Neue Heizungsanlage - müssen alle überprüft werden?

Diskutiere Neue Heizungsanlage - müssen alle überprüft werden? im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; hi, der Schornsteinfeger meinte, dass eine neue Heizungsanlage regelmässig überprüft werden muss. Bei den alten ist das nicht der Fall. Stimmt...

o0Julia0o

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hi, der Schornsteinfeger meinte, dass eine neue Heizungsanlage regelmässig überprüft werden muss. Bei den alten ist das nicht der Fall. Stimmt das? Gibt es auch welche, ohne Überprüfungszwang?
 
Hausdoc

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Alle Anlagen sind prüfpflichtig.

Dabei muss man unterscheiden zwischen Feuerstättenbeschau und Überprüfung gem. EneV

Tendentiell ist es so daß alte Anlagen deutlich öfter zu prüfen sind. ( Heizweertgeräte jährlich, Brennwertgeräte mit Verbrennungsregelung alle 3 Jahre)
 

o0Julia0o

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Und neue Geräte sind Heizwertgeräte. Daher die Warnung vom Schornsteinfeger?
 
tricotrac

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Und neue Geräte sind Heizwertgeräte. Daher die Warnung vom Schornsteinfeger?
Neue Geräte sind alles Brennwertgeräte. Heizwerttechnik gibt es seit 2015 nicht mehr (bis auf eine Ausnahme).
Überprüft werden müssen alle Wärmeerzeuger. Vor was hat denn der Schorni gewarnt ?
 
Wolfhaus

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Heizungsanlage regelmässig überprüft werden muss.
Das ist richtig, ich versuche mal dir das mal einfacher und verständlicher darzulegen.

1. der Schornsteinfeger
Der muss von alleine kommen und folgendes machen;
Die Feuerstättenschau, ist die Überprüfung der Gesamtanlage mit der Abgasanlage und ob davon eine Brandgefahr ausgehen kann und alle Bestimmungen eingehalten sind und werden.
Die Überprüfung nach öko Richtlinie.
Die Überprüfung ob von der Anlage keine Lebensgefahr ausgeht. Das sind dann "Abgasmessungen" im großen Toleranzbereich.
Das diese Prüfungen gemacht werden ist eine gesetzliche Verpflichtung!

2. Der Heizungsfachmann
Den musst du beauftragen! Der macht dann die Heizungswartung.
Hier werden dann Reinigungsarbeiten durchgeführt, Messungen und Einstellungen vorgenommen, mit den Ziel die Anlage störungsfrei und Kostengünstig zu betreiben.
Hierzu empfehle ich einen Wartungsvertrag abzuschließen! Das hat Vorteile!
Kostengünstiger und es kann nicht vergessen werden, denn der Nutzer also auch ein Mieter ist dafür verantwortlich. Die Kosten dafür muss er (Mieter) tragen.
Die Kosten mit dem Vermieter klären und in die entsprechenden Verträge mit dem Vermieter sehen.
(Beim Schornsteinfeger ist der Eigentümer in der Verantwortung, auch für die Bezahlung der Rechnung)

Abhängig von der Anlage sind da unterschiedliche Termine vorgesehen, meistens macht der Schornsteinfeger einiges zusammen was etwas Verwirrung stiftet.
Hier hilft nachfragen.
Die Gesetze und Grundlagen dafür sind umfangreich und würden nur Verwirrung stiften.

Du hast 2 Partner;
Der Heizungsfachmann = Störungen u. Instandhaltung für alles Andere ist der Schornsteinfeger verantwortlich und der Ansprechpartner auch im Vorfeld von Veränderungen der Gesamtanlage.
 
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o0Julia0o

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Aha, dann war wohl gemeint, dass neue Heizungsanlagen eine Pflichtwartung haben. Die schlägt dann mit 120€ pro Jahr zu Buche ca.
Das Geld holt ja eine neue Heizungsanlage nie heraus.
 
Hausdoc

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Aha, dann war wohl gemeint, dass neue Heizungsanlagen eine Pflichtwartung haben. Die schlägt dann mit 120€ pro Jahr zu Buche ca.
Das Geld holt ja eine neue Heizungsanlage nie heraus.
Jede (!) Anlage MUSS gewartet werden. Egal ob alt oder neu.
 
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Nein, ist er grundsätzlich nicht.
Grundsätzlich bedeutet nicht absolut und in diesem Fall grundsätzlich ja.

Es kommt dann auf die Verträge Vermieter Mieter an. Damit ist dein Einwand berechtigt.(in#5 eingefügt) Mir kam es aber auf einen Denkanstoß an, weil der überwiegende Teil der Mieter das nicht mal ahnen dass Sie dafür verantwortlich sein könnten und es wird auch gerne übersehen oder vergessen.

Im dieser Sache besteht noch viel wenn und aber. Alleine wenn ich nur an die gesetzliche Grundlage zum Schornsteinfeger denke und das unterschiedlich in den Bundesländern.....
ich versuche mal dir das mal einfacher und verständlicher darzulegen.
Warum habe ich das wohl vorangestellt?

Aber du kannst das alles gerne in einem neuen eigenen Beitrag darstellen. Beschränke dich dann aber bitte auf 100 Seiten, damit dass dann noch ein Laie verstehen kann. Ich würde mich freuen das zu lesen. Viel Erfolg damit.
 
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o0Julia0o

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Erkläre mir mal den Nutzen deines PKW ! Das Geld für TÜV; Inspektion; Versicherung und Steuern holst du auch nie mehr heraus. !
Ich meine den Unteschied zwischen der aktuellen alten Heizung & einer Neuen. Der Vorteil in der Energieausbeute wird durch den Wartungszwang wieder aufgehoben.
 
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Den hattest du bei der alten Heizung ja praktisch auch. Ich würde es aber so nicht nennen!
Klar haben da die alten Heizungen gegenüber einer neuen Brennwertheizung einiges "besser verkraftet" ob das praktizierte dann sinnvoll oder kostengünstiger war sei mal außen vorgelassen.

Hier in diesem Forum sind genügend Beiträge zu diesem Thema vorhanden und alles von allen Seiten schon geschrieben worden.
 
Wolfhaus

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Der Vorteil in der Energieausbeute wird durch den Wartungszwang wieder aufgehoben.
Die höheren Kosten der neuen Heizung machen das schon zu nichte. Das bekommst du nicht ausgeglichen. Aber das kannst du sonst wem anlasten, doch bitte nicht dem Heizungsfachmann. Ich kann dir auch bei besten Willen nicht die Sinnhaftigkeit der Gesetzgebung erklären.
Ich hätte für alle Produkte mit ökologischem Vorteil die MwSt erlassen, kein Aufwand und Förderlotto und der Nutzen kommt beim Kunden an.
 

KarlZei

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Grundsätzlich bedeutet nicht absolut und in diesem Fall grundsätzlich ja.
Du solltest mal nach der Bedeutung des Wortes "grundsätzlich" googlen. Und danach nach "Vornahmeklausel Heizung/Wartung". Mietervereine, Verbraucherzentralen, Anwälte, Richter sind sich einig. Aber jedem ist bewusst, dass es unter bestimmten Bedingungen immer auch eine ganz individuelle Ausnahme von einer Regel geben kann.
Keine Ahnung, warum ausgerechnet hier einige immer wieder fälschlicherweise auf die Verantwortung des Mieters verweisen. Alleinstellungsmerkmal ;-)
Es kommt dann auf die Verträge Vermieter Mieter an.
Es kommt darauf an, was von den Sachen im Mietvertrag wirksam ist oder nicht. Vornahmeklauseln zur Wartung (Mieter ist verantwortlich) sind unwirksam.
 
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ornahmeklauseln zur Wartung (Mieter ist verantwortlich) sind unwirksam.

Das ist so nicht richtig.

Es gibt 2 Gründe die dagegensprechen.

1. Hausrecht. Der Vermieter kann nicht einfach einen Fachmann beauftragen und in die Wohnung des Mieters lassen.
2. Technisches Regelwerk (DVGW) das vorsieht eimal jährlich eine Funktionsrüfung und auch Wartung/Reinigung durch den Nutzer (nicht Besitzer) einer Gasfeuerstätte .
 
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Bitte hier;
"Im Juristendeutsch werden die Wörter „Grundsatz“ und „grundsätzlich“ relativierend verwendet – als übliche Richtschnur, von der in Einzelfällen auch abgewichen werden kann. „Grundsatz“ bedeutet hierbei „Regel mit Ausnahmevorbehalt“ oder „Pflicht mit Ausnahmevorbehalt“. "

Was habe ich da deiner Meinung andere gesagt?

Ich sagte grundsätzlich ja und bedeutet andere Regelungen sind möglich. Deshalb habe ich auch nicht absolut gesagt, absolut würde keine Ausnahmen zulassen.

Was kannst du da nicht verstehen?
 
tricotrac

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Es gibt 2 Gründe die dagegensprechen.
ACHTUNG : Bloß nicht Herrn Zei widersprechen ! Der Herr hat das Recht und kennt die Rechtslage zu genau !

Nur das es draußen in der wirklichen Welt anders aussieht, das begreift der gute Mann nicht.
 

KarlZei

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Das ist so nicht richtig.
Natürlich ist es richtig. Oder glaubst Du ernsthaft, dass Gerichte (inkl. BGH) nur deswegen auf unwirksam und damit gegen Vermieter entscheiden, weil sie Heizungsbauer nicht mögen?
Es gibt 2 Gründe die dagegensprechen.
Die sprechen nicht dagegen. Ist alles geregelt, Mietverhältnisse gibt es ja schließlich nicht erst seit gestern. Siehe u.a. Duldungspflicht des Mieters.

Google "Pawlow".
 
Wolfhaus

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Technisches Regelwerk (DVGW)
hier ein Auszug; (DVGW) EnEV §11 Abs 3: "Anlagen und Einrichtungen"

Anforderungen bezüglich Wartung;
Wassererwärmungs- und Leitungsanlagen sind regelmäßig zu warten und zu reinigen - siehe DIN 1988 Teil 8 bzw. DIN 4753 Teil 1. Mitgeltende Normen und Richtlinien • Für Trinkwasser-Installationen DIN 1988 • Für Wassererwärmer DIN 4753 • Dimensionierung DIN 4708 • Richtlinie für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionendes Bundesgesundheitsamtes

EnEV hir Abs.3

3) 1Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung sind vom Betreiber sachgerecht zu bedienen. 2Komponenten mit wesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad solcher Anlagen sind vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten. 3Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. 4Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt.
----------------------------------------
Einen Zeitraum außer regelmäßig ist nicht angegeben!
Hier ist dann die Aussage des Herstellers dazu zu übernehmen.
 
Wolfhaus

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deswegen auf unwirksam und damit gegen Vermieter entscheiden,
So einfach ist es nun wieder auch nicht.

Manche Mietverträge enthalten Regelungen, wonach Mieter die Wartung der Therme durchführen sollen.

Dies bedeutet in der Regel, dass der Mieter / die Mieterin jährlich für die Wartung ein Fachunternehmen beauftragen muss, der Mieter die Rechnung direkt dorthin bezahlt - zu empfehlen ist das nicht. Daher sollte zunächst geprüft werden, ob die Vereinbarung gilt.


Wenn die Thermenwartung durch eine Formularklausel im Mietvertrag übertragen ist
Steht einfach im Mietvertrag eine Formularklausel zur Übertragung der Thermenwartung, (Heizungswartung), so ist diese unwirksam.

  • Die Unwirksamkeit führt dazu, dass zunächst der Vermieter die Kosten der Wartung tragen muss und auch die Beauftragung der Wartung ist dann die Aufgabe des Vermieters.
  • Ist mietvertraglich vereinbart, dass Betriebskosten (Wartungskosten der Heizung bzw. Therme sind eingeschlossen) vom Mieter zu tragen sind, so darf der Vermieter diese Kosten später im Rahmen der Betriebskostenabrechnung dem Mieter in Rechnung stellen.
Wurde die Wartung der Therme als Aufgabe des Mieters im Mietvertrag individuell vereinbart?
Wenn es sich um eine individuell vereinbarte Klausel handelt, dann ist davon auszugehen, dass diese wirksam ist, also Sie als Mieter für die regelmäßige Wartung sorgen müssen - aber: An eine wirksame Indvidualvereinbarung werden hohe Anforderungen gestellt.

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Also grundsätzlich ja, weil es so oder so geregelt sein kann. Es kommt auf den Vertrag an!

Ich würde es absolut dem Eigentümer anlasten! Es geht aber nicht nach mir! Die Kosten kann der Vermieter ja sowieso auf den Mieter umlegen wenn er das so geregelt hat.
 
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