Neue Heizung - Feuerstättenschau

Diskutiere Neue Heizung - Feuerstättenschau im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo, Nach dem Einbau einer neuen Heizung ist eine Feuerstättenschau und ein neuer Feuerstättenbescheid nötig? Wann muss das spätestens gemacht...

Ratoncito

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Hallo,

Nach dem Einbau einer neuen Heizung ist eine Feuerstättenschau und ein neuer Feuerstättenbescheid nötig?
Wann muss das spätestens gemacht werden, und von wem?

Vielen Dank für Eure Antworten
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Gebäude-Energie-Feger
Die ABNAHME muss nur durch den Bezirksschornsteinfeger "zeitnah" erfolgen, schließlich darf offiziell erst danch das Gerät betrieben werden. Die ersetzt bzw IST dann die esret "Feuerstättenschau", heißt: ab da laufen wieder die drei oder vier Jahre Abstand.
 

KarlZei

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2x ja.
In der Regel muss die Anlage vor Inbetriebnahme vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger abgenommen werden (Tauglichkeit, Benutzbarkeit Abgasanlage). Das wäre dann eigentlich eine Feuerstättenschau.
 

Ratoncito

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Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten.
"Zeitnah" ist recht dehnbar :)
Muss es zwingend die Feuerstättenschau sein, die dann ja vom Bezirksschornsteinfeger gemacht werden muss, oder reicht eine Überprüfung durch einen von ihm beauftragten Mitarbeiter?
Eine Feuerstättenschau mit Feuerstättenbescheid darf ja nur von ihm selbst gemacht werden. Oder bin ich da falsch informiert.

Danke und viele Grüße
 

Ratoncito

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Genau um diese hoheitlichen Tätigkeiten, die ja eine Beurkundung sind, geht es.
Ich werde berichten, wie es weitergeht.

Vielen Dank und noch einen schönen Abend
 

Ratoncito

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Hallo,

es hat etwas gedauert, aber jetzt habe ich den Feuerstättenbescheid. Allerdings ist alles nicht gesetzeskonform abgelaufen und ist fehlerhaft.

Zum Termin ist er nicht selbst erschienen, sondern nur ein Angestellter. Daten der Anlage notiert, die außen am Haus in einem Edelstahlrohr verlegte Abgasleitung von unten angeschaut und gefragt, ob die Abgasleitung neu ist, das wars. Ein paar Tage später kam eine Rechnung über fast 70 Euro. Die Rechnung ist auch noch mathematisch falsch.
Ich habe den Feuerstättenbescheid angefordert, der kam kurz darauf mit weiterer Rechnung über knapp 15 Euro. Die Anlage ist mit selbstkalibrierender kontinuierlicher Regelung des Verbrennungsprozesses. Hier ist eine Überprüfung lediglich einmal in jedem dritten Kalenderjahr durchzuführen. Im Bescheid, der ja vom November 2021 ist, wird die nächste Überprüfung zwischen Mai und Ende Juli 2023 angeordnet.

Gesetzeskonform ist das nicht. Was würdet Ihr an meiner Stelle nun unternehmen?

Bin auf Eure Meinung und Kommentare gespannt.

Viele Grüße - Wolfgang
 

Ratoncito

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Warum?
Erstens gehört der Feuerstättenbescheid zu den hoheitlichen Aufgaben, die der Bezirkschornsteinfeger eigenhändig erledigen muss, und zweitens sind 85 € das Doppelte, was korrekterweise nach KÜO zu entrichten wäre.

Viele Grüße - Wolfgang
 

KarlZei

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Gesetzeskonform ist das nicht. Was würdet Ihr an meiner Stelle nun unternehmen?
Teilweise nicht. Es kommt nun darauf an, was Du willst. Wenn die Abrechnung nachweislich fehlerhaft ist, kannst Du sie beanstanden und korrigieren lassen. Wenn Dir die 'Termine' nicht passen und gegen Vorschriften verstoßen, kannst Du sie ändern lassen. Ich bin aber der Meinung, dass das Quartal vor Installation zulässig ist. Zudem wird der Zeitraum nur 1x unwesentlich verkürzt. In welchem Monat wurde die neue Heizung installiert?
und zweitens sind 85 € das Doppelte, was korrekterweise nach KÜO zu entrichten wäre.
Das spielt keine Rolle, weil es um eine Feuerstättenschau geht. Die Gebühren dafür sind per Gesetz/Verordnung festgelegt.
Du solltest Dich unbedingt mal mit der rechtlichen Grundlage dafür beschäftigen. Google "SchfHwG".
 

Ratoncito

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Hallo,
Zudem wird der Zeitraum nur 1x unwesentlich verkürzt. In welchem Monat wurde die neue Heizung installiert?
Nur unwesentlich verkürzt? Die Differenz zwischen 18 und 36 Monaten sind 18 Monate!

Das spielt keine Rolle, weil es um eine Feuerstättenschau geht. Die Gebühren dafür sind per Gesetz/Verordnung festgelegt.
Eben drum, nach Gesetz und KÜO etwa die Hälfte von dem was berechnet wurde!

Da möchte ich Dir widersprechen. Der Feuerstättenbescheid ist eine Urkunde, die nur vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger nach einer Feuerstättenschau ausgestellt werden darf. Das gehört zu seinen hoheitlichen Aufgaben und sind von ihm persönlich zu erledigen. Man kann es auch Falschbeurkundung nennen.

Viele Grüße - Wolfgang
 
Hausdoc

Hausdoc

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Das gehört zu seinen hoheitlichen Aufgaben und sind von ihm persönlich zu erledigen.
Nö.
Den Schutz der Bevölkerung überwacht ja auch nicht der Polizeipräsident persönlich .

Der Kaminkehrerbetrieb stellt den Feuerstättenbescheid aus. Der Bezirksschornsteinfeger ist der verantwortliche Betriebsleiter.
 

Ratoncito

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Hallo,

@Hausdoc

§ 14 Feuerstättenschau
(1) Jeder bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat persönlich zweimal während des
Zeitraums seiner Bestellung sämtliche Anlagen in den Gebäuden seines Bezirks zu
besichtigen, in denen folgende Arbeiten durchzuführen sind:
1. Arbeiten nach den Rechtsverordnungen nach § 1 Absatz 1 Satz 2 und 3,
2. für kleine und mittlere Feuerungsanlagen durch Rechtsverordnung auf Grund des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorgeschriebene Arbeiten oder
3. Arbeiten nach den landesrechtlichen Bauordnungen.

Persönlich hat man selbst zu erledigen.

Viele Grüße - Wolfgang
 

KarlZei

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Es gibt übrigens auch interessante VG-Urteile zu Pflichtverletzungen eines bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegers - inkl. eines wegen der nicht persönlichen Durchführung der Feuerstättenschau.
@Dr Schorni
Die Warnungsgelder sind zwar recht heftig (ein paar 1.000EUR) und ggf. kommen noch die Kosten für die Überprüfung des Kehrbezirks dazu. Aber ich frage mich schon, warum bei solchen Verstößen nicht rigoros die Bestellung aufgehoben wird? Oder passiert das doch ab und an?
 

Ratoncito

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Hallo,
Es gibt übrigens auch interessante VG-Urteile zu Pflichtverletzungen eines bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegers - inkl. eines wegen der nicht persönlichen Durchführung der Feuerstättenschau.
Hast Du dazu einen Link?

Viele Grüße - Wolfgang
 
Thema:

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