Novelan LICV 12.2R3 für MFH tauglich??

Diskutiere Novelan LICV 12.2R3 für MFH tauglich?? im Wärmepumpe, Gebäudekühlung Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Hallo zusammen, ich habe in unser MFH (3 WE, ca. 280 qm Wfl.) im Oktober 2018 voller Überzeugung die o.g. Wärmepumpe über einen...

Hade

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Hallo zusammen,

ich habe in unser MFH (3 WE, ca. 280 qm Wfl.) im Oktober 2018 voller Überzeugung die o.g. Wärmepumpe über einen Generalbauunternehmer einbauen lassen. Die Inbetriebnahme war zum 01.02.19. Inzwischen hatten wir 11 Ausfälle und mehrere Störungen, wobei mindestens 7 x ganze Bauteile (Hoch-/Niederdrucksensoren?? usw.) ausgetauscht wurden. In der Winterzeit läuft die Anlage keine 4 Wochen am Stück. Da der Generalbauunternehmer und sein Heizungsbauer keine Lösungen anbieten wollen/können? habe ich einen Verdacht und einige Fragen:

Mein Verdacht: Dieses Modell ist nicht MFH-tauglich. So steht es zumindest in der Detailseite auf Novelan.com bei den technischen Daten zur Anlage.
Mein Fragen: Welche Kriterien gibt es zur Ermittlung der "richtigen" Anlage für das entsprechende Haus? Bedeutet auf der Detailseite der Hinweis "EFH/ZFH - JA"
und "MFH - NEIN", dass diese Anlage grundsätzlich ab 3 WE nicht eingesetzt werden kann?

Ich erwarte hier selbstverständlich keine detailierte Berechnung für unser Objekt. Es geht mir vorab um die Eingrenzung des Problems.
Art.-Nr. 10377141
Seriennummer: 280207-686

Vielen Dank schon mal vorab.

Viele Grüße
R. Scheitler
 
Hausdoc

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Dieses Gerät hat ca 11,5 KW Leistung.
Für einen 280 m² Neubau also ausreichend . Allerdings nur wenn Warmwasser anderweitig bereitet wird.

Der Austausch der Drucksensoren war sicher ein Gewährleistungsfall.

Inzwischen hatten wir 11 Ausfälle und mehrere Störungen

Welche genau?


Da der Generalbauunternehmer und sein Heizungsbauer keine Lösungen anbieten wollen/können?

Logisch... alles was er unternimmt , schmälert seinen Gewinn.
Es ist kein Geheimnis daß gerade Generalunternehmer z.b. rein aus Kostengründen einen unbedingt notwendigen Pufferspeicher weglassen.


Du musst formell und schriftlich eine Mängelanzeige verfassen und dem Generalunternehmer per Einschreiben zukommen lassen.

Anders wird sich da Niemand bewegen.

Wo befindet sich die Anlage?
 

Hade

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Danke für die schnelle Rückmeldung.
Die Gründe für die Ausfälle waren z.B. Drucktransmitter und Filtertrockner ausgetauscht, Absicherung war nicht nach Herstellerangaben verbaut, Heizstab defekt, wieder Heizstab ausgetauscht, Inverter getauscht, ASB Platine erneuert, Sensor und Trockner erneuert, ständiger Kältemitteltausch (ist aber wohl immer nach einer Operation am offenen Herzen nötig). Alle Reparaturen haben wir nicht von den Servicefirmen bekommen. Teilweise läuft die Wärmepumpe auf Störung und es wird kein Fehler zum gefunden.

Die Gewährleistung ist nicht das Thema. Ich habe lt. meinem RA immer wieder 5 Jahre ab jedem angezeigten Mangel. Die Firmen kommen inzwischen 1 Jahr lang und es interessiert keinen, wo der Fehler herkommt und was die Kundendienste kosten.

Die Mängelanzeigen machen wir natürlich und ein RA ist bereits in den Startlöchern. Ich bin grundsätzlich nicht auf Streit aus und habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, mit der Firma eine Regelung zu finden.

Es ist übrigens ein 400 Liter Brauchwasserboiler dabei, der jedoch über die Wärmepumpe versorgt wird. Die Anlage steht in der Nähe von München.

Schönen Abend und herzlichen Dank .

Viele Grüße
R. Scheitler
 

Hade

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Merci.
Kannst Du mir bitte noch eine Einschätzung geben, ob die Anlage bei gleichzeitiger Warmwasseraufbereitung über einen 400 Liter Pufferspeicher ausreichend dimensioniert ist?

Danke vorab.
 
Hausdoc

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Kannst Du mir bitte noch eine Einschätzung geben, ob die Anlage bei gleichzeitiger Warmwasseraufbereitung über einen 400 Liter Pufferspeicher ausreichend dimensioniert ist?
Aus dem Bauch raus: 280 m² + 3 Parteien. Never ever. Die Speichergröße ist dabei erst mal nebensächlich.

Die Frage nach der PLZ war nicht ganz unbegründet. Ich könnt mir das nämlich ggf ansehn...
 
Dr Schorni

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Mein Fragen: Welche Kriterien gibt es zur Ermittlung der "richtigen" Anlage für das entsprechende Haus? Bedeutet auf der Detailseite der Hinweis "EFH/ZFH - JA"
und "MFH - NEIN", dass diese Anlage grundsätzlich ab 3 WE nicht eingesetzt werden kann?
Hmm, aber WORAN macht man denn diese Zuordnung fest?? Es ist doch lediglich relevant wieviel Leistung die WP erzeugt und wieviel Bedarf das Haus hat, völlig wurst ob das ein 300m² EFH oder ein 300m² MFH ist, solange die Umlaufwassermengen und die Spreizung stimmt, sprich: das Haus überhaupt WP-tauglich IST. Klar: die WW-Bereitung ist beim MFH ein ganz anderes Thema! Aber andere lösen das dann bauseits über DLE pro Wohnung o.ä.
 

Hade

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Es kommt Bewegung in das Thema. Die regionale Vertriebsfirma von Novelan hat sich eingeschaltet und ist zu einem Tausch der Anlage bereit. Auf meine Bitte hin verlangen Sie jetzt allerdings von der Heizungsfirma meines Generalbauunternehmers (mir zeigt der Herr Unternehmer seine Berechnungen leider nicht) eine erneute Bedarfsberechnung für unser Objekt. Die Geschäftsführung ist stutzig geworden, als ich darauf hingewiesen habe, dass es sich um ein MFH handelt.

@Dr Schorni:
Spreizung und DLE sagen mir als Laie leider nichts. ;-) WP-tauglich ist das Haus. Es gibt 3 WE mit insg. drei Duschen und 2 Badewannen. Es können bis zu 10 Personen im Haus wohnen. Da eine WE barrierefrei genutzt wird, muss Warmwasser rund um die Uhr zur Verfügung stehen.
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Spreizung und DLE sagen mir als Laie leider nichts. ;-)
"Spreizung" ist die Temperaturdifferenz zwischen Heizungs-Vorlauf und Anlagen-Rücklauf, diese sollte bei modernen FB-Heizungen mit WP bei maximal 3-5K liegen, so dass die Anlage bei tiefster Kälte z.B. mit etwa 38/33 als Temperatur-Paarung VL/RL und den hier sich ergebenden 5K Spreizung fährt. Dazu ist prinzipiell eine relativ hohe Umlaufwassermenge erforderlich, also schnell und viel Heizungswasser durch die FB-Rohre zu pumpen.
"DLE" steht für Durch-Lauf-Erhitzer, bei dem mit hoher elektrischer Leistung (18-28kW) das Warmwasser "just-in-time" beim Durchlaufen erwärmt wird.

verlangen Sie jetzt allerdings von der Heizungsfirma meines Generalbauunternehmers (mir zeigt der Herr Unternehmer seine Berechnungen leider nicht) eine erneute Bedarfsberechnung für unser Objekt.
DA bin ich dann auch mal gespannt drauf! Das Problem, ne: die SAUEREI, ist nämlich, dass infolge mangelhafter oder besser: NICHT-Planung einer Anlage meist das Problem dann der WP zugeschoben wird und damit deren Image bechädigt wird. In Wirklichkeit liegt DAS aber alles absolut NUR am Planer, DER ist zu faul oder zu unfähig dies sauber zu konfigurieren. Daher laufen etliche WP-Anlagen gar nicht, und ein Großteil läuft, hat aber horrende Heizkosten. Alles alles REINE Planungsfehler! Die WP ist nunmal KEIN All-HEIZ-Mittel für jedes Gebäude oder Anlage, da muss man auch mal NEIN sagen, geht nicht wenn nicht andere Maßnahmen parallel ergriffen werden. Aber dazu muss man halt den Arsch in der Hose und ein Hirn im Kopf haben!
 

Hade

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Es geht weiter......;-(( leider.
Die Vertriebsfirma schiebt mich jezt wieder an den Generalbauunternehmer und der gibt mir die Bedarfsberechnung nicht. Er sagt immer nur, es passt. Vertrauensvolle Zusammenarbeit sieht anders aus! Ich möchte die neue WP erst einbauen lassen, wenn klar ist, dass es nicht wieder 1 Jahr lang Probleme gibt.
Meine Frage daher:
Kann mir bitte im Forum jemand eine Bedarfsberechnung (natürlich gegen Entgelt) machen. Welche Angaben werden benötigt.

So langsam wird das echt ein Kindergarten mit meiner Firma.

Danke vorab.

Viele Grüße

PS:
Meine Postleitzahl gebe ich dann natürlich gerne weiter ;-)
 
Hausdoc

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Du hast mit der Vertriebsfirma ein Vertragsverhältnis? Ich behaupte ziemlich sicher nicht.

Dein Vertragspartner ist der Genaralunternehmer. Ihm musst du eine schriftliche ( per Einschreiben!!!) Mangelanzeige mit Fristsetzung zukommen lassen.
Reagiert der Generalunternehmer auch auf eine schriftliche Erinnerung ( somit 2 Versuche der Mangelbeseitigung) nicht , steht es dir offen den Mangel durch ein anderes Unternehmen beseitigen zu lassen - auf kosten des Generalunternehmers!

Diese 3 Zeilen sind dein Gebetbuch. Nur so bewegt sich was.

Der Generalunternehmer wird dann hoffenlich so klug sein, dies von der Vertriebsfirma nachzukontrollieren zu lassen.



Kann mir bitte im Forum jemand eine Bedarfsberechnung (natürlich gegen Entgelt) machen. Welche Angaben werden benötigt.
Das geht prinzipbedingt nicht.


Deine vorgehensweise ist vollkommen brotlos . Wer hat dir zu diesem Vorgehen geraten?
 
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Hade

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Die Berechnung ist gerade angekommen und der Austausch der WP kann erfolgen. Danke Euch für die Unterstützung.
PS:
Die professionelle Fristsetzung ist mir bekannt und bereits mit meinem Anwalt besprochen. Ich bin halt grundsätzlich ein Mensch, der gerne einvernehmliche Lösungen anstrebt. Es wäre auch kein Einschreiben geworden, sondern eine Zustellurkunde ;-)
 

Hade

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Das ist die Kernaussage.
"auf der vorletzten Seite ist die Zusammenfassung mit der berechneten Gesamtheizlast von 12,64kW
Lt. Novelan ist die LICV12 bis Gesamtheizlast von 14kW geeignet.
Hat auch die Werksvertretung bestätigt.

Alles weitere geht über meinen Anwalt...
 
gesbb

gesbb

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ich habe in unser MFH (3 WE, ca. 280 qm Wfl.) im Oktober 2018 voller Überzeugung die o.g. Wärmepumpe über einen Generalbauunternehmer einbauen lassen.
Woher stammte die volle Überzeugung?
Mein Fragen: Welche Kriterien gibt es zur Ermittlung der "richtigen" Anlage für das entsprechende Haus?
Hierauf gibt es nur eine richtige Antwort: Fachgerechte Anlagendimensionierung und Installation!
Ich erwarte hier selbstverständlich keine detailierte Berechnung für unser Objekt.
Ohne diese geht es nun mal nicht, wie Du ja selbst schon festgestellt hast.;) Bei meiner Gutachtertätigkeit habe ich häufig mit vergleichbaren Problemfällen zu tun.
 
gesbb

gesbb

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"auf der vorletzten Seite ist die Zusammenfassung mit der berechneten Gesamtheizlast von 12,64kW
Ob die korrekt ermittelt wurde, sollte man überprüfen. Zudem besitzen LWP, anders als andere Wärmeerzeuger, variable Heizleistungs- und COP Kennlinien = f(AT,VLT). Die sind hersteller- und gerätespezifisch.
Bsp1
Bsp2
Lt. Novelan ist die LICV12 bis Gesamtheizlast von 14kW geeignet.
Was heißt geeignet? ;)
Bsp3
Bsp4
Alles weitere geht über meinen Anwalt...
Dann noch viel Erfolg dabei! Allerdings bezweifle ich, dass der RA über ausreichende, fachspezifische Kenntnisse verfügt.
 
Wolfhaus

Wolfhaus

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fachspezifische Kenntnisse verfügt.
Habe ich noch keinen (Rechtsanwalt / nachträglich eingefügt!) gesehen der die hatte, brauch er auch nicht, da er immer sein Geld bekommt, egal was er leistet.
 
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gesbb

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Habe ich noch keinen gesehen der die hatte,...
Im Digitalzeitalter muß man das Gegenüber nicht unbedingt sehen;)Ich habe zahlreiche Gutachten, Dimensionierungen, Planungen erledigt, ohne meine Gegenüber je gesehen zu haben.
.......brauch er auch nicht, da er immer sein Geld bekommt, egal was er leistet.
Dann ist der Auftraggeber sicherlich völlig ahnungslos bzw. naiv!:kopfnuss: Frei nach dem Motto: Bau mir mal eine Heizung die warm macht!;)
 
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