Neue Heizungen für Haus von 1905

Diskutiere Neue Heizungen für Haus von 1905 im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo zusammen, ich bin neu hier und gerade dabei, neue Gasheizungen zu planen und in dem Bereich Anfänger. Das Haus ist ein Altbau (ca...

josch

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Hallo zusammen,

ich bin neu hier und gerade dabei, neue Gasheizungen zu planen und in dem Bereich Anfänger. Das Haus ist ein Altbau (ca. 1900-1910, Deckenhöhe ca. 3,30 m, 2 Etagen (jeweils 90 qm) und Dach (ungedämmt), Fenster doppelverglast, steht unter Denkmalschutz, eine Heizung Jg. 1978, die andere ca. Jg. 2000). Momentan habe ich drei Angebote vorliegen mit 3 verschiedenen Brennwertthermen mit Warmwasserbereitung:

2xBrötje: WLC bzw. WMC
Vaillant: VCW 205/5

Was haltet Ihr von denThermen? Welche ist die modernste? Kann es Probleme bei der Umstellung auf H-Gas geben (sollte hier in Oldenburg in den nächsten knapp 2 Jahren geschehen)? Ich verfüge über einen zweizügigen Schornstein: Ist das Trennen der beiden Anlagen sinnvoll?

Weiterhin: Ist ein Hydraulischer Abgleich notwendig (ich meine nicht aufgrund von Förderungsmöglichkeiten) und wenn ja, A oder B?
Ach ja, eine Anmerkung noch: Das OG war ca. 15 Jahre nicht bewohnt, von daher kann ich keine Angaben über den bisherigen Verbrauch machen. Der Verbrauch für das EG dürfte somit auch verfälscht sein (kalte Oberwohnung) und nach meinem Umzug finde ich in den restlichen Kartons leider die (ungeordneten) Unterlagen nicht.

Vielen lieben Dank im Voraus für Euren Rat
 

Jnnk

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Moin
Erstmal die Frage ob eine Kombitherme das richtige für dich ist ?
Wenn man die Nachteile kennt und damit leben kann und es günstig sein soll , dann funktioniert das auch .
Zu den Geräten
Wlc : Einstiegs Gerät von brötje , von manchen auch als billig bezeichnet , schlechter Modulations Grad und keine Verbrennungskalibrierung .

Wmc : hochwertiger als die wlc , eher so die Mittelklasse von brötje . höchste Warmwasser Leistung mit 33kw der drei genannten Geräte und niedrigster unterer Modulations Punkt mit 3,3 kW und Verbrennungskalibrierung das bedeutet das Gerät stellt sich selber bei den Gasarten ein .

Vaillant vcw :
Das Mittelklasse Gerät von Vaillant .
Wenigste warm Wasser Leistung und hohe untere Modulation . Keine Verbrennungskalibrierung .

Zum trennen der Anlagen .
Das ist eine Entscheidung die du treffen musst , willst du vermieten und hast säumige Mieter , und die haben ihre eigene Heizungsanlage mit eigenem Gaszähler , dann kann der Energieversorger ihm das Gas abstellen . Wenn du aber die Heizung möglichst genau auf den Wärmebedarf des gesamten Gebäudes anpassen willst , dann würde ich eine Heizung mit Speicher für beide Parteien mit Wärmemengenzähler und Wasseruhren empfehlen .
Es ist auch die Frage wie viel man umbauen möchte und kann um diese vom Platzbedarf etwas größere Anlage stellen zu können .
Gruß Jannik
 

josch

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Hallo Jnnk,

vielen Dank für Deine Antwort. Das hilft mir schon mal erheblich weiter. Ja, ich möchte wie bisher mit 2 Thermen arbeiten, da die untere Wohnung vermietet ist (mit den jetzigen Mietern gibt es ab bisher keinerlei Probleme). Außerdem wäre der Umbau hefti.

Eine weitere Frage ist jetzt allerdings aufgetaucht: Welche Nachteile außer einer kurzen Wartezeit bis das Warmwasser kommt hat die Kombitherme?

Unklar bin ich auch noch über den hydraulischen Abgleich. Wäre schön, wenn mir da jemand weiterhelfen könnt.

Viele Grüße,
Jochen
 

Jnnk

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Moin
Der große Nachteil ist das die Therme nicht nach der Heizlast ausgelegt wird sondern nach warm Wasser Leistung . Das bedeutet dass Kombithermen fast immer überdimensioniert sind . Diese Thermen takten häufiger was den Verschleiß fördert dazu kommt noch das der Brenner bei jeder warm Wasser zapfung anfängt zu laufen ,
Und was hinzu kommt ist natürlich das immer nur eine Zapfstelle gleichzeitig bedient werden kann .
Vorteil ist natürlich das der Platzbedarf geringer ist und daß es keinen Speicher gibt der Verluste hat , die Verluste im Warmhaltebetrieb der Kombitherme sind aber ähnlich hoch wie die bei speichern .
Gruß Jannik
 
Andreas1956

Andreas1956

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Der Heizwärmebedarf wird niedriger liegen als das Doppelte des bisherigen Verbrauchs, selbst wenn wärmedämmtechnisch am Gebäude noch gar nichts verändert würde, was aber Pflicht ist. Denn auch unter Denkmalschutz kann man die oberste Geschoßdecke wärmedämmen, ebenso die Kellerdecke. Vor allem die "warme Mütze" oben spart schon eine Menge, wenn das anständig gemacht wird. Pi mal Daumen landet man dann nach Durchführung der Dämmmaßnahmen wohl bei etwa 150 bis 160% des bisherigen Verbrauchs (nur eines Geschosses).

Ich würde - wenn es die Platzverhältnisse erlauben - einen separaten WW-Speicher empfehlen und keine Kombitherme.
 

josch

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Hallo zusammen,

vielen Dank für die Info. Ein separater WW-Speicher ist in der OG-Wohnung platzmäßig leider nicht zu realisieren. Die Dämmung des Dachbodens zur OG-Wohnung parallel zur Heizungserneuerung ist sicher sinnvoll, für mich im Moment finanziell leider nicht realisierbar.

Grüße,
Jochen

PS: Jannik, gerade erst gesehen, Du kommst ja auch aus OL. Von daher, Moin ;-).
 
Andreas1956

Andreas1956

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Ein separater WW-Speicher ist in der OG-Wohnung platzmäßig leider nicht zu realisieren.
Aber vielleicht im EG, ggf. im Keller angeordnet. Dann hättest Du immerhin in einer Etage die optimale Lösung.

Die Dämmung des Dachbodens zur OG-Wohnung parallel zur Heizungserneuerung ist sicher sinnvoll, für mich im Moment finanziell leider nicht realisierbar.
Danach fragt das Gesetz nicht, es gibt einen klaren Zeitrahmen dafür vor. Bei meinem Haus war die DG-Decke bauseitig im Gefach mit 140 mm Glaswolle gedämmt, im Herbst 2009 habe ich in Eigenleistung die gesamte Decke mit zusätzlichen 320 mm Glaswolle vollflächig überdämmt, das hat mich an reinen Materialkosten unter Nutzung von Aktionsangeboten für die Dämmwolle knapp 900 Euro gekostet. Der Winter 2009/2010 und auch der danach waren nicht nur sehr lang, sondern auch sehr kalt, der Nutzen der wesentlich besser gedämmten DG-Decke war deutlich zu spüren und nach meinen Berechnungen hatten sich die Materialkosten bereits im ersten Winter mehr als vollständig durch eingesparte Heizkosten amortisiert. Ansonsten hätte ich dieses Geld (und sogar noch etwas mehr) eben für Gas ausgegeben, statt für die Dämmung. Da würde man auch nicht argumentieren, die Bezahlung des Gases sei nicht realisierbar, denn wenn man das nicht bezahlt, wird es einem abgestellt.

Jedenfalls macht sich eine Dämmung der obersten Geschoßdecke selbst bei durchschnittlichen Wintern schon nach maximal zwei Jahren bezahlt, jedenfalls dann, wenn man das in Eigenleistung verlegt und nur das Material kostet. Damit ist das die mit großem Abstand wirtschaftlichste und zugleich wirkungsvollste Einzelmaßnahme zur Einsparung von Heizenergie überhaupt. Bei einem zweigeschossigen Haus des genannten Baujahres sinken die Heizkosten durch diese Dämmung um etwa 20 bis 25 Prozent! Eine Wärmedämmung von Fassaden hingegen ist derart kostenintensiv, daß man - betrachtet auf die durchschnittliche Lebenserwartung der Dämmung - praktisch Investitionskosten nur mit Heizkosten tauscht, aber nichts spart. Damit ist das aus Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit eigentlich absoluter Blödsinn.

Ein Patient von mir hat eine Gerüstbaufirma, er hat mir an beiden Traufseiten meines Hauses ein hohes Baugerüst aufgebaut und ich habe dann zusammen mit einem Freund die untersten vier Reihen der Dachziegel aufgenommen und von außen 30 cm dicke Glaswolle an den Abseitenwänden des DG angebracht. Gerüst war für lau, die Glaswolle kam auf unter 200 Euro Kosten, der Effekt ist super. Auch das ist wirtschaftlich, aber nicht das Verpacken ganzer Häuser in 15 cm dickem Sondermüll, was noch dazu dafür sorgt, daß man aller fünf bis sechs Jahre die Fassade neu streichen muß, während das vorher 20 bis 25 Jahre hielt. Will sagen, es gibt durchaus Einzelmaßnahmen, bei denen man die Ausgaben binnen ein bis zwei Jahren bereits wieder reinholen kann und danach Gewinn macht.
 
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josch

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Hallo Andreas,

ich weiß, dass das sinnvoll wäre, aber leider bin ich handwerklich total unbegabt und zusätzlich ist der Boden vollgestellt, z.B. ein Schrank mit 2,50 m Länge (vollgeräumt) + Sonstiges. Außerdem benötige ich ein Gerüst zumindest an 2 Seiten mit jeweils ca. 7 m Höhe. Ich würde mal schätzen, dass mich das einige Tausender kosten würde; ein Gerüst an der Fronsite liegt bereits bei über 1000 €. Das kann ich mir im Moment nicht leisten. Beide Heizungen zusammen kosten bereits mit Einbau bis zu 13.500,- €.
Da die Heizungen zwischen 20 und 42 Jahre alt sind, hat die Heizungserneuerung absoluten Vorrang, da der Schornsteinfeger die obere Heizung wahrscheinlich nicht mehr abnimmt und die Gasumstellung innerhalb der nächsten 1-2 Jahre erfolgen wird.
Trotzdem vielen Dank für Deine Antwort und viele Grüße,
Jochen
 

josch

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Einen Punkt habe ich vergessen zu erwähnen. Mir gehört das Haus seit 2004 komplett, seit 1998 das halbe Haus.

Viele Grüß,
Jochen
 
Andreas1956

Andreas1956

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Mir gehört das Haus seit 2004 komplett, seit 1998 das halbe Haus.
Entscheidend sind nicht allein die Eigentumsverhältnisse, sondern auch, ob Du am Stichtag 1.Februar 2002 bereits in dem Haus gewohnt hast. Hattest Du zwar ab 1998 hälftiges (Mit-)Eigentum an dem Haus, aber nicht am Stichtag darin gewohnt, so gilt Folgendes:

"Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 : 2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/(m2·K) nicht überschreitet." (Quelle: § 10 Abs. 3 EnEV) Also wäre ab 1.1.2016 eine gedämmte DG-Decke Pflicht, außer, Du hast am 1. Februar 2002 selbst in dem Haus gewohnt.

Dämm-Matten auszurollen und mit einem Messer ggf. abzuschneiden verlangt nach keinen besonderen handwerklichen Fähigkeiten und kann, sofern man keinen begehbaren Dachboden braucht, schnell und einfach erledigt werden.


Die Abseitendämmung unter der Dachhaut ist NICHT vorgeschrieben und auch eher ungewöhnlich, ich bin auf diese Idee deshalb gekommen, weil das Bett des Gästezimmers mit seiner Längsseite nur ca. 10 cm von dieser Wand entfernt steht und meine Tochter sich des Winters beklagt hat, daß die Wand eine starke Kälte abstrahle. Zwar war das nach wochenlangem Dauerfrost, aber immerhin, muß ja nicht sein. Rechnerisch ergab sich für die Abseitenwand folgende Konstellation:

Vor der Dämmung: 365er Wand aus Poroton T16-Ziegeln, U-Wert 0,408 W/m²K

Nach der Dämmung: 365er Wand aus Poroton T16-Ziegeln mit 300 mm Dämmung aus Glaswolle in WLG 035, U-Wert gesamt: 0,091 W/m²K

Somit sinkt der Wärmeverlust durch diese Wandflächen um ungefähr 75 Prozent.

Angenommene Temperaturen bei Berechnung:

Zimmertemperatur: 18°C
Außentemperatur: -20°C

Oberflächentemperatur der Innenseite der Wand bei o. g. Innen- /Außentemperaturen:

a) ohne Dämmung: 14,3°C
b) mit Dämmung: 17,1°C

Wie erkennbar, unterscheidet sich selbst bei extremem Frost die Temperatur an der Innenseite kaum noch von der Zimmertemperatur, die Kälteabstrahlung ist seither Geschichte. Der Wärmedurchgangswert dieser Wand liegt sogar unter dem Passivhausstandard.
 
Dr Schorni

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meine Tochter sich des Winters beklagt hat, daß die Wand eine starke Kälte abstrahle.
Ok, als SCHWABE hätte ich ihr halt zum Geburtstag WollRESTE geschenkt, aus denen sie sich warme Socken stricken hätte können - am besten für den Herrn Vater auch noch ein Paar, damit ers der Mutter zum Mutterntag schenken kann. Allemal besser als wenn sich die Damen anderweitig einen nächtlichen "Zuheizer" ins Bett holen.
 
Andreas1956

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Ach weißt Du, ich strebe in meiner Arbeit immer nach optimalen Ergebnissen und der besten Lösung und ich meine, daß ich sie für die Abseitenwände und die DG-Decke gefunden habe. Hat sogar ein bissel Spaß gemacht, mal eine OP an der frischen Luft. Wollsocken wären eine typische Mama Merkel-Lösung, Symbolpolitik ohne praktischen Nährwert.
 

josch

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Die eine Wohnung wa Zweitwohnung von 1989 bis 2020, jetzt Erstwohnsitz.
 
Andreas1956

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Die eine Wohnung wa Zweitwohnung von 1989 bis 2020, jetzt Erstwohnsitz.
Das reicht wahrscheinlich nicht aus, um der Ausnahmeregelung zu unterfallen. Aber das geht mich auch nichts an, ich wollte Dich nur nicht ins offene Messer laufen lassen, immerhin droht Bußgeld bis zu 50.000 Euro.
 

josch

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Nicht, dass Du mich falsch verstehst, ich danke Dir, dass Du mich auf die Problematik aufmerksam gemacht hast. Nur, im Moment kann ich mir wirklich nur die Heizungen leisten, denn der Boden muss begehbar bleiben (Schornstei).
 

josch

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So, habe mich für das Angebot mit den Brötje-Thermen WMC und dem Abgleich nach VOB-A entschieden. War zwar das teuerste Angebot, aber für mich, auch nach Rücksprache mit meinem Mieter und einem ehemaligem Heizungsbauer das plausibelste. Danke für Eure Unterstützung, speziell an Jannik. Deine Einschätzung hat mir sehr geholfen. Danke auch an Andreas 1956 (falls das Dein Geburtsjahr sein sollte: Ich bin der gleiche Jahrgang) für die Hinweise und der möglichen Probleme in Bezug auf die Dachbodendämmung.
 
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