Neue Heizung - Welche, was ist sinnvoll?

Diskutiere Neue Heizung - Welche, was ist sinnvoll? im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Hi, Wir wohnen in einem Reihenmittelhaus (BJ 1970) mit einer Buderus Logatherm G205T (27kW) aus dem Jahr 1988, verbunden mit einem 5000L...

Hirsi

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Hi,

Wir wohnen in einem Reihenmittelhaus (BJ 1970) mit einer Buderus Logatherm G205T (27kW) aus dem Jahr 1988, verbunden mit einem 5000L Stahlöltank, welche 120m² Wohnfläche mit 12 normalen Heizkörpern versorgt. Unser Ölverbrauch liegt bei ca. 2.000-2.500L Öl/Jahr. Ein Gasanschluss bis ins Haus ist bereits vorhanden, es fehlen nur noch ein paar Meter bis in den Heizungsraum im Keller.
Die Heizung funktioniert eigentlich soweit ohne Probleme, ist jedoch mittlerweile etwas in die Jahre gekommen und deswegen planten wir bevor die Heizung anfängt Probleme zu machen und solange die BAFA es fördert, die Heizung zu tauschen. Die Frage die sich uns jedoch nun stellt ist: Welche?
Wir haben bereits 3 Angebote eingeholt für 2 Gasbrennwertkessel mit Solarthermie:
-Buderus Logasys SL 121 mit 11,2qm Kollektorfläche für rund 25.000€
-SolvisMax Gas 457-18kW mit Lm-24 HKS-G2,5 und 2 Cala 254 Eco (7,59qm Kollektorfläche) für rund 30.000€
Und eine Pelletheizung von Ökofen für rund 27.000€ von der wir jedoch nicht angetan sind, weil da eine Bestellung und Anlieferung von Pellets nötig wäre und den Raum wo der Öltank gerade steht weiterhin besetzen würde.

Meine Frage wäre nun, ob die beiden Angebote für die Gasheizung "ok" sind oder doch zu hoch? Wäre eine Luftwasserwärmepumpe + Photovoltaik in unserem Fall eine Alternative? Und wie sieht es mit Brennstoffzellenheizungen aus, oder sind diese noch nicht sinnvoll für Privatnutzer?
Oder sollten wir die Heizung, die soweit eigentlich ohne Probleme funktioniert, bis zu ihrem Tod weiterlaufen lassen und erst dann umschauen? Oder macht der Einbau eines Ölbrennwertkessels vllt noch Sinn?!
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Wo ist der beerdigt den man nach Installation eines 27kW Kessels HIER erschlagen hat? :kopfnuss: DAS Gebäude hat ja nur um-die-8kW Heizlast!
In einem RMH wird eine L-WP meist Nachbarschafts-Probleme erzeugen, das will wohl abgewogen sein. Auch wird die erforderliche Vorlauftemperatur zu hoch liegen, mal die Heizkurve am Kessel auslesen.
Für ein Brennstoffzellen-Heizgerät sind hier keine passenden Bedingungen.
Ein hydraulischer Abgleich muss dann AUF den neuen Wärmeerzeuger abgestimmt sein! Wahrscheinlich wird man dann auch ein paar Heizkörper tauschen müssen wenn diese die System-Temperaturen hochtreiben.
 

Hirsi

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Wo der hin ist, kann ich leider auch nicht sagen, wohnen hier erst seit paar Jahren :)
Dann bleibt als Alternative ja nur noch entweder Gasbrennwertheizung (+Solar) oder aber ein Ölbrennwertkessel.
Ich halte jedoch einen Ölbrennwertkessel für nicht sonderlich sinnvoll in der aktuellen Zeit, ausser mich kann hier wer eines besseren belehren?!
Dann wäre halt die Frage ob Gasbrennwertheizung mit oder ohne Solar und dann welche.
Sind die angegeben Angebote oben soweit denn realistisch bzw ok oder über dem herkömmlichen Niveau?
Oder vllt doch einfach die Heizung erstmal so lassen, und warten bis die den Geist aufgibt, bin mir jedoch nicht sicher, ob die aktuellen Förderprogramme so wie so momentan laufen, auch für nächstes Jahr noch gelten
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Ja, die Fortsetzung der Förderprogramme ist unklar, aber da bin ich nicht sooo drin.
Fakt ist (ein Waschmittel gewesen): es gibt noch kein Öl-Heizungs-Verbot, nur später mal gewisse Einschränkungen und Bedingungen wenn man DANN eine Ölheizung einbaut. "Was drin is - is DRIN" und hat Bestandsschutz. ICH sehe halt mit dem Rauswurf von Öl in einem RMH vor allem den Platzgewinn, die Lärmreduzierung und die Geruchsfreiheit durch eine Gasheizung.
Rein finanziell rechnet sich eine Solaranlage kaum, aber es ist ein tolles Gefühl mit quasi kostenlosem sonnengewärmten Warmwasser zu baden. Hier finde ich die Solvis-Technik optimal, weil hier alle Komponenten abgestimmt und in einem System super konzentriert und gut kombiniert und flexibel für die Zukunft. Wobei ich hier eher einen Solvis Ben passend sehe, schaumal HIER <klicken>.
Grundsätzlich könnten die Solarleitungen vom Dach herunter auch IM bisherigen Schornstein mit der Abgasleitung verlegt werden (entsprechenden Querschnitt vorrausgesetzt). Das erspart einen längeren und optisch anspruchsvolleren Weg außen am Haus runter.
Interessant für alle weiteren Techniken ist aber vor allem die bisherige bzw optimal mögliche Heizkurve. Lies doch diese mal an der Kesselregelung ab oder mach einfach ein Bild von den Einstellknöpfen für uns (so als Lockmittel für weitere Teilnehmer);)
 

Hirsi

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Die "Regelung" der Heizung ist... nun, nennen wir sie mal einfach gehalten
IMG_20210604_190157.jpg
 
Defrost

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Was einfach ist, ist einfach einfach. Wo nicht viel ist kann nicht viel kaputt gehen.
Aber irgendwann ist alles mal kaputt.
Ich will damit sagen, das es am besten ist wieder was einfaches zu kaufen.
Ich finde die Angebote recht teuer, aber ich habe keine Vergleiche.
Aber wenn unser Kessel mal kaputt geht, gibt es wieder nur einen Kessel mit einem neuen
Brauchwasserspeicher. Der ist ja auch schon so alt.

Wärmepumpe kann man mit klassischen Heizkörper nicht so gut betreiben, da die Vorlauftemperaturen von Wärmepumpen
am effektivsten nur bis 45°C sind. Klassische Heizkörper brauchen aber höhere Temperaturen. Wärmepumpen sind am besten in Verbindung mit Fußbodenheizungen zu betreiben.
 
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tricotrac

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Der Wärmeerzeuger hat also keine witterungsgeführte Regelung und ist aus dem Baujahr 1988. Damit hätte euer Schornsteinfeger schon ab 2018 einen Hinweis darauf abgeben müssen, das dieser Wärmeerzeuger nicht mehr weiter betrieben werden durfte.

Laut der ehemaligen Energie-Einspar-Verordnung (EnEV), heute Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) dürfen Wärmeerzeuger, die älter 30 Jahre sind, ab 01.01.2015 nicht weiter betrieben werden. Es ist weder ein Niedertemperatur- noch ein Brennwertkessel und deshalb austauschpflichtig.
 
Dr Schorni

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Die "Regelung" der Heizung ist... nun, nennen wir sie mal einfach gehalten
Anhang anzeigen 18388
woooah UN FASSBAR !! Was für PENNER: Besitzer und Heizer damals sowieso, Bezirksschornsteinfeger aber ebenso!! Mei ne Fres se.....
Da brauch ich mich auch nicht mehr über diesen unglaublichenÖlverbrauch von 2000-2500 l wundern, in einem zeitgemäßen RMH UN TER IR DISCH!
 

Hirsi

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Das hatte ich auch so verstanden, dass unser Kessel eigentlich austauschpflichtig ist, und somit sogar von Fördermitteln ausgeschlossen sei, aber das wurde zu 2019 oder 2020 geändert, sodass er wieder förderfähig ist, soweit ich das richtig verstanden habe.
Ich habe auch versucht paar lokale Heizungsbauer hier zu fragen vor 2 Jahren ob ich das so richtig verstanden habe, dass unser Kessel eigentlich weg muss, aber irgendwie hat hier keiner von der EnEV gehört. Auch der Schornsteinfeger meinte auch noch letztes Jahr, dass der Kessel so in Ordnung sei und ich den einfach weiterlaufen lasse solle, weil die Werte für einen so alten Kessel alle noch gut wären...
 
Dr Schorni

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Auch der Schornsteinfeger meinte auch noch letztes Jahr, dass der Kessel so in Ordnung sei und ich den einfach weiterlaufen lasse solle, weil die Werte für einen so alten Kessel alle noch gut wären...
Also ein VOLLIDIOT, der kommt und geht und irgendwas macht und ne fette Rechnung schickt, aber weder Ahnung hat, noch seinen PFLICHTEN nachkommt.
 

Hirsi

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Also sollte ich vllt doch die Heizung dieses Jahr tauschen, mit Hinblick auf die Unsicherheit der Fördermittel für nächstes Jahr? :D
Dann wäre die Frage, welche Gasheizung und ob die oben grob beschrieben Angebote soweit so ok sind.
Beide Angebote beinhalten neue Thermostate für jeden Heizungskörper und einen Hydraulikabgleich, da dieser ja auch nötig ist für die Förderung.
Ich bin mir nur nicht sicher, ob die Kollektorfläche so passt beim Solvis, da die BAFA ja dort Anforderungen der Kollektorfläche gebunden an den Pufferspeicher hat.
 
tricotrac

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Bei einem Eigentümerwechsel gilt eine zweijährige Übergangsfrist, in der das alte Wandgerät bzw. der alte Heizkessel ausgetauscht werden muss. Auch den Hinweis hat der Schornsteinfeger "vergessen".
 

KarlZei

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Damit entfällt die Ausnahmeregelung 'Eigentümer' und der Kessel hätte bis 2017 ausgetauscht werden müssen - wenn es kein Niedertemperaturkessel ist. Es könnte aber einer sein, womit die Austauschpflicht gemäß §72 GEG entfällt. Hier solltest Du unbedingt mit dem Schornsteinfeger Rücksprache halten.
Das Fehlen einer Außentemperatur-/Zeitsteuerung führt nicht zu einer Austauschpflicht. Und der Kessel darf auch noch ohne solche Sachen weiterbetrieben werden. Es gilt aber eine Nachrüstpflicht bis 30.09.2021.

Im günstigsten Fall ist also tatsächlich noch alles in Ordnung. Im ungünstigsten Fall hättest Du den Kessel 2017 rausschmeißen müssen.
 

der_Heizungsmann

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…Auch der Schornsteinfeger meinte auch noch letztes Jahr, dass der Kessel so in Ordnung sei und ich den einfach weiterlaufen lasse solle, weil die Werte für einen so alten Kessel alle noch gut wären...
Das ist doch schon fast „gang und gäbe“, bei den alten Kisten kann der „schwarze Mann“ wenigstens jährlich „abkassieren“…😉

Also ein VOLLIDIOT, der kommt und geht und irgendwas macht und ne fette Rechnung schickt, aber weder Ahnung hat, noch seinen PFLICHTEN nachkommt.
als VOLLidiot würde ich den nun nicht gerade bezeichnen - eher als „auf eine gewisse Art und Weise geschäftstüchtig“ 🙃 und seiner PFLICHT zur Gebührenerhebung ist er bestimmt nachgekommen…

Bei einem Eigentümerwechsel gilt eine zweijährige Übergangsfrist, in der das alte Wandgerät bzw. der alte Heizkessel ausgetauscht werden muss. Auch den Hinweis hat der Schornsteinfeger "vergessen".
Ist doch bestimmt alles „Ermessenssache“ und das GEG ist bestimmt, wie alle anderen Gesetze auch, auslegbar…🤪
 
Dr Schorni

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und seiner PFLICHT zur Gebührenerhebung ist er bestimmt nachgekommen…
Nein, denn auch für die Ausstellung des "Austausch-Pflicht-Bescheides" gibts eine Gebühr und auf Gebühren zu verzichten ist für ihn eine "Ordnungswidrigkeit".
Das Fehlen einer Außentemperatur-/Zeitsteuerung führt nicht zu einer Austauschpflicht.
Des Fehlen ebendieser dieser Pflicht-Ausstattung führt zu einer Bemängelung bei der Feuerstättenschau und ist somit nachzurüsten. Auch ist der Kessel ohne diese Regelung, bzw einer Regelung die nur auf den Heizkreis wirkt, KEIN NT-Kessel.
 
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tricotrac

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Und der Kessel darf auch noch ohne solche Sachen weiterbetrieben werden.
Nein, darf er nicht ! Auf Grund der fehlenden witterungsgeführten Regelung kann dieser Wärmeerzeuger keine gleitende Betriebsweise entwickeln. Es ist schlicht und ergreifend ein unzulässiger Konstant-Temperaturkessel.
 

KarlZei

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Des Fehlen ebendieser dieser Pflicht-Ausstatung führt zu einer Bemängelung bei der Feuerstättenschau und ist somit nachzurüsten.
Hmm, die entsprechenden §§ des GEG lesen sich anders.
§ 97 Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers schrieb:
(4) Bei einer Zentralheizung, die in einem bestehenden Gebäude vorhanden ist, prüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger als Beliehener im Rahmen der Feuerstättenschau, ob der Eigentümer zur Nachrüstung nach § 61 Absatz 2 verpflichtet ist und diese Pflicht erfüllt wurde. Bei Nichterfüllung der Pflicht unterrichtet der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger unverzüglich die nach Landesrecht zuständige Behörde.
§ 61 Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe schrieb:
(2) Soweit die in Absatz 1 Satz 1 geforderte Ausstattung bei einer Zentralheizung in einem bestehenden Gebäude nicht vorhanden ist, muss der Eigentümer sie bis zum 30. September 2021 nachrüsten.
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger prüft und meldet und der Eigentümer muss nachrüsten. So weit, so gut. Aber der Bezirksschornsteinfeger kann sicherlich nicht die Frist im GEG ändern und damit eine Nachrüstung vor o.a. Frist fordern. Er kann die Anlage deswegen auch sicherlich nicht stilllegen.

Auch ist der Kessel ohne diese Regelung bzw einer Regelung die nur auf den Heizkreis wirkt KEIN NT-Kessel.
Das GEG definiert in §3 den Niedertemperatur-Kessel. Da steht nichts von einer solchen Regelung. Der kann/darf auch nichtgleitend betrieben werden. Und gemäß Buderus und BMWI-Datenbank ist es ein NT-Kessel.
§ 3 Begriffsbestimmungen schrieb:
24. „Niedertemperatur-Heizkessel“ ein Heizkessel, der kontinuierlich mit einer Eintrittstemperatur von 35 Grad Celsius bis 40 Grad Celsius betrieben werden kann und in dem es unter bestimmten Umständen zur Kondensation des in den Abgasen enthaltenen Wasserdampfes kommen kann,
Hast Du einen Kommentar zu EnEV / GEG oder aktuellere weiterführende Informationen, Schulungsunterlagen o.ä.?
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Nein, da hab ich grad nichts aktuelles. IdR und um Behörden vor unnötiger ergebnisloser Belastung zu schützen, erfolgt eine Bemängelung mit Frist und erst DANN eine Behördenmeldung wenn dies fruchtlos verstrichen ist.
Die Definition des NT-Kessels setzt einen AUTOMATISCHEN Betrieb vorraus. Also nur den Thermostaten auf 40 Grad runterdrehen und so laufen lassen is nich.
 
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