Neue Heizung - welche?

Diskutiere Neue Heizung - welche? im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo Zusammen, da ich meine Probleme mit der Gasbrennwerttherme nicht beseitigt bekomme, würde ich gerne mir eine neue Gasbrennwerttherme...

Erhan2335

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Hallo Zusammen, da ich meine Probleme mit der Gasbrennwerttherme nicht beseitigt bekomme, würde ich gerne mir eine neue Gasbrennwerttherme anschaffen.
Ich besitze im EFH einen Vaillant EcoCompact VSC 196 C 150. Brennwertherme sitzt im Dachgeschoss. Beheizt werden 3 Etagen mit Fußbodenheizung. Jede Etage hat einen eigenen Heizkreiskasten.
Laut Energieausweis habe ich einen Verbrauch von 99.5 kwh/a. Energieausweis ist von 2021 (berücksichtigt Verbrauch von 2021 nicht). Da nicht viel Platz für die Brennwerttherme vorhanden ist, muss ein Kompaktgerät her.

In den letzten 4 Jahren haben die Voreigentümer einen Verbrauch von :
2018: 11.000 kwh
2019: 11.500 kwh
2020: 14.000 kwh ( hier hat angefangen die Heizung Probleme zu machen)
2021: 17.000 kwh
In den letzten 2 Jahren ist der Verbrauch stark angestiegen. Ich gehe mal von Corona/Home Office und wegen der Defekten Anlage aus (verliert immer Wasser).

Meine aktuelle Therme, die Vaillant EcoCompact 196 C 150, soll einen Leistungsbereich von 9.6 - 20 KW haben. Ist dies nicht viel zu überdimensioniert?
Welche Therme würdet ihr mir empfehlen?

Ich habe zB über Heizungsmiete. de den Vitodens 222-F mit einem Leistungsbereich von 2.4 - 11 kWh telefonisch empfohlen bekommen. Nornnutzungsgrad wäre bei 98% Kosten wären 100€ pro Monat mit Reparatur und Wartung. Finde ich fair. Termin mit Fachmann steht aus.
Wie steht ihr zu dem Vitodens 222 ? Würde dieser zu meinen Eckdaten passen? Und hat jemand schon Erfahrung mit Heizungsmiete.de?
Kann der Vitodens 222 witterungsgeführt betrieben werden? Ich würde gerne witterungsgeführt heizen. Ist da standardmäßig mit dabei oder muss ich zusätzlich was dazu kaufen?

Oder würdet ihr eine andere Anlage empfehlen?

Vielen Dank!
 

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Schau dir den Vertrag ganz genau an, die machen das um Geld zu verdienen. Nicht das die Wartung mit drinn ist aber die teuren Ersatzteile darfst du zahlen.
 

renndachserl

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Mit Heizungsmiete.de habe ich keine Erfahrungen, allerdings habe ich mir das mal angesehen.

Laut Webseite musst du für die 100€ / Monat bereits das passende LAS installiert haben, ob das von Vaillant kompatibel sein kann, werden dir sicher die Fachleute hier mitteilen können, aber das wird ja vermutlich bei dem vor Ort Termin geprüft.

Der Preis ist für 10 Jahre garantiert, was passiert anschließend - gehört dir die Anlage für einen symbolischen Euro oder musst du weitere Zahlung zu neuen Kondition leisten? Wenn Sie dir anschließend gehört, wären die 12.000€ gezahlte Miete zumindest nicht überzogen, da habe ich schon höheres gesehen. Angebote für neue GBWT liegen heutzutage gerne zwischen 9 bis 12 TEUR, allerdings dann "einmal alles".
 

Erhan2335

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Die telefonische Beratung hat mir mitgeteilt dass ich die Anlage nach 10 Jahren zum Sachwert, meistens 2-4K€ kaufen kann. Oder aber weitere 5 Jahre verlängern kann. Nach den 5 Jahren gehört die Anlage mir und ist abbezahlt. Option 3 wäre die Anlage abbauen zu lassen und mir eine neue 10 Jahre mieten zu können. Also nach 15 Jahre Miete wäre ich bei 18k€ . Angebote von anderen Herstellern zum Kauf habe ich auch erhalten. Thermondo 10k€ ohne viel Schnick schnack. Wahrscheinlich kommen da 2k€ dazu wegen aussenfühler und sonstigem Zubehör . Die Fachmänner um die Ecke möchten 14-17k€. Da finde ich die 18k€ von Heizungsmiete mit Reparatur, Schornsteinfeger Leistungen und Wartung gar nicht mal so schlecht. Plus 15 Jahre keine Kopfschmerzen.
wie seht ihr das ?
Viel wichtiger ist mir eure Meinung wie ihr zu der vitodens 222 steht mit den Gegebenheiten bei mir.

vielen Dank!
 

renndachserl

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Danke für die Infos.

Die 222 ist zwar schon ganz gut, die 333-F hätte eine noch einen ticken geringere Mindestleistung. Eine Regelung ist sowieso verpflichtend, entweder Raum- oder Außentemperatur-geführt. Welche Wasserhärte liegt bei dir vor?

Bei der relativ geringen benötigten Heizleistung für dein EFH ist eine LWWP keine Option, du kennst die aktuellen Gaspreise?
 

Erhan2335

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LWWP ist leider keine Option da ich kein Platz dafür habe. Preislich wäre solarthermie plus Gas leider auch keine Option, da ich schon mein Budget für das haus, was dieses Jahr neu gekauft wurde ausgeschöpft habe. Das die Heizung ausfällt ist leider eine negative Überraschung womit ich dieses Jahr nicht gerechnet habe.

welche Kennzahlen sind eigentlich wichtig bei brennwertthermen? Woran kann ich erkennen dass eine Brennwerttherme besser ist als eine andere. An dem Leistungsbereich? Heißen die 2,4 kw zb dass die Anlage bei mindestlast 2,4 kw Gas verbraucht ?
 

Erhan2335

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Ach und zur Wasserhärte: ist wahrscheinlich für mich irrelevant, da ich eine enthärtungsanlage für das ganze Haus habe
 

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Da finde ich die 18k€ von Heizungsmiete mit Reparatur, Schornsteinfeger Leistungen und Wartung gar nicht mal so schlecht. Plus 15 Jahre keine Kopfschmerzen.
wie seht ihr das ?
So lange man nicht alle Bedingungen ganz genau kennt, muss man Kopfschmerzen haben. Wenn du die Ersatzteile bezahlen muss, dann gehe mal davon aus das die nicht günstig sind. Wenn du das LAS auch noch einbauen lassen musst, wie soll sich das rechnen und wenn es dort Probleme gibt, kommt das natürlich immer von deinem selbst eingebauten LAS. Ich würde sowas nie machen.
 

Erhan2335

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Die AGBs erhalte ich noch und lasse euch auf dem Laufenden. Hab nochmal bei der Beratung angerufen. Anscheinend sind Reparaturen samt Ersatzteile in der Monatspauschale enthalten. LAS habe ich schon. Mein EcoCompact läuft auch darüber. Kenne mich aber damit nicht gut genug aus um zu sagen, dass es mit der Vitodens auch passen sollte.
 

Erhan2335

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Möchte keine Werbung machen, aber das hört sich alles sehr vernünftig an. Sseit ihr anderer Meinung:

Präambel
Berechtigt zum Abschluss eines Vertrages heizungsmiete.de sind ausschließlich Eigentümer oder deren Bevollmächtigte der Immobilie, in der die Mietheizung errichtet werden soll.

1 Umfang
1.1 Die COVERIS AG, nachfolgend heizungsmiete.de genannt, errichtet und betreibt im Gebäude des Kunden eine erdgasbetriebene Wärmeerzeugungsanlage (im Folgenden „Anlage“ genannt), auf Wunsch mit Heizwassererwärmung und wahlweise zusätzlicher Warmwassererzeugung. Die Dimensionierung und technischen Merkmale der von heizungsmiete.de zu errichtenden Anlage ergeben sich aus dem im Auftrag zur Wärmelieferung genannten und vom Kunden akzeptierten Angebot. Hauptkomponenten sind: Erdgas-Wärmeerzeuger und, auf Wunsch, ein Warmwasserspeicher zur Brauchwarmwassererzeugung und -bereitstellung.

1.2 heizungsmiete.de stellt dem Kunden gegen monatliches Entgelt ein energieeffizientes Wärmeerzeugungsgerät mit der vom Kunden bestellten Nennwärmeleistung zur Verfügung, mit dem der Kunde durch den Einsatz von Erdgas Heizwärme in Form von Warmwasser mit einer Vorlauftemperatur von max. 90°C die gewünschte Wärmemenge produzieren kann. heizungsmiete.de sichert die Funktion der Anlage zu, sofern der Kunde die für den Betrieb der Anlage erforderlichen Strom- und Erdgasmengen jederzeit zur Verfügung stellt. Zur Verteilung der Wärme hält der Kunde ein passendes Heizungsverteilsystem gemäß den einschlägigen technischen Richtlinien vor.

1.3 heizungsmiete.de führt alle erforderlichen Wartungen und Instandsetzungsmaßnahmen an der Anlage nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 4 ohne weitere Berechnung durch. Sofern der Kunde gegenüber heizungsmiete.de mit mehr als einer Monatsmiete in Verzug geraten ist, entfällt für heizungsmiete.de die Verpflichtung zur Durchführung der erforderlichen Wartungen und Instandsetzungsmaßnahmen inklusive der Störungsbehebung.

2 Errichtung der Anlage
2.1 Der Vertrag wird mit Erhalt der Auftragsbestätigung durch heizungsmiete.de in Textform wirksam. Mit Wirksamwerden des Vertrages erteilt heizungsmiete.de einem Fachbetrieb den Auftrag für die Errichtung der Anlage. Der Fachbetrieb stimmt den Zeitraum für die Installation der Anlage mit dem Kunden ab. Zuvor ist in der Regel ein weiterer Termin zwischen dem Fachbetrieb und dem Kunden nötig, bei dem ein genaues Aufmaß sowie individuelle Installationsdetails erörtert werden.

2.2 Die Anlage wird entsprechend den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik errichtet. Die Kosten für die Errichtung der Anlage trägt heizungsmiete.de.

2.3 Der Kunde vermietet seinerseits an heizungsmiete.de für die Errichtung und den Betrieb der Anlage für die Dauer dieses Vertrages nach Ziffer 9.2 in seinem Gebäude einen geeigneten und den einschlägigen Vorschriften entsprechenden Aufstellraum. Die Vermietung erfolgt gegen Zahlung eines Betrages von einmalig einem Euro für den Aufstellraum, zu zahlen zum Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebsetzung der Anlage gemäß Ziffer 10.1. Hierbei handelt es sich um eine umsatzsteuerfreie Vermietung. Aufgrund der geringen Fläche verzichtet der Kunde auf die Berechnung jeglicher Nebenkosten.

3 Betrieb der Anlage
3.1 Neben der Errichtung der Anlage übernimmt heizungsmiete.de die Instandhaltung und die Wartung der Anlage einschließlich notwendiger Entstörungsarbeiten an der Anlage nach Maßgabe von Ziffer 4.

3.2 heizungsmiete.de unterstützt die Nutzung erneuerbarer Energiequellen! Auf Wunsch kann an das von heizungsmiete.de bereitgestellte Heizsystem eine bauseits vorhandene oder zu errichtende thermische Solaranlage angebunden und betrieben werden. Die hierfür erforderlichen Zusatzkosten trägt der Kunde. heizungsmiete.de empfiehlt dem Kunden, diesbezügliche Wünsche möglichst frühzeitig zu äußern!

3.3 Neben einem Elektroanschluss werden die folgenden, für den Betrieb der Anlage erforderlichen hydraulischen Anschlüsse für die Einbindung des Heizsystems innerhalb des Aufstellraumes bauseits, jeweils mit einer geeigneten Absperrarmatur und nicht weiter als zwei Meter zum Installationsort der Anlage entfernt zur Verfügung gestellt:

  • Trinkwasserzuleitung
  • ein Heizkreis
  • bei Bedarf Warmwasser
Die erforderliche elektrische Energie, die erforderlichen Erdgasmengen und der erforderliche Trinkwasseranschluss mit den erforderlichen Trinkwassermengen werden heizungsmiete.de vom Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

3.4 Während des Betriebes von Brennwertgeräten entsteht Kondensat. Der Kunde stellt heizungsmiete. de einen geeigneten Anschluss zum Abflusskanal in Bodennähe zur Entsorgung des Kondensats, nicht weiter als zwei Meter zum Installationsort entfernt, unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde übernimmt die ggf. entstehenden Kosten für die Kondensatableitung in das Kanalsystem.

3.5 Sofern für die Einrichtung oder den Betrieb der Anlage eine Internetverbindung erforderlich ist oder zukünftig sein wird, stellt der Kunde heizungsmiete.de diese Internetverbindung unentgeltlich zur Verfügung.

3.6 Stellen heizungsmiete.de oder der Kunde während des Betriebes der Anlage einen Schaden oder ein Risiko für den Betrieb der Anlage fest, so sind sie verpflichtet, dies unverzüglich dem jeweils anderen Vertragspartner mitzuteilen. Die Vertragspartner werden Schäden und Risiken in dem jeweiligen Verant- wortungsbereich zügig beseitigen.

3.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, selbst oder durch Beauftragung Dritter (auch nicht andere Fachbetrie- be oder Hausmeisterservices) Reparaturen oder Veränderungen an den im Eigentum von heizungsmiete. de stehenden Bau- und Anlagenteilen auszuführen oder sonstige Einwirkungen vorzunehmen oder vor- nehmen zu lassen.

3.8 Der Kunde führt für die Dauer des Betriebes der Anlage die Wartung und Instandhaltung des Aufstellraumes durch. Die Anlagen und Einrichtungen des Kunden sind so zu betreiben, dass störende Rückwirkungen auf die im Eigentum von heizungsmiete.de stehenden Bau- und Anlagenteile ausgeschlossen sind. Der Kunde darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Mietraumes, zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwendig werden, auch ohne Zustimmung von heizungsmiete.de vornehmen, wenn sie die Anlage und deren Betrieb nicht beeinträchtigen. Erscheint eine Beeinträchtigung der Anlage oder ihres Betriebes infolge vorgenannter Maßnahmen des Kunden möglich, so bedürfen diese Maßnahmen der vorherigen Zustimmung durch heizungsmiete.de. heizungsmiete.de ist zur Erteilung der Zustimmung verpflichtet, sofern eine solche Beeinträchtigung nach Prüfung nicht zu befürchten ist. In allen Fällen wird der Kunde heizungsmiete.de jeweils rechtzeitig im Voraus über geplante Maßnahmen informieren. Der Kunde verpflichtet sich, die Arbeiten zügig durchführen zu lassen

3.9 Der Kunde übernimmt eigenständig die Beschaffung der für den Betrieb der Anlage erforderlichen Erdgasmengen. Er kann den Erdgaslieferanten jederzeit frei und nach eigenen Wünschen wählen und mit diesem einen Erdgasliefervertrag neu vereinbaren oder einen bestehenden Erdgasliefervertrag fortführen.

4 Serviceleistungen von heizungsmiete.de
4.1 Der Wartungsservice von heizungsmiete.de umfasst die regelmäßige Wartung der Anlage. Mit dem Wartungsservice übernimmt heizungsmiete.de während der Vertragslaufzeit evtl. notwendige Instandsetzungen einschließlich anfallender Kosten in dem unter Ziffern 4.2 und 4.3 beschriebenen Umfang. heizungsmiete.de lässt die gesetzlich vorgeschriebene Abgas- und Abgaswegeprüfung für die durch heizungsmiete.de im Rahmen dieses Vertrages betriebene Anlage ohne gesonderte Berechnung durchführen.

4.2 Der Instandsetzungsservice von heizungsmiete.de beinhaltet alle während der Vertragslaufzeit notwendig werdenden Instandsetzungen an der Anlage. Dies gilt auch für den Fall, dass die Anlage aus technischen Gründen vollständig ersetzt werden muss. Die Entscheidung, ob die gelieferte Anlage instandgesetzt werden kann oder durch eine andere Anlage ersetzt werden muss, liegt bei heizungsmiete.de. Den Interessen des Kunden ist angemessen Rechnung zu tragen. Wird die Anlage instandgesetzt, liefert heizungsmiete.de die benötigten Ersatzteile auf eigene Kosten. Bei Instandsetzungen während der regelmäßigen Betriebszeiten gemäß Ziffer 4.3 fallen für den Kunden keine zusätzlichen Kosten an. Abweichend hiervon trägt der Kunde die Kosten der Instandsetzung, wenn diese infolge eines schuldhaften Verhaltens des Kunden, z.B. durch Beschädigung oder Unbrauchbarmachung der Anlage oder durch Vereitelung der ordnungsgemäßen Durchführung der regelmäßigen Wartung der Anlage, erforderlich wird.
 

Erhan2335

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4.3 Wartungs- und Instandsetzungszeiten
Für die Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten wird der Kunde heizungsmiete.de oder einem von heizungsmiete.de beauftragten Fachbetrieb grundsätzlich an Werktagen (Montag - Freitag) in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr Zugang zur Anlage gewähren. Werden nicht dringliche Wartungs-und Instandsetzungsarbeiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden außerhalb der o.g. Zeiten durchgeführt, ist der Kunde zur Bezahlung der anfallenden Überstundenzuschläge verpflichtet. heizungs- miete.de oder ein von heizungsmiete.de beauftragter Fachbetrieb wird die Wartung bzw. Instandsetzung vorher ankündigen und einen Termin für die durchzuführende Wartung bzw. Instandsetzung vereinbaren. Kann heizungsmiete.de aus einem durch sie nicht verschuldeten Grund die Instandsetzung nicht durchführen, wird heizungsmiete.de mit dem Kunden einen neuen Termin vereinbaren. Kann ein vereinbarter Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht wahrgenommen werden, ist der Kunde zur Zahlung der entstandenen Mehraufwendungen verpflichtet. Kann heizungsmiete.de in einem solchen Fall einer Verlängerung der Wartungsintervalle bzw. einem weiteren Aufschub einer erforderlichen Instandset- zung der Anlage nicht mehr zustimmen, ist heizungsmiete.de bis zur Durchführung der fälligen Wartung bzw. der Instandsetzung von Forderungen freigestellt, die aus einer Fehlfunktion der Anlage infolge der Nichteinhaltung der Wartungs- bzw. Instandhaltungsintervalle resultieren. Wird heizungsmiete.de infolge solcher Vertragspflichtverletzungen das weitere Festhalten am Vertrag unzumutbar, so kann sie unter den Voraussetzungen von Ziffer 11.2 den Vertrag fristlos kündigen.

4.4 Störungsmeldung/Störungsbeseitigung
Als Störung wird eine Abweichung vom regulären Anlagenbetrieb bezeichnet. Im Falle einer durch den Kunden registrierten Störung an der Anlage wird der Kunde heizungsmiete.de unverzüglich unter Angabe des Namens, Standort (Ort, Straße) und der auf der Anlage angegebenen Anlagennummer benachrichtigen. Der Notdienstservice von heizungsmiete.de ist erreichbar unter www.heizungsmiete.de und wird die Beseitigung der Störung unverzüglich einleiten. Die Störungsbeseitigung umfasst die Behebung der Störung und Wiederherstellung der Funktion der Anlage. Die Kosten für den Entstörungseinsatz trägt hei- zungsmiete.de. Kosten für durch den Kunden verursachte Fehleinsätze oder Störungen trägt der Kunde. Für die Störungsbeseitigung an der Anlage gelten die unter Ziffer 4.3 aufgeführten Arbeitszeiten und Bedingungen.

5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde erklärt mit Unterzeichnung des Antrags auf eine Mietheizung im Rahmen des Produktes heizungsmiete.de, dass er Eigentümer des Gebäudes ist, in dem die Mietheizung errichtet werden soll oder durch diesen Eigentümer zur Unterzeichnung der Mietvereinbarung bevollmächtigt ist. Der Bevollmächtigte legt heizungsmiete.de die entsprechende Vollmacht unaufgefordert vor.

5.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer dieses Vertrages die Anlage ausschließlich gemäß ihrer Art und Bestimmung zu nutzen, die Gebrauchsanweisung des Herstellers zu beachten und zu befolgen, sowie die im Aufstellraum befindliche Anlage gegen Beschädigungen (insbesondere Einfrieren) und Verunreinigungen zu schützen.

5.2 Im Hinblick auf die in Ziffer 12.6. vereinbarte Gefahrtragung wird der Kunde seinen Gebäudeversicherer über die von heizungsmiete.de errichtete Anlage und sein diesbezüglich bestehendes Versicherungsinteresse informieren.

5.3 Der Kunde wird heizungsmiete.de bei Unregelmäßigkeiten im Betrieb und bei Schäden an der Anlage oder der Kundenanlage unverzüglich informieren und Weisungen von heizungsmiete.de beachten, insbe- sondere auf Verlangen von heizungsmiete.de die sofortige Außerbetriebnahme der Anlage vornehmen.

5.4 Der Kunde räumt heizungsmiete.de bzw. einem von heizungsmiete.de beauftragten Dritten für die Dauer dieses Vertrages nach vorheriger Absprache ein ungehindertes Zutrittsrecht ein, soweit dies für die Errichtung, den Betrieb, Wartungs-, Instandsetzungs-, Entstörungs- oder Prüfarbeiten an der Anlage sowie zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten von heizungsmiete.de nach diesem Vertrag erforderlich ist.

5.5 Für die Wartung, Instandsetzung bzw. Störungsbeseitigung und Schornsteinfegerprüfung muss die Anlage am vereinbarten Termin frei zugänglich sein.

5.6 Der Kunde wird heizungsmiete.de unverzüglich unterrichten, sobald er Kenntnis davon erhält, dass die Zwangsversteigerung in das in seinem Eigentum stehende Grundstück betrieben wird.

5.7 Der Kunde wird zusätzliche, bereits vorhandene oder zukünftig neu in Betrieb zu nehmende Feuerungsanlagen (z.B. Kamin, Kachelofen etc.), die nicht Umfang dieses Vertrages sind, bei heizungsmiete.de und beim zuständigen Schornsteinfeger anzeigen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die anfallenden Gebühren für diese Feuerungsanlagen direkt zwischen dem Schornsteinfeger und dem Kunden abgerechnet werden. Bauliche Änderungen an der im Eigentum von heizungsmiete.de stehenden erdgasbetriebenen Anlage, die aufgrund neu in Betrieb genommener Feuerungsanlagen erforderlich sind, trägt der Kunde.

6 Eigentum/Schnittstellen/Eigentumsgrenzen/Übergabestellen
6.1
Die von heizungsmiete.de errichtete Anlage gehört zu den Betriebseinrichtungen von heizungsmiete.de und steht in deren alleinigem Eigentum. Die Anlage wird für die Dauer dieses Vertrages eingebaut und ist damit Scheinbestandteil des Gebäudes nach § 95 BGB. § 946 BGB findet daher keine Anwendung.

6.3 Die Schnittstellen zur Kundenanlage sind die Anschlusspunkte der von heizungsmiete.de installierten Anlage an die vorhandene oder vom Kunden zu errichtende Kundenanlage und werden eindeutig per Kennzeichnung durch heizungsmiete.de definiert. Bei Anschluss an einen vorhandenen Schornstein ist das Abgasrohr vom Heizgerät bis zur Schornsteinwange, welche sich innerhalb des Aufstellraums befinden muss, bis zu einer Länge von max. zwei Metern Bestandteil des Leistungsumfangs von heizungsmiete. de. Hydraulische Schnittstellen für das Eigentum von heizungsmiete.de sind bei der Anlage jeweils die Absperrventile des Heizgeräts sowie des Speichers zur Kundenanlage. Dieses gilt bei einem oder mehreren Heizkreisen. Die Heizungsverbindungsleitung zwischen dem Heizgerät und einem von heizungsmiete.de betriebenen Warmwasserspeicher ist im Umfang des Betriebs durch heizungsmiete.de enthalten. Schnittstellen am Warmwasserspeicher sind:

  • der Kaltwassereintritt am Speicher (Eintritt der Kaltwasserleitung bei der Sicherheitsgruppe)
  • der Warmwasseraustritt (Absperrventil in der Warmwasserleitung) am Speicher und, sofern Zirkulationsleitung vorhanden, der Zirkulationseintritt am Speicher.
Sollte bauseits eine Brauchwasserzirkulationspumpe installiert sein, wird der Eintritt (Absperrventil vor der Pumpe) der Zirkulationsleitung in die Zirkulationspumpe Schnittstelle zur Kundenanlage. Rohrleitungen, die außerhalb der beschriebenen Schnittstellen liegen, jedoch im Rahmen dieses Vertrages installiert wurden, gehen nach Installation in den Verantwortungsbereich des Kunden über. Die Beseitigung von Störungen an diesen Rohrleitungen ist Aufgabe des Kunden. Als Schnittstelle zur kundenseitigen Gasinstallation wird der Anschlusspunkt des von heizungsmiete.de installierten Heizgerätes an die im Aufstellraum vorhandene Gasleitung definiert.

6.4 Die Markierung der Schnittstellen an sämtlichen Zu- und Ableitungen für die Anlage übernimmt heizungsmiete.de. Diese Schnittstellen stellen gleichzeitig die Eigentumsgrenzen dar.

7 Preise
7.1
Der Kunde zahlt für die Vorhaltung und den Betrieb der Anlage inklusive Service- und Schornsteinfegerkosten (Mess- und Prüfgebühren des Schornsteinfegerhandwerks) ein Entgelt. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach dem vom Kunden gewünschten Umfang der durch heizungsmiete.de vorgenommenen Installation.

7.2 Künftige Erhöhungen von Gebühren, Abgaben und Steuern kann heizungsmiete.de jederzeit ohne Ankündigungsfrist an den Kunden weitergeben. Bei Senkungen ist heizungsmiete.de zur entsprechenden Minderung verpflichtet. Satz 1 und Satz 2 gelten auch, soweit künftig weitere Steuern, oder sonstige, den Besitz, das Eigentum oder den Betrieb belastende Steuern, Abgaben oder Gebühren wirksam bzw. bestehende Steuern und Gebühren teilweise oder vollumfänglich aufgehoben werden sollten.

7.3 heizungsmiete.de wird den Kunden über Abgaben- und/oder Steueränderungen gemäß Ziffer 7.2 in geeigneter Weise informieren.
 

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8 Abrechnung/Abschlagszahlungen/Zahlung/Verzug
8.1
Nach Inbetriebnahme der Anlage erhält der Kunde zu Beginn des Abrechnungsjahres eine Jahresrechnung mit den in den folgenden zwölf Monaten zu leistenden Abschlagszahlungen. Der Kunde verpflichtet sich heizungsmiete.de ein SEPA-Mandat zu erteilen und leistet monatliche, gleichbleibende Abschlagszahlungen. Rechnungen und Abschläge werden zu dem von heizungsmiete.de angegebenen Zeitpunkt fällig. Die erste Zahlung erfolgt nach Eingang des Lastschrift-Mandats, die folgenden in der Regel am Dritten des Monats. Guthaben werden unverzüglich erstattet, spätestens jedoch mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet.

8.2 Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung fälliger Rechnungsbeträge oder Abschlagszahlungen für sonstige Lieferungen und Leistungen in Höhe von 10,00 Euro berechnet.

8.3 Dem Kunden bleibt hinsichtlich der pauschal berechneten Kosten gemäß Ziffer 10.4 der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

8.4 Gegen Ansprüche der COVERIS AG kann vom Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.

9 Widerruf
Die Widerrufsbelehrung


Jeder Kunde, der Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist, ist berechtigt, seine gegenüber heizungsmiete. de abgegebene Vertragserklärung nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrung zu widerrufen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Auftragsbestätigung durch heizungsmiete.de. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, COVERIS AG, Bakumer Str. 56, 49393 Lohne, Fax. 04442 - 80 84 225, E-Mail: info@coveris.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

10 Vertragsbeginn, Dauer des Vertrages
10.1
Ihre Bestellung stellt eine Anfrage an heizungsmiete.de zum Abschluss eines Mietvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung an heizungsmiete.de aufgeben, schicken wir Ihnen eine Nachricht, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Eingangsbestätigung). Der Vertrag kommt zustande, sobald heizungsmiete.de den Kundenauftrag in Form einer Auftragsbestätigung bestätigt. Beginn der Vertragslaufzeit ist nach der Fertigstellung der Anlage das Datum der erstmaligen Inbetriebsetzung. heizungsmiete.de wird dem Kunden die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage schriftlich anzeigen. Beginn der Vertragslaufzeit ist nach der Fertigstellung der Anlage das Datum der erstmaligen Inbetriebsetzung. heizungsmiete.de wird dem Kunden die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage schrift- lich anzeigen.

10.2 Der Vertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren, beginnend mit dem Tag der erstmaligen Inbetriebnahme der Anlage. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um jeweils fünf Jahre, wenn der Vertrag vorher nicht von einem der beiden Vertragspartner mit einer Frist von neun Monaten in Textform gekündigt wird.

10.3 Nach Beendigung des Vertrages können die Vertragspartner sich über eine eventuelle Übernahme der Anlage durch den Kunden verständigen. Die Übernahme der Anlage durch den Kunden bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung zwischen heizungsmiete.de und dem Kunden. Für den Fall, dass sich die Vertragspartner auf eine Übernahme der Anlage durch den Kunden einigen, vergütet der Kunde heizungsmiete.de den Sachzeitwert der Anlage. Im Fall von Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Höhe des Sachzeitwertes, kann ein von der Handwerkskammer oder der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) zu benennender Sachverständiger mit der Ermittlung beauftragt werden. Die Kosten für das Gutachten haben die Vertragspartner je zur Hälfte zu tragen.

10.4 Entschließt sich der Kunde zur Übertragung (z. B. Veräußerung) des in seinem Eigentum stehenden Gebäudes, in dem sich die Anlage befindet, so wird er heizungsmiete.de über seine Verkaufsabsicht unverzüglich unterrichten. Erfolgt die Veräußerung während der ausdrücklich vereinbarten Vertragsdauer, so ist der Kunde verpflichtet, dem Erwerber den Eintritt in diesen Vertrag aufzugeben. Der Kunde wird von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag frei, wenn der Erwerber heizungsmiete.de den Eintritt in den Vertrag schriftlich erklärt hat und hinreichende Gewähr zur Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche von heizungsmiete.de bietet. Abweichend hiervon können sich die Vertragspartner auf eine vorzeitige Aufhebung des Vertrages gegen Übernahme der Anlage durch den Kunden zum Sachzeitwert sowie gegen Zahlung einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von 200 Euro zzgl. Mehrwertsteuer (derzeit 19%) verständigen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der zuvor genannte Anspruch der heizungsmiete.de auf Zahlung einer pauschalen Bearbeitungsgebühr nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Die Übernahme der Anlage durch den Kunden bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung zwischen heizungsmiete.de und dem Kunden. Zur Bestimmung der Höhe des Sachzeitwertes gelten die Regelungen in Ziffer 11.3 Sätze 4 und 5 entsprechend.

11 Einstellung des Betriebs/fristlose Kündigung
11.1
Bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung und gleichzeitiger Androhung, den Betrieb der Anlage einzustellen, ist heizungsmiete.de berechtigt, den Betrieb zwei Wochen nach Androh- ung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und hinreichende Aussicht besteht, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt.

11.2 Der Vertrag kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei wiederholten Zuwiderhandlungen nach Ziffer 11.1 vor, wenn heizungsmiete.de dem Kunden die Kündigung zwei Wochen vorher angedroht hat. Für diesen Fall gilt Ziffer 11.1 Satz 2 entsprechend.

11.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

11.4 Nach Beendigung des Vertrages infolge fristloser Kündigung durch heizungsmiete.de gelten hinsichtlich der Anlage die Regelungen in Ziffer 10.3 entsprechend.

11.5 heizungsmiete.de kann vom Kunden in den Fällen einer fristlosen Kündigung unter den gesetzlichen Voraussetzungen unbeschadet der Regelung in Ziffer 11.4 Ersatz des Schadens verlangen, der ihr infolge der vorzeitigen Beendigung des Vertrages entstanden ist.
 

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Wer bitte soll sich das alles durchlesen?

Für mich gilt immer, *Wenn Dinge zu schön sind um wahr zu sein, dann sind sie es meist auch*
 

renndachserl

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Woran kann ich erkennen dass eine Brennwerttherme besser ist als eine andere. An dem Leistungsbereich? Heißen die 2,4 kw zb
2,4kw ist die niedrigste Leistung, auf die die Anlage herunter moduliert, wenn dein Haus weniger abnimmt, geht es in den On / Off - Betrieb = Takten. Dies ist schlechter für den Verbrauch und Verschleiß. Alles mit einer 2 vor dem Komma ist top, 1, überragend.
Ob man dir überhaupt eine 333-F anbieten würde, ist die Frage. Der Vermieter erreicht ja seinen guten EK sicher durch entsprechende Stückzahlen.
Dein Verbrauch schwankt recht stark, irgendwo zwischen 5 und 8 kW Heizlast, da wirst du gerade in der Übergangszeit oft am unteren Ende der Leistung sein. 11kW max. reicht dir, für die Warmwasserbereitung kann die Anlage mehr Leistung abrufen.

Wie groß ist denn dein Haus und welches Baujahr?

Beim Überfliegen der AGB las ich, dass die monatlichen Zahlungen für die ersten 12 Monate festgelegt werden. Wird irgendwo sonst zugesichert, dass sie für 120 Monate fixiert werden?
 

Erhan2335

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So wie ich es verstehe wird nach der Inbetriebnahme eine Rechnung für die nächsten 12 Abschläge dem Kunden geschickt. Und das jedes Jahr. Vertragslaufzeit ist auf 10 Jahre laut AGB geregelt. Eine 333-F wird leider nicht angeboten. Ich dachte an eine 13 KW. Macht das einen Unterschied ob ich eine 11 KW Anlage nehme, die von 2.4 bis 11 kW kann und einer 19 kW Anlage, die von 2.4 - 19 kW kann? Rein logisch würden beide das gleiche verbrauchen. Sprich, wenn eine Heizlast von 5-8 benötigt wird, wird diese abgerufen. Bei der 19 kW würde ich die 19 kW dann nie erreichen. Aber wäre es nicht besser auf der sicheren Seite zu sein und eine 19 kW Anlage auswählen?

Haus ist von 2005 und habe 135 m2.

So wie ich dich verstehe wäre aber die 222-F, mit einer 2 vor dem Komma, eine Top Anlage und sollte für mein Haus genügen-
 

KarlZei

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Macht das einen Unterschied ob ich eine 11 KW Anlage nehme, die von 2.4 bis 11 kW kann und einer 19 kW Anlage, die von 2.4 - 19 kW kann?
Technisch nicht wirklich. Sind weitestgehend baugleiche Geräte, nur mit unterschiedlicher Codierung. Aber üblicherweise ist das leistungsstärkere Gerät teurer.
So wie ich dich verstehe wäre aber die 222-F, mit einer 2 vor dem Komma, eine Top Anlage und sollte für mein Haus genügen-
Der 200er Vitodens ist in der Beziehung schon gut. Aber gerade bei einem Haus mit niedriger Heizlast macht ein 1,9kW-Gerät wie der 300er sehr wohl einen erheblichen Unterschied. Grob abgeschätzt würde der 200er in meinem Haus mit ca. 7kW Heizlast ca. 15x mehr takten. Statt aktuell ca. 1.000 Takte im Jahr mit dem 300er wären das dann 15.000 Takte...
 

Erhan2335

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Wie berechnet Man das mit den Takten genau und was wäre der finanzielle Mehrwert dabei ? Also was verbraucht „einmal Takten“ überhaupt . Der Unterschied zwischen 1000 mal und 15.000 mal Takten hört sich sehr viel an. Ist die Ersparnis auch so hoch ?
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Mit knapp 12 000 kWh/a kommt man auf eine reale Heizlast von ca 5kW - mehr nimmt das Haus also NIE ab. Dazu sind die 2,4kW Mindestleistung der 222 schon mal satte ca 50%, die 1,9 der 333 immerhin "nur" 38%. Also trotz scheinbar marginalen "nur 0,5kW Unterschied" deutliche 10%.
Aufs Auto übersetzt ist Dein Haus eine "verkehrsberuhigte Zone" mit max 7km/h, Dein Auto hat Handschaltung. Welches Auto fährt nun besser, komfortabler, mit weniger Kupplungsverschleiß und Fahrstress durch rein-raus/ein-aus-Takten: das welches bis auf 800 U/min runterdrehen kann und volleingekuppelt durchfährt oder das welches ein Standgas von 1500 U/min hat und man ständig auskuppeln muss um nicht zu schnell zu werden?
 

KarlZei

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Wie berechnet Man das mit den Takten genau und was wäre der finanzielle Mehrwert dabei ?
Naja, genau berechnen kann man es wohl nicht. Man kann aber den Wärmebedarf des Hauses bei unterschiedlichen Außentemperaturen abschätzen, sich die Temperaturverteilung übers Jahr anschauen und alles mit der Mindestleistung korrelieren. Ich sehe aber auch im Monitoring, mit welcher Modulation/Leistung meine Therme läuft.
Bei jedem Start des Brenners wird der Brennraum mit Luft gespült. Dann wird übermäßig viel Gas (Startleistung ca. 6 bis 8kW) eingeblasen, das unvollständig verbrennt, bis nach knapp einer Minute die Verbrennungsreglung / Modulation stabilisiert ist. Das Gebläse läuft anfangs mit deutlich höherer Leistung (inkl. Anlaufstrom). Beim Abschalten gibt es auch noch ein paar zusätzliche Verluste. In der Summe können das durchaus einige Zehntel Cent pro Start sein. Klingt nach wenig, aber Kleinvieh macht über die Zeit auch viel Mist. Z.B. 0,4 Cent * 15.000 Starts * 10 Jahre = 600 Euro. Da könnte der Mehrpreis für den 300er schon eingespart sein. Dazu kommt noch, dass ein stärker taktendes Gerät mit durchschnittlich höheren Vorlauftemperaturen (= höhere Verluste) läuft, mehr verschleißt/gewartet werden muss und deutlich mehr Emissionen verursacht.
 

Erhan2335

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Ihr seid geil. Danke euch. Der 300er wäre schon gut gewesen aber leider bieten die nur den 222er an. Abhängig von dem vor Ort Gespräch und der verbundenen eventuellen zusätzlichen Kosten werde ich mich am Ende entscheiden. Aktuell habe ich durch das Forum sowohl von Mietangebot als auch vom 222er gerät erstmal ein positives Gefühl
 
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