Möchte keine Werbung machen, aber das hört sich alles sehr vernünftig an. Sseit ihr anderer Meinung:
Präambel
Berechtigt zum Abschluss eines Vertrages heizungsmiete.de sind ausschließlich Eigentümer oder deren Bevollmächtigte der Immobilie, in der die Mietheizung errichtet werden soll.
1 Umfang
1.1 Die COVERIS AG, nachfolgend heizungsmiete.de genannt, errichtet und betreibt im Gebäude des Kunden eine erdgasbetriebene Wärmeerzeugungsanlage (im Folgenden „Anlage“ genannt), auf Wunsch mit Heizwassererwärmung und wahlweise zusätzlicher Warmwassererzeugung. Die Dimensionierung und technischen Merkmale der von heizungsmiete.de zu errichtenden Anlage ergeben sich aus dem im Auftrag zur Wärmelieferung genannten und vom Kunden akzeptierten Angebot. Hauptkomponenten sind: Erdgas-Wärmeerzeuger und, auf Wunsch, ein Warmwasserspeicher zur Brauchwarmwassererzeugung und -bereitstellung.
1.2 heizungsmiete.de stellt dem Kunden gegen monatliches Entgelt ein energieeffizientes Wärmeerzeugungsgerät mit der vom Kunden bestellten Nennwärmeleistung zur Verfügung, mit dem der Kunde durch den Einsatz von Erdgas Heizwärme in Form von Warmwasser mit einer Vorlauftemperatur von max. 90°C die gewünschte Wärmemenge produzieren kann. heizungsmiete.de sichert die Funktion der Anlage zu, sofern der Kunde die für den Betrieb der Anlage erforderlichen Strom- und Erdgasmengen jederzeit zur Verfügung stellt. Zur Verteilung der Wärme hält der Kunde ein passendes Heizungsverteilsystem gemäß den einschlägigen technischen Richtlinien vor.
1.3 heizungsmiete.de führt alle erforderlichen Wartungen und Instandsetzungsmaßnahmen an der Anlage nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 4 ohne weitere Berechnung durch. Sofern der Kunde gegenüber heizungsmiete.de mit mehr als einer Monatsmiete in Verzug geraten ist, entfällt für heizungsmiete.de die Verpflichtung zur Durchführung der erforderlichen Wartungen und Instandsetzungsmaßnahmen inklusive der Störungsbehebung.
2 Errichtung der Anlage
2.1 Der Vertrag wird mit Erhalt der Auftragsbestätigung durch heizungsmiete.de in Textform wirksam. Mit Wirksamwerden des Vertrages erteilt heizungsmiete.de einem Fachbetrieb den Auftrag für die Errichtung der Anlage. Der Fachbetrieb stimmt den Zeitraum für die Installation der Anlage mit dem Kunden ab. Zuvor ist in der Regel ein weiterer Termin zwischen dem Fachbetrieb und dem Kunden nötig, bei dem ein genaues Aufmaß sowie individuelle Installationsdetails erörtert werden.
2.2 Die Anlage wird entsprechend den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik errichtet. Die Kosten für die Errichtung der Anlage trägt heizungsmiete.de.
2.3 Der Kunde vermietet seinerseits an heizungsmiete.de für die Errichtung und den Betrieb der Anlage für die Dauer dieses Vertrages nach Ziffer 9.2 in seinem Gebäude einen geeigneten und den einschlägigen Vorschriften entsprechenden Aufstellraum. Die Vermietung erfolgt gegen Zahlung eines Betrages von einmalig einem Euro für den Aufstellraum, zu zahlen zum Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebsetzung der Anlage gemäß Ziffer 10.1. Hierbei handelt es sich um eine umsatzsteuerfreie Vermietung. Aufgrund der geringen Fläche verzichtet der Kunde auf die Berechnung jeglicher Nebenkosten.
3 Betrieb der Anlage
3.1 Neben der Errichtung der Anlage übernimmt heizungsmiete.de die Instandhaltung und die Wartung der Anlage einschließlich notwendiger Entstörungsarbeiten an der Anlage nach Maßgabe von Ziffer 4.
3.2 heizungsmiete.de unterstützt die Nutzung erneuerbarer Energiequellen! Auf Wunsch kann an das von heizungsmiete.de bereitgestellte Heizsystem eine bauseits vorhandene oder zu errichtende thermische Solaranlage angebunden und betrieben werden. Die hierfür erforderlichen Zusatzkosten trägt der Kunde. heizungsmiete.de empfiehlt dem Kunden, diesbezügliche Wünsche möglichst frühzeitig zu äußern!
3.3 Neben einem Elektroanschluss werden die folgenden, für den Betrieb der Anlage erforderlichen hydraulischen Anschlüsse für die Einbindung des Heizsystems innerhalb des Aufstellraumes bauseits, jeweils mit einer geeigneten Absperrarmatur und nicht weiter als zwei Meter zum Installationsort der Anlage entfernt zur Verfügung gestellt:
- Trinkwasserzuleitung
- ein Heizkreis
- bei Bedarf Warmwasser
Die erforderliche elektrische Energie, die erforderlichen Erdgasmengen und der erforderliche Trinkwasseranschluss mit den erforderlichen Trinkwassermengen werden heizungsmiete.de vom Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
3.4 Während des Betriebes von Brennwertgeräten entsteht Kondensat. Der Kunde stellt heizungsmiete. de einen geeigneten Anschluss zum Abflusskanal in Bodennähe zur Entsorgung des Kondensats, nicht weiter als zwei Meter zum Installationsort entfernt, unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde übernimmt die ggf. entstehenden Kosten für die Kondensatableitung in das Kanalsystem.
3.5 Sofern für die Einrichtung oder den Betrieb der Anlage eine Internetverbindung erforderlich ist oder zukünftig sein wird, stellt der Kunde heizungsmiete.de diese Internetverbindung unentgeltlich zur Verfügung.
3.6 Stellen heizungsmiete.de oder der Kunde während des Betriebes der Anlage einen Schaden oder ein Risiko für den Betrieb der Anlage fest, so sind sie verpflichtet, dies unverzüglich dem jeweils anderen Vertragspartner mitzuteilen. Die Vertragspartner werden Schäden und Risiken in dem jeweiligen Verant- wortungsbereich zügig beseitigen.
3.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, selbst oder durch Beauftragung Dritter (auch nicht andere Fachbetrie- be oder Hausmeisterservices) Reparaturen oder Veränderungen an den im Eigentum von heizungsmiete. de stehenden Bau- und Anlagenteilen auszuführen oder sonstige Einwirkungen vorzunehmen oder vor- nehmen zu lassen.
3.8 Der Kunde führt für die Dauer des Betriebes der Anlage die Wartung und Instandhaltung des Aufstellraumes durch. Die Anlagen und Einrichtungen des Kunden sind so zu betreiben, dass störende Rückwirkungen auf die im Eigentum von heizungsmiete.de stehenden Bau- und Anlagenteile ausgeschlossen sind. Der Kunde darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Mietraumes, zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwendig werden, auch ohne Zustimmung von heizungsmiete.de vornehmen, wenn sie die Anlage und deren Betrieb nicht beeinträchtigen. Erscheint eine Beeinträchtigung der Anlage oder ihres Betriebes infolge vorgenannter Maßnahmen des Kunden möglich, so bedürfen diese Maßnahmen der vorherigen Zustimmung durch heizungsmiete.de. heizungsmiete.de ist zur Erteilung der Zustimmung verpflichtet, sofern eine solche Beeinträchtigung nach Prüfung nicht zu befürchten ist. In allen Fällen wird der Kunde heizungsmiete.de jeweils rechtzeitig im Voraus über geplante Maßnahmen informieren. Der Kunde verpflichtet sich, die Arbeiten zügig durchführen zu lassen
3.9 Der Kunde übernimmt eigenständig die Beschaffung der für den Betrieb der Anlage erforderlichen Erdgasmengen. Er kann den Erdgaslieferanten jederzeit frei und nach eigenen Wünschen wählen und mit diesem einen Erdgasliefervertrag neu vereinbaren oder einen bestehenden Erdgasliefervertrag fortführen.
4 Serviceleistungen von heizungsmiete.de
4.1 Der Wartungsservice von heizungsmiete.de umfasst die regelmäßige Wartung der Anlage. Mit dem Wartungsservice übernimmt heizungsmiete.de während der Vertragslaufzeit evtl. notwendige Instandsetzungen einschließlich anfallender Kosten in dem unter Ziffern 4.2 und 4.3 beschriebenen Umfang. heizungsmiete.de lässt die gesetzlich vorgeschriebene Abgas- und Abgaswegeprüfung für die durch heizungsmiete.de im Rahmen dieses Vertrages betriebene Anlage ohne gesonderte Berechnung durchführen.
4.2 Der Instandsetzungsservice von heizungsmiete.de beinhaltet alle während der Vertragslaufzeit notwendig werdenden Instandsetzungen an der Anlage. Dies gilt auch für den Fall, dass die Anlage aus technischen Gründen vollständig ersetzt werden muss. Die Entscheidung, ob die gelieferte Anlage instandgesetzt werden kann oder durch eine andere Anlage ersetzt werden muss, liegt bei heizungsmiete.de. Den Interessen des Kunden ist angemessen Rechnung zu tragen. Wird die Anlage instandgesetzt, liefert heizungsmiete.de die benötigten Ersatzteile auf eigene Kosten. Bei Instandsetzungen während der regelmäßigen Betriebszeiten gemäß Ziffer 4.3 fallen für den Kunden keine zusätzlichen Kosten an. Abweichend hiervon trägt der Kunde die Kosten der Instandsetzung, wenn diese infolge eines schuldhaften Verhaltens des Kunden, z.B. durch Beschädigung oder Unbrauchbarmachung der Anlage oder durch Vereitelung der ordnungsgemäßen Durchführung der regelmäßigen Wartung der Anlage, erforderlich wird.