahre raus baue einen Unfall weil vergessen worden ist zu entlüften und dann bin ich Schuld wenn ich eine Rechnung habe wo drauf steht Firma sowieso hat Bremsen gewechselt . So und ich sage Firma sowieso hat im Jahr 2007 diese Steuerung ersetzt für diesen Preis ersichtlich an meiner Rechnung und dann bin ich Schuld.
Mensch Leute meint Ihr nicht das Ihr nur Leuten Angst machen wollt mit manchen Fehlaussagen ich weiß zwar das es dieses in vielen Foren gibt aber doch bitte nicht in jedem Forum. Für was gibt es den dann Fachmänner die man holt wenn man selber auf dem Gebiet nicht ganz fit ist. Aber anscheinend sollte man heute wirklich irgendwie alles selber machen um sich viel Ärger zu ersparen.
Ich will damit niemanden auf die Krawatte treten dieses ist nur meine Meinung und die soll genau so akzeptiert werden wie ich eure Meinungen akzeptiere.
 
tricotrac

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Ich will damit niemanden auf die Krawatte treten dieses ist nur meine Meinung und die soll genau so akzeptiert werden wie ich eure Meinungen akzeptiere
Mache das wie du es willst, aber sage niemals : Ich habe davon nichts gewusst. Die Hinweise zum Zustand deiner Heizungsanlage sind hier klar und deutlich erklärt worden.
 

PowerScream80

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Mache das wie du es willst, aber sage niemals : Ich habe davon nichts gewusst. Die Hinweise zum Zustand deiner Heizungsanlage sind hier klar und deutlich erklärt worden.
Ich mache es nicht wie ich will sondern wie es eine Fachfirma gemacht hat verstehe diese Reaktion nicht. Du schimpfst dich ja auch als Fachmann ja und genau so einen habe ich meine Heizung anvertraut und damals für 12000 Euro umbauen lassen. Und jetzt bin ich dafür verantwortlich ??
Und wissen tue ich davon nix ich bin ein Laie.
 
tricotrac

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Und wissen tue ich davon nix ich bin ein Laie.
Lasse es zu einem Schaden kommen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Du als Anlagenbetreiber bist in der Pflicht deine Technik auf dem Stand der Dinge zu halten. Schaue in den § 535 BGB Absatz 1 Satz 2. Da geht es um die Gebrauchserhaltungspflicht und in den § 823 BGB Verkehrssicherungspflicht.
 

PowerScream80

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Lasse es zu einem Schaden kommen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Du als Anlagenbetreiber bist in der Pflicht deine Technik auf dem Stand der Dinge zu halten. Schaue in den § 535 BGB Absatz 1 Satz 2. Da geht es um die Gebrauchserhaltungspflicht und in den § 823 BGB Verkehrssicherungspflicht.
vermutlich kann ich auch keine Gesetze lesen. bei mir ist §823 BGB die Schadenersatzpflicht. und § 535 BGB Absatz 1 und 2 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrages. Vielleicht habe ich ein anderes Gesetzbuch wie du als Fachmann !
 

PowerScream80

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Aber ist jetzt ja auch egal es wurde bezüglich meiner Anlage alles gesagt. Ich bedanke mich da dafür und ich hoffe das nicht noch mehrere so gefährliche Anlagen betreiben wie ich und ich werde Sie irgendwann mal austauschen gegen eine gute Heizung.

Trotzdem vielen Dank an allen die mir weiter geholfen haben und bleibt gesund.
 
tricotrac

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§ 535 BGB Absatz 1 und 2 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrages.
Der betrifft nicht nur Mietsachen, sondern es geht grundsätzlich um die Pflicht desjenigen, der eine Gefahrenlage schafft oder fortdauern lässt, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung (z.B. Heizölaustritt) anderer möglichst zu verhindern.

bei mir ist §823 BGB die Schadenersatzpflicht
Hier geht es auch darum, eine Haustechnische Anlage instand zu halten und instand zu setzen.
 
tricotrac

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Also ich habe mich jetzt mal als Laie weiter kundig gemacht an weiteren Stellen. Meine Steuerung kann so betrieben werden da Sie baugleich mit meiner alten Steuerung ist nur das diese schon elektonisch geregelt wird das zu Punkt 1. ( Klar macht Viesmann keine Produkte mit Buderus zusammen aber die Steuerung funktioniert).
Wo bitte kann ich deine Behauptungen hier nachlesen ? Ich bitte um genaue Quellenangabe.

Das andere mit dem Zweileitungssystem ist auch in keinster Weise zu verurteilen da diese Anlage so im Betrieb ist und erst wenn die Anlage getauscht wird muß ich umrüsten auf Einstrangsystem. Von meiner Versicherung her gibt es keinerlei bedenken
Wer es glaubt . . . Ich jedenfalls nicht.

Ansonsten Tschüss und bleib gesund.
 
Defrost

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Ich wusste das natürlich auch vorher nicht das ein Zweistrangsystem verboten ist.
Woher auch? Wenn der sogenannte Fachbetrieb jedes Jahr eine Wartung macht und der schwarze Mann jedes Jahr auch nichts darüber sagt, und es gibt einen Schaden wegen auslaufendes Heizöl, wer ist dann haftbar? Mann kennt sich doch nicht mit jeden Vorschriften aus, auch wenn von einem Fachbetrieb nichts kommt. Wer müsste denn die Anlage stilllegen? Der Schornsteinfeger oder der Fachbetrieb der jedes Jahr die Wartung macht?
 
tricotrac

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Ich wusste das natürlich auch vorher nicht das ein Zweistrangsystem verboten ist.
NEIN; das Zweistrangsystem ist nicht mehr zeitgemäß, aber noch nicht grundsätzlich verboten. Umstellen auf Einstrangsystem ist sinnvoll, empfehlenswert und sollte der Regelfall sein. Deshalb ist es auch in der TRwS 791 in diesem Sinne geregelt.
Geregelt ! nicht verordnet. Einzige Ausnahme : Änderung auf behördlicher Anordnung.
Es steht weder in der (Bundes) AwSV, noch stand es in den entsprechenden ehemaligen (Länder) VAwS

Woher auch? Wenn der sogenannte Fachbetrieb jedes Jahr eine Wartung macht und der schwarze Mann jedes Jahr auch nichts darüber sagt, und es gibt einen Schaden wegen auslaufendes Heizöl, wer ist dann haftbar?
Der Wartungsbetrieb kann nur darauf aufmerksam machen und eine Empfehlung aussprechen. Den schwarzen Mann interessiert die Ölversorgung überhaupt nicht, ist auch nicht seine Aufgabe. aber Informationen vom Gebäudeversicherer abrufen ist nicht strafbar.

Mann kennt sich doch nicht mit jeden Vorschriften aus, auch wenn von einem Fachbetrieb nichts kommt. Wer müsste denn die Anlage stilllegen? Der Schornsteinfeger oder der Fachbetrieb der jedes Jahr die Wartung macht?
Als Anlagenbetreiber bist alleine du für deine Haustechnik verantwortlich. In der Zeitung oder im Internet ist fast alles nachlesbar, man muss nur wollen.
Bei Ölschaden besteht eine Meldepflicht gegenüber der unteren Wasserbehörde, ist die z. B. am Wochenende nicht zu erreichen, so muss der Schadenseintritt bei der Polizei oder der örtlichen Feuerwehr gemeldet werden. Im Schadensfall sind Sofortmaßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung unverzüglich einzuleiten. Niemand hat einen Anspruch auf seine persönliche Ölpest.
 
Defrost

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Ist ja alles schön und gut, aber ich kann doch nicht das ganze Internet absuchen nach allen möglichen Regeln, Verordnungen und Paragraphen die es gibt für alle möglichen Lebensbedingungen. Man kann einfach nicht alles wissen, da sollte schon ein Fachbetrieb darauf aufmerksam machen was wichtig ist.
Und wenn er das nicht macht (Monteure werden/sollten ja auch nach geschult werden). Ich würde doch nie im Internet nach schauen ob eine Zweistranganlage noch Zeitgemäß ist. Dann könnte ich ja auch nachschauen ob............???????????????? Wann ich sterbe?????
 
tricotrac

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. Man kann einfach nicht alles wissen, da sollte schon ein Fachbetrieb darauf aufmerksam machen was wichtig ist.
Und wenn er das nicht macht (Monteure werden/sollten ja auch nach geschult werden).
Gerade im SHK-Bereich hat sich diese Novellierung der AwSV anscheinend noch immer nicht herum gesprochen. Nicht jeder Betrieb ist an einer Zertifizierung interessiert und darf somit eigentlich keine Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten mehr ausführen. Diese Schulungen müssen alle 2 Jahre wiederholt werden.

Ich würde doch nie im Internet nach schauen ob eine Zweistranganlage noch Zeitgemäß ist. Dann könnte ich ja auch nachschauen ob............???????????????? Wann ich sterbe?????
Ist bei deiner Gasanlage auch nicht erforderlich. Wann hast du denn deine Gasleitung das letzte mal auf Dichtigkeit prüfen lassen ?
 
Defrost

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Gerade im SHK-Bereich hat sich diese Novellierung der AwSV anscheinend noch immer nicht herum gesprochen. Nicht jeder Betrieb ist an einer Zertifizierung interessiert und darf somit eigentlich keine Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten mehr ausführen. Diese Schulungen müssen alle 2 Jahre wiederholt werden.



Ist bei deiner Gasanlage auch nicht erforderlich. Wann hast du denn deine Gasleitung das letzte mal auf Dichtigkeit prüfen lassen ?
Vor 4 Jahre.
 
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