Neuling bittet um Hilfe bei der Entscheidungsfindung welche Ölheizung

Diskutiere Neuling bittet um Hilfe bei der Entscheidungsfindung welche Ölheizung im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Nach Verordnung der Bundesregierung 1.9.22 gibt es für Ein und Zweifamilienhäuser keine Pflicht zum Abgleich. Und es gilt auch nur für...

Heizungsdoc

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Nach Verordnung der Bundesregierung 1.9.22 gibt es für Ein und Zweifamilienhäuser keine Pflicht zum Abgleich. Und es gilt auch nur für Gasheizungen. Wenn Pflicht dann mit VOB vereinbarung. Die hab ich bei keinem Privatkunden wenn sie nicht vereinbart wird .
 

PeterF

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Ja und weiter.... nun mache ich das nicht? U - Haft? Todesstrafe? oder ist das nur Schwachsinn.
Das ist reiner Flaps was Du hier schreibst.
 

PeterF

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Nach Verordnung der Bundesregierung 1.9.22 gibt es für Ein und Zweifamilienhäuser keine Pflicht zum Abgleich. Und es gilt auch nur für Gasheizungen. Wenn Pflicht dann mit VOB vereinbarung. Die hab ich bei keinem Privatkunden wenn sie nicht vereinbart wird .
Die a.a.R.d.T. gelten auch abseits der VOB. Sonst könnte ja jeder machen was er will.
Was ist mit der Meisterpflicht ? Dann weg damit !
 

Heizungsdoc

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Dann müsst ihr auch die Raumregler für die Fussbodenheizung einbauen. Steht auch in den Regeln. Wird hier aber meistens als Quark bezeichnet und sollten abgebaut werden . Sonst könnte ja jeder ma hen was er will.
 

PeterF

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DIN EN 14336 - Heizungsanlagen in Gebäuden - Installation und Abnahme der Warmwasser-Heizungsanlage Deutsche Fassung EN 14336:2004
Absatz 7 - Die Wasserdurchflussmengen müssen hydraulisch abgeglichen werden und den Planungsunterlagen entsprechen.

In unzähligen Publikationen ist der hydraulische Abgleich als Maßnahme zur Effizienz- und Komfortverbesserung einer Warmwasserheizung beschrieben worden. Er ist Teil der Ausbildung eines jeden Heizungsfachmanns und eine Leistung, die bei jeder Erstellung einer Heizungsanlage (Neuinstallation oder Sanierung) zu erbringen ist = Anerkannte Regel der Technik.
 

Heizungsdoc

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Zu erbringen ist... und laut Bundesverordnung grösser Zweifamilienhaus. Oder lassen wir die Verordnung einfach weg. Also macht dann doch jeder was er will.
 

PeterF

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DIN EN 14336 - Heizungsanlagen in Gebäuden - Installation und Abnahme der Warmwasser-Heizungsanlage Deutsche Fassung EN 14336:2004
Absatz 7 - Die Wasserdurchflussmengen müssen hydraulisch abgeglichen werden und den Planungsunterlagen entsprechen.

In unzähligen Publikationen ist der hydraulische Abgleich als Maßnahme zur Effizienz- und Komfortverbesserung einer Warmwasserheizung beschrieben worden. Er ist Teil der Ausbildung eines jeden Heizungsfachmanns und eine Leistung, die bei jeder Erstellung einer Heizungsanlage (Neuinstallation oder Sanierung) zu erbringen ist = Anerkannte Regel der Technik.
Ja genau.... neu oder grundsaniert.
Mach doch mal einen hydraulischen Abgleich bei einer bestehenden Anlage, die ca schon 15 Jahre gelaufen ist. Das wäre ein Aufwand, von der Zeit und damit finanziell, der sich nie rechnen würde.
Deshalb bleib es in vielen Publikationen einfach nur Theorie.
 
Heizer21

Heizer21

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Ölheizungen sind des Teufels, vor allem Neue…

Zur Sache:
Berechne, oder lass die tatsächlich benötigte Kesselleistung auf Grund des Verbrauchs der letzte Jahre mal nach rechnen (Stichwort „Schweizer Formel“).
Üblicherweise würden Kessel früher massiv mit zu viel Leistung installiert, was grandios ineffizient ist (Teuer!!!).
Falls du Mittelfristig die Isolation am Haus irgendwie verbessern willst, zieh dies vor oder dimensioniere deinen Kessel entsprechend kleiner, sonst bringt dir die Investition in die Isolation nachher kaum was, da dann der Kessel noch ineffizienter lauft…
Überleg dir auch, wie sich dein Energie bez Wärmebedarf in den nächsten 20J ändern wird.
Wenn Nachwuchs kommt oder dieser aus fliegt, hat das deutlich Auswirkung auf den Bedarf (auch Waemwasser)
 
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