Neue Heizanlage - Gas Zentralheizung eingebaut - Mängel Heizung funktioniert nicht

Diskutiere Neue Heizanlage - Gas Zentralheizung eingebaut - Mängel Heizung funktioniert nicht im Viessmann Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo Zusammen, ich habe vor kurzem ein Haus gekauft. Dort waren Gaseinzelöfen, die mir nicht gefielen. Also entschied ich mich eine neue...

Gast1

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Hallo Zusammen,
ich habe vor kurzem ein Haus gekauft.
Dort waren Gaseinzelöfen, die mir nicht gefielen. Also entschied ich mich eine neue Zentralheizung durch einen Handwerker einbauen lassen wollte. Also hatte ich nun einige Angebote und entschied mich für Handwerker B.
Wir vereinbarten einen Vertrag und als die Zentralheizung eingebaut war und ich zuerst keine Mängel fand, überwies ich den vereinbarten Festpreis. Nicht einmal zwei Wochen vergingen, schon kamen die Mängel ans Licht. Nach einer Woche kam aus den Rohren Wasser raus. Ich bin immer darüber erschrocken. Danach stellte der Installateur des Gaszählers fest, dass der Handwerker B den Gaszähler nicht richtig montiert hat. Gas war zu sehen. Auch der Schornsteinfeger entdeckte Mängel und zwar, dass Abstandhalter nicht montiert waren. Handwerker B kam immer wieder um die Mängel zu beseitigen. Allerdings vergebens seit ein paar Tagen funktioniert unsere Heizung überhaupt nicht mehr. Warmwasser haben wir auch nicht. Was soll ich tun? Ein Gutachter einschalten? Meinen Anwalt informieren? Danke für Rückmeldungen. Ich bin langsam am Verzweifeln. Grüße Gast
 
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Hausdoc

Hausdoc

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Was soll ich tun?
Schriftlich (!, per Einschreiben ) auffordern, die Mängel zu beseitigen ( mit Fristsetzung).

Kommt der Fachmann nach 2. schriftlicher Aufforderung nicht seiner Verpflichtung nach kannst du einen anderen Handwerker zur Mängelbeseitigung beauftragen und die entstandenen Kosten vom " Pfuscher" einklagen . Die Erfolgsaussichten stehen hier üblicherweise sehr gut.
Das ist ganz normales Vertragsrecht, demnach ist.....
Ein Gutachter einschalten? Meinen Anwalt informieren?
.... total überflüssig.
 
Dr Schorni

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Rechtschutz in Anspruch nehmen. Ich denke wichtig und fair ist den Installateur nachweislich auffordern den Funktionsmangel innerhalb kürzester angemessener Frist zu beseitigen. Die anderen Mängel natürlich auch, aber mit längerer Frist. Was allerdings bei einem Versorgungszusammenbruch in der Heizperiode als "angemessene Frist" gilt kann ich nicht abschätzen. Gefahr im Verzuge ist ja auch nicht. Ich würde hier anrufen und mailen, ggf dort vorbeigehen, Fristende wäre bei mir 18h am folgenden Werktag.
 

Gast1

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Hallo Hausdoc,

vielen herzlichen Dank für Ihren Tipp und Ihre schnelle Rückmeldung. Das hat mir schon mal weitergeholfen.

Ich habe dem Handwerker B alle Mängel fotografiert. Das Ganze geht jetzt schon 2 Monate so. Ich habe ihm immer wieder Bilder geschickt eine Frist gesetzt. Er kam immer wieder versuchte etwas zu reparieren. Nun habe ich eine entgültige Frist bis nächste Woche gesetzt. Sollte es bis dahin immer noch repariert sein, nehme ich eine andere Firma und setze ihm die Kosten in Rechnung.

Ich hoffe, dass ich dann meine Ruhe finde und endlich in mein Haus einziehen kann. Grüße Gast
 

Gast1

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Eine Frage noch zur Fristsetzung. Ich Habe jetzt eine Frist bis nächste Woche Freitag gesetzt. Ist das so o.k? Kenn mich jetzt juristisch nicht so gut aus. Dann schreibe ich das gleich mal noch als Brief. Habe seither immer nur E-Mails geschrieben mit Bildern geschickt, sobald ich Mängel festgestellt habe.
 
Dr Schorni

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Diese Frist halte ich für äußerst fair und sehr tolerant, zumal wenn Du sie ihm schnell per mail mitteilst. Hast Du darin auch gleich die Ankündigung der Beauftragung einer anderen Firma mitgeteilt? Wäre sicher noch perfekt. Aber dieses Schreiben auch unbedingt als "Einschreiben mit Rückschein" zustellen lassen. Am besten wieder mit Verweis auf die mail oder gar diese als Kopie mit Datumseindruck in Papierform beilegen. Ich würde hierfür auch meinen Anwalt einschalten.
 
Hausdoc

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Ich Habe jetzt eine Frist bis nächste Woche Freitag gesetzt. Ist das so o.k?
Ja.
Sollte es bis dahin immer noch repariert sein, nehme ich eine andere Firma und setze ihm die Kosten in Rechnung.
Du musst ihm 2 Möglichkeiten zur Nachbesserung geben. Erst wenn beide Versuche gescheitert sind ( Frist verstrichen, gar nicht gekommen, fachlich verbockt....) kannst du einen anderen Fachmann beauftragen.

Du musst diese 2 erfolglosen Versuche dokumentieren.
 

Gast1

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Vielen Dank an Euch beide für die Antworten. So mache ich das. Hoffe, dass der Handwerker alle Mängel beseitigt. Ich hoffe, dass ich bald in mein Haus einziehen kann und ich keine Probleme mehr mit der Heizung haben werde.
 
Thema:

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