kluska
Threadstarter
- Mitglied seit
- 23.03.2015
- Beiträge
- 3
Hallo zusammen,
wir haben im Sauerland eine kleine Eigentumswohnung.
Im Haus sind 5 Parteien.
Die Heizung mit Warmwassererwärmung ist Baujahr 1978, der Brenner wurde 1996 gewechselt.
Nun hatten wir am Wochenende eine Eigentümerversammlung, bei der uns die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht hat,
das die Heizung bis 31.12.15 zu tauschen ist.
Die Werte der alten Heizungsanlage sind top und die Anlage wurde bislang immer ohne Bemerkung vom Schornsteinfeger
abgenommen.
Einer der Eigentümer sagte, das wir die Heizung weiter betreiben könnten, da der Brenner ja von 1996 sei.
Ist das nun richtig oder nicht?
Im Internet habe ich bislang nichts darüber finden können.
Ich bedanke mich schon aml vorab für antworten.
Gruß
Frank
wir haben im Sauerland eine kleine Eigentumswohnung.
Im Haus sind 5 Parteien.
Die Heizung mit Warmwassererwärmung ist Baujahr 1978, der Brenner wurde 1996 gewechselt.
Nun hatten wir am Wochenende eine Eigentümerversammlung, bei der uns die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht hat,
das die Heizung bis 31.12.15 zu tauschen ist.
Die Werte der alten Heizungsanlage sind top und die Anlage wurde bislang immer ohne Bemerkung vom Schornsteinfeger
abgenommen.
Einer der Eigentümer sagte, das wir die Heizung weiter betreiben könnten, da der Brenner ja von 1996 sei.
Ist das nun richtig oder nicht?
Im Internet habe ich bislang nichts darüber finden können.
Ich bedanke mich schon aml vorab für antworten.
Gruß
Frank