Nie in Betrieb gesetzte Gasheizungsanlage heute noch veräußerbar ?

Diskutiere Nie in Betrieb gesetzte Gasheizungsanlage heute noch veräußerbar ? im Wolf Forum im Bereich Heizungshersteller; Guten Tag, Ich hoffe mir kann mit meinem zugegeben doch recht speziellen Anliegen überhaupt noch geholfen werden weshalb ich mich hier...

Wolf_Im_Keller

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Guten Tag,

Ich hoffe mir kann mit meinem zugegeben doch recht speziellen Anliegen überhaupt
noch geholfen werden weshalb ich mich hier registriert habe.

Im Keller meines Elternhauses steht bis heute eine komplette Heizungsanlage
die jedoch niemals in Betrieb genommen wurde. Mein Vater wollte damals
zum Zeitpunkt unseres Hausanbaus kosten einsparen indem er ein komplettes Paket
zum Selbstaufbau bei Wolf Heiztechnik erworben hatte. Hierbei sind einige Dinge leider nicht wie geplant
verlaufen - Die komplette Anlage steht seitdem brach im Keller.
Ein Gasanschluss wurde damals zwar vom Versorgungsunternehmen bis in den Keller gelegt, dieser wurde mangels Fertigstellung der Anlage nicht aufgeschaltet.

Dieses leidige Thema kam meinerseits schon vor rund fünf Jahren im Rahmen des Familienrats auf den
Tisch die Anlage die als brach liegendes Kapital im Keller gammelt entweder a) in Betrieb zu nehmen bzw. b) zu
veräußern. Leider wurden Lösungsansätze meinerseits entweder schön geredet, oder es wurden Gründe vorgeschoben
warum man an der Anlage klammern will.

Heute habe ich (41) auf den Tisch gehauen und die realistische Frage in den Raum geworfen wo die
Anlage in den nächsten 5 Jahren gesehen wird. Damit habe ich den Nagel auf den Kopf getroffen das es sinnlos
ist weiter daran festzuhalten.

In wie weit ist es überhaupt noch realistisch - eine Anlage von der man hinsichtlich der zahlreichen geänderten
Verordnungen wohl kaum ausgehen kann das diese überhaupt noch betrieben werden darf - noch für kleines
Geld zu veräußern oder ist die Anlage zu entsorgen?

Daten: (Siehe auch Bilder)

Wolf Gasheizkessel Typ NG 1E 23
Wärmeleistungsbereich 17-23KW
Wärmebelastungsbereich 19,1-25,6KW
Wasserinhalt 9Liter
Betriebsüberdruck 4bar
Baujahr 1987

Betriebsdauer man glaubt es kaum - 0Stunden :)

Vielen Dank für hoffentlich zahlreiche Anregungen.
 

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Hausdoc

Hausdoc

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Dieses Teil ist - leider - ein Fall für den Schrotthändler.

Allerdings ist die Regelung ein begehrtes Ersatzteil , das man auf einer Auktonsplattform (komplett mit allen Fühlern) vergolden kann.

Das war der Teil des Verkaufens.

Betreiben darfst du diese Anlage selbstverständlich noch einige Jahre.

Dabei kann es sich bei der Inbetriebnahme aber rausstellen, daß z.b. die Gasarmatur nicht mehr öffnet oder Pumpen mech. blockiert sind.
falls Gasarmatur defekt -> Schrotthändler rufen.
 

Wolf_Im_Keller

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Vielen Dank erst einmal.
Nach welchen Daten zu der Regelung müsste ich Ausschau halten?
Kann ich eventuell hier nähere Informationen vom Typenschild bekommen?
Kennen Sie evt. diese "begehrte Regelung", Bezeichnug etc. ?

Als Industriemeister ist mir alleine schon beim dem Ausgleichsgefäß
(Druckbehälter) aus dem Jahre 1987 klar, dass hier sämtliche
Teile wie etwa die Membrane etc. nach diesem Zeitraum wenn auch
nie benutzt für den Container sind. Bei der Pumpe dürfte dies nicht
anders sein. Der Warmwasserspeicher darf entweder nicht mehr betrieben werden,
oder ist u.U. schon komplett im inneren korrodiert wenn nicht aus Edelstahl.
 
tricotrac

tricotrac

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Bild zwei um 90° nach rechts gedreht ! das Regelgerät wäre der rechteckige Kasten mit der analogen Schaltuhr. Dazu gehören noch ein Außenfühler und ein Kesselfühler.
Bild fünf um 90° nach rechts gedreht ! Rechts unterhalb der Heizkreispumpe sitzt das Sicherheitsventil (rote Kappe). In seiner Abblaseseite ist ein Kesselfüll- und entleerungshahn (KFE-Hahn) eingeschraubt. Der hat da aber auch gar nichts zu suchen ! Das Überströmventil (Verbindung zwischen Vor- und Rücklauf , rote und blaue Leitung) oberhalb den Muffenschiebern (rote Griffe) und unterhalb der Thermometer sitzt da falsch. Für Reparaturzwecke gehört es unterhalb der Anlagenabsperrung verbaut. Wird da ein neuer Wärmeerzeuger angeschlossen mit einer Hocheffizienzpumpe, so muss das Überströmventil ausgebaut und die Enden verschlossen werden.
Bild sechs um 90° nach rechts gedreht ! Oberhalb dieses Blechspeichers sieht man ganz klar eine Strömungssicherung. Ist somit ein direkt befeuerter Warmwasserbereiter mit einem grottenschlechten Wirkungsgrad = Schrottplatz
 

Wolf_Im_Keller

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Danke tricotrac.

Keine Sorge diese Anlage geht zumindest in diesem Objekt nicht mehr in Betrieb.
Die Personen die sich für eine solche Anlage noch interessieren, werden ohnehin
zuvor genau prüfen - wenn diese vom Fach sind - was dort wie verbaut gehört.
Im Prinzip haben Sie ja schon mit einem Blick erkannt das hier schon eklatante Fehler
im Ansatz gemacht wurden. Das werde ich meinen Eltern jedoch am besten nicht so aufs Brot
schmieren. Meine Mutter ist ohnehin schon fix und fertig wegen diesem Thema.

Sparen am falschen Ende sozusagen kann ich da heute abschließend nur sagen.
 
tricotrac

tricotrac

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Ja, leider eine schlechte Kaptalanlage. Steht fast dreißig Jahre ungenutzt in Keller herum. Wie wurde das Gebäude denn beheizt ? Etwa mit Nachtspeicheröfen ?
 

Wolf_Im_Keller

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Ja, ich weiß.
Damals hat der Vater das Wort geführt - Heute springe ich in die Preche.
Ich hatte jedoch heute schon ganz realistisch den beiden kommuniziert, dass
hier der Zug buchstäblich abgefahren ist.
Die Erkentnis kommt spät - Doch sie kommt.
Er ist auch heute zu müde um noch darüber zu streiten :)

Geheizt wurde über die letzten Jahre mit Ölöfen, die in zwei
Räumen installiert sind. Wie bei Oma eben.
Die heizen jedoch die gesamte Wohnung mollig warm muss man sagen.
 
ThW

ThW

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Moin

Wolf_Im_Keller schrieb:
Wie bei Oma eben. Die heizen jedoch die gesamte Wohnung mollig warm muss man sagen.
Welch Zeitreise.....(schöne Erinnerungen) vielen Dank :)

LG ThW
 

joho38

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Die Anlage darf ohnehin nicht mehr eingebaut werden. Für Gasanlagen in Deutschland gilt immer die DIN DVGW Nummer und die besagt, dass alle Gasgeräte eine Zulassung haben müssen, in der die Jahreszahl der erteilten Zulassung zu lesen sein muss. Diese Zulassung beträgt für die Gasgeräte immer nur 10 Jahre + 1 Jahr. Das bedeutet, wenn ein Gasgerät seine Zulassung 1980 erhalten hat, durfte das Gerät bis 1991 eingebaut werden. Es ist schlecht zu erkennen, aber irgendwas mit 82 glaube ich zu erkennen bei dem dunklen Bild. Dann hätte man das Teil noch bis 93 einbauen können. Welches Jahr haben wir jetzt?

Das ist alles nur noch Schrott!
 
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