Heizungsanlage regelmässig überprüft werden muss.
Das ist richtig, ich versuche mal dir das mal einfacher und verständlicher darzulegen.
1. der Schornsteinfeger
Der muss von alleine kommen und folgendes machen;
Die Feuerstättenschau, ist die Überprüfung der Gesamtanlage mit der Abgasanlage und ob davon eine Brandgefahr ausgehen kann und alle Bestimmungen eingehalten sind und werden.
Die Überprüfung nach öko Richtlinie.
Die Überprüfung ob von der Anlage keine Lebensgefahr ausgeht. Das sind dann "Abgasmessungen" im großen Toleranzbereich.
Das diese Prüfungen gemacht werden ist eine gesetzliche Verpflichtung!
2. Der Heizungsfachmann
Den musst du beauftragen! Der macht dann die Heizungswartung.
Hier werden dann Reinigungsarbeiten durchgeführt, Messungen und Einstellungen vorgenommen, mit den Ziel die Anlage störungsfrei und Kostengünstig zu betreiben.
Hierzu empfehle ich einen Wartungsvertrag abzuschließen! Das hat Vorteile!
Kostengünstiger und es kann nicht vergessen werden, denn der Nutzer also auch ein Mieter ist dafür verantwortlich. Die Kosten dafür muss er (Mieter) tragen.
Die Kosten mit dem Vermieter klären und in die entsprechenden Verträge mit dem Vermieter sehen.
(Beim Schornsteinfeger ist der Eigentümer in der Verantwortung, auch für die Bezahlung der Rechnung)
Abhängig von der Anlage sind da unterschiedliche Termine vorgesehen, meistens macht der Schornsteinfeger einiges zusammen was etwas Verwirrung stiftet.
Hier hilft nachfragen.
Die Gesetze und Grundlagen dafür sind umfangreich und würden nur Verwirrung stiften.
Du hast 2 Partner;
Der Heizungsfachmann = Störungen u. Instandhaltung für alles Andere ist der Schornsteinfeger verantwortlich und der Ansprechpartner auch im Vorfeld von Veränderungen der Gesamtanlage.