gesbb
- Mitglied seit
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- Ort
- Brandenburg
- Beruf
- Dipl.-Ing.: Energieeffizienz-Experte / TGA Planer / freier Gutachter
Diese nachträgliche Präzisierung war richtig/notwendig!x =Rechtsanwalt
Ich war und bin als Gutachter in zahlreiche Rechtsstreitigkeiten involviert. Meist endeten die Auseinandersetzungen außergerichtlich in einem Vegleich.
Vergleichbare Problematiken berühren stets zwei "Stränge": den rein rechtlichen und den fachlichen. Der rechtliche "Strang" ist durch verbale Formulierungen, Fristen, Gesetzeskenntnisse, Vertrags- und Forderungsinhalte gekennzeichnet. Der fachliche "Strang" ist dagegen durch spezielle, notwendige Fachkompetenz begründet.
Für ein erfolgreiches Vorgehen ist beides unabdingbar. Fachanwälte für Baurecht gibt es massenhaft, von der notwendigen Bedeutung/Spezifik der Anlagentechnik haben die leider meist überhaupt keine Ahnung.
Man hüte sich daher, vorschnell, übereilt Mandate zu erteilen, wenn hierfür nicht eine fachlich fundierte Grundlage gegeben ist, denn das kann sehr schnell heftig teuer ohne beabsichtigten Erfolg werden.
Wer eine Heizung beauftragt hat, die lediglich warm macht, kann nachträglich sicherlich nicht überhöhte Verbrauchskosten/CO2 Emissionen bemängeln. Es sei denn, gesetzliche Vorgaben z.B. EnEV oder KfW/BAFA Anforderungen wurden verletzt. Was jeweils fachlich nachzuweisen wäre.