tricotrac
Fachmann
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Bloß nicht weiter widersprechen, es könnte auch einen ihm unbekannten Weg geben !
Google "Pawlow".
Google "Pawlow".
Er hat noch nicht die Realität erlebt und noch nicht so oft seine Zeit dazu in Gerichten verbracht und dann erleben müssen das der Mieter dann alles zahlen musste, weil das im Vertrag dann so geregelt war, was der Mieter nicht erkannte und gute Freude oder sonst wer ihm eingeredet haben, da ist der Vermieter immer zuständig.Bloß nicht weiter widersprechen, es könnte auch einen ihm unbekannten Weg geben !
Und dann auch lesen, was oben im Link steht. Aber bitte bis zum Ende, weil es da nochmal spannend wird. Siehe auch ein Urteil, dass ich schon mal gepostet hatte.An eine wirksame Indvidualvereinbarung werden hohe Anforderungen gestellt.
Und warum haben Gerichte trotzdem entschieden, dass Mieter nicht für die Wartung verantwortlich sind?EnEV hir Abs.3
Das sieht der Vermieter der Wohnung eines meiner Kinder ganz anders ;-)Er hat noch nicht die Realität erlebt
Genau da fängt das Problem an, in so eine Situation sollte keiner geraten. Das sollte im Vorfeld alles geklärt sein, egal wie, denn letztlich zahlt das der Mieter ja doch, und wenn es dann über die Umlage ist. Aber jeder Fall hat viele Details und Recht haben und Recht bekommen....... dazu kommt das ein Vermieter in der besseren Position ist weil mann jeden Mieter, entsprechend den Fristen, kündigen kann. Ich denke solche Geschütze sind die Sache nicht wert.Das sieht der Vermieter der Wohnung eines meiner Kinder ganz anders
Jeder Fall ist immer eine Einzelfallentscheidung und in den wenigsten Fällen zu verallgemeinern. (ausgenommen Grundsatzurteile, die nennen sich dann auch so! und sind immer an Bedingungen gebunden, die auch gerne überlesen werden)Und warum haben Gerichte trotzdem entschieden, dass Mieter nicht für die Wartung verantwortlich sind?